Rechtsprechung
   BSG, 10.05.2017 - B 11 AL 5/17 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,19452
BSG, 10.05.2017 - B 11 AL 5/17 B (https://dejure.org/2017,19452)
BSG, Entscheidung vom 10.05.2017 - B 11 AL 5/17 B (https://dejure.org/2017,19452)
BSG, Entscheidung vom 10. Mai 2017 - B 11 AL 5/17 B (https://dejure.org/2017,19452)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,19452) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Anforderungen an die Beschwerdebegründung

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bei einer LSG-Entscheidung mit mehreren Begründungen

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Anforderungen an die Beschwerdebegründung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160a Abs. 2 S. 3; SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Anforderungen an die Beschwerdebegründung

  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 ; SGG § 160a Abs. 2 S. 3
    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 10.05.2017 - B 11 AL 5/17 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht