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   BSG, 10.12.1974 - GS 1/74   

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https://dejure.org/1974,2042
BSG, 10.12.1974 - GS 1/74 (https://dejure.org/1974,2042)
BSG, Entscheidung vom 10.12.1974 - GS 1/74 (https://dejure.org/1974,2042)
BSG, Entscheidung vom 10. Dezember 1974 - GS 1/74 (https://dejure.org/1974,2042)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsmittelgegner - Beigeladener - Sprungrevision

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 1336 (Ls.)
  • MDR 1975, 435
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BSG, 16.12.2021 - B 9 V 10/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Zwar müssen Beigeladene den Prozess in dem Stand hinnehmen, wie sie ihn vorfinden (vgl hierzu B. Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 75 RdNr 14a), während des Prozessablaufs stehen aber auch (einfach) Beigeladenen im Kern dieselben prozessualen Rechte wie den Hauptbeteiligten zu (BSG Beschluss vom 10.12.1974 - GS 1/74 - SozR 1500 § 161 Nr. 1 - juris RdNr 19; Straßfeld in Roos/Wahrendorf/ Müller, SGG, 2. Aufl 2021, § 75 RdNr 270 ff; B. Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/ Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 75 RdNr 17b; vgl auch BSG Urteil vom 17.12.2020 - B 10 ÜG 1/19 R - juris RdNr 55 , zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-1720 § 198 Nr. 20 vorgesehen, wonach der Justizgewährleistungsanspruch für einfach Beigeladene ebenso gilt wie für alle anderen am Verfahren Beteiligten) .

    Folgerichtig muss der Beigeladene als förmlich Beteiligter auch die Möglichkeit haben, Einfluss auf die Entscheidung des Prozesses zu nehmen (BSG Beschluss vom 10.12.1974 , aaO; zur notwendigen Beiladung BSG Urteil vom 18.3.1987 - 9b RU 56/85 - juris RdNr 17; BFH Urteil vom 4.8.1983 - IV R 222/80 - juris RdNr 1) .

  • BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 46/95

    Anspruch auf Genehmigung der Anstellung eines Arztes für ärztlich geleitete

    Beigeladene sind rechtsmittelbefugt, wenn die angefochtene Entscheidung sie beschwert, dh in ihren berechtigten Interessen berührt und dem Inhalt nach für sie ungünstig ist (BSG SozR 1500 § 161 Nr. 1; Meyer-Ladewig, SGG, 5. Aufl 1993, vor § 143 RdNr 4).
  • LAG Hessen, 25.05.2011 - 17 Sa 222/11

    Berufung eines Arbeitnehmers auf die Unwirksamkeit seiner außerordentlichen

    Da das Arbeitsverhältnis der Parteien nach der vorliegenden Entscheidung nicht beendet ist, steht der Klägerin unter Anwendung der Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 27. Februar 1985 - GS 1/74 - AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 14) auch der Weiterbeschäftigungsanspruch bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits zu; überwiegende Arbeitgeberinteressen an einer Nichtbeschäftigung sind nicht dargelegt oder sonst ersichtlich.
  • BSG, 15.05.2019 - B 6 KA 57/17 R

    Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung - Wahlen zu beratenden Fachausschüssen sowie zu

    Der Zulässigkeit ihrer Revision steht auch nicht entgegen, dass die Beigeladene in erster Instanz keine Anträge gestellt hat (vgl BSG Beschluss vom 10.12.1974 - GS 1/74 - SozR 1500 § 161 Nr. 1 = Juris RdNr 26) .
  • BSG, 22.11.1994 - 10 RKg 3/93

    Kindergeld - Ausbildungskindergeld - Prüfungsvorbereitung

    Als erforderliche Beschwer des gemäß § 75 Abs. 1 SGG ("einfach") beigeladenen Landes reicht aus, daß das angefochtene Urteil seine wirtschaftlichen Interessen ohne Eingriff in eine bestehende Rechtsposition beeinträchtigt (vgl. Bundessozialgericht BSG - Großer Senat - vom 10. Dezember 1974, SozR 1500 § 161 Nr. 1 S. 8).
  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 1739/10

    Außerordentliche Kündigung - Abmahnung - Privatnutzung eines Diensthandys

    Ist das Arbeitsverhältnis der Parteien damit weder durch die Kündigung vom 04. März 2010 und 09. März 2010 beendet noch aufgrund Auflösungsantrags der Beklagten aufzulösen, steht dem Kläger auch der allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzrechtsstreits zu (BAG 27. Februar 1985 - GS 1/74 - AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 14) .
  • BSG, 16.03.1989 - 4 RK 2/88

    Bindungswirkung von Verwaltungsakten i.S. des § 77 SGG

    Deshalb ist die Revision der beigeladenen LKK mit dem Ablauf der vom Kläger nicht genutzten Frist zur Einlegung der zugelassenen Revision (zumindest) unzulässig (geworden) selbst dann, wenn davon ausgegangen würde, sie sei zunächst zulässig gewesen, weil das Urteil ihre berechtigten Interessen - Erleichterung der Verfolgung des 1980 gegenüber der Beklagten angemeldeten Erstattungsanspruchs - berühre (vgl dazu BSG -GS- SozR 1500 § 161 Nr. 1 S. 8; BSGE 56, 45, 47 = SozR 2100 § 70 Nr. 1).
  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 1738/10

    Außerordentliche Kündigung - Abmahnung - Privatnutzung eines Diensthandys

    Ist das Arbeitsverhältnis der Parteien damit weder durch die Kündigung vom 04. März 2010 und 09. März 2010 beendet noch aufgrund Auflösungsantrags der Beklagten aufzulösen, steht dem Kläger auch der allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzrechtsstreits zu (BAG 27. Februar 1985 - GS 1/74 - AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 14) .
  • LAG Hessen, 05.11.2012 - 17 Sa 217/12
    Ist das Arbeitsverhältnis der Parteien damit auch nicht aufgrund Auflösungsantrags der Beklagten aufzulösen, steht dem Kläger auch der allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzrechtsstreits zu (BAG 27. Februar 1985 - GS 1/74 - AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 14).
  • BVerwG, 10.10.1975 - VII C 51.74

    Festsetzung von Krankenhauspflegesätzen in der Überleitungszeit zum neuen Recht -

    Allerdings hat der Große Senat des Bundessozialgerichts mit Beschluß vom 10. Dezember 1974 - GS 1/74 - dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Ist bei der Einlegung einer Sprungrevision auch ein Beigeladener Rechtsmittelgegner im Sinne der §§ 134 Abs. 1 VwGO, 161 Abs. 1 SGG, wenn das Urteil der ersten Instanz - Verwaltungsgericht, Sozialgericht - zu seinen Gunsten ergangen ist? Auch dieser Vorlegungsbeschluß hindert den erkennenden Senat nicht, die Sprungrevision im vorliegenden Fall für zulässig zu halten.
  • BSG, 31.07.1995 - 6 BKa 21/94

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz im Nichzulassungsverfahren

  • BSG, 30.01.1996 - 8 RKn 15/94

    Voraussetzungen für die Versicherung in einer Knappschaft - Weiterversicherung in

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