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   BSG, 10.10.2007 - B 12 R 24/07 B   

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https://dejure.org/2007,17696
BSG, 10.10.2007 - B 12 R 24/07 B (https://dejure.org/2007,17696)
BSG, Entscheidung vom 10.10.2007 - B 12 R 24/07 B (https://dejure.org/2007,17696)
BSG, Entscheidung vom 10. Oktober 2007 - B 12 R 24/07 B (https://dejure.org/2007,17696)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Rentenversicherungspflicht von arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen, Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Rentenversicherungspflicht arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Rentenversicherungspflicht arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger

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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 10.05.2006 - B 12 RA 2/05 R

    Rentenversicherung - Entfallen der Versicherungspflicht für arbeitnehmerähnliche

    Auszug aus BSG, 10.10.2007 - B 12 R 24/07 B
    Der Senat hat ua in dem - vom LSG auch zitierten - Urteil vom 10.5.2006 (B 12 RA 2/05 R, SozR 4-2600 § 2 Nr. 8) zu § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten - im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG - umfassend Stellung genommen und die Einbeziehung sog arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger in die Rentenversicherungspflicht verfassungsrechtlich nicht beanstandet.
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 10.10.2007 - B 12 R 24/07 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304 ; vgl auch: Bundesverfassungsgericht [BVerfG] SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97

    Verfassungsrecht - Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit, Schutzzweck des § 166

    Auszug aus BSG, 10.10.2007 - B 12 R 24/07 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304 ; vgl auch: Bundesverfassungsgericht [BVerfG] SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 10.10.2007 - B 12 R 24/07 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304 ; vgl auch: Bundesverfassungsgericht [BVerfG] SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 10.10.2007 - B 12 R 24/07 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zu Klärung der Rechtsfrage im Allgemeininteresse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 10.10.2007 - B 12 R 24/07 B
    Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; BVerwG NJW 1999, 304 ; vgl auch: Bundesverfassungsgericht [BVerfG] SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.02.2020 - L 7 R 3948/18

    Rentenversicherungspflicht eines selbstständig Tätigen - Tätigkeit auf Dauer und

    Gem. § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI in der ab 1. Mai 2007 geltenden Fassung (Gesetz vom 20. April 2007, BGBl. I, 554) sind versicherungspflichtig selbständig tätige Personen, die a) im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und b) auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind; bei Gesellschaftern gelten als Auftraggeber die Auftraggeber der Gesellschaft (vgl. BSG, Beschluss vom 10. Oktober 2007 - B 12 R 24/07 B - juris Rdnr. 7; Urteil vom 10. Mai 2006 - B 12 RA 2/05 R - juris Rdnr. 30 m.w.N. zur Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2020 - L 7 R 2030/19

    Rentenversicherungspflicht eines selbstständigen Versicherungsvermittlers mit

    Gem. § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI in der ab 1. Mai 2007 geltenden Fassung (Gesetz vom 20. April 2007, BGBl. I, 554) sind versicherungspflichtig selbständig tätige Personen, die a) im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und b) auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind; bei Gesellschaftern gelten als Auftraggeber die Auftraggeber der Gesellschaft (vgl. BSG, Beschluss vom 10. Oktober 2007 - B 12 R 24/07 B - juris Rdnr. 7; Urteil vom 10. Mai 2006 - B 12 RA 2/05 R - juris Rdnr. 30 m.w.N. zur Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.10.2021 - L 11 R 399/20

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung - Berater im

    § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI in der ab 01.05.2007 geltenden Fassung (Gesetz vom 20. April 2007, BGBl. I, 554) sind versicherungspflichtig selbstständig tätige Personen, die a) im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und b) auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind; bei Gesellschaftern gelten als Auftraggeber die Auftraggeber der Gesellschaft (vgl BSG 10.10.2007, B 12 R 24/07 B, juris Rn 7; BSG 10.05.2006, B 12 RA 2/05 R, juris Rn 30 mwN zur Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung).
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