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   BSG, 10.08.1999 - B 2 U 11/99 R   

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BSG, 10.08.1999 - B 2 U 11/99 R (https://dejure.org/1999,3450)
BSG, Entscheidung vom 10.08.1999 - B 2 U 11/99 R (https://dejure.org/1999,3450)
BSG, Entscheidung vom 10. August 1999 - B 2 U 11/99 R (https://dejure.org/1999,3450)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Berufskrankheit - Anforderungen an die Entschädigung eines Wirbelsäulenleidens - Anforderungen an die Einführung von multikausalen Krankheiten als neue Betriebskrankheiten

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Berufskrankheit nach Nr. 2108 der Anlage zur BKV - Rechtswirksamkeit der Aufnahme der BK-Nr. 2108 in die Liste der Berufskrankheiten

  • Judicialis

    RVO § 551 Abs 1 Satz 3; ; RVO § 551 Abs 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bandscheibenbedingte Lendenwirbelsäulenerkrankungen als Berufskrankheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (29)

  • BSG, 30.01.1986 - 2 RU 80/84

    Meniskusschäden - Autogen-Brenner - Berufskrankheit

    Auszug aus BSG, 10.08.1999 - B 2 U 11/99 R
    Denn es ist nicht Aufgabe der Rechtsprechung, darüber zu entscheiden, ob es arbeits- und sozialmedizinisch oder sozialpolitisch vertretbar oder sogar angebracht wäre, bestimmte Krankheiten in die BK-Liste aufzunehmen (BSGE 59, 295, 301 = SozR 2200 § 551 Nr. 27; vgl auch Lauterbach/Koch, UV-SGB VII, 4. Aufl, § 9 RdNr 199; Zuleeg, DVBl 1970, 157, 161 f; Badura, Gedächtnisschrift für Wolfgang Martens, 1987, S 25, 27).

    Nur durch eine Fülle gleichgelagerter Gesundheitsbeeinträchtigungen und eine langfristige zeitliche Überwachung derartiger Krankheitsbilder kann mit der notwendigen Sicherheit darauf geschlossen werden, daß die Ursache für die Krankheit in einem schädigenden Arbeitsleben liegt (BVerfG SozR 2200 § 551 Nr. 11; BSGE 59, 295, 298 mwN = SozR 2200 § 551 Nr. 27).

    Insoweit weist das LSG zu Recht darauf hin, daß für die Annahme einer generellen Geeignetheit bestimmter Einwirkungen (hier: langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten oder langjährige Tätigkeit in extremer Rumpfbeugehaltung) für die Verursachung einer bestimmten Erkrankung (hier: bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule) grundsätzlich eine Gruppentypik bestehen (BSGE 52, 272, 275 = SozR 2200 § 551 Nr. 20), eine Erkrankung also in einer bestimmten Personengruppe im Rahmen der versicherten Tätigkeit häufiger auftreten muß als bei der übrigen Bevölkerung (BSGE 59, 295, 298 = SozR aaO).

    Seit dem Jahre 1991 obliegt diese Aufgabe dem Ärztlichen Sachverständigenbeirat, Sektion "Berufskrankheiten", beim BMA, dessen Aufgabe die medizinisch wissenschaftliche Beratung des Verordnungsgebers ist (BSGE 59, 295, 300 = SozR 2200 § 551 Nr. 27; BSG Urteil vom 21. Januar 1997 - 2 RU 7/96 - in HVBG-Info 1997, 1105).

    Die Voraussetzung einer höheren Gefährdung bestimmter Personengruppen bezieht sich auch entgegen der Ansicht der Revision auf das allgemeine Auftreten der Krankheit, nicht dagegen auf ihre Verursachung durch die gefährdende Tätigkeit (vgl BSGE 59, 295, 298 = SozR 2200 § 551 Nr. 27).

  • BSG, 31.05.1996 - 2 BU 237/95

    Rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit bei der Umschreibung einer Berufskrankheit

    Auszug aus BSG, 10.08.1999 - B 2 U 11/99 R
    Der Senat hat dadurch, daß er die Wirksamkeit der Verordnung in mehreren seiner Entscheidungen nicht in Frage gestellt hat, bereits zu erkennen gegeben, daß die BReg nach seiner Auffassung mit der Einführung der BK Nr. 2108 der Anl 1 zur BKVO nicht die Grenzen der Ermächtigungsgrundlage des § 551 Abs. 1 Satz 3 RVO überschritten hat (BSGE 75, 51, 56 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 6; BSG SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1; BSG Urteil vom 18. November 1997 - 2 RU 48/96 - SGb 1999, 39 mit Anm von Ricke; BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 11).

    In seinem Beschluß vom 31. Mai 1996 (SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1) hat der Senat auch ausgesprochen, daß die Umschreibung bandscheibenbedingter Erkrankungen der Lendenwirbelsäule als BK in Nr. 2108 der Anl 1 zur BKVO nicht der rechtsstaatlich gebotenen Bestimmtheit iS des Art. 20 Abs. 3 GG widerspricht.

    Der Senat hat insoweit bereits entschieden, daß die Regelung der Nr. 2108 der Anl 1 zur BKVO sich allgemeinen Auslegungsgrundsätzen erschließt und daß diese Auslegungsbedürftigkeit der Regelung noch nicht die rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit nimmt (BSG SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1 mwN).

    Dieser sozialpolitische Wille zu möglichst schnellem Handeln unter bewußter Inkaufnahme der Auslegungsbedürftigkeit der Regelung entspricht noch der Zweckbindung der Ermächtigungsgrundlage (vgl BSG SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1).

    Letztlich ist es auch Aufgabe des Verordnungsgebers, nach einer gewissen Erfahrungszeit zu prüfen, ob nach den gesamten Erkenntnissen eine weitere Konkretisierung, Einschränkung, Ausweitung oder Klarstellung der Fassung der BK Nr. 2108 notwendig ist oder angezeigt erscheint (BSG SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1).

  • BSG, 26.01.1978 - 2 RU 27/77

    Verfassungsmäßigkeit - Berufskrankheit - Bezeichnung durch Rechtsverordnung -

    Auszug aus BSG, 10.08.1999 - B 2 U 11/99 R
    Wie der Senat bereits entschieden hat, hält sich die dem Verordnungsgeber in § 551 Abs. 1 Satz 3 RVO erteilte Ermächtigung innerhalb der dem Gesetzgeber durch Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG gezogenen Grenzen (BSG SozR 2200 § 551 Nr. 10; SozR 5677 Nr. 8 zu Anl 1 Nr. 46).

    Ihr Zweck ist es, diejenigen Krankheiten dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung zu unterstellen, die wesentlich durch die versicherte Tätigkeit mitverursacht und daher vom Schutzgedanken der sozialen Unfallversicherung her (vgl dazu BVerfGE 45, 376 f) den Arbeitsunfällen gleichzuerachten sind (BSG SozR 2200 § 551 Nr. 10; BSGE 52, 35, 36 = SozR 5677 Nr. 5 zu Anl 1 Nr. 41).

    Das Ausmaß der Ermächtigung ist in § 551 Abs. 1 Satz 3 RVO ebenfalls ausreichend präzisiert (BVerfGE 26, 16, 30; BSG SozR 2200 § 551 Nr. 10).

    Dies wird vor allem daran deutlich, daß der Verordnungsgeber entsprechende bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule nur dann als entschädigungsfähige BKen eingestuft hat, wenn diese "zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können." Dem Verordnungsgeber ist es im Rahmen der Ermächtigungsgrundlage insoweit unbenommen, für den Versicherungsfall der BK ein Krankheitsbild durch weitere Voraussetzungen zu ergänzen, wenn er durch diese die BKen von nicht dem Schutz der Unfallversicherung zu unterstellenden Allgemeinerkrankungen abgrenzt (BSG SozR 2200 § 551 Nr. 10).

    Der weitere Zweck derartiger Tatbestandsmerkmale ist präventiv; damit soll eine Verschlimmerung der Erkrankung mit der Folge einer erhöhten Entschädigungspflicht verhindert werden (vgl BSG SozR 2200 § 551 Nr. 10; BSG SozR 5677 Nrn 8 und 11 zu Anl 1 Nr. 46).

  • BSG, 21.01.1997 - 2 RU 7/96

    Anerkennung des Bronchialkarzinoms eines als Teerwerker und Bitumenwerker

    Auszug aus BSG, 10.08.1999 - B 2 U 11/99 R
    Ob eine bestimmte berufliche Exposition generell geeignet ist, bestimmte Erkrankungen zu verursachen, muß nach der Rechtsprechung des Senats in der medizinischen Wissenschaft allgemein anerkannt, dh durch die herrschende Auffassung der Fachwissenschaftler hinreichend gefestigt sein; vereinzelte Meinungen - auch von Sachverständigen - reichen grundsätzlich nicht aus (BSG Urteil vom 31. Januar 1984 - 2 RU 67/82 - in HVBG RdSchr VB 53/84; BSG Urteil vom 21. Januar 1997 - 2 RU 7/96 - in HVBG-Info 1997, 1105; BSG Urteil vom 27. Mai 1997 - 2 RU 33/96 - in HVBG-Info 1997, 2107).

    Hier können neben statistisch-epidemiologischen Studien auch andere Erkenntnisquellen wie Einzelfallstudien, Erkenntnisse und Anerkennungen in der ehemaligen DDR sowie nach § 551 Abs. 2 RVO in der Bundesrepublik Deutschland ausgesprochene Anerkennungen (vgl BSGE 79, 250, 252 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 9; BSG Beschluß vom 27. Mai 1997 - 2 BU 43/97 - in HVBG-Info 1997, 2013), also allgemeine Erkenntnisse durch Forschung und praktische Erfahrungen (BSG Urteil vom 21. Januar 1997 - 2 RU 7/96 - aaO) eine Rolle spielen (s auch Lauterbach/Koch, UV-SGB VII, 4. Aufl, § 9 RdNr 189 f).

    Mit wissenschaftlichen Methoden und Überlegungen muß zu begründen sein, daß bestimmte Einwirkungen die generelle Eignung besitzen, eine bestimmte Krankheit zu verursachen (BSG Urteil vom 21. Januar 1997 - 2 RU 7/96 - aaO).

    Seit dem Jahre 1991 obliegt diese Aufgabe dem Ärztlichen Sachverständigenbeirat, Sektion "Berufskrankheiten", beim BMA, dessen Aufgabe die medizinisch wissenschaftliche Beratung des Verordnungsgebers ist (BSGE 59, 295, 300 = SozR 2200 § 551 Nr. 27; BSG Urteil vom 21. Januar 1997 - 2 RU 7/96 - in HVBG-Info 1997, 1105).

  • BSG, 18.11.1997 - 2 RU 48/96

    Anscheinsbeweis bei der Feststellung einer Berufskrankheit

    Auszug aus BSG, 10.08.1999 - B 2 U 11/99 R
    Der Senat hat dadurch, daß er die Wirksamkeit der Verordnung in mehreren seiner Entscheidungen nicht in Frage gestellt hat, bereits zu erkennen gegeben, daß die BReg nach seiner Auffassung mit der Einführung der BK Nr. 2108 der Anl 1 zur BKVO nicht die Grenzen der Ermächtigungsgrundlage des § 551 Abs. 1 Satz 3 RVO überschritten hat (BSGE 75, 51, 56 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 6; BSG SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1; BSG Urteil vom 18. November 1997 - 2 RU 48/96 - SGb 1999, 39 mit Anm von Ricke; BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 11).

    Demgegenüber hat der Senat bereits klargestellt, daß die Aufnahme oder Nichtaufnahme von Krankheiten in die BK-Liste als Rechtsetzungsakt des Verordnungsgebers nur in begrenztem Rahmen der gerichtlichen Nachprüfung dahingehend unterliegt, ob das Ermessen pflichtgemäß dem Zweck der Ermächtigung entsprechend ausgeübt worden ist (BSG Urteil vom 18. November 1997 - 2 RU 48/96 - SGb 1999, 39 mit Anm von Ricke).

    Eine Überprüfung der Entscheidungen des Verordnungsgebers und der diesen zugrundeliegenden Erwägungen ist lediglich dahingehend möglich, ob die getroffene Maßnahme den Rahmen der Zweckbindung der gesetzlichen Ermächtigung überschreitet, ob sie etwa schlechterdings ungeeignet ist, diesen Zweck zu erreichen, oder ob sie unverhältnismäßig ist (BVerfGE 45, 142, 162 f; BSGE 44, 90, 92 = SozR 2200 § 551 Nr. 9; BSG Beschluß vom 13. Januar 1978 - 8 BU 216/77 - Meso B 10/336; BSG Urteil vom 18. November 1997 - 2 RU 48/96 - SGb 1999, 39; Badura aaO, S 25, 27; Zuleeg, aaO, 162 f).

