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BSG, 10.10.2017 - B 13 R 65/15 B |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge; Unbeachteter Beweisantrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge; Unbeachteter Beweisantrag
- rechtsportal.de
Rente wegen Erwerbsminderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hannover, 30.06.2014 - S 12 R 50/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2014 - L 2 R 355/14
- BSG, 10.10.2017 - B 13 R 65/15 B
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (10)
- BSG, 19.04.2017 - B 13 R 339/16 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Aufklärungsrüge - …
Auszug aus BSG, 10.10.2017 - B 13 R 65/15 B
Sein Vortrag erfüllt aber nicht die Anforderungen an eine diesbezügliche Sachaufklärungsrüge (vgl hierzu Senatsbeschluss vom 19.4.2017 - B 13 R 339/16 B - Juris RdNr 6 ff).Aufzuzeigen ist vielmehr, dass der erkannte weitere Aufklärungsbedarf in Auseinandersetzung mit dem bereits vorliegenden Gutachten näher erläutert und das Berufungsgericht auf noch konkret erläuterungsbedürftige Punkte, die es in seine Ermessensprüfung hätte einbeziehen müssen, hingewiesen wurde (vgl Senatsbeschluss vom 19.4.2017 - B 13 R 339/16 B - Juris RdNr 11 mwN).
Aufzuzeigen ist darüber hinaus, inwiefern das LSG ausgehend von seiner Rechtsansicht von einer erneuten Äußerung der Sachverständigen neue entscheidungserhebliche Erkenntnisse hätte erwarten können (vgl Senatsbeschluss vom 19.4.2017 - B 13 R 339/16 B - Juris RdNr 12).
- BSG, 06.01.2016 - B 13 R 303/15 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Beweisantrag - sachverständiger …
Auszug aus BSG, 10.10.2017 - B 13 R 65/15 B
Aufgabe eines sachverständigen Zeugen ist es, sein Wissen über persönliche Wahrnehmungen zu schildern, die zu machen er aufgrund seiner besonderen Sachkunde in der Lage war (Senatsbeschluss vom 6.1.2016 - B 13 R 303/15 B - Juris RdNr 7).Ein Beweisantrag mit dem Ziel der Vernehmung eines sachverständigen Zeugen muss deshalb bei Angabe des Beweisthemas die Art von Tatsachen (§ 373 ZPO) näher bezeichnen, die dieser selbst wahrgenommen haben soll, also zB Feststellungen eines Arztes zu den von ihm erhobenen gesundheitlichen Befunden (Senatsbeschluss vom 6.1.2016 aaO).
- BSG, 20.12.2012 - B 13 R 333/12 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - weiteres Gutachten - …
Auszug aus BSG, 10.10.2017 - B 13 R 65/15 B
Hiernach erfordert eine neue Begutachtung, dass das (bzw die) bereits vorhandene(n) Gutachten "ungenügend" ist (sind); weshalb dies der Fall sein soll, ist in der Beschwerdebegründung im Einzelnen darzustellen (Senatsbeschluss vom 20.12.2012 - B 13 R 333/12 B - Juris RdNr 7 mwN).Hierzu gehört ua auch, dass in der Beschwerdebegründung dargelegt wird, dass er einen hierauf gerichteten Antrag mit objektiv sachdienlichen Fragen - wobei es hier im Gegensatz zur Aufklärungsrüge nicht allein auf den Rechtsstandpunkt des LSG ankommt (vgl Senatsbeschluss vom 16.6.2016 - B 13 R 119/14 B - Juris RdNr 12 f) - innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Erstattung des Gutachtens und hier insbesondere rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung gestellt hat (zu diesem und zu den weiteren Darlegungsanforderungen an eine Rüge der Verletzung des Fragerechts vgl zB Senatsbeschlüsse vom 20.12.2012 - B 13 R 333/12 B - Juris RdNr 8; vom 7.2.2013 - B 13 R 71/12 B - Juris RdNr 17; vom 7.8.2014 - B 13 R 439/13 B - Juris RdNr 10 und vom 15.9.2015 - B 13 R 201/15 B - Juris RdNr 7; BSG Urteil vom 12.4.2000 - B 9 VS 2/99 R - Juris RdNr 20).
