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BSG, 10.11.2022 - B 3 KR 22/22 B |
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Ruhen eines Krankengeldanspruchs; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Unrechtmäßiger Ausschluss einer Klägerin aus einer mündlichen Verhandlung
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Ruhen eines Krankengeldanspruchs Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Verletzung des rechtlichen Gehörs Unrechtmäßiger Ausschluss einer Klägerin aus einer mündlichen Verhandlung
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Verfahrensgang
- SG Hamburg, 25.11.2020 - S 48 KR 989/17
- LSG Hamburg, 07.06.2021 - L 1 KR 124/20
- BSG, 10.11.2022 - B 3 KR 22/22 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 24.11.2020 - B 12 KR 37/20 B
Verbeitragung der Kapitalleistung aus einer Direktversicherung
Auszug aus BSG, 10.11.2022 - B 3 KR 22/22 B
Der Zurückverweisung steht nicht der - auch in einem Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision grundsätzlich anwendbare (vgl hierzu BSG vom 24.11.2020 - B 12 KR 37/20 B - juris RdNr 16 mwN) - Rechtsgedanke des § 170 Abs. 1 Satz 2 SGG entgegen, nach dem eine Revision bei einer Gesetzesverletzung auch dann zurückzuweisen ist, wenn sich die Entscheidung aus anderen Gründen als richtig darstellt. - BVerfG, 02.06.2010 - 1 BvR 448/06
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren
- BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 122/99 B
Anträge auf Terminsverlegung, Kompetenzen des Bundessozialgerichts
Auszug aus BSG, 10.11.2022 - B 3 KR 22/22 B
Weitergehender Ausführungen zum Beruhen der angegriffenen Entscheidung auf dem Verfahrensfehler bedarf es nicht, wenn - wie hier - eine Beschwerdeführerin behauptet, um ihr Recht auf Teilnahme an der mündlichen Verhandlung gebracht worden zu sein (vgl BSG vom 16.11.2000 - B 4 RA 122/99 B - SozR 3-1500 § 160 Nr. 33, juris RdNr 18).
- LSG Hamburg, 07.06.2021 - L 1 KR 124/20
Besetzung des Gerichts bei dessen Entscheidung über einen gegen einen Richter …
Auszug aus BSG, 10.11.2022 - B 3 KR 22/22 B
Auf die Beschwerde der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 7. Juni 2021 - L 1 KR 124/20 - aufgehoben. - BSG, 10.12.2019 - B 12 KR 69/19 B
Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
Auszug aus BSG, 10.11.2022 - B 3 KR 22/22 B
Bei einem Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung muss den Beteiligten unabhängig davon, ob sie die Möglichkeit zur schriftlichen Äußerung und Vorbereitung des Verfahrens genutzt haben oder nicht, Gelegenheit gegeben werden, sich zur Sach- und Rechtslage in der mündlichen Verhandlung selbst zu äußern (vgl BSG vom 10.12.2019 - B 12 KR 69/19 B - juris RdNr 10) . - BSG, 09.04.2019 - B 1 KR 81/18 B
Sozialgerichtliches Verfahren - besondere Wertigkeit der mündlichen Verhandlung
Auszug aus BSG, 10.11.2022 - B 3 KR 22/22 B
Wegen der besonderen Wertigkeit der mündlichen Verhandlung als Kernstück des sozialgerichtlichen Verfahrens reicht es aus, dass - wie hier - eine andere Entscheidung nicht auszuschließen ist, wenn der Betroffene Gelegenheit gehabt hätte, in der mündlichen Verhandlung vorzutragen (BSG vom 9.4.2019 - B 1 KR 81/18 B - juris RdNr 7 mwN) .