Rechtsprechung
   BSG, 10.07.1997 - 14/10 RKg 1/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4485
BSG, 10.07.1997 - 14/10 RKg 1/95 (https://dejure.org/1997,4485)
BSG, Entscheidung vom 10.07.1997 - 14/10 RKg 1/95 (https://dejure.org/1997,4485)
BSG, Entscheidung vom 10. Juli 1997 - 14/10 RKg 1/95 (https://dejure.org/1997,4485)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,4485) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Kindergeld bei Ablehnung eines Asylantrags - Auswirkungen eines Abschiebehindernisses auf den Anspruch auf Kindergeld eines Ausländers - Zusammentreffen einer Anordnung eines Abschiebestopps und Kindergeldantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 159
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 11/95

    Kindergeldanspruch für Ausländer - Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung -

    Auszug aus BSG, 10.07.1997 - 10 RKg 1/95
    Vielmehr beschränkte sich die insoweit anzustellende Prüfung aufgrund der geänderten Gesetzesfassung darauf, ob für den betreffenden Ausländer im Zeitpunkt der Kindergeldentscheidung ein konkretes ausländerrechtliches Abschiebeverbot auf unbestimmte Zeit galt (BSG vom 13. August 1996, 10 RKg 11/95 - nicht veröffentlicht -).

    In Wahrheit nahm die Novellierung zur Verwirklichung "verstärkter Verwaltungspraktikabilität" (so schon BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 47) eine völlig neue Ausrichtung der Vorschrift vor, und zwar gleich in doppelter Hinsicht: Zum einen war "nach den §§ 51, 53 oder 54 des AuslG") nicht mehr auf alle Umstände des individuellen Einzelfalles, sondern nur noch auf bestimmte, im AuslG enumerativ aufgezählte Fälle abzustellen (BSG aaO; BSG vom 13. August 1996, 10 RKg 11/95 - nicht veröffentlicht -); zum anderen konnte der veränderte Wortlaut "nach den §§ 51, 53 oder 54 des AuslG auf unbestimmte Zeit nicht abgeschoben werden können") nur noch so ausgelegt werden, daß die Anordnungen der obersten Landesbehörde nach § 54 Satz 1 AuslG sich bereits selbst - also generell - Geltung für unbestimmte Zeit beimessen müssen.

    Dann kann im Kindergeldverfahren aber nicht mehr entgegen der sechsmonatigen Befristung der Erlasse angenommen werden, der Kläger könne auf unbestimmte Zeit nicht abgeschoben werden, da hinsichtlich des Bürgerkriegs in seinem Heimatland ein "Ende nicht absehbar" sei (in diese Richtung, aber noch offengelassen, bereits Urteil des 10. Senats vom 13. August 1995, 10 RKg 11/95 - nicht veröffentlicht -).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BSG, 10.07.1997 - 10 RKg 1/95
    Allerdings hatte der Gesetzgeber mit der 2. Alternative bereits stärker als bisher dem Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität Rechnung getragen, dem gerade im Kindergeldrecht als Regelung einer Massenerscheinung besondere Bedeutung zukommt (BVerfGE 82, 60, 101 ff).

    Im vorliegenden Zusammenhang ist nicht zu prüfen, ob durch die steuerliche Veranlagung des Klägers im Jahre 1992 in Höhe von DM 675, 41 (1993 ist die Steuerschuld ohnehin auf 0.- DM festgesetzt worden) der verfassungsrechtliche Grundsatz verletzt ist, daß das Existenzminimum einer Familie lohn- und einkommenssteuerrechtlich verschont bleiben muß (BVerfGE 82, 60, 85 ff).

  • BSG, 17.05.1989 - 10 RKg 19/88

    Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet als Prognoseentscheidung,

    Auszug aus BSG, 10.07.1997 - 10 RKg 1/95
    Diese Rechtsprechung hatte für die Zeit vor Inkrafttreten des § 1 Abs. 3 BKGG 1989 lediglich die Regelung des § 1 Abs. 1 BKGG auf eine besondere Fallkonstellation angewendet und daher zu Recht eine Einzelfallprüfung verlangt, ob ein Asylbewerber nicht ausnahmsweise doch seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat; der verlangte Aufenthalt mußte sich dabei im Wege der Prognose "nach dem Ausländerrecht und der Handhabung der einschlägigen Ermessensvorschriften durch die Behörden" ergeben (vgl für das BKGG 1989 die oben zitierte Rechtsprechung sowie für die Rechtslage davor BSGE 65, 84, 86 ff = SozR 1200 § 30 Nr. 17; 63, 47, 49 = SozR 5870 § 1 Nr. 14).
  • BSG, 27.02.1996 - 10 RKg 27/93

    Aufhebung der Bewilligung von Kindergeld wegen einer wesentlichen Änderung der

    Auszug aus BSG, 10.07.1997 - 10 RKg 1/95
    In Wahrheit nahm die Novellierung zur Verwirklichung "verstärkter Verwaltungspraktikabilität" (so schon BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 47) eine völlig neue Ausrichtung der Vorschrift vor, und zwar gleich in doppelter Hinsicht: Zum einen war "nach den §§ 51, 53 oder 54 des AuslG") nicht mehr auf alle Umstände des individuellen Einzelfalles, sondern nur noch auf bestimmte, im AuslG enumerativ aufgezählte Fälle abzustellen (BSG aaO; BSG vom 13. August 1996, 10 RKg 11/95 - nicht veröffentlicht -); zum anderen konnte der veränderte Wortlaut "nach den §§ 51, 53 oder 54 des AuslG auf unbestimmte Zeit nicht abgeschoben werden können") nur noch so ausgelegt werden, daß die Anordnungen der obersten Landesbehörde nach § 54 Satz 1 AuslG sich bereits selbst - also generell - Geltung für unbestimmte Zeit beimessen müssen.
  • BSG, 15.12.1992 - 10 RKg 11/92

    Kindergeld - Rückwirkung - Verwaltungsakt - Rücknahme - Asylberechtigter

    Auszug aus BSG, 10.07.1997 - 10 RKg 1/95
    Wie das BSG bereits in ständiger Rechtsprechung zu früheren Gesetzeslagen betont hat, ist im Kindergeldverfahren für Ausländer das Ausländerrecht nicht eigenständig anzuwenden (vgl BSG vom 25. Juli 1995, 10 RKg 13/93, und vom 12. Februar 1992, 10 RKg 26/90, sowie BSGE 72, 8, 10 [BSG 15.12.1992 - 10 RKg 11/92] = SozR 3-5870 § 1 Nr. 2 für das BKGG 1989; für die Rechtslage davor vgl ebenfalls die zuletzt genannte Entscheidung).
  • BSG, 12.02.1992 - 10 RKg 26/90

    Kindergeld für Asylbewerber - Gewöhnlicher Aufenthalt auf Dauer bei einem

    Auszug aus BSG, 10.07.1997 - 10 RKg 1/95
    Wie das BSG bereits in ständiger Rechtsprechung zu früheren Gesetzeslagen betont hat, ist im Kindergeldverfahren für Ausländer das Ausländerrecht nicht eigenständig anzuwenden (vgl BSG vom 25. Juli 1995, 10 RKg 13/93, und vom 12. Februar 1992, 10 RKg 26/90, sowie BSGE 72, 8, 10 [BSG 15.12.1992 - 10 RKg 11/92] = SozR 3-5870 § 1 Nr. 2 für das BKGG 1989; für die Rechtslage davor vgl ebenfalls die zuletzt genannte Entscheidung).
  • BSG, 25.07.1995 - 10 RKg 13/93

    Anspuch auf Gewährung von Kindergeld - Erstattungsanspruch wegen

    Auszug aus BSG, 10.07.1997 - 10 RKg 1/95
    Wie das BSG bereits in ständiger Rechtsprechung zu früheren Gesetzeslagen betont hat, ist im Kindergeldverfahren für Ausländer das Ausländerrecht nicht eigenständig anzuwenden (vgl BSG vom 25. Juli 1995, 10 RKg 13/93, und vom 12. Februar 1992, 10 RKg 26/90, sowie BSGE 72, 8, 10 [BSG 15.12.1992 - 10 RKg 11/92] = SozR 3-5870 § 1 Nr. 2 für das BKGG 1989; für die Rechtslage davor vgl ebenfalls die zuletzt genannte Entscheidung).
  • BSG, 23.02.1988 - 10 RKg 17/87

    Kindergeldanspruch - Asylbewerber - Rechtskräftige Ablehnung des Asylantrages -

    Auszug aus BSG, 10.07.1997 - 10 RKg 1/95
    Diese Rechtsprechung hatte für die Zeit vor Inkrafttreten des § 1 Abs. 3 BKGG 1989 lediglich die Regelung des § 1 Abs. 1 BKGG auf eine besondere Fallkonstellation angewendet und daher zu Recht eine Einzelfallprüfung verlangt, ob ein Asylbewerber nicht ausnahmsweise doch seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat; der verlangte Aufenthalt mußte sich dabei im Wege der Prognose "nach dem Ausländerrecht und der Handhabung der einschlägigen Ermessensvorschriften durch die Behörden" ergeben (vgl für das BKGG 1989 die oben zitierte Rechtsprechung sowie für die Rechtslage davor BSGE 65, 84, 86 ff = SozR 1200 § 30 Nr. 17; 63, 47, 49 = SozR 5870 § 1 Nr. 14).
  • BSG, 24.06.1998 - B 14 KG 2/98 R

    Kindergeld - Familienleistung - Kinderzuschuß - Arbeitnehmer - Beamter - Rentner

    Eine etwaige Verfassungswidrigkeit der Besteuerung ist allein anhand der einschlägigen Steuervorschriften zu prüfen (vgl Urteile des erkennenden Senats vom 10. Juli 1997 - 14/10 RKg 1/95 - und 2. Oktober 1997 - 14/10 RKg 21/96 - zu § 1 Abs. 3 BKGG).
  • BSG, 15.10.1998 - B 14/10 KG 27/96 R

    Kindergeld - Familienzulage - Europa-Abkommen - Polen - Unionsbürger -

    Eine etwaige Verfassungswidrigkeit der Besteuerung ist allein anhand der einschlägigen Steuervorschriften zu prüfen (so bereits Urteil des erkennenden Senats vom 10. Juli 1997 - 14/10 RKg 1/95 - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 19.11.1997 - 10 RKg 19/96

    Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung und Anspruch auf Kindergeld -

    Der erkennende Senat hat bereits mit Urteil vom 10. Juli 1997 (14/10 RKg 1/95) entschieden, daß es unerheblich ist, daß in den genannten Erlassen keine endgültige Regelung über den Abschiebstopp nach Ablauf der Sechs-Monate-Frist enthalten war und offenbleiben kann, ob - wovon das LSG ausgeht - im Hinblick auf das im streitigen Zeitraum nicht absehbare Ende des Bürgerkrieges im früheren Jugoslawien von vornherein jeweils mit einer Verlängerung der Abschiebestopps zu rechnen war.
  • BSG, 22.01.1998 - B 14 KG 2/97 R

    Anspruch auf Kindergeld für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina

    Der erkennende Senat hat bereits mit Urteilen vom 10. Juli 1997 (14/10 RKg 1/95) und 19. November 1997 (14/10 RKg 19/96) entschieden, daß es unerheblich ist, daß in den genannten Erlassen keine endgültige Regelung über den Abschiebestopp nach Ablauf der Sechs-Monate-Frist enthalten war und offenbleiben kann, ob - wovon das LSG ausgeht - im Hinblick auf das im streitigen Zeitraum nicht absehbare Ende des Bürgerkrieges im früheren Jugoslawien von vornherein jeweils mit einer Verlängerung der Abschiebestopps zu rechnen war.
  • BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 21/96

    Kindergeldanspruch für Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis

    Eine etwaige Verfassungswidrigkeit der Besteuerung ist allein anhand der einschlägigen Steuervorschriften zu prüfen (so bereits Urteil des erkennenden Senats vom 10. Juli 1997 - 14/10 RKg 1/95 - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 28.01.1999 - B 14 KG 18/97 R

    Gleichstellung polnischer Staatsangehöriger mit Bürgern der Europäischen

    Gleichwohl ist hier nicht zu prüfen, wie der Senat bereits entschieden hat (vgl Urteile des Senats vom 2. Oktober 1997, 14/10 RKg 21/96 und vom 10. Juli 1997, 14/10 RKg 1/95 - beide nicht veröffentlicht), ob durch diese steuerliche Veranlagung des Klägers der verfassungsrechtliche Grundsatz verletzt ist, daß das Existenzminimum einer Familie lohn- und einkommensteuerrechtlich verschont bleiben muß (vgl dazu BVerfGE 82, 60, 85 ff).
  • BSG, 28.01.1999 - B 14 KG 17/97 R

    Gleichstellung polnischer Staatsangehöriger mit Bürgern der Europäischen

    Gleichwohl ist hier nicht zu prüfen, wie der Senat bereits entschieden hat (vgl Urteile des Senats vom 2. Oktober 1997, 14/10 RKg 21/96 und vom 10. Juli 1997, 14/10 RKg 1/95 - beide nicht veröffentlicht), ob durch diese steuerliche Veranlagung des Klägers der verfassungsrechtliche Grundsatz verletzt ist, daß das Existenzminimum einer Familie lohn- und einkommensteuerrechtlich verschont bleiben muß (vgl dazu BVerfGE 82, 60, 85 ff).
  • LSG Hessen, 16.04.1997 - L 6 Kg 240/95

    Kindergeldanspruch - Aussetzung der Abschiebung für Bürgerkriegsflüchtlinge aus

    Wenn nämlich - wie hier - trotz der Befristung, die Möglichkeit offen bleibt, daß sich angesichts der politischen Verhältnisse im Herkunftsland gleichlautende Abschiebeverbote an die erstmalige Regelung anschließen, steht die Tatsache der Befristung der Annahme eines Abschiebeverbots auf unbestimmte Zeit nicht entgegen (so schon Urteil des Senats vom 28.9.1994 - L-6/Kg-916/93, Revision anhängig BSG 10 RKg 1/95).
  • BSG, 30.04.1996 - 10 RKg 33/93

    Anspruch eines Asylbewerbers auf Kindergeld - Fehlen einer Aufenthaltsgenehmigung

    Der Senat wird über die hierdurch aufgeworfenen Fragen voraussichtlich im Laufe des Jahres 1996 unter dem Az.: 10 RKg 1/95 entscheiden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht