Rechtsprechung
BSG, 10.10.2017 - B 5 R 251/17 B |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Höhere Altersrente für schwerbehinderte Menschen unter Anerkennung einer Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit; Verfahrensrüge; Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht; Formgerechte Begründung; Verbot von Überraschungsentscheidungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Höhere Altersrente für schwerbehinderte Menschen unter Anerkennung einer Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit; Verfahrensrüge; Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht; Formgerechte Begründung; Verbot von Überraschungsentscheidungen
- rechtsportal.de
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3 ; SGG § 103
Höhere Altersrente für schwerbehinderte Menschen unter Anerkennung einer Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Detmold, 18.09.2014 - 20 R 1588/11
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2017 - 21 R 907/14
- BSG, 10.10.2017 - B 5 R 251/17 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BSG, 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B
Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BSG, 10.10.2017 - B 5 R 251/17 B
Außerdem ist Voraussetzung für den Erfolg einer Gehörsrüge, dass der Beschwerdeführer darlegt, seinerseits alles getan zu haben, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22 S 35;… vgl auch BSGE 68, 205, 210 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1 S 6). - BSG, 19.03.1991 - 2 RU 33/90
Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit bei der Fusion zweier Unternehmen
Auszug aus BSG, 10.10.2017 - B 5 R 251/17 B
Außerdem ist Voraussetzung für den Erfolg einer Gehörsrüge, dass der Beschwerdeführer darlegt, seinerseits alles getan zu haben, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (…BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22 S 35; vgl auch BSGE 68, 205, 210 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1 S 6). - BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 24/07 B
Auszug aus BSG, 10.10.2017 - B 5 R 251/17 B
Er hat keine abstrakt generelle Rechtsfrage zum Inhalt oder Anwendungsbereich einer revisiblen Norm (vgl § 162 SGG) gestellt (vgl Senatsbeschluss vom 6.4.2010 - B 5 R 8/10 B - BeckRS 2010, 68786 RdNr 10; BSG Beschluss vom 5.11.2008 - B 6 KA 24/07 B - BeckRS 2009, 50073 RdNr 7).
- BSG, 06.04.2010 - B 5 R 8/10 B
Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung …
Auszug aus BSG, 10.10.2017 - B 5 R 251/17 B
Er hat keine abstrakt generelle Rechtsfrage zum Inhalt oder Anwendungsbereich einer revisiblen Norm (vgl § 162 SGG) gestellt (vgl Senatsbeschluss vom 6.4.2010 - B 5 R 8/10 B - BeckRS 2010, 68786 RdNr 10; BSG Beschluss vom 5.11.2008 - B 6 KA 24/07 B - BeckRS 2009, 50073 RdNr 7). - BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BSG, 10.10.2017 - B 5 R 251/17 B
Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN;… Fichte in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl 2014, § 160a RdNr 32 ff). - BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BSG, 10.10.2017 - B 5 R 251/17 B
Ein solcher Verstoß liegt ua vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (…vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 19 S 33 mwN) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19). - BSG, 12.05.1999 - B 4 RA 181/98 B
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BSG, 10.10.2017 - B 5 R 251/17 B
Es gehört nicht zu den Aufgaben des BSG, den Vortrag des Klägers darauf zu analysieren, ob sich ihm eventuell eine entsprechende Rechtsfrage entnehmen ließe (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 26 S 48). - BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R
Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes …
Auszug aus BSG, 10.10.2017 - B 5 R 251/17 B
Ein solcher Verstoß liegt ua vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 19 S 33 mwN) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (…vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19). - BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B
Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BSG, 10.10.2017 - B 5 R 251/17 B
Wird eine Verletzung des § 103 SGG gerügt, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, auf Grund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN). - BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79
Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung - …
Auszug aus BSG, 10.10.2017 - B 5 R 251/17 B
Zur Begründung eines entsprechenden Revisionszulassungsgrundes ist nicht nur der Verstoß gegen diesen Grundsatz selbst zu bezeichnen, sondern auch darzutun, welches Vorbringen ggf dadurch verhindert worden ist und inwiefern die angefochtene Entscheidung darauf beruhen kann (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 36).