    Die darüber hinaus bestehenden teilweise erheblichen Zweifelsfragen sind über die vom Verordnungsgeber bejahte generelle Geeignetheit hinaus im Wege der Einzelfallentscheidung auszuräumen (BR-Drucks aaO S 4; so auch BSG Urteil vom 18. November 1997 - 2 RU 48/96 - SGb 1999, 39).

  • LSG Niedersachsen, 05.02.1998 - L 6 U 178/97

    Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung; Erfordernis einer

    Auszug aus BSG, 10.08.1999 - B 2 U 11/99 R
    Wie mit Urteil vom 5. Februar 1998 (L 6 U 178/97) bereits in einem vergleichbaren Fall entschieden, sei die Aufnahme der BK Nr. 2108 in die Anl 1 zur BKVO durch die Zweite Verordnung zur Änderung der BKVO vom 18. Dezember 1992 (2. ÄndVO; BGBl I 2343) unwirksam, weil sich die Bundesregierung (BReg) als Verordnungsgeber nicht in den Grenzen der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage (§ 551 Abs. 1 Satz 3 der Reichsversicherungsordnung ) gehalten und damit den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der vollziehenden Gewalt (Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes ) verletzt habe.

    Mit dieser Entscheidung hat er das Urteil des LSG vom 5. Februar 1998 (L 6 U 178/97), auf das es sich im vorliegend angefochtenen Urteil bezieht, aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Im Kern stützt sich das angefochtene Urteil des LSG - wie dessen Urteil vom 5. Februar 1998 (L 6 U 178/97 - Breithaupt 1998, 894) - auf drei vom Senat nicht geteilte grundlegende Rechtsauffassungen, nämlich, daß eine Aufnahme der BK Nr. 2108 in die Anl 1 zur BKVO nur bei Vorliegen einer dies bejahenden hinreichend gefestigten medizinischen Auffassung zulässig sei, daß die Gerichte ermächtigt seien, dies zu prüfen und daß dem Verordnungsgeber ein Beurteilungsspielraum nicht zustehe.

  • BSG, 27.05.1997 - 2 RU 33/96

    Leistung einer Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

    Auszug aus BSG, 10.08.1999 - B 2 U 11/99 R
    Ob eine bestimmte berufliche Exposition generell geeignet ist, bestimmte Erkrankungen zu verursachen, muß nach der Rechtsprechung des Senats in der medizinischen Wissenschaft allgemein anerkannt, dh durch die herrschende Auffassung der Fachwissenschaftler hinreichend gefestigt sein; vereinzelte Meinungen - auch von Sachverständigen - reichen grundsätzlich nicht aus (BSG Urteil vom 31. Januar 1984 - 2 RU 67/82 - in HVBG RdSchr VB 53/84; BSG Urteil vom 21. Januar 1997 - 2 RU 7/96 - in HVBG-Info 1997, 1105; BSG Urteil vom 27. Mai 1997 - 2 RU 33/96 - in HVBG-Info 1997, 2107).

    Der Senat hat diese Frage im Rahmen der Auslegung des § 551 Abs. 2 RVO bisher ausdrücklich offengelassen (Urteil vom 27. Mai 1997 - 2 RU 33/96 - in HVBG-Info 1997, 2107).

  • BSG, 25.08.1994 - 2 RU 42/93

    Entschädigung - Rückwirkung

    Auszug aus BSG, 10.08.1999 - B 2 U 11/99 R
    Der Senat hat dadurch, daß er die Wirksamkeit der Verordnung in mehreren seiner Entscheidungen nicht in Frage gestellt hat, bereits zu erkennen gegeben, daß die BReg nach seiner Auffassung mit der Einführung der BK Nr. 2108 der Anl 1 zur BKVO nicht die Grenzen der Ermächtigungsgrundlage des § 551 Abs. 1 Satz 3 RVO überschritten hat (BSGE 75, 51, 56 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 6; BSG SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1; BSG Urteil vom 18. November 1997 - 2 RU 48/96 - SGb 1999, 39 mit Anm von Ricke; BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 11).

    Die gerichtliche Überprüfung der Rechtsetzungsakte des Verordnungsgebers kann nicht in gleichem Umfang erfolgen wie die einer Verwaltungsentscheidung gemäß § 551 Abs. 2 RVO, auch wenn beide Regelungen inhaltlich miteinander verbunden sind (s dazu BSGE 75, 51, 53 ff = SozR 3-2200 § 551 Nr. 6).

  • BSG, 23.03.1999 - B 2 U 12/98 R

    Berufskrankheit - bandscheibenbedingte Erkrankung - Lendenwirbelsäule -

    Auszug aus BSG, 10.08.1999 - B 2 U 11/99 R
    Wie das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 23. März 1999 (B 2 U 12/98 R) entschieden habe, sei die Aufnahme der BK Nr. 2108 in die Anl 1 zur BKVO von der Ermächtigungsgrundlage des § 551 Abs. 1 Nr. 3 RVO gedeckt und daher nicht unwirksam.

    Schließlich hat der Senat in seinem Urteil vom 23. März 1999 (B 2 U 12/98 R - zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) entschieden, daß die Aufnahme von "bandscheibenbedingten LWS-Erkrankungen" in die Liste der BKen (Nr. 2108 Anl 1 zur BKVO) innerhalb des Rahmens der dem Verordnungsgeber erteilten Ermächtigung liegt.

  • BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 249/79

    Schokoladenosterhase

    Auszug aus BSG, 10.08.1999 - B 2 U 11/99 R
    Wann die nach diesen Voraussetzungen zur Aufnahme einer Krankheit in die BK-Liste berechtigende BK-Reife vorliegt, unterliegt indes allein der Einschätzung des Verordnungsgebers (BSGE 49, 148, 150 = SozR 5670 Anl 1 Nr. 4302 Nr. 1), dem trotz der Bindung an Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung ein gewisser Beurteilungsspielraum - das normative Ermessen - zuzubilligen ist (vgl BVerfGE 38, 348, 363; 53, 135, 145; Lauterbach/Koch, aaO § 9 RdNr 195; Badura aaO, S 25, 27; Zuleeg, aaO, 157; Herdegen AöR 114 (1989), 607, 609 f; Koch in Schulin, HS-UV, § 35 RdNr 12).
  • BVerfG, 11.12.1973 - 2 BvL 16/69

    Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 2 KaffeeStG

  • BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74

    Zweckentfremdung von Wohnraum

  • BSG, 14.11.1996 - 2 RU 9/96

    Neue Erkenntnisse - Unfallversicherung - Stichtag - Festlegung

  • BVerfG, 14.05.1969 - 1 BvR 615/67

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Berufsschadensausgleichs nach dem BVG

  • BVerfG, 11.01.1966 - 2 BvR 424/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 267 Abs. 3 LAG

  • BSG, 05.05.1998 - B 2 U 9/97 R

    Unfallversicherung - Krankenversicherung - Berufskrankheit -

  • BVerfG, 30.05.1973 - 2 BvL 37/71

    Verfassungsmäßigkeit der Pauschsätze "zur Vereinfachung der Verwaltung" bei der

  • BSG, 13.01.1978 - 8 BU 216/77
  • BSG, 31.01.1984 - 2 RU 67/82

    Einordnung einer Lungenfibrose bei Elektroschweißern als Berufskrankheit -

  • BVerfG, 21.05.1968 - 2 BvL 10/66

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Abgaben auf Kondensmilch und sterilisierte

