Rechtsprechung
BSG, 10.10.2000 - B 3 KR 29/99 R |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Begehren eines Rollstuhl-Bikes
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Hilfsmittel - Rollstuhl-Bike - Querschnittslähmung - Antrag auf Hilfsmittelversorgung - Vertragsärztliche Verordnung - Kostenvoranschlag - Stellungnahme des Medizinischen Dienstes - Behindertengerechte Versorgung - Behindertenausgleich - Lebensnotwendiges Grundbedürfnis
- Judicialis
SGB V § 33 Abs 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB V § 33 Abs. 1 S. 1
Keine Kostenübernahme eines Rollstuhl-Bikes in der Krankenversicherung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Köln, 11.05.1999 - S 9 KR 137/97
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.1999 - L 5 KR 58/99
- BSG, 31.08.1999 - B 3 B 29/99 KR R
- BSG, 10.10.2000 - B 3 KR 29/99 R
Wird zitiert von ... (13)
- LSG Rheinland-Pfalz, 19.01.2006 - L 5 KR 139/05
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Rollstuhlzuggerät
Zur Begründung wurde ausgeführt: Zu dem Grundbedürfnis der Erschließung eines gewissen körperlichen Freiraums gehöre nur die Fähigkeit, sich in der eigenen Wohnung zu bewegen und diese zu verlassen, um bei einem kurzen Spaziergang "an die frische Luft zu kommen" oder um die üblicherweise im Nahbereich liegenden Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen seien (Hinweis auf Bundessozialgericht BSG 10.10.2000 B 3 KR 29/99 R).Dem stünden die Urteile des BSG vom 16.9.1999 (…aaO) und 10.10.2000 (aaO) nicht entgegen.
Dazu gehören zum einen die körperlichen Grundfunktionen (Gehen, Stehen, Treppensteigen, Sitzen, Liegen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungsaufnahme, Ausscheidung) und zum anderen die elementare Körperpflege, das selbstständige Wohnen sowie die dazu erforderliche Erschließung eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums, der auch die Aufnahme von Informationen, die Kommunikation mit anderen zur Vermeidung von Vereinsamung sowie das Erlernen eines lebensnotwendigen Grundwissens (Schulwissens) erfordert (…BSG 16.9.1999, aaO; 10.10.2000, aaO).
Entgegen der Auffassung der Klägerin weist der vorliegende Sachverhalt gegenüber demjenigen der Urteile des BSG vom 16.9.1999 (…aaO) bzw 10.10.2000 (aaO) keine entscheidungserheblichen Unterschiede auf.
- BSG, 08.11.2006 - B 3 KR 17/06 B
Kostenübernahme der Krankenversicherung bei Hilfsmitteln, für …
Freizeitbeschäftigungen - welcher Art auch immer - werden vom Begriff des vitalen Lebensbedürfnisses bzw des allgemeinen Grundbedürfnisses des täglichen Lebens nicht erfasst" (…BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 31 S 186 mwN und Urteil vom 10. Oktober 2000 - B 3 KR 29/99 R - ähnlich SozR 4-2500 § 33 Nr. 2 RdNr 8 - "Radfahren"). - SG Aachen, 10.06.2008 - S 13 KR 52/07
Krankenversicherung
Ergänzend wies sie darauf hin, dass das Bundessozialgericht (BSG) in 2 Urteilen (B 3 KR 8/98 R und B 3 KR 29/99 R) festgestellt habe, dass ein Speedy-Bike bei Erwachsenen keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sei.Zwar ist ein Rollstuhl-Hand-Bike (auch: Rollstuhl-Bike, "Rolli-Bike" oder "Handy-Bike" oder "Speedy-Bike" genannt), wie es der Kläger begehrt, kein allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens, weil es speziell für die Bedürfnisse behinderter Menschen konstruiert und nur von ihnen eingesetzt wird (BSG, Urteile vom 16.09.1999 - B 3 KR 13/98 R und B 3 KR 2/99 R; Urteil vom 10.10.2000 - B 3 KR 29/99 R).
- SG Kassel, 04.02.2003 - S 12/KR 625/02 Ergänzend sei noch einmal hervorzuheben, dass nicht die Regelungen des Hilfsmittelkataloges für die ablehnende Haltung der Beklagten Grundlage seien, sondern vielmehr die höchstrichterlichen Entscheidungen des Bundessozialgerichtes vom 16. September 1999 und 10. Oktober 2000, nach denen ein Rollstuhl-Bike für Erwachsene kein Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung sei, wobei sich das Bundessozialgericht in seinem letztgenannten Urteil vom 10. Oktober 2000 (B 3 KR 29/99 R) auch ausdrücklich mit der medizinischen Notwendigkeit im Sinne des § 33 Abs. 1 Satz 1 1. Alternative SGB V auseinandersetze und ausführe, dass maßgebend auch nicht sein könne, dass das Rollstuhl-Bike zur Stärkung der noch vorhandenen Muskulatur, des Herz-Kreislauf-Systems und der Lungenfunktion beitrage, da sich dieses Ziel auch durch weniger aufwendige Geräte oder durch entsprechende krankengymnastische und sportliche Übungen mit geringerem Kostenaufwand erreichen lasse.
Besonderheiten des Wohnortes könnten für die Hilfsmitteleigenschaft nicht maßgeblich sein (…vgl. weiter auch noch BSG in SozR 3-2500 § 33 Nr. 32), wobei das Bundessozialgericht mit weiterem Urteil vom 10. Oktober 2000, B 3 KR 29/99 R an dieser Rechtsprechung im Sinne einer Parallelentscheidung dann nochmals ausdrücklich festgehalten hat.
- SG Hamburg, 11.11.2002 - S 28 KR 21/01 (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 10.10.2000 Az. B 3 KR 29/99 R m. w. N.).
Somit liegen auch gesundheitliche Gründe, die ggfs. als zusätzliches qualitatives Moment einen Transport des Klägers im Elektrorollstuhl und damit ggfs. auch in einem Kfz erforderlich machen (vgl. BSG Urteil vom 10.10.2000 a.a.O.) nicht vor.
- LSG Hessen, 13.09.2007 - L 8 KR 247/06
Versorgung mit einem Behindertendreirad
Die Beklagte wies den Widerspruch des Klägers mit Widerspruchsbescheid vom 1. August 2002 als unbegründet zurück und führte ergänzend aus, nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 16. September 1999, u.a. Az.: B 3 KR 9/98 R und vom 10. Oktober 2000, Az.: B 3 KR 29/99) gehöre das Radfahren nicht zu den körperlichen Grundfunktionen von Jugendlichen ab 16 Jahren und von Erwachsenen und gehöre auch nicht zu den Grundbedürfnissen, für deren Sicherstellung die Krankenversicherung einzutreten habe. - SG Koblenz, 01.10.2003 - S 12 KR 400/02 Dies folgt schon daraus, dass nach § 275 Abs. 3 Nr. 2 SGB V die Krankenkassen vor Bewilligung eines Hilfsmittels in geeigneten Fällen durch den MDK prüfen lassen können, ob das Hilfsmittel erforderlich ist ( BSG Urteil vom 10.10.2000 - B 3 KR 29/99 R ).
Freizeitbeschäftigungen, welcher Art auch immer, werden vom Begriff des vitalen Lebensbedürfnisses bzw des allgemeinen Grundbedürfnisses des täglichen Lebens nicht erfasst (…BSG SozR 3-2500 § 33 Nrn 5 und 27; Urteil vom 10.10.2000 - B 3 KR 29/99 R - ).
- LSG Saarland, 12.12.2001 - L 2 KR 4/00
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Rollstuhl-Ladeboy - Leistungspflicht
Auch in seiner -- soweit ersichtlich -- neuesten Entscheidung zu diesem Problemkreis (Urteil vom 10.10.2000 -- B 3 KR 29/99) hat das BSG diese Rechtsprechung fortgeführt und einen Anspruch einer erwachsenen Klägerin auf Versorgung mit einem Rollstuhl-Bike verneint. - LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2003 - L 16 KR 56/01
Krankenversicherung
- um die Belastung der Kassen nicht ausufern zu lassen - über den Gesetzestext hinaus, daß diese zur Befriedigung von der Rechtsprechung entwickelter Grund- oder Elementarbedürfnisse (Bewegungsfreiheit, selbständige Körperpflege, Informationsbedürfnis pp) erforderlich sein müssen (vgl. BSG Urt.v. 8.3.90 3 RK 13/89;… SozR 3-2500 § 33 Nr. 7 "Rollstuhlboy" u. Nr. 15 "antiallergene Kissen- und Matratzenbezüge"; Urt.v. 3.11.99 B 3 KR 3/99 R - "Mikroportanlage" - wobei man neuerlicher Rechtsprechung des 3. Senats des BSG jedoch entnehmen könnte, daß dieser nun für alle Hilfsmittel verlangt, daß diese im Rahmen der allgemeinen Grundbedürfnisse benötigt werden - vgl. Urt. v. 16.9.99 B 3 KR 13/98 R und 2/99 R sowie v. 10.10.00 B 3 KR 29/99 R = USK 2000-62; während wohl auch der 5. Senats des LSG NW - eine Schwimmprothese den ersetzenden Hilfsmitteln zuordnend - an der herkömmlichen Unterscheidung noch festzuhalten scheint). - SG Aachen, 17.06.2008 - S 13 (2) KR 26/07
Krankenversicherung
Zwar ist ein Rollstuhl-Hand-Bike (auch: Rollstuhl-Bike, "Rolli-Bike" oder "Handy-Bike" oder "Speedy-Bike" genannt), wie es der Kläger begehrt, kein allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens, weil es speziell für die Bedürfnisse behinderter Menschen konstruiert und nur von ihnen eingesetzt wird (BSG, Urteile vom 16.09.1999 - B 3 KR 13/98 R und B 3 KR 2/99 R; Urteil vom 10.10.2000 - B 3 KR 29/99 R). - SG Aachen, 03.05.2011 - S 13 KR 218/10
Krankenversicherung
- SG Duisburg, 07.09.2007 - S 9 KR 21/07
Krankenversicherung
- SG Frankfurt/Main, 11.09.2006 - S 25 KR 2894/02