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   BSG, 10.06.2021 - B 9 V 1/20 R   

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BSG, 10.06.2021 - B 9 V 1/20 R (https://dejure.org/2021,16200)
BSG, Entscheidung vom 10.06.2021 - B 9 V 1/20 R (https://dejure.org/2021,16200)
BSG, Entscheidung vom 10. Juni 2021 - B 9 V 1/20 R (https://dejure.org/2021,16200)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 6 BSchAV vom 28.06.2011, § 30 Abs 3 BVG, § 30 Abs 4 BVG, § 178 VVG 2008
    Soziales Entschädigungsrecht - Berufsschadensausgleich - Berücksichtigung einer Rente aus einer privaten Unfallversicherung - anrechenbares Einkommen - eigene Beitragszahlung

  • rewis.io

    Soziales Entschädigungsrecht - Berufsschadensausgleich - Berücksichtigung einer Rente aus einer privaten Unfallversicherung - anrechenbares Einkommen - eigene Beitragszahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz Anerkennung einer besonderen beruflichen Betroffenheit sowie Gewährung eines Berufsschadensausgleiches Keine Berücksichtigung einer privaten Unfallrente als Einkommen

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz Anerkennung einer besonderen beruflichen Betroffenheit sowie Gewährung eines Berufsschadensausgleiches Keine Berücksichtigung einer privaten Unfallrente als Einkommen

  • datenbank.nwb.de

    Soziales Entschädigungsrecht - Berufsschadensausgleich - Berücksichtigung einer Rente aus einer privaten Unfallversicherung - anrechenbares Einkommen - eigene Beitragszahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Keine geringere Opferentschädigung bei Zahlung einer privaten Unfallrente

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Weniger Opferentschädigung bei Zahlung einer privaten Unfallrente?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufsschadensausgleich in der Opferentschädigung - und die private Unfallrente

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Private Unfallrente bleibt unangetastet!

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Anrechnung einer privaten Unfallrente bei der Höhe der Opferentschädigung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Anrechnung einer privaten Unfallrente auf Opferentschädigung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Unfallversicherung durch den Ehemann wird nicht angerechnet

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Private Unfallrente und Schadensersatz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine geringere Opferentschädigung bei Zahlung einer privaten Unfallrente - Private Unfallrente mindert nicht schädigungsbedingten Einkommensverlust für Gewaltopfer

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    M. M. ./. Kommunaler Sozialverband Sachsen

    Opferentschädigung - Berufsschadensausgleich - private Unfallrente

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 04.02.1976 - 9 RV 126/75

    Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit - Vermögensertrag - Erarbeitetes Vermögen -

    Auszug aus BSG, 10.06.2021 - B 9 V 1/20 R
    Denn dieser soll möglichst individuell und konkret den wirtschaftlichen Schaden ausgleichen, den der Beschädigte dadurch erlitten hat, dass er in dem ohne die Schädigung wahrscheinlich ausgeübten Beruf in Auswirkung der Schädigungsfolgen nicht oder nicht voll erwerbstätig sein kann (vgl Senatsurteil vom 29.10.1980 - 9 RV 6/80 - SozR 3100 § 30 Nr. 52 S 211 = juris RdNr 27 mwN) .Der BSchA bezweckt somit einen wirtschaftlichen Ausgleich der Folgen durch die schädigungsbedingt beeinträchtigte Arbeitsleistung (Senatsurteil vom 4.2.1976 - 9 RV 126/75 - SozR 3640 § 9 Nr. 4 S 9 = juris RdNr 14).

    Dieser leitende Normzweck lässt sich in der Historie des BSchA-Rechts bis auf die Verordnung zur Durchführung des § 30 Abs. 3 und 4 BVG vom 30.7.1961 (BGBl I 1115) zurückverfolgen (vgl Senatsurteil vom 4.2.1976 - 9 RV 126/75 - SozR 3640 § 9 Nr. 4 S 11 = juris RdNr 17) .

    Der seit jeher für die Einkommensbestimmung im BSchA-Recht maßgeblich herangezogene Maßstab der "eigenen Arbeitsleistung" spricht dafür, dass Einnahmen dann nicht als derzeitiges und damit beim BSchA anzurechnendes Bruttoeinkommen iS des § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BSchAV in Betracht kommen, wenn es sich um Erträge eines nicht durch eigene Arbeit des Beschädigten geschaffenen Vermögens oder Vermögensgegenstands handelt (vgl bereits Senatsurteil vom 4.2.1976, aaO) .

  • BSG, 04.10.1984 - 9a RV 16/83

    Berufsschadensausgleich - Anrechnung einer Lebensversicherungsrente als Einnahmen

    Auszug aus BSG, 10.06.2021 - B 9 V 1/20 R
    a) Es besteht zwischen den Beteiligten zu Recht kein Streit darüber, dass der Anspruch auf eine Leistung aus der privaten Unfallversicherung ein Vermögensgegenstand iS des § 8 Abs. 2 Nr. 3 BSchAV ist und dass die wiederkehrenden Zahlungen aus dieser Versicherung Einnahmen aus diesem Vermögen sind (vgl bereits BSG Urteil vom 4.10.1984 - 9a RV 16/83 - juris RdNr 14 zu der Vorgängerregelung in § 9 Abs. 2 Nr. 3 der Verordnung zur Durchführung des § 30 Abs. 3 bis 5 BVG vom 18.1.1977, BGBl I 162) .

    Dies gibt schon der Wortlaut der Norm nicht her (vgl BSG Urteil vom 4.10.1984 - 9a RV 16/83 - juris RdNr 14 zu der - nahezu wortgleichen - Vorgängerbestimmung in § 9 Abs. 2 Nr. 3 der Verordnung zur Durchführung des § 30 Abs. 3 bis 5 BVG vom 18.1.1977, aaO) .

    Regelmäßig wird daher das gesamte Einkommen zur Sicherstellung seines Lebensunterhalts beitragen (vgl BSG Urteil vom 4.10.1984, aaO) .

  • BSG, 31.05.1989 - 9/4b RV 25/87

    Berufsschadensausgleich - Bruttoeinkommen - Versichertenrente - Faktorrente -

    Auszug aus BSG, 10.06.2021 - B 9 V 1/20 R
    Dieser schädigungsbedingte Einkommensverlust wird aber durch jedes Einkommen verringert, das auf die Verwendung der eigenen Arbeitskraft des Beschädigten zurückgeführt werden kann (Senatsurteil vom 31.5.1989 - 9/4b RV 25/87 - juris RdNr 15).

    Wer also aus Vermögen, das nicht aus dem Einsatz seiner eigenen Arbeitskraft stammt (zB Erbschaft, Schenkung), Einkünfte erzielt, erhöht zwar sein Einkommen, vermindert aber nicht den schädigungsbedingten Einkommensverlust iS des BSchA (Senatsurteil vom 31.5.1989 - 9/4b RV 25/87 - juris RdNr 15).

  • BSG, 29.10.1980 - 9 RV 6/80

    Emittlung des schädigungsbedingten Einkommensverlustes

    Auszug aus BSG, 10.06.2021 - B 9 V 1/20 R
    Denn dieser soll möglichst individuell und konkret den wirtschaftlichen Schaden ausgleichen, den der Beschädigte dadurch erlitten hat, dass er in dem ohne die Schädigung wahrscheinlich ausgeübten Beruf in Auswirkung der Schädigungsfolgen nicht oder nicht voll erwerbstätig sein kann (vgl Senatsurteil vom 29.10.1980 - 9 RV 6/80 - SozR 3100 § 30 Nr. 52 S 211 = juris RdNr 27 mwN) .Der BSchA bezweckt somit einen wirtschaftlichen Ausgleich der Folgen durch die schädigungsbedingt beeinträchtigte Arbeitsleistung (Senatsurteil vom 4.2.1976 - 9 RV 126/75 - SozR 3640 § 9 Nr. 4 S 9 = juris RdNr 14).

