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BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 10/00 R |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- lexetius.com
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ersatzkasse - Lebensmittelmarkt - Mitgliedschaft - Kassenwahl - Kassenwechsel
- Judicialis
SGB V § 175 Abs 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein sofortiges Wahlrecht für betriebsfremde Versicherte bei Öffnung einer Betriebskrankenkasse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 01.09.1999 - S 8 KR 307/98
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2000 - L 5 KR 92/99
- BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 10/00 R
Papierfundstellen
- NJW 2001, 1816 (Ls.)
- NZS 2001, 322 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 08.10.1998 - B 12 KR 3/98 R
Krankenversicherung - Wahlrecht - Mitglied - Bindung - Kündigungsfrist - …
Auszug aus BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 10/00 R
Der Senat hat schon in seinem Urteil vom 8. Oktober 1998 (SozR 3-2500 § 175 Nr. 3 S 15 oben und S 16 unten) dargelegt, daß eine neu errichtete BKK sofort nur von denjenigen Versicherungspflichtigen gewählt werden kann, die in Betrieben beschäftigt sind, auf die sich die neue Kasse erstreckt; es bestehe kein Anlaß, weiteren Gruppen die vorzeitige Ausübung des Wahlrechts zugunsten der BKK zu gestatten.
- LSG Schleswig-Holstein, 29.11.2006 - L 5 KR 103/05
Feststellungsklage - Bestehen eines Rechtsverhältnisses auch gegenüber Dritten - …
Das Bundessozialgericht (BSG) habe im Urteil vom 10. August 2000 (B 12 KR 10/00 R) zu der alten Fassung des § 175 SGB V entschieden, dass eine Kündigung gegenüber der bisherigen Kasse angezeigt sein könne und dem Beitragseinzug und Leistungsrecht diene.Das BSG hat im Urteil vom 10. August 2000 (B 12 KR 10/00 R, SozR 3-2500 § 175 Nr. 4) ausdrücklich offen gelassen, ob im Fall des Kassenwechsels nach § 175 Abs. 5 SGB V eine Kündigungserklärung zu fordern sei.