- BSG, 15.09.2015 - B 13 R 201/15 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Antrag auf Anhörung eines …
Auszug aus BSG, 10.10.2017 - B 13 R 65/15 B
Hierzu gehört ua auch, dass in der Beschwerdebegründung dargelegt wird, dass er einen hierauf gerichteten Antrag mit objektiv sachdienlichen Fragen - wobei es hier im Gegensatz zur Aufklärungsrüge nicht allein auf den Rechtsstandpunkt des LSG ankommt (vgl Senatsbeschluss vom 16.6.2016 - B 13 R 119/14 B - Juris RdNr 12 f) - innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Erstattung des Gutachtens und hier insbesondere rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung gestellt hat (zu diesem und zu den weiteren Darlegungsanforderungen an eine Rüge der Verletzung des Fragerechts vgl zB Senatsbeschlüsse vom 20.12.2012 - B 13 R 333/12 B - Juris RdNr 8; vom 7.2.2013 - B 13 R 71/12 B - Juris RdNr 17; vom 7.8.2014 - B 13 R 439/13 B - Juris RdNr 10 und vom 15.9.2015 - B 13 R 201/15 B - Juris RdNr 7; BSG Urteil vom 12.4.2000 - B 9 VS 2/99 R - Juris RdNr 20). - BSG, 16.06.2016 - B 13 R 119/14 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Verletzung des …
Auszug aus BSG, 10.10.2017 - B 13 R 65/15 B
Hierzu gehört ua auch, dass in der Beschwerdebegründung dargelegt wird, dass er einen hierauf gerichteten Antrag mit objektiv sachdienlichen Fragen - wobei es hier im Gegensatz zur Aufklärungsrüge nicht allein auf den Rechtsstandpunkt des LSG ankommt (vgl Senatsbeschluss vom 16.6.2016 - B 13 R 119/14 B - Juris RdNr 12 f) - innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Erstattung des Gutachtens und hier insbesondere rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung gestellt hat (zu diesem und zu den weiteren Darlegungsanforderungen an eine Rüge der Verletzung des Fragerechts vgl zB Senatsbeschlüsse vom 20.12.2012 - B 13 R 333/12 B - Juris RdNr 8; vom 7.2.2013 - B 13 R 71/12 B - Juris RdNr 17; vom 7.8.2014 - B 13 R 439/13 B - Juris RdNr 10 und vom 15.9.2015 - B 13 R 201/15 B - Juris RdNr 7; BSG Urteil vom 12.4.2000 - B 9 VS 2/99 R - Juris RdNr 20). - BSG, 07.02.2013 - B 13 R 71/12 B
Nichtzulassungsbeschwerde - beratungsärztlicher Dienst des …
Auszug aus BSG, 10.10.2017 - B 13 R 65/15 B
Hierzu gehört ua auch, dass in der Beschwerdebegründung dargelegt wird, dass er einen hierauf gerichteten Antrag mit objektiv sachdienlichen Fragen - wobei es hier im Gegensatz zur Aufklärungsrüge nicht allein auf den Rechtsstandpunkt des LSG ankommt (vgl Senatsbeschluss vom 16.6.2016 - B 13 R 119/14 B - Juris RdNr 12 f) - innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Erstattung des Gutachtens und hier insbesondere rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung gestellt hat (zu diesem und zu den weiteren Darlegungsanforderungen an eine Rüge der Verletzung des Fragerechts vgl zB Senatsbeschlüsse vom 20.12.2012 - B 13 R 333/12 B - Juris RdNr 8; vom 7.2.2013 - B 13 R 71/12 B - Juris RdNr 17; vom 7.8.2014 - B 13 R 439/13 B - Juris RdNr 10 und vom 15.9.2015 - B 13 R 201/15 B - Juris RdNr 7; BSG Urteil vom 12.4.2000 - B 9 VS 2/99 R - Juris RdNr 20). - BSG, 07.08.2014 - B 13 R 439/13 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Verletzung des …
Auszug aus BSG, 10.10.2017 - B 13 R 65/15 B
