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   BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R   

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https://dejure.org/2011,671
BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R (https://dejure.org/2011,671)
BSG, Entscheidung vom 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R (https://dejure.org/2011,671)
BSG, Entscheidung vom 10. November 2011 - B 8 SO 12/10 R (https://dejure.org/2011,671)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • lexetius.com

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung bzw Grundsicherung bei Erwerbsminderung - kein Mehrbedarfszuschlag wegen Alters bei Nichtvorliegen eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G - rückwirkende Zuerkennung des Merkzeichens G - vom Regelsatz ...

  • openjur.de

    Sozialhilfe; bedarfsorientierte Grundsicherung bzw Grundsicherung bei Erwerbsminderung; kein Mehrbedarfszuschlag wegen Alters bei Nichtvorliegen eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G; rückwirkende Zuerkennung des Merkzeichens G; vom Regelsatz abweichende ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 Nr 4 GSiG, § 3 Abs 1 Nr 1 GSiG, § 42 S 1 Nr 1 SGB 12 vom 27.12.2003, § 42 S 1 Nr 3 SGB 12 vom 27.12.2003, § 30 Abs 1 Nr 2 SGB 12 vom 27.12.2003
    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung bzw Grundsicherung bei Erwerbsminderung - behinderungsbedingter Mehrbedarf - kein Anspruch nach § 3 Abs 1 Nr 4 GSiG bzw § 30 Abs 1 Nr 2 SGB 12 aF ohne Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückwirkende Gewährung von Mehrbedarfsleistungen für Behinderte; Anspruch auf Sozialhilfe

  • rewis.io

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung bzw Grundsicherung bei Erwerbsminderung - behinderungsbedingter Mehrbedarf - kein Anspruch nach § 3 Abs 1 Nr 4 GSiG bzw § 30 Abs 1 Nr 2 SGB 12 aF ohne Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G - ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung bzw Grundsicherung bei Erwerbsminderung - behinderungsbedingter Mehrbedarf - kein Anspruch nach § 3 Abs 1 Nr 4 GSiG bzw § 30 Abs 1 Nr 2 SGB 12 aF ohne Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; rückwirkende Gewährung von Mehrbedarfsleistungen für Behinderte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (101)

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Bei der Leistungsgewährung nach dem SGB XII kommt es in erster Linie auf die Tatsache einer gegenwärtigen Hilfebedürftigkeit an (BSG vom 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R - SozR 4-3500 § 30 Nr. 4 RdNr 26; BVerwG vom 2.6.1965 - V C 63.64 - BVerwGE 21, 208, 211; vgl auch Berlit in Berlit/Conradis/Sartorius, Existenzsicherungsrecht, 2. Aufl 2013, Kap 7 RdNr 24) .
  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Eine Beiladung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe als "eigentlich zuständigen" Rehabilitationsträgers iS des § 6 Abs. 1 Nr. 6 SGB IX im Hinblick auf § 14 SGB IX dürfte schon deshalb ausscheiden, weil der Beklagte auch der nach §§ 69, 85, 86 Sozialgesetzbuch Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) iVm § 1 Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg (LKJHG) vom 14.4.2005 (Gesetzblatt 376) - zur Überprüfung des Landesrechts ist der Senat entgegen § 202 SGG iVm § 560 Zivilprozessordnung (ZPO) mangels Berücksichtigung durch das LSG befugt (vgl nur das Senatsurteil vom 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen, RdNr 14 mwN) - für die einzig denkbare Leistung des § 35a SGB VIII als Jugendhilfeträger zuständig sein dürfte.

    Rechtsgrundlage für die Kostenerstattung durch den zuständigen (§ 97 Abs. 1, § 98 Abs. 1 SGB XII iVm § 3 Abs. 2 Satz 1 SGB XII und §§ 1, 2 Ausführungsgesetz Baden-Württemberg zum SGB XII vom 1.7.2004 - GBl 534; zur eigenständigen Prüfung des Landesrechts ist der Senat mangels Berücksichtigung durch das LSG entgegen § 202 SGG iVm § 560 ZPO befugt - vgl das Senatsurteil vom 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen, RdNr 14 mwN) Beklagten ist § 15 Abs. 1 Satz 4 2. Alt SGB IX. Danach sind selbstbeschaffte Leistungen zu erstatten, wenn der Rehabilitationsträger eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat (vgl dazu BSGE 102, 126 ff RdNr 11 f = SozR 4-3500 § 54 Nr. 3) .

  • BSG, 25.04.2018 - B 8 SO 25/16 R

    Zahlung eines pauschalierten Mehrbedarfs wegen der Zuerkennung des Merkzeichens G

    Hätte er eine weitergehende Begünstigung gewollt, hätte es nahegelegen, nicht auf die bescheidmäßige Feststellung, sondern - insbesondere im Hinblick auf die Entscheidung des Senats vom 10.11.2011 (B 8 SO 12/10 R - SozR 4-3500 § 30 Nr. 4) - ausdrücklich auf den Zeitpunkt der ggf auch rückwirkenden Zuerkennung des Nachteilsausgleichs abzustellen.
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