  • BSG, 27.05.1997 - 2 BU 43/97

    Anspruch auf Entschädigung wegen einer Berufskrankheit - Notwendigkeit der

  • BSG, 23.06.1977 - 2 RU 53/76

    Verfassungsmäßigkeit - Berufskrankheit - Lungenfibrose - Eisenstaub - Neue

  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74

    Unfallversicherung

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

  • BSG, 22.11.1979 - 8a RU 66/79

    Bronchialasthma - Beruflich bedingte Krankheit - Anspruch auf Entschädigung als

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

  • BSG, 04.06.1981 - 8a RU 14/80

    Bronchialasthma - Berufskrankheit - Anerkennung als Berufskrankheit -

  • BSG, 29.10.1981 - 8a RU 82/80

    Krankheit; Berufskrankheit; Entschädigung; Arbeitsbedingte Gefahr

  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 13/02 R

    Berufskrankheit - BKV Anl 1 Nr 2108 - Bestimmtheitsgrundsatz -

    Der Senat hat sich seit Einführung der BK in der Nr. 2108 der Anlage (damals Anlage 1) zur BKV durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung vom 18. Dezember 1992 (BGBl I S 2343) bereits mehrfach - ausdrücklich - mit der Gültigkeit der Norm beschäftigt (BSG SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1; BSGE 84, 30, 33 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 12; BSG, Urteil vom 10. August 1999 - B 2 U 11/99 R - USK 99138; vgl auch BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 16) und diese dabei stets der Entscheidung über die insoweit geltend gemachten Ansprüche zugrunde gelegt.

    Auch in dieser Hinsicht hält der Senat an seiner bisherigen, hierzu ergangenen Rechtsprechung (BSGE 84, 30 ff = BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 12; BSG, Urteil vom 10. August 1999 - B 2 U 11/99 R - USK 99138; s auch BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 16) fest.

    Wie der Senat in der Vergangenheit mehrfach betont hat (BSG SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1; BSGE 84, 30, 39 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 12; BSG Urteil vom 10. August 1999 - B 2 U 11/99 R - USK 99138; vgl auch BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 16), ist die Umschreibung bandscheibenbedingter Erkrankungen der Lendenwirbelsäule als BK in Nr. 2108 der Anlage zur BKV zwar auslegungsbedürftig; sie ist jedoch deswegen nicht unvereinbar mit der rechtsstaatlich gebotenen Bestimmtheit.

  • LSG Sachsen, 24.06.2004 - L 2 U 54/03

    Lendenwirbelsäulenleiden als Berufskrankheit; Auslegungsbedürftigkeit der

    Der Senat folgt der Auffassung des BSG (Beschluss vom 31.05.1996 - 2 BU 237/95 - BSG SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1; Urteil vom 23.03.1999 - B 2 U 12/98 R - SozR 3-2200 § 551 Nr. 12; BSG Urteil vom 10. August 1999 - B 2 U 11/99 R - USK 99138; vgl. auch 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R - SozR 3-2200 § 551 Nr. 16), dass die Umschreibung bandscheibenbedingter Erkrankungen der LWS in BK-Nr. 2108 BKV zwar auslegungsbedürftig, aber nicht unvereinbar mit der rechtsstaatlich gebotenen Bestimmtheit ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2003 - L 2 KN 120/01

    Gewährung einer Verletztenrente wegen einer Berufskrankheit; Listenkrankheit nach

    Das hat das Bundessozialgericht (BSG) bereits mehrfach entschieden (BSGE 84, 30ff = BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 12; BSG, Urteil vom 10.08.1999 - B 2 U 11/99 R - = USK 99138; auch: BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 16; zuletzt: BSG, Urteil vom 18.03.2003 - B 2 U 13/02 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.1999 - L 17 U 179/99

    Anspruch auf Gewährung von Verletztenrente wegen einer Berufskrankheit

    Das zur BK Nr. 2108 vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung herausgegebene Merkblatt für die ärztliche Untersuchung (abgedruckt bei Mehrtens/Perlebach, a.a.O. M 2108 S. 1 ff.), das zwar keine verbindliche, im Range der Verordnung stehende Erläuterung darstellt, aber Hinweise für die Beurteilung von möglichen Zusammenhängen aus arbeitsmedizinischer Sicht gibt und eine arbeitstechnische und medizinische Konkretisierung der BK beinhaltet (vgl. BSG Urteil vom 10.08.1999 - B 2 U 11/99 R -), weshalb es als wertvolles Hilfsmittel für die Anerkennung einer BK anzusehen ist (Urteil des erkennenden Senats vom 11.11.1998 - L 17 U 141/96 -), führt in seinem Abschnitt IV Anhaltspunkte für den Begriff "schwere Lasten" auf.
  • SG Gelsenkirchen, 05.02.2002 - S 13 U 31/00

    Anerkennung einer Lungenkrebserkrankung durch Passivrauchen als eine

    Der Ärztliche Sachverständigenbeirat setzt sich aus Medizinern zusammen, die in der Arbeitsmedizin besonders erfahren sind (BSG, Urteil vom 10.08.1999, B 2 U 11/99 R).
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