Hierzu gehört ua auch, dass in der Beschwerdebegründung dargelegt wird, dass er einen hierauf gerichteten Antrag mit objektiv sachdienlichen Fragen - wobei es hier im Gegensatz zur Aufklärungsrüge nicht allein auf den Rechtsstandpunkt des LSG ankommt (vgl Senatsbeschluss vom 16.6.2016 - B 13 R 119/14 B - Juris RdNr 12 f) - innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Erstattung des Gutachtens und hier insbesondere rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung gestellt hat (zu diesem und zu den weiteren Darlegungsanforderungen an eine Rüge der Verletzung des Fragerechts vgl zB Senatsbeschlüsse vom 20.12.2012 - B 13 R 333/12 B - Juris RdNr 8; vom 7.2.2013 - B 13 R 71/12 B - Juris RdNr 17; vom 7.8.2014 - B 13 R 439/13 B - Juris RdNr 10 und vom 15.9.2015 - B 13 R 201/15 B - Juris RdNr 7; BSG Urteil vom 12.4.2000 - B 9 VS 2/99 R - Juris RdNr 20). - BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B
Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BSG, 10.10.2017 - B 13 R 65/15 B
Unabhängig davon, ob der Kläger insoweit überhaupt einen prozessordnungsgemäßen Beweisantrag iS des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG gestellt und bezeichnet hat (vgl hierzu Senatsbeschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 6), hat er die Voraussetzungen, unter denen das LSG nur ermessenswidrig von einer Ladung der Sachverständigen Dr. K. zur Erläuterung ihres Gutachtens hätte Abstand nehmen können, nicht in der gebotenen Weise dargetan. - BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 272/05 B
Würdigung von Sachverständigengutachten im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BSG, 10.10.2017 - B 13 R 65/15 B
Dazu hätte der Kläger aber darlegen müssen, dass das Sachverständigengutachten von Dr. K., soweit das LSG seine ablehnende Entscheidung allein darauf gestützt hat, schwere Mängel aufweist, in sich widersprüchlich ist, von unzulässigen Voraussetzungen ausgeht oder Zweifel an der Sachkunde oder Sachdienlichkeit der Sachverständigen erweckt (vgl hierzu Senatsbeschluss vom 23.5.2006 - B 13 RJ 272/05 B - Juris RdNr 7). - BSG, 12.04.2000 - B 9 VS 2/99 R
Erläuterungsbedürftigkeit von Sachverständigengutachten als Verfahrensmangel, …
Auszug aus BSG, 10.10.2017 - B 13 R 65/15 B
Hierzu gehört ua auch, dass in der Beschwerdebegründung dargelegt wird, dass er einen hierauf gerichteten Antrag mit objektiv sachdienlichen Fragen - wobei es hier im Gegensatz zur Aufklärungsrüge nicht allein auf den Rechtsstandpunkt des LSG ankommt (vgl Senatsbeschluss vom 16.6.2016 - B 13 R 119/14 B - Juris RdNr 12 f) - innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Erstattung des Gutachtens und hier insbesondere rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung gestellt hat (zu diesem und zu den weiteren Darlegungsanforderungen an eine Rüge der Verletzung des Fragerechts vgl zB Senatsbeschlüsse vom 20.12.2012 - B 13 R 333/12 B - Juris RdNr 8; vom 7.2.2013 - B 13 R 71/12 B - Juris RdNr 17; vom 7.8.2014 - B 13 R 439/13 B - Juris RdNr 10 und vom 15.9.2015 - B 13 R 201/15 B - Juris RdNr 7; BSG Urteil vom 12.4.2000 - B 9 VS 2/99 R - Juris RdNr 20).
- BSG, 07.06.2018 - B 9 V 69/17 B
Hinterbliebenenversorgung nach dem StrRehaG
Ebenso wenig reicht der Versuch aus, entsprechende Ausführungen im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren "nachzuholen" (vgl BSG Beschluss vom 10.10.2017 - B 13 R 65/15 B - Juris RdNr 7). - BSG, 18.04.2019 - B 9 V 47/18 B
Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
Ebensowenig reicht der Versuch aus, entsprechende Ausführungen im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren "nachzuholen" (vgl BSG Beschluss vom 10.10.2017 - B 13 R 65/15 B - Juris RdNr 7) . - LSG Baden-Württemberg, 12.10.2018 - L 4 R 5182/14 Zudem besteht ein Fragerecht grundsätzlich nur hinsichtlich der Gutachten, die in derselben Instanz erstattet wurden (BSG, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - B 13 R 65/15 B - juris, Rn. 11).