Rechtsprechung
   BSG, 11.02.1981 - 2 RU 57/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,21152
BSG, 11.02.1981 - 2 RU 57/79 (https://dejure.org/1981,21152)
BSG, Entscheidung vom 11.02.1981 - 2 RU 57/79 (https://dejure.org/1981,21152)
BSG, Entscheidung vom 11. Februar 1981 - 2 RU 57/79 (https://dejure.org/1981,21152)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,21152) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 31.10.1978 - 2 RU 55/78
    Auszug aus BSG, 11.02.1981 - 2 RU 57/79
    Für den nach 5 587 Abs. 1 RVO erforderlichen Ursachenzusammenhang ist ebenfalls die für das Gebiet der UnfallVersicherung allgemein geltende Kausalitätsnorm der wesentlichen Bedingung maßgebend (BSGE 30, 64, 65; BSG SozR 2200 @ 587 Nr. 2; BSG Urteil vom 31. Oktober 1978 - 2 RU 55/78 - ; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1.-9, Aufl, 3.578i und Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 3, Aufl, 5 587 Anm 3, jeweils mwN aus Rechtsprechung und Schrifttum; Specht BG 1980, 852).
  • BSG, 27.08.1969 - 2 RU 195/66

    Teilrentenerhöhung - Anspruch auf Vollrente - Erwerbsunfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 11.02.1981 - 2 RU 57/79
    Für den nach 5 587 Abs. 1 RVO erforderlichen Ursachenzusammenhang ist ebenfalls die für das Gebiet der UnfallVersicherung allgemein geltende Kausalitätsnorm der wesentlichen Bedingung maßgebend (BSGE 30, 64, 65; BSG SozR 2200 @ 587 Nr. 2; BSG Urteil vom 31. Oktober 1978 - 2 RU 55/78 - ; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1.-9, Aufl, 3.578i und Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 3, Aufl, 5 587 Anm 3, jeweils mwN aus Rechtsprechung und Schrifttum; Specht BG 1980, 852).
  • BSG, 16.12.1970 - 2 RU 45/68

    Geminderte Erwerbsfähigkeit - Verletztenrente - Rentenerhöhung - Kinderzulage

    Auszug aus BSG, 11.02.1981 - 2 RU 57/79
    Die Erhöhung der Teilrente auf die Vollrente nach 5 587 Abs. 1 RVO steht dem Verletzten allerdings nur zu, wenn nach den Umständen des Einzelfalles die Aussicht besteht, daß er in absehbarer Zeit trotz seiner Unfallfolgen wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen wird (BSGE 30, 6A; 32, 161, 16A; BSG SozR aaO; Brackmann aaO S 578k mwN aus Rechtsprechung und Schrifttum).
  • BSG, 31.01.1989 - 2 RU 63/87

    Voraussetzung für Aufstockung der Verletztenrente nach § 587 Abs. 1 S. 1 RVO

    Zu Unrecht meint die Beklagte unter Hinweis auf § 537 in der bis zum 31. Dezember 1981 geltenden Fassung (§ 587 a.F.) und die hierzu ergangene Rechtsprechung des BSG (s. insbesondere die grundlegende Entscheidung des Senats in BSGE 30, 64 ff.; ferner u.a. BSG SozR 2200 § 587 Nr. 2; Urteile des Senats vom 11. Februar 1981 - 2 RU 101/78 und 2 RU 57/79 -), daß der Anspruch nach § 587 RVO auf den Aufstockungsbeitrag nur dann begründet sei, wenn auch die Aussicht bestehe, daß der Verletzte in absehbarer Zeit trotz seiner Unfallfolgen wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen werde.

    Nach der von der Revision vertretenen Ansicht, daß es für die Erhöhung der Verletztenrente nach § 587 RVO insoweit weiterhin darauf ankommt, daß der Verletzte voraussichtlich in absehbarer Zeit einer Erwerbstätigkeit nachgehen werde, erhält ein Verletzter, der in einer Region mit einer schlechten Arbeitsmarktlage lebt, wegen Aussichtslosigkeit einer Vermittlung keine erhöhte Rente (s. BSG Urteil vom 11. Februar 1981 - 2 RU 57/79 -).

  • LSG Hessen, 22.07.1987 - L 3 U 358/86

    Rente; Erhöhung; Arbeitslosigkeit; Unfallversicherung; Verletzung;

    Zur Begründung ihrer Ansicht berufen sich die Beklagte und die Vorinstanz auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu § 587 RVO in der bis zum 31. Dezember 1981 geltenden Fassung (vgl. BSGE 30, 64 ff.; BSGE-">587%20RVO%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 587 RVO Nr. 2; BSG, Urt. vom 11. Februar 1981 - 2 RU 57/79).

    Im übrigen erscheint dem erkennenden Senat seine Auffassung auch aus Gründen der Gleichbehandlung gerechtfertigt: Nach der Gegenansicht erhält ein Versicherter, der in einer Region mit einer schlechten Arbeitsmarktlage lebt, wegen der Aussichtslosigkeit einer Vermittlung keine erhöhte Rente (vgl. BSG, Urt. vom 11. Februar 1981 - 2 RU 57/79); darüber hinaus wird er wegen dieser schlechten Arbeitsmarktlage im Zweifelsfalle auch tatsächlich keinen neuen Arbeitsplatz mehr finden.

  • LSG Hessen, 08.02.1984 - L 3 U 586/82

    Ablehnung der Erhöhung der Teilrente auf die Vollrente gemäß § 587 RVO a.F.

    Die Anwendung der Vorschrift ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung vielmehr auf Fälle beschränkt, in denen die Aussicht besteht, dass der Verletzte in absehbarer Zeit trotz seiner Unfallfolgen wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen wird, bzw. in denen der Verletzte nur für eine vorübergehende Zeit unfallbedingt einkommenslos ist, wobei für die Beurteilung des vorübergehenden Zeitraums nach Erhebung der Anfechtungs- und Leistungsklage auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen ist (vgl. HLSG vom 23. Mai 1979, L-3/U - 1426/78, und vom 25. Februar 1980 L-3/U - 728/79; Urteil des BSG vom 11. Februar 1981, 2 RU 57/79).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht