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   BSG, 10.12.2015 - B 6 KA 58/15 B   

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https://dejure.org/2015,42236
BSG, 10.12.2015 - B 6 KA 58/15 B (https://dejure.org/2015,42236)
BSG, Entscheidung vom 10.12.2015 - B 6 KA 58/15 B (https://dejure.org/2015,42236)
BSG, Entscheidung vom 10. Dezember 2015 - B 6 KA 58/15 B (https://dejure.org/2015,42236)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 34/07 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Änderung der materiell-rechtlichen Vorgaben -

    Auszug aus BSG, 10.12.2015 - B 6 KA 58/15 B
    Die Klägerin weist selbst auf die Rechtsprechung des Senats hin, wonach Honorarkürzungen im Zuge der Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Leistungen, die Honorarbegrenzungsregelungen unterliegen, nach einem fiktiven Mischpunktwert zu berechnen sind (SozR 4-2500 § 106 Nr. 18 RdNr 26 f mwN).

    Zum anderen geht die Klägerin, die eine doppelte Kürzung ihres Honorars "zur Erhaltung der Wirtschaftlichkeit des öffentlich rechtlichen Krankenversicherungssystems" geltend macht, nicht darauf ein, dass nach der Rechtsprechung des Senats Honorarbegrenzungsregelungen das Ziel verfolgen, dem mit einer stetigen Leistungsmengensteigerung verbundenen Punktwertverfall entgegenzuwirken (vgl SozR 4-2500 § 106 Nr. 18 RdNr 27 unter Hinweis auf BSGE 92, 10 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 5), während die Wirtschaftlichkeitsprüfung demgegenüber das Ziel verfolgt, die Vertragsärzte zur Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes (§ 2 Abs. 1, § 12 Abs. 1, § 70 Abs. 1 SGB V) anzuhalten, sie also zu veranlassen, unwirtschaftliche Leistungen von vornherein nicht zu erbringen (BSG aaO unter Hinweis auf BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 4 RdNr 8).

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 10.12.2015 - B 6 KA 58/15 B
    Den Darlegungsanforderungen des § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG wird bei der Grundsatzrüge nur genügt, wenn der Beschwerdeführer eine Frage formuliert, deren Beantwortung nicht von den Umständen des Einzelfalles abhängt, sondern mit einer verallgemeinerungsfähigen Aussage beantwortet werden könnte (zu dieser Anforderung vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7 S 10).
  • BSG, 10.12.2003 - B 6 KA 54/02 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Individualbudget mit individueller Honorarobergrenze

    Auszug aus BSG, 10.12.2015 - B 6 KA 58/15 B
    Zum anderen geht die Klägerin, die eine doppelte Kürzung ihres Honorars "zur Erhaltung der Wirtschaftlichkeit des öffentlich rechtlichen Krankenversicherungssystems" geltend macht, nicht darauf ein, dass nach der Rechtsprechung des Senats Honorarbegrenzungsregelungen das Ziel verfolgen, dem mit einer stetigen Leistungsmengensteigerung verbundenen Punktwertverfall entgegenzuwirken (vgl SozR 4-2500 § 106 Nr. 18 RdNr 27 unter Hinweis auf BSGE 92, 10 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 5), während die Wirtschaftlichkeitsprüfung demgegenüber das Ziel verfolgt, die Vertragsärzte zur Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes (§ 2 Abs. 1, § 12 Abs. 1, § 70 Abs. 1 SGB V) anzuhalten, sie also zu veranlassen, unwirtschaftliche Leistungen von vornherein nicht zu erbringen (BSG aaO unter Hinweis auf BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 4 RdNr 8).
  • BSG, 05.11.2003 - B 6 KA 55/02 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Kürzung von Honoraren die Bestandteil des

    Auszug aus BSG, 10.12.2015 - B 6 KA 58/15 B
    Zum anderen geht die Klägerin, die eine doppelte Kürzung ihres Honorars "zur Erhaltung der Wirtschaftlichkeit des öffentlich rechtlichen Krankenversicherungssystems" geltend macht, nicht darauf ein, dass nach der Rechtsprechung des Senats Honorarbegrenzungsregelungen das Ziel verfolgen, dem mit einer stetigen Leistungsmengensteigerung verbundenen Punktwertverfall entgegenzuwirken (vgl SozR 4-2500 § 106 Nr. 18 RdNr 27 unter Hinweis auf BSGE 92, 10 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 5), während die Wirtschaftlichkeitsprüfung demgegenüber das Ziel verfolgt, die Vertragsärzte zur Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes (§ 2 Abs. 1, § 12 Abs. 1, § 70 Abs. 1 SGB V) anzuhalten, sie also zu veranlassen, unwirtschaftliche Leistungen von vornherein nicht zu erbringen (BSG aaO unter Hinweis auf BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 4 RdNr 8).
  • BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 46/05 R

    Laborärzte - keine Verletzung in ihren Rechten durch Neuregelung der Vergütung

    Auszug aus BSG, 10.12.2015 - B 6 KA 58/15 B
    Soweit sie hierin einen unverhältnismäßigen Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsausübungsfreiheit sieht, fehlt es zum einen an einer näheren Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie des BSG zur Reichweite des Art. 12 Abs. 1 GG insbesondere in Bezug auf die Honorarverteilung und die Wirtschaftlichkeitsprüfung (vgl etwa BSGE 97, 170 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 13, RdNr 23; BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 71 RdNr 21ff).
  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 23/06 B

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ohne Fristsetzung für Stellungnahme,

    Auszug aus BSG, 10.12.2015 - B 6 KA 58/15 B
    Für die Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache muss nach den aus § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG abzuleitenden Darlegungsanforderungen in der Beschwerdebegründung eine konkrete Rechtsfrage in klarer Formulierung bezeichnet (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 37 f; BSGE 40, 158 [BSG 22.08.1975 - 11 BA 8/75] = SozR 1500 § 160a Nr. 11 S 14) und ausgeführt werden, inwiefern diese Rechtsfrage in dem mit der Beschwerde angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13 mwN).
  • BSG, 13.05.1997 - 13 BJ 271/96

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Auszug aus BSG, 10.12.2015 - B 6 KA 58/15 B
    Für die Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache muss nach den aus § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG abzuleitenden Darlegungsanforderungen in der Beschwerdebegründung eine konkrete Rechtsfrage in klarer Formulierung bezeichnet (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 37 f; BSGE 40, 158 [BSG 22.08.1975 - 11 BA 8/75] = SozR 1500 § 160a Nr. 11 S 14) und ausgeführt werden, inwiefern diese Rechtsfrage in dem mit der Beschwerde angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13 mwN).
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 10.12.2015 - B 6 KA 58/15 B
    Für die Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache muss nach den aus § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG abzuleitenden Darlegungsanforderungen in der Beschwerdebegründung eine konkrete Rechtsfrage in klarer Formulierung bezeichnet (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 37 f; BSGE 40, 158 [BSG 22.08.1975 - 11 BA 8/75] = SozR 1500 § 160a Nr. 11 S 14) und ausgeführt werden, inwiefern diese Rechtsfrage in dem mit der Beschwerde angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 13 mwN).
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