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   BSG, 10.09.2008 - B 5 R 494/07 B   

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https://dejure.org/2008,41415
BSG, 10.09.2008 - B 5 R 494/07 B (https://dejure.org/2008,41415)
BSG, Entscheidung vom 10.09.2008 - B 5 R 494/07 B (https://dejure.org/2008,41415)
BSG, Entscheidung vom 10. September 2008 - B 5 R 494/07 B (https://dejure.org/2008,41415)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 10.09.2008 - B 5 R 494/07 B
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besitzt (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34).

    Sie kommt nur dann in Betracht, wenn das LSG einen tragenden abstrakten Rechtssatz in Abweichung von einem vorhandenen abstrakten Rechtssatz des BSG, des GmSOGB oder des BVerfG aufgestellt hat (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 mwN).

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 10.09.2008 - B 5 R 494/07 B
    10 Die inhaltliche Richtigkeit des Berufungsurteils, die der Kläger möglicherweise angreifen möchte, lässt sich mit einer Verfahrensrüge nicht überprüfen (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des

    Auszug aus BSG, 10.09.2008 - B 5 R 494/07 B
    Das ist grundsätzlich nicht der Fall, wenn die Antwort darauf von vornherein praktisch außer Zweifel steht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4, 11) oder bereits höchstrichterlich entschieden ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8).
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 10.09.2008 - B 5 R 494/07 B
    Das ist grundsätzlich nicht der Fall, wenn die Antwort darauf von vornherein praktisch außer Zweifel steht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4, 11) oder bereits höchstrichterlich entschieden ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8).
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