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   BSG, 10.10.2017 - B 12 KR 37/17 B   

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https://dejure.org/2017,47065
BSG, 10.10.2017 - B 12 KR 37/17 B (https://dejure.org/2017,47065)
BSG, Entscheidung vom 10.10.2017 - B 12 KR 37/17 B (https://dejure.org/2017,47065)
BSG, Entscheidung vom 10. Oktober 2017 - B 12 KR 37/17 B (https://dejure.org/2017,47065)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 SGG, § 153 Abs 4 S 1 SGG, § 153 Abs 4 S 2 SGG, Art 103 Abs 1 GG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Zurückweisung der Berufung durch Beschluss - rechtliches Gehör - Erfordernis erneuter Anhörungsmitteilung

  • Wolters Kluwer

    Sozialversicherungsbeitrag; Weitere Anhörungsmitteilung; Unsubstantiiertes Vorbringen; Neue entscheidungserhebliche Tatsachen; Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels einer Verletzung des Anspruchs auf ...

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Zurückweisung der Berufung durch Beschluss - rechtliches Gehör - Erfordernis erneuter Anhörungsmitteilung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Beschluss des LSG ohne mündliche Verhandlung ohne die Möglichkeit zur Stellungnahme; Anforderungen an das ...

  • rechtsportal.de

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Zurückweisung der Berufung durch Beschluss - rechtliches Gehör - Erfordernis erneuter Anhörungsmitteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 25.05.2011 - B 12 KR 81/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 10.10.2017 - B 12 KR 37/17 B
    Diese Anhörungspflicht ist Ausdruck des verfassungsrechtlichen Gebots rechtlichen Gehörs, das bei Anwendung des vereinfachten Verfahrens im Berufungsrechtszug nicht verkürzt werden darf (BSG Beschluss vom 25.5.2011 - B 12 KR 81/10 B - Juris RdNr 8 mwN) und dem nur Genüge getan ist, wenn den Beteiligten Gelegenheit sowohl zur Äußerung von etwaigen Bedenken gegen eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung (und ohne Hinzuziehung der ehrenamtlichen Richter) als auch zur Stellungnahme in der Sache selbst eingeräumt wird (BSG Beschluss vom 27.8.2009 - B 13 RS 9/09 B - Juris RdNr 12 mwN) .

    Eine neue Anhörung ist daher zB dann erforderlich, wenn ein Beteiligter nach der Anhörungsmitteilung substantiiert neue Tatsachen vorträgt, die eine weitere Sachaufklärung von Amts wegen erfordern, oder wenn er einen Beweisantrag stellt oder die Erhebung weiterer Beweise anregt, sofern diese entscheidungserheblich sind, das Berufungsgericht aber gleichwohl dem neuen Vorbringen, insbesondere Beweisanträgen, nicht zu folgen beabsichtigt, sondern am Verfahren nach § 153 Abs. 4 S 1 SGG festhalten will (BSG Beschluss vom 25.5.2011 - B 12 KR 81/10 B - Juris RdNr 8 mwN) .

  • BSG, 20.10.2010 - B 13 R 63/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 10.10.2017 - B 12 KR 37/17 B
    Eine neue Anhörungsmitteilung mit der Möglichkeit zur Äußerung in einer angemessenen Frist muss aber dann ergehen, wenn sich nach der ersten Anhörungsmitteilung die Prozesssituation entscheidungserheblich ändert (BSG Beschluss vom 20.10.2010 - B 13 R 63/10 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 11 RdNr 13 mwN) .
  • BSG, 29.08.2006 - B 13 R 37/06 B

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss, Anhörung Beteiligter

    Auszug aus BSG, 10.10.2017 - B 12 KR 37/17 B
    Bei einem Verstoß gegen § 153 Abs. 4 SGG ist die Entscheidung ohne Weiteres als auf einer Verletzung des Gesetzes beruhend anzusehen (BSG Beschluss vom 29.8.2006 - B 13 R 37/06 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 5 RdNr 10 mwN) .
  • BSG, 27.08.2009 - B 13 RS 9/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus BSG, 10.10.2017 - B 12 KR 37/17 B
    Diese Anhörungspflicht ist Ausdruck des verfassungsrechtlichen Gebots rechtlichen Gehörs, das bei Anwendung des vereinfachten Verfahrens im Berufungsrechtszug nicht verkürzt werden darf (BSG Beschluss vom 25.5.2011 - B 12 KR 81/10 B - Juris RdNr 8 mwN) und dem nur Genüge getan ist, wenn den Beteiligten Gelegenheit sowohl zur Äußerung von etwaigen Bedenken gegen eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung (und ohne Hinzuziehung der ehrenamtlichen Richter) als auch zur Stellungnahme in der Sache selbst eingeräumt wird (BSG Beschluss vom 27.8.2009 - B 13 RS 9/09 B - Juris RdNr 12 mwN) .
  • BSG, 10.11.2022 - B 1 KR 21/21 R

    Versorgung mit Cannabisblüten gemäß dem SGB V Fehlerhafte Besetzung des Gerichts

    Es muss insbesondere nicht auf ein Vorbringen reagieren, das nicht entscheidungserheblich oder unsubstantiiert ist, neben der Sache liegt oder mit dem ein früherer Vortrag lediglich wiederholt wird (stRspr; vgl BSG vom 10.10.2017 - B 12 KR 37/17 B - juris RdNr 9; BSG vom 20.10.1999 - B 9 SB 4/98 R - SozR 3-1500 § 153 Nr. 8 S 24) .
  • BSG, 10.12.2019 - B 11 AL 16/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler im Berufungsverfahren -

    Insofern ist in der Rechtsprechung des BSG von dem Erfordernis einer erneuten Anhörung wegen einer entscheidungserheblichen Änderung der Prozesssituation ausgegangen worden, wenn ein Beteiligter im Berufungsverfahren nach einer ersten Anhörungsmitteilung in qualifizierter Weise erstmals zu einem rechtlich relevanten Gesichtspunkt vorträgt (BSG vom 30.10.2019 - B 14 AS 329/18 B und B 14 AS 330/18 B - juris RdNr 3) , substantiiert neue Tatsachen vorbringt, die eine weitere Sachaufklärung von Amts wegen erfordern (BSG vom 10.10.2017 - B 12 KR 37/17 B - juris RdNr 9) , mit der Berufungsbegründung nach Anhörungsmitteilung formelle Beweisanträge stellt (BSG vom 17.9.1997 - 6 RKa 97/96 - SozR 3-1500 § 153 Nr. 4 S 11 f) oder das LSG seine gegenüber den Beteiligten zuvor in einem entscheidungserheblichen Punkt geäußerte Rechtsauffassung oder Verfahrensweise ändert (BSG vom 20.10.2010 - B 13 R 63/10 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 11 RdNr 14) .

    Es handelt sich um einen absoluten Revisionsgrund, denn die Verletzung des § 153 Abs. 4 SGG führt gleichzeitig zur nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts ohne ehrenamtliche Richter (vgl BSG vom 8.11.2001 - B 11 AL 37/01 R - juris RdNr 15; BSG vom 29.8.2006 - B 13 R 37/06 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 5 RdNr 10; BSG vom 20.10.2010 - B 13 R 63/10 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 11 RdNr 17; BSG vom 24.5.2012 - B 9 SB 14/11 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 14 RdNr 15; BSG vom 17.11.2015 - B 1 KR 65/15 B - juris RdNr 8; BSG vom 10.10.2017 - B 12 KR 37/17 B; BSG vom 30.10.2019 - B 14 AS 329/18 B und B 14 AS 330/18 B - juris RdNr 5 mwN; vgl BSG vom 18.7.2019 - B 13 R 259/17 B - juris RdNr 13 zur Konstellation einer unzulänglich erfolgten Anhörung als Gehörsverletzung).

  • BSG, 30.01.2020 - B 9 V 40/19 B

    Anspruch auf Opferentschädigung wegen der Folgen psychischer Traumata

    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist eine erneute Anhörung gemäß § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG erforderlich, wenn sich nach der ersten Anhörungsmitteilung die Prozesssituation entscheidungserheblich ändert (vgl zB Senatsbeschluss vom 14.6.2018 - B 9 SB 92/17 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 10.10.2017 - B 12 KR 37/17 B - juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 20.10.2010 - B 13 R 63/10 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 11 RdNr 13; BSG Beschluss vom 15.7.2009 - B 13 RS 46/09 B - juris RdNr 9).

    Eine neue Anhörung ist auch dann erforderlich, wenn ein Beteiligter nach der Anhörungsmitteilung substantiiert neue Tatsachen vorträgt, die eine weitere Sachaufklärung von Amts wegen erfordern (BSG Beschluss vom 10.10.2017 - B 12 KR 37/17 B - juris RdNr 9) .

  • LSG Baden-Württemberg, 13.05.2020 - L 5 KR 4463/17

    Rentenversicherung - Krankenversicherung - Pflegeversicherung - Beitragsbemessung

    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin hin hat das BSG mit Beschluss vom 10.10.2017 (- B 12 KR 37/17 B -) den Beschluss des Senats vom 30.03.2017 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LSG zurückverwiesen.
  • BSG, 22.12.2022 - B 5 R 166/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Eine erneute Anhörung ist daher schon dann notwendig, wenn ein Beteiligter nach der Anhörungsmitteilung substantiiert neue Tatsachen vorträgt, die eine weitere Sachaufklärung von Amts wegen erfordern, oder wenn er einen Beweisantrag stellt oder die Erhebung weiterer Beweise anregt, sofern diese entscheidungserheblich sind (vgl zB BSG Beschluss vom 10.10.2017 - B 12 KR 37/17 B - juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 21.10.2021 - B 5 R 62/21 B - juris RdNr 4 ff mwN) .

    Auf ein Vorbringen, mit dem ein früherer Vortrag lediglich wiederholt wird, braucht nicht mit einer erneuten Anhörungsmitteilung reagiert zu werden (vgl zB BSG Beschluss vom 10.10.2017 - B 12 KR 37/17 B - juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 22.6.2021 - B 13 R 29/21 B - juris RdNr 9) .

  • BSG, 14.02.2019 - B 9 SB 51/18 B

    Zurückweisung als Bevollmächtigter im Widerspruchsverfahren

    Eine neue Anhörungsmitteilung mit der Möglichkeit zur Äußerung in einer angemessenen Frist muss nur dann ergehen, wenn sich nach der ersten Anhörungsmitteilung die Prozesssituation entscheidungserheblich ändert, etwa durch entscheidungserheblichen neuen Beteiligtenvortrag (vgl stRspr, zB BSG Beschluss vom 10.10.2017 - B 12 KR 37/17 B - Juris RdNr 9 mwN) .
  • BSG, 14.02.2019 - B 9 SB 49/18 B

    Zurückweisung als Bevollmächtigter in einem Verwaltungsverfahren

    Eine neue Anhörungsmitteilung mit der Möglichkeit zur Äußerung in einer angemessenen Frist muss nur dann ergehen, wenn sich nach der ersten Anhörungsmitteilung die Prozesssituation entscheidungserheblich ändert, etwa durch entscheidungserheblichen neuen Beteiligtenvortrag (vgl stRspr, zB BSG Beschluss vom 10.10.2017 - B 12 KR 37/17 B - Juris RdNr 9 mwN).
  • BSG, 21.10.2021 - B 5 R 62/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit; Verfahrensrüge im

    Eine erneute Anhörung ist daher schon dann notwendig, wenn ein Beteiligter nach der Anhörungsmitteilung substantiiert neue Tatsachen vorträgt, die eine weitere Sachaufklärung von Amts wegen erfordern, oder wenn er einen Beweisantrag stellt oder die Erhebung weiterer Beweise anregt, sofern diese entscheidungserheblich sind (BSG Beschlüsse vom 10.10.2017 - B 12 KR 37/17 B - juris RdNr 9; vom 12.12.2011 - B 7 AL 29/11 BH - juris RdNr 7; vom 25.5.2011 - B 12 KR 81/10 B - juris RdNr 8 und vom 20.11.2003 - B 13 RJ 38/03 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 1 RdNr 6 f; Bienert, NZS 2012, 885, 890; Keller, aaO, § 153 RdNr 20a) .
  • BSG, 26.05.2020 - B 2 U 25/20 B

    Verletztenrente nach einer höheren MdE

    Eine erneute Anhörung ist daher schon dann notwendig, wenn ein Beteiligter nach der Anhörungsmitteilung substantiiert neue Tatsachen vorträgt, die eine weitere Sachaufklärung von Amts wegen erfordern, oder wenn er einen Beweisantrag stellt oder die Erhebung weiterer Beweise anregt, sofern diese entscheidungserheblich sind (BSG Beschlüsse vom 10.10.2017 - B 12 KR 37/17 B - juris RdNr 9, vom 12.12.2011 - B 7 AL 29/11 BH - juris RdNr 7, vom 25.5.2011 - B 12 KR 81/10 B - juris RdNr 8 und vom 20.11.2003 - B 13 RJ 38/03 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 1 RdNr 6 f; Bienert, NZS 2012, 885, 890; Keller, aaO, § 153 RdNr 20a) .
  • BSG, 30.10.2019 - B 14 AS 330/18 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Hierdurch hat sich die Prozesssituation nach der ersten Anhörung im oben beschriebenen Sinne entscheidungserheblich geändert (zur Qualifizierung von Vortrag als neu und relevant vgl auch BSG vom 10.10.2017 - B 12 KR 37/17 B - juris RdNr 9 f) .
  • BSG, 22.06.2021 - B 13 R 29/21 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Rüge einer Gehörsverletzung

  • BSG, 02.02.2021 - B 10 EG 2/20 B

    Höheres Elterngeld im Wege eines Überprüfungsverfahrens

  • BSG, 30.03.2021 - B 8 SO 73/20 B

    Gewährung tagesgestaltender Leistungen als Geldleistung der Eingliederungshilfe

  • BSG, 14.06.2018 - B 9 SB 92/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 11.07.2022 - B 9 V 3/22 B

    Anspruch auf Opferentschädigung; Verfahrensrüge im

  • BSG, 30.10.2019 - B 14 AS 329/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BSG, 15.12.2020 - B 3 KR 59/19 B

    Kostenerstattung für eine Protrusionsschiene für den Unterkiefer

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