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   BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 91/94   

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BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 91/94 (https://dejure.org/1995,455)
BSG, Entscheidung vom 10.08.1995 - 11 RAr 91/94 (https://dejure.org/1995,455)
BSG, Entscheidung vom 10. August 1995 - 11 RAr 91/94 (https://dejure.org/1995,455)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattungsbescheid - Zinsschaden - Bescheidaufhebung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auseinandersetzung mit Entscheidungsgründen des SG , Ersatz des Zinsschadens bei Aufhebung eines Erstattungsbescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 76, 233
  • MDR 1996, 847
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 98/90

    Arbeitslosengeld - Erstattung - Verzugszinsen - Prozeßzinsen

    Auszug aus BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 91/94
    Wenn die Verwaltung einen Erstattungsbescheid vollzieht , bevor dieser bestandskräftig geworden ist, so hat der Betroffene auch nach Aufhebung des Bescheides keinen Anspruch darauf, daß ihm der Zinsschaden ersetzt wird, der durch einen Kredit für den Erstattungsbetrag entstanden ist; §§ 717 Abs. 2, 945 ZPO finden insoweit keine entsprechende Anwendung (Ergänzung zu BSG vom 23.7.1992 - 7 RAr 98/90 = BSGE 71, 72 = SozR 3-7610 § 291 Nr. 1).«.

    Auf die unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 98/90 - BSGE 71, 72 - SozR 3-7610 § 291 Nr. 1 begründete Berufung der Beklagten hat das Landessozialgericht (LSG) das Urteil des SG aufgehoben und die Klage abgewiesen.

    Zur Begründung im einzelnen hat das LSG auf BSGE 71, 72 - SozR 3-7610 § 291 Nr. 1 Bezug genommen und betont, auch eine analoge Anwendung des § 44 SGB I und des § 27 Abs. 1 SGB IV verbiete sich mangels ausfüllungsbedürftiger Gesetzeslücke.

    Sie hält das angefochtene Urteil unter Hinweis auf das Urteil BSGE 71, 72 - SozR 3-7610 § 291 Nr. 1 für zutreffend und weist ergänzend darauf hin, daß der Anspruch auf Prozeßzinsen in anderen Bereichen des öffentlichen Rechts einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung bedürfe.

    c) Auch § 27 Abs. 1 SGB IV, der die Verzinsung des Erstattungsanspruchs regelt, scheidet hier als Anspruchsgrundlage aus, weil diese Vorschrift an § 26 SGB IV anknüpft, deshalb der Grundsatz des Nachteilsausgleichs verspäteter Zahlungen nicht allgemein gilt, sondern sich nur auf Erstattung von zu Unrecht entrichteten Beiträgen bezieht (vgl. BSGE 55, 40, 41 f = SozR 2100 § 27 Nr. 2; BSGE 71, 72, 75 = SozR 3-7610 § 291 Nr. 1).

    Dennoch hat er für Forderungen dieser oder ähnlicher Art bewußt von einer Zinsregelung abgesehen und eine entsprechende Anwendung von § 44 SGB I und § 27 Abs. 1 SGB IV, wie insbesondere den amtlichen Begründungen (vgl. BT-Drucks. 7/868 S. 30 zu § 44 und 7/4122 S. 34 zu §§ 22 bis 29) zu entnehmen ist, erkennbar nicht gewollt (BSGE 71, 72, 76 = SozR 3-7610 § 291 Nr. 1).

    Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß, soweit das Gesetz nicht ausdrücklich entsprechende Zahlungen anordnet, kein Raum für Verzugs- oder Prozeßzinsen im Sozialrecht verbleibt (vgl. insbesondere BSGE 49, 227 ff. = SozR 1200 § 44 Nr. 2; 55, 40, 44 f = SozR 2100 § 27 Nr. 2; BSGE 71, 72 ff. = SozR 3-7610 § 291 Nr. 1).

  • Drs-Bund, 27.06.1973 - BT-Drs 7/868
    Auszug aus BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 91/94
    Dennoch hat er für Forderungen dieser oder ähnlicher Art bewußt von einer Zinsregelung abgesehen und eine entsprechende Anwendung von § 44 SGB I und § 27 Abs. 1 SGB IV, wie insbesondere den amtlichen Begründungen (vgl. BT-Drucks. 7/868 S. 30 zu § 44 und 7/4122 S. 34 zu §§ 22 bis 29) zu entnehmen ist, erkennbar nicht gewollt (BSGE 71, 72, 76 = SozR 3-7610 § 291 Nr. 1).

    Die Bundesregierung hat die Verzinsung von sozialrechtlichen Leistungsansprüchen (§ 44 SGB I) vor allem mit der existenziellen Bedeutung dieser Ansprüche gerechtfertigt (BT-Drucks. 7/868 S. 30).

    Gegen die Einführung der Verzinsung dieser Ansprüche und der Ansprüche auf Rückerstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge hatte der Bundesrat gerade wegen der Gefahr einer Ausdehnung von Zinsansprüchen auf sonstige Bereiche staatlicher Leistungen Bedenken erhoben (BT-Drucks. 7/868 S. 42 sowie 7/4122 S. 44).

  • BGH, 11.03.1982 - III ZR 174/80

    Bardepot I - Enteignungsgleicher Eingriff, Folgenbeseitigungsanspruch

    Auszug aus BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 91/94
    § 717 Abs. 2 und der dieser Vorschrift nachgebildete § 945 ZPO beruhen auf dem Gesichtspunkt der (zivilrechtlichen) Veranlasserhaftung (BGH NJW 1993, 1076, 1078), anders gewendet, auf einer verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung (BGHZ 83, 190, 196).

    In allen solcherart festgeschriebenen Fällen des Vorrangs des öffentlichen Interesses fehlt es der Behörde bzw im Sozialrecht dem Leistungsträger an der für die Aufbürdung der Schadensersatzpflicht entscheidenden Freiheit des "Gläubigers", sich mit Risiko für oder ohne Risiko gegen die vorzeitige Durchsetzung einer Rechtsposition zu entscheiden (BVerwG NVwZ 1991, 270; BGHZ 83, 190, 196 jeweils mwN).

  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92

    Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung

    Auszug aus BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 91/94
    § 717 Abs. 2 und der dieser Vorschrift nachgebildete § 945 ZPO beruhen auf dem Gesichtspunkt der (zivilrechtlichen) Veranlasserhaftung (BGH NJW 1993, 1076, 1078), anders gewendet, auf einer verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung (BGHZ 83, 190, 196).

    Es genügt, wenn der Gegner unter dieser "Drohung" daraufhin zahlt (vgl. BGH NJW 1993, 1076 mwN).

  • BSG, 24.03.1983 - 1 RJ 92/81

    Erstattung rechtmäßig entrichteter Beiträge - Sozialrechtlicher

    Auszug aus BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 91/94
    c) Auch § 27 Abs. 1 SGB IV, der die Verzinsung des Erstattungsanspruchs regelt, scheidet hier als Anspruchsgrundlage aus, weil diese Vorschrift an § 26 SGB IV anknüpft, deshalb der Grundsatz des Nachteilsausgleichs verspäteter Zahlungen nicht allgemein gilt, sondern sich nur auf Erstattung von zu Unrecht entrichteten Beiträgen bezieht (vgl. BSGE 55, 40, 41 f = SozR 2100 § 27 Nr. 2; BSGE 71, 72, 75 = SozR 3-7610 § 291 Nr. 1).

    Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß, soweit das Gesetz nicht ausdrücklich entsprechende Zahlungen anordnet, kein Raum für Verzugs- oder Prozeßzinsen im Sozialrecht verbleibt (vgl. insbesondere BSGE 49, 227 ff. = SozR 1200 § 44 Nr. 2; 55, 40, 44 f = SozR 2100 § 27 Nr. 2; BSGE 71, 72 ff. = SozR 3-7610 § 291 Nr. 1).

  • BSG, 14.12.1988 - 9/4b RV 39/87

    Ausgleich nach § 85 SVG - Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung - Vorausstzung des

    Auszug aus BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 91/94
    Schließlich lasse sich für die Klägerin auch kein günstigeres Ergebnis unter Berücksichtigung des Urteils BSGE 64, 225 - SozR 7610 § 291 Nr. 2 herleiten.

    Wie das LSG zutreffend ausgeführt hat, läßt sich für die Klägerin ein günstigeres Ergebnis auch nicht aus dem Urteil BSGE 64, 225 = SozR 7610 § 291 Nr. 2 herleiten, denn in jenem Fall waren Besonderheiten des soldatenrechtlichen Ausgleichsanspruchs entscheidend für die Auffassung des BSG, den Anspruch auf Ausgleich gemäß § 85 Soldatenversorgungsgesetz gemäß § 291 Satz 1 Halbsatz 1 BGB als verzinsbaren Anspruch anzusehen.

  • BSG, 17.07.1980 - 7 RAr 55/79

    Leistungen nach dem AFG

    Auszug aus BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 91/94
    Dann wäre es möglicherweise zu einer anderen Entscheidung gekommen; denn in dem Urteil SozR 4100 § 152 Nr. 11 habe das BSG die Auffassung vertreten, bei der Regelung des § 717 Abs. 2 ZPO handele es sich um einen Grundsatz, der in allen vergleichbaren Rechtsordnungen gelte und auch in der Sozialgerichtsbarkeit anwendbar sei.

    Entgegen der Auffassung der Klägerin steht die Entscheidung BSG SozR 4100 § 152 Nr. 11 der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen.

