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   BSG, 10.10.2014 - B 10 ÜG 10/14 S   

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https://dejure.org/2014,33247
BSG, 10.10.2014 - B 10 ÜG 10/14 S (https://dejure.org/2014,33247)
BSG, Entscheidung vom 10.10.2014 - B 10 ÜG 10/14 S (https://dejure.org/2014,33247)
BSG, Entscheidung vom 10. Oktober 2014 - B 10 ÜG 10/14 S (https://dejure.org/2014,33247)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 10.09.2014 - B 10 ÜG 7/14 S
    Auszug aus BSG, 10.10.2014 - B 10 ÜG 10/14 S
    § 42 ZPO - Befangenheitsanträge gegen die Ri. S, O, R Schlegel, Othmer, Röhl Art. 97 GG, § 1 GVG dem Gesetz unterworfen, mißbrauchen ihre Richterämter, beugen geltendes Gesetz §§ 1, 201 Abs. 2 GVG, §§ 127 Abs. 2, 511, 567 ZPO, erklären gesetzlich zulässiges Rechtsmittel - sofortige Beschwerde - im Beschluß vom 10.9.14 B 10 ÜG 7/14 S durch dreiste LÜGEN als Zitat : 'nicht statthaft und unzulässig', sind KEIN Art. 6 MRK auf Gesetz beruhendes Gericht.

    Erkennbarer Anlass des Gesuchs ist lediglich, dass die Richter mit dem Beschluss vom 10.9.2014 (B 10 ÜG 7/14 S) eine für den Beschwerdeführer nachteilige Entscheidung getroffen haben.

  • BSG, 16.02.2001 - B 11 AL 19/01 B

    Befangenheit des Senates im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 10.10.2014 - B 10 ÜG 10/14 S
    Das Gesuch des Klägers auf Ablehnung des Vizepräsidenten Prof. Dr. S, des Richters O und des Richters Dr. R ist unzulässig, sodass eine Entscheidung des Senats unter Beteiligung der abgelehnten in dieser Sache geschäftsverteilungsplanmäßig befassten Richter zu treffen ist (vgl zB BSG Beschluss vom 27.10.2009 - B 1 KR 51/09 B - SozR 4-1500 § 60 Nr. 6; BSG Beschluss vom 16.2.2001 - B 11 AL 19/01 B - Juris).
  • BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 51/09 B

    Rechtsweg im sozialgerichtlichen Verfahren bei einem Rechtstreit über die Pflicht

    Auszug aus BSG, 10.10.2014 - B 10 ÜG 10/14 S
    Das Gesuch des Klägers auf Ablehnung des Vizepräsidenten Prof. Dr. S, des Richters O und des Richters Dr. R ist unzulässig, sodass eine Entscheidung des Senats unter Beteiligung der abgelehnten in dieser Sache geschäftsverteilungsplanmäßig befassten Richter zu treffen ist (vgl zB BSG Beschluss vom 27.10.2009 - B 1 KR 51/09 B - SozR 4-1500 § 60 Nr. 6; BSG Beschluss vom 16.2.2001 - B 11 AL 19/01 B - Juris).
  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus BSG, 10.10.2014 - B 10 ÜG 10/14 S
    Das Gesuch ist rechtsmissbräuchlich, denn die Prüfung setzt keine Beurteilung des eigenen Verhaltens der abgelehnten Richter voraus und ist deshalb keine Entscheidung in eigener Sache (vgl BVerfGK 5, 269, 281 f = NJW 2005, 3410, 3412 [BVerfG 02.06.2005 - 2 BvR 625/01]); ein Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens ist vielmehr entbehrlich.
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