    Dementsprechend bestimmt auch § 8 Abs. 2 Nr. 2 BSchAV, dass Rentenanteile aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die auf freiwilligen Beiträgen beruhen, aber mit dem Erwerbsleben des Beschädigten nicht im Zusammenhang stehen, beim BSchA nicht als Einnahmen aus früherer unselbstständiger oder selbstständiger Tätigkeit zu berücksichtigen sind (vgl BR-Drucks 88/84 S 9 zu der Vorgängerregelung in § 9 Abs. 2 Nr. 2 BSchAV idF vom 29.6.1984 <BGBl I 861> unter Hinweis auf die Senatsurteile vom 29.10.1980 - 9 RV 12/80 - juris und - B 9 RV 6/80 - SozR 3100 § 30 Nr. 52 zu der Vorgängerregelung in § 9 Abs. 2 Nr. 2 der Verordnung zur Durchführung des § 30 Abs. 3 bis 5 BVG vom 18.1.1977, aaO).

  • BGH, 08.02.2006 - IV ZR 205/04

    Rechtsstellung des mitversicherten Ehepartners in der privaten

    Auszug aus BSG, 10.06.2021 - B 9 V 1/20 R
    Eine solche Versicherung für fremde Rechnung ist ein Vertrag zugunsten Dritter gemäß § 328 Abs. 1 BGB (vgl BGH Urteil vom 8.2.2006 - IV ZR 205/04 - juris RdNr 25; Grüneberg in Palandt, BGB, 80. Aufl 2021, § 328 RdNr 12) mit der Einschränkung, dass der Dritte als Versicherter zwar Inhaber des Versicherungsanspruchs ist, die Verfügungsbefugnis über den Anspruch jedoch beim Versicherungsnehmer liegt, solange er im Besitz des Versicherungsscheins ist (vgl § 45 Abs. 1 und 2, § 44 Abs. 1 Satz 2 VVG) .
  • BGH, 25.11.1963 - II ZR 54/61

    Kraftfahrzeug-Sicherungsschein

    Auszug aus BSG, 10.06.2021 - B 9 V 1/20 R
    Allein der Versicherungsnehmer ist Vertragspartner des Versicherers und muss alle Vertragspflichten erfüllen, insbesondere die Prämien zahlen (BGH Urteil vom 25.11.1963 - II ZR 54/61 - juris RdNr 18; Klimke in Prölss/Martin, VVG, 31. Aufl 2021, § 45 RdNr 15; Rixecker in Langheid/Rixecker, VVG, 6. Aufl 2019, § 45 RdNr 1; Brand in Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl 2010, § 44 RdNr 7) .
  • BSG, 29.10.1980 - 9 RV 12/80

    Berufsschadensausgleich und Ermittlung des schädigungsbedingten

    Auszug aus BSG, 10.06.2021 - B 9 V 1/20 R
    Dementsprechend bestimmt auch § 8 Abs. 2 Nr. 2 BSchAV, dass Rentenanteile aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die auf freiwilligen Beiträgen beruhen, aber mit dem Erwerbsleben des Beschädigten nicht im Zusammenhang stehen, beim BSchA nicht als Einnahmen aus früherer unselbstständiger oder selbstständiger Tätigkeit zu berücksichtigen sind (vgl BR-Drucks 88/84 S 9 zu der Vorgängerregelung in § 9 Abs. 2 Nr. 2 BSchAV idF vom 29.6.1984 <BGBl I 861> unter Hinweis auf die Senatsurteile vom 29.10.1980 - 9 RV 12/80 - juris und - B 9 RV 6/80 - SozR 3100 § 30 Nr. 52 zu der Vorgängerregelung in § 9 Abs. 2 Nr. 2 der Verordnung zur Durchführung des § 30 Abs. 3 bis 5 BVG vom 18.1.1977, aaO).
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