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   BSG, 11.03.1998 - B 9 VG 2/96 R   

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https://dejure.org/1998,3242
BSG, 11.03.1998 - B 9 VG 2/96 R (https://dejure.org/1998,3242)
BSG, Entscheidung vom 11.03.1998 - B 9 VG 2/96 R (https://dejure.org/1998,3242)
BSG, Entscheidung vom 11. März 1998 - B 9 VG 2/96 R (https://dejure.org/1998,3242)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Gewaltopferentschädigung für "nichtprivilegierte" Ausländer - Gegenseitigkeitserfordernis - Härteausgleich - Einbürgerung - Inhalt des Überprüfungsantrags und § 44 SGB 10 in "Altfällen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschädigtenversorgung - Entschädigung - Opfer