  • BVerwG, 09.08.1990 - 1 B 94.90

    Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Auszug aus BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 91/94
    In allen solcherart festgeschriebenen Fällen des Vorrangs des öffentlichen Interesses fehlt es der Behörde bzw im Sozialrecht dem Leistungsträger an der für die Aufbürdung der Schadensersatzpflicht entscheidenden Freiheit des "Gläubigers", sich mit Risiko für oder ohne Risiko gegen die vorzeitige Durchsetzung einer Rechtsposition zu entscheiden (BVerwG NVwZ 1991, 270; BGHZ 83, 190, 196 jeweils mwN).
  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82

    Folgenbeseitigungsanspruch

    Auszug aus BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 91/94
    Grundsätzlich kommt diese einhellig anerkannte, zumeist aus dem Verfassungsrecht hergeleitete Anspruchsgrundlage als materiell-rechtlicher Anspruch bei allen Amtshandlungen, die rechtswidrige Folgen nach sich gezogen haben, in Betracht, insbesondere auch bei vollzogenen rechtswidrigen Verwaltungsakten (BVerwGE 69, 366 ff.; Kopp aaO. § 113 RdNrn. 38, 42; Meyer-Ladewig aaO. § 131 RdNr. 4).
  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei

    Auszug aus BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 91/94
    Die Gestaltungsfreiheit besteht jedoch gerade darin, "diejenigen Sachverhalte auszuwählen, an die er dieselbe Rechtsfolge knüpft, die er also im Rechtssinn als gleich ansehen will" (BVerfGE 90, 226, 239 - SozR 3-4100 § 111 Nr. 6).
  • BSG, 18.12.1979 - 2 RU 3/79

    Ersatzansprüche - Öffentlich-rechtliche Leistungsträger - Anspruch auf Verzugs-

  • BGH, 31.01.1963 - III ZR 138/61

    Unrichtiger Steuerbescheid. Schadensersatz

  • BVerfG, 06.06.1991 - 2 BvR 324/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 53/90

    Rechtsweg für die gerichtliche Geltendmachung der auf die Kleineinleiter

  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 733/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen unstreitigen

  • BVerwG, 21.02.1964 - VI C 8.61

    Anwendung des Bereicherungsrechts auf die Rückforderung von Bezügen eines Beamten

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BGH, 23.09.1980 - VI ZR 165/78

    Ansprüche des Bauherrn aufgrund eines Baustopps infolge aufschiebender Wirkung

  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

  • BSG, 27.05.2014 - B 8 SO 1/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag nach § 44 Abs 2 SGB

    Dennoch hat er für entsprechende Ansprüche von der Schaffung von Zinsregelungen abgesehen und es darüber hinaus abgelehnt, den Anwendungsbereich bereits bestehender Zinsregelungen auf alle Ansprüche des Bürgers gegen den Staat auszudehnen (vgl BT-Drucks 7/868, S 30 und S 42 zu § 44 SGB I, sowie 7/4122, S 34 zu §§ 22 bis 29 SGB IV; BSGE 71, 72, 76 = SozR 3-7610 § 291 Nr. 1 S 4; BSGE 76, 233, 240 = SozR 3-1750 § 945 Nr. 1 S 9 f) ; erst recht schließt dies die Annahme einer unbewussten Regelungslücke aus.

    Dieser zielt, anders als der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch, der auf die Rückgängigmachung rechtsgrundlos erlangter Leistungen gerichtet ist (vgl dazu nur: Schoch, Jura 1994, 82 ff; Weber, JuS 1986, 29 ff), auf die Rückgängigmachung der unmittelbaren Folgen einer rechtswidrigen Amtshandlung, insbesondere bei vollzogenen, rechtswidrigen Verwaltungsakten (BSGE 76, 233, 239 = SozR 3-1750 § 945 Nr. 1 S 8; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl 2012, § 113 RdNr 80 mwN; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 131 RdNr 4 mwN) .

  • BSG, 21.04.2015 - B 1 KR 9/15 R

    Krankenversicherung - Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung - mehrere in

    Eine Entscheidung ist nicht schon dann nicht mit Gründen iS des § 128 Abs. 1 S 2 SGG versehen, wenn das Gericht sich unter Beschränkung auf den Gegenstand der Entscheidung kurz fasst und nicht jeden Gesichtspunkt, der erwähnt werden könnte, behandelt hat (vgl zB BSGE 76, 233, 234 = SozR 3-1750 § 945 Nr. 1 S 3; BSG Beschluss vom 7.2.2013 - B 1 KR 68/12 B - Juris RdNr 5 mwN).
  • BSG, 11.09.2012 - B 1 KR 3/12 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch für eine brustvergrößernde

    Die Erstattung "in entstandener Höhe" (§ 13 Abs. 3 S 1 SGB V) geht insoweit der allgemeinen Regelung des § 44 SGB I vor (vgl zur abweichenden Situation bei Zinsaufwendungen zur Befriedigung einer rechtswidrigen Erstattungsforderung BSGE 76, 233 = SozR 3-1750 § 945 Nr. 1).
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