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   BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 12/11 B   

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https://dejure.org/2011,29170
BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 12/11 B (https://dejure.org/2011,29170)
BSG, Entscheidung vom 10.11.2011 - B 8 SO 12/11 B (https://dejure.org/2011,29170)
BSG, Entscheidung vom 10. November 2011 - B 8 SO 12/11 B (https://dejure.org/2011,29170)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 143 SGG, § 158 S 1 SGG, § 67 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - keine Umdeutung eines unzulässigen Rechtsmittels in zulässiges Rechtsmittel - keine Zulassung der Berufung außerhalb des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens - Wiedereinsetzung in den vorigen ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - keine Umdeutung eines unzulässigen Rechtsmittels in zulässiges Rechtsmittel - keine Zulassung der Berufung außerhalb des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens - Wiedereinsetzung in den vorigen ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - keine Umdeutung eines unzulässigen Rechtsmittels in zulässiges Rechtsmittel - keine Zulassung der Berufung außerhalb des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens - Wiedereinsetzung in den vorigen ...

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - keine Umdeutung eines unzulässigen Rechtsmittels in zulässiges Rechtsmittel - keine Zulassung der Berufung außerhalb des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens - Wiedereinsetzung in den vorigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 25/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Umdeutung - unzulässige Berufung -

    Auszug aus BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 12/11 B
    Dies gilt - entgegen der Auffassung des Klägers - auch dann, wenn der Rechtsmittelführer nicht rechtskundig vertreten ist, weil das Rechtsmittel der Berufung und das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde eine unterschiedliche Zielrichtung haben (BSG SozR 4-1500 § 158 Nr. 1 RdNr 12 f) .
  • BSG, 25.05.2009 - B 8 SO 5/09 R
    Auszug aus BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 12/11 B
    Zwar ist das Begehren eines anwaltlich nicht vertretenen Beteiligten im Licht des Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) so auszulegen, dass damit der Weg zum erkennbar verfolgten Ziel möglichst in der richtigen, zulässigen Weise beschritten werden kann (BSG, Beschluss vom 25.5.2009 - B 8 SO 5/09 R) .
  • BSG, 19.11.1996 - 1 RK 18/95

    Klage auf Befreiung von der Zuzahlungspflicht nach § 61 Abs. 1 SGB V , Zulassung

    Auszug aus BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 12/11 B
    Das Berufungsgericht ist außerhalb des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens nicht befugt, über die Zulassung der Berufung zu entscheiden (BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1 S 5) , sodass es entgegen der Auffassung des Klägers auch nicht auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ankommt.
  • BSG, 12.05.2020 - B 12 KR 112/18 B

    Beitragsforderungen einer Krankenkasse

    Gelangt das LSG zu dem Ergebnis, dass die Berufung entgegen der Annahme des SG zulassungsbedürftig (§ 144 SGG) sei, erfordert die prozessuale Fürsorgepflicht und das Gebot effektiven Rechtsschutzes einen entsprechenden Hinweis, um dem Rechtsmittelführer die Möglichkeit einzuräumen, zum Wert des Beschwerdegegenstands Stellung zu nehmen oder - sofern noch innerhalb der Rechtsmittelfrist umsetzbar - den Antrag umzustellen und anstelle der Berufung Nichtzulassungsbeschwerde (§ 145 SGG) einzulegen (vgl BSG Beschluss vom 10.11.2011 - B 8 SO 12/11 B - juris RdNr 8; BSG Urteil vom 14.12.2006 - B 4 R 19/06 R - SozR 4-3250 § 14 Nr. 3 RdNr 24) .

    Der vorliegenden Entscheidung steht nicht entgegen, dass die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör das angefochtene Urteil nicht beeinflusst hätte, weil wegen eines nicht erreichten Berufungsstreitwerts eine andere Entscheidung als die Verwerfung der Berufung ausgeschlossen war (vgl BSG Beschluss vom 10.11.2011 - B 8 SO 12/11 B - juris RdNr 8) .

  • LSG Sachsen, 26.06.2017 - L 3 AL 86/16

    Arbeitsförderungsrecht; Folgen einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung;

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes besteht für eine Umdeutung eines eindeutig bezeichneten Rechtsmittels in ein anderes Rechtsmittel kein Raum (vgl. BSG, Beschluss vom 10. November 2011 - B 8 SO 12/11 B - juris Rdnr. 7; BSG, Urteil vom 20. Mai 2003 - B 1 KR 25/01 R - SozR 4-1500 § 158 Nr. 1 Rdnr. 11 ff. = juris Rdnr. 18 ff.; vgl. auch z. B. BSG, Urteil vom 27. Juli 2004 - B 7 AL 104/03 R - SozR 4-1500 § 144 Nr. 2 Rdnr. 9 = juris Rdnr. 16; Sächs. LSG, Urteil vom 3. November 2010 - L 1 AL 127/10 - juris Rdnr. 36, m. w. N. [auch zum Schrifttum]; Sächs. LSG, Beschluss vom 27. Juni 2012 - L 3 AS 148/10 NZB - juris Rdnr. 9).

    Der Ausschluss der Umdeutung gilt sowohl für den rechtskundig vertretenen Rechtsmittelführer als auch für den nicht vertretenen (vgl. BSG, Beschluss vom 10. November 2011, a. a. O.; BSG, Urteil vom 20. Mai 2003, a. a. O., juris Rdnr. 22).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.04.2014 - L 15 AS 408/13
    Es liegt auch keine Verletzung der prozessualen Fürsorgepflicht des Gerichts vor, die eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen würde (vgl. dazu BSG, Beschluss vom 10. November 2011 - B 8 SO 12/11 B).

    Ist das Rechtsmittel der Berufung mehrere Tage vor Ablauf der Monatsfrist eingegangen und im Hinblick auf die korrekte Rechtsmittelbelehrung des Sozialgerichts ohne weiteres erkennbar, dass das falsche Rechtsmittel eingelegt worden ist, erfordert das Gebot eines fairen Verfahrens (prozessuale Fürsorgepflicht) und des effektiven Rechtsschutzes, dass der Kläger hierauf unverzüglich hingewiesen wird, um die drohende Fristversäumnis zu vermeiden (vgl. BSG, Beschluss vom 10. November 2011 - B 8 SO 12/11 B).

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