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   BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 5/14 R   

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BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 5/14 R (https://dejure.org/2014,16697)
BSG, Entscheidung vom 10.07.2014 - B 10 EG 5/14 R (https://dejure.org/2014,16697)
BSG, Entscheidung vom 10. Juli 2014 - B 10 EG 5/14 R (https://dejure.org/2014,16697)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 7 Nr 1 BEEG, § 1 Abs 7 Nr 2 BEEG, § 1 Abs 1 Nr 1 BEEG vom 05.12.2006, § 30 Abs 1 SGB 1, § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004
    Anspruch auf Elterngeld - nicht freizügigkeitsberechtigte NATO-Angehörige - NATOTrStat - Wohnsitz - Erforderlichkeit eines qualifizierten Aufenthaltstitels - keine analoge Anwendung des § 1 Abs 7 BEEG - Verfassungsrecht - Gleichheitssatz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 7 Nr 1 BEEG, § 1 Abs 7 Nr 2 BEEG, § 1 Abs 1 Nr 1 BEEG vom 05.12.2006, § 30 Abs 1 SGB 1, § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004
    Anspruch auf Elterngeld - nicht freizügigkeitsberechtigte NATO-Angehörige - NATOTrStat - Wohnsitz - Erforderlichkeit eines qualifizierten Aufenthaltstitels - keine analoge Anwendung des § 1 Abs 7 BEEG - Verfassungsrecht - Gleichheitssatz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch von NATO-Truppenmitgliedern und ihren Angehörigen auf Elterngeld; Fehlen des erforderlichen Aufenthaltstitels

  • rewis.io

    Anspruch auf Elterngeld - nicht freizügigkeitsberechtigte NATO-Angehörige - NATOTrStat - Wohnsitz - Erforderlichkeit eines qualifizierten Aufenthaltstitels - keine analoge Anwendung des § 1 Abs 7 BEEG - Verfassungsrecht - Gleichheitssatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch von NATO-Truppenmitgliedern und ihren Angehörigen auf Elterngeld; Fehlen des erforderlichen Aufenthaltstitels

  • rechtsportal.de

    BEEG § 1 Abs. 7
    Anspruch von NATO-Truppenmitgliedern und ihren Angehörigen auf Elterngeld; Fehlen des erforderlichen Aufenthaltstitels

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Elterngeldrecht, überlange Verfahrensdauer, Kinder- und Jugendhilfe

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 25.07.2007 - III R 55/02

    Kindergeldanspruch von ausländischen Mitgliedern des Verwaltungs- und technischen

    Auszug aus BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 5/14 R
    Der Senat sieht sich mit seiner Entscheidung nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Kindergeldrecht, die in bestimmten Konstellationen einen Verzicht auf das dem Elterngeld parallele gesetzliche Erfordernis des Aufenthaltstitels in analoger Anwendung von § 62 Einkommensteuergesetz befürwortet (vgl BFH Urteile vom 8.8.2013 - III R 22/12 - BFHE 242, 344 sowie vom 25.7.2007 - III R 55/02 - BFHE 218, 356 = BStBl II 2008, 758) .

    Dies betraf zum einen eine bereits vor der Eheschließung mit einem NATO-Truppenmitglied erworbene gesicherte ausländerrechtliche Position (vgl BFH Urteil vom 8.8.2013 - III R 22/12 - BFHE 242, 344) , zum anderen die spezielle Situation von ständig in Deutschland ansässigem, nicht befristet beschäftigtem ausländischem Botschaftspersonal (vgl BFH Urteil vom 25.7.2007 - III R 55/02 - BFHE 218, 356 = BStBl II 2008, 758) .

  • BFH, 08.08.2013 - III R 22/12

    Kindergeld für Ausländer, die dem NATO-Truppenstatut unterliegen

    Auszug aus BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 5/14 R
    Der Senat sieht sich mit seiner Entscheidung nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Kindergeldrecht, die in bestimmten Konstellationen einen Verzicht auf das dem Elterngeld parallele gesetzliche Erfordernis des Aufenthaltstitels in analoger Anwendung von § 62 Einkommensteuergesetz befürwortet (vgl BFH Urteile vom 8.8.2013 - III R 22/12 - BFHE 242, 344 sowie vom 25.7.2007 - III R 55/02 - BFHE 218, 356 = BStBl II 2008, 758) .

    Dies betraf zum einen eine bereits vor der Eheschließung mit einem NATO-Truppenmitglied erworbene gesicherte ausländerrechtliche Position (vgl BFH Urteil vom 8.8.2013 - III R 22/12 - BFHE 242, 344) , zum anderen die spezielle Situation von ständig in Deutschland ansässigem, nicht befristet beschäftigtem ausländischem Botschaftspersonal (vgl BFH Urteil vom 25.7.2007 - III R 55/02 - BFHE 218, 356 = BStBl II 2008, 758) .

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 6/08 R

    Bundeserziehungsgeld - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer -

    Auszug aus BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 5/14 R
    Der Gesetzgeber kann den Elterngeldanspruch nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer ohne Gleichheitsverstoß an den Besitz eines solchen qualifizierten Aufenthaltstitels knüpfen (Anschluss an BSG vom 3.12.2009 - B 10 EG 6/08 R = BSGE 105, 70 = SozR 4-7833 § 1 Nr. 10).

    Nach Einschätzung des Senats ist die Anknüpfung an den rechtlichen Aufenthaltsstatus nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer auch ein geeignetes und verhältnismäßiges Mittel, um den genannten legitimen Zweck zu erreichen (vgl BSG Teilurteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 6/08 R - BSGE 105, 70-84 = SozR 4-7833 § 1 Nr. 10) .

  • BVerfG, 10.07.2012 - 1 BvL 2/10

    Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom

    Auszug aus BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 5/14 R
    Diese Verknüpfung ist verfassungsrechtlich grundsätzlich - vorbehaltlich einer verfassungskonformen Ausgestaltung im Einzelnen (vgl BVerfGE 132, 72-99) - unbedenklich.

    Dieses Ziel würde bei der Gewährung an Personen, die das Bundesgebiet bald wieder verlassen, verfehlt (vgl BVerfG Beschluss vom 10.7.2012 - 1 BvL 2/10, 1 BvL 3/10, 1 BvL 4/10, 1 BvL 3/11 - BVerfGE 132, 72-99) .

  • BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 9/09 R

    Elterngeld - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Beschäftigungserlaubnis -

    Auszug aus BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 5/14 R
    Ohnehin genügt für das Vorliegen eines Wohnsitzes im Rahmen des BEEG für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer wie die Klägerin bereits ein reales Verhalten in Bezug auf einen Lebensmittelpunkt aus, also ein erkennbarer Wille, an einem bestimmten Ort in Deutschland zu wohnen (vgl zuletzt BSG Vorlagebeschluss vom 30.9.2010 - B 10 EG 9/09 R - Juris) .

    Ein eventueller materiell-rechtlicher Anspruch auf die Erteilung eines solchen Titels allein reicht dagegen nicht aus, weil die Entscheidung darüber nicht zu den Aufgaben der Elterngeldbehörden gehört, sondern Sache der Ausländerbehörden bleiben muss (vgl BSG Teilurteil vom 30.9.2010 - B 10 EG 9/09 R - BSGE 107, 1-10 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 2) .

  • BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 9/13 R

    Elterngeld - Beamtin des Europäischen Patentamts - Anspruchsberechtigung -

    Auszug aus BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 5/14 R
    Der Ausschluss der Klägerin und vergleichbarer Ausländer vom Elterngeld verstößt nach dem Vorgesagten auch nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG in der hier ausschlaggebenden Ausprägung als Willkürverbot iVm Art. 6 GG (vgl zu diesem Maßstab, BSG Urteil vom 20.5.2014 - B 10 EG 9/13 R - RdNr 28 ff zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; BSG Urteil vom 5.4.2012 - B 10 EG 3/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 16) .
  • BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 3/11 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Einkommensermittlung - Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 5/14 R
    Der Ausschluss der Klägerin und vergleichbarer Ausländer vom Elterngeld verstößt nach dem Vorgesagten auch nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG in der hier ausschlaggebenden Ausprägung als Willkürverbot iVm Art. 6 GG (vgl zu diesem Maßstab, BSG Urteil vom 20.5.2014 - B 10 EG 9/13 R - RdNr 28 ff zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; BSG Urteil vom 5.4.2012 - B 10 EG 3/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 16) .
  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 4/13 R

    Elterngeld - Höhe - Einkommen - selbstständige Arbeit - nichtselbständige Arbeit

    Auszug aus BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 5/14 R
    Einerseits kommt dem Gesetzgeber bei der Gewährung steuerfinanzierter Sozialleistungen wie dem Elterngeld - auch bei zusätzlicher Berücksichtigung des Grundrechts aus Art. 6 Abs. 1 GG - ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl BSG Urteil vom 26.3.2014 - B 10 EG 4/13 R - Juris RdNr 29) , andererseits lässt die demographische Entwicklung in Deutschland die gezielte Förderung von Eltern, die mit ihren Kindern dauerhaft in Deutschland bleiben, besonders dringlich erscheinen.
  • BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 11/09 R

    Elterngeld - Anwendungsbereich - NATO - Truppe - ziviles Gefolge - Angehörige -

    Auszug aus BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 5/14 R
    Nicht freizügigkeitsberechtigte ausländische Ehegatten von Mitgliedern einer NATO-Truppe in Deutschland haben nur dann Anspruch auf Elterngeld, wenn sie den dafür vorgeschriebenen qualifizierten Aufenthaltstitel nach deutschem Ausländerrecht besitzen (Fortführung von BSG vom 30.9.2010 - B 10 EG 11/09 R = BSGE 107, 10 = SozR 4-6180 Art. 13 Nr. 1).
  • BSG, 04.05.1999 - B 4 RA 55/98 R

    Hinzuverdienstgrenze - Abgeordnetenentschädigung

    Auszug aus BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 5/14 R
    Es fehlt an der dafür erforderlichen wesentlichen Ähnlichkeit des geregelten mit dem nicht geregelten Sachverhalt und bereits deshalb an einer planwidrigen Regelungslücke (vgl zu den Voraussetzungen einer Analogie allg BSG Urteil vom 4.5.1999 - B 4 RA 55/98 R - SozR 3-2600 § 34 Nr. 1 unter Hinweis auf BSG SozR 4100 § 107 Nr. 4 S 4 f und Rüthers/Fischer/Birk, Rechtstheorie, 7. Aufl 2013, § 23 RdNr 822, 823 ff) .
  • FG Hessen, 06.06.2002 - 3 K 5708/00

    Kindergeld; Nato-Truppenstatut; US-Streitkraft; NATO; Kinderfreibetrag;

  • BSG, 27.03.2020 - B 10 EG 5/18 R

    Anspruch auf Elterngeld

    Die förmliche Feststellung der fehlenden oder verlorenen Freizügigkeit von Unionsbürgern nach dem FreizügG/EU, welche die Rechtsfolge der Ausreisepflicht nach § 7 Abs. 1 FreizügG/EU nach sich zieht, obliegt allein den Ausländerbehörden (§ 71 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz - AufenthG) und (im gerichtlichen Streitfall) den Verwaltungsgerichten (BFH Urteil vom 15.3.2017 - III R 32/15 - juris RdNr 15 ; BFH Beschluss vom 27.4.2015 - III B 127/14 - juris RdNr 14, jeweils zum Kindergeld nach dem EStG; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 19.4.2016 - L 11 EG 4629/14 - juris RdNr 27 zum Elterngeld; vgl auch im Hinblick auf Titel nach dem AufenthG Senatsurteile vom 10.7.2014 - B 10 EG 5/14 R - SozR 4-7837 § 1 Nr. 6 RdNr 19 und vom 30.9.2010 - B 10 EG 9/09 R - BSGE 107, 1 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 2, RdNr 32 zu § 1 Abs. 7 BEEG sowie Senatsteilurteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 6/08 R - BSGE 105, 70 = SozR 4-7833 § 1 Nr. 10, RdNr 32 f und Senatsbeschluss vom 28.11.2012 - B 10 EG 14/12 B - juris RdNr 7 zu § 1 Abs. 6 des Bundeserziehungsgeldgesetzes in seiner im Jahr 2006 geltenden Fassung) .

    Die Klärung von sich im Erziehungsgeld- bzw Elterngeldrecht stellenden weitergehenden Fragen des Ausländerrechts ist Sache der zuständigen Ausländerbehörden (vgl Senatsurteil vom 10.7.2014 - B 10 EG 5/14 R - SozR 4-7837 § 1 Nr. 6 RdNr 19; Senatsteilurteil vom 30.9.2010 - B 10 EG 9/09 R - BSGE 107, 1 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 2, RdNr 32 , Senatsteilurteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 6/08 R - BSGE 105, 70 = SozR 4-7833 § 1 Nr. 10, RdNr 32 ; Senatsbeschluss vom 28.11.2012 - B 10 EG 14/12 B - juris RdNr 7 ; Röhl in BeckOK Arbeitsrecht, 55. Edition Stand 1.3.2020, § 1 BEEG RdNr 40; Othmer in Roos/Bieresborn, MuSchG, BEEG, 2. Aufl 2020, § 1 BEEG RdNr 50; BFH Beschluss vom 10.6.2015 - V B 136/14 - juris RdNr 4 mwN ) .

  • BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 3/14 R

    Anspruch auf Elterngeld - Nichtausübung einer Erwerbstätigkeit - Erholungsurlaub

    Die Differenzierung ist die Folge der legitimen Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers, Familien bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlagen nur zu unterstützen, wenn sie sich bei generalisierender, typisierender und pauschalierender Betrachtungsweise in der Frühphase der Elternschaft vorrangig um die Betreuung ihrer Kinder kümmern wollen und kümmern können (zum Ausschluss nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer BSG Urteil vom 10.7.2014 - B 10 EG 1/13 R - Juris RdNr 19 ff; BSG Urteil vom 10.7.2014 - B 10 EG 5/14 R - SozR 4-7837 § 1 Nr. 6).
  • BFH, 05.02.2015 - III R 19/14

    Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer -

    Soweit § 1 Abs. 3 des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG), § 1 des Bundeserziehungsgeldgesetzes, § 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes für die entsprechenden Leistungen eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers den Besitz eines entsprechenden Aufenthaltstitels voraussetzt, liegt ein solcher nur vor, wenn die Ausländerbehörde bereits zu Beginn des Leistungszeitraums ein entsprechendes Aufenthaltsrecht förmlich festgestellt hat (BSG-Urteil vom 10. Juli 2014 B 10 EG 5/14 R, RegNr 31398; BSG-Teilurteil vom 30. September 2010 B 10 EG 9/09 R, BSGE 107, 1, Rz 29; BSG-Urteile vom 2. Oktober 1997  14 REg 1/97, NVwZ 1998, 1110; vom 30. September 1996  10 RKg 24/95, SGb 1997, 216; vom 9. Februar 1994  14/14b REg 9/93, InfAuslR 1994, 320; vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. Januar 2014 L 12 EG 66/12, n.v.; Landessozialgericht --LSG-- Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Juni 2014 L 11 EG 3136/13, n.v., Rz 35; LSG Hamburg, Urteil vom 19. Dezember 2012 L 2 EG 2/10, n.v., Rz 34).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2016 - L 11 EG 4629/14

    Elterngeldanspruch eines in Deutschland lebenden, nicht erwerbstätigen

    Ausländer, die auf der Grundlage des europäischen Gemeinschaftsrechts freizügigkeitsberechtigt sind, stellt § 1 Abs. 7 BEEG beim Bezug von Elterngeld vollständig mit deutschen Staatsangehörigen gleich (BSG 10.07.2014, B 10 EG 5/14, SozR 4-7837 § 1 Nr. 6).

    Die Klägerin gehört als ungarische Staatsangehörige außerdem zu den Ausländern, die auf der Grundlage des europäischen Gemeinschaftsrechts freizügigkeitsberechtigt sind und die § 1 Abs. 7 BEEG deshalb nach dem Prinzip der Inländergleichbehandlung beim Bezug von Elterngeld vollständig mit deutschen Staatsbürgern gleichstellt (BSG 10.07.2014, B 10 EG 5/14 R, SozR 4-7837 § 1 Nr. 6).

  • BSG, 18.04.2016 - B 9 V 15/16 B
    Soweit die Beschwerde sinngemäß die analoge Anwendbarkeit von § 3a OEG auf Auslandstaten vor dem 1.7.2009 für grundsätzlich klärungsbedürftig hält, setzt sie sich allerdings weder mit der vom LSG zutreffend herangezogenen Übergangsvorschrift von § 10 S 6 OEG noch in diesem Zusammenhang mit den Voraussetzungen einer Analogie auseinander, wie sie sich unter anderem aus der Rechtsprechung des BSG ergeben (vgl etwa BSG Urteil vom 10.7.2014 - B 10 EG 5/14 R -, SozR 4-7837 § 1 Nr. 6; RdNr 20 mwN).
  • LSG Hessen, 24.08.2018 - L 5 EG 14/15
    Vielmehr kommt es, wie dies bereits dem Wortlaut von § 1 Abs. 6 Nr. 2 1. Halbsatz BErzGG 2006 entnommen werden kann, auf die tatsächliche Innehabung (den Besitz) des Aufenthaltstitels an, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt, und der bloße Anspruch hierauf reicht nicht aus (ständige Rechtsprechung des BSG, so z. B. für die identische Vorschrift des § 1 Abs. 7 BEEG: Urteil vom 10. Juli 2014, B 10 EG 5/14 R m.w.N.; ebenso Roos/Bieresborn a.a.O. Rdnr. 50).
  • LSG Hessen, 24.08.2018 - L 5 EG 15/15
    Vielmehr kommt es, wie dies bereits dem Wortlaut von § 1 Abs. 6 Nr. 2 1. Halbsatz BErzGG 2006 entnommen werden kann, auf die tatsächliche Innehabung (den Besitz) des Aufenthaltstitels an, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt, und der bloße Anspruch hierauf reicht nicht aus (ständige Rechtsprechung des BSG, so z. B. für die identische Vorschrift des § 1 Abs. 7 BEEG: Urteil vom 10. Juli 2014, B 10 EG 5/14 R m.w.N.; ebenso Roos/Bieresborn a.a.O. Rdnr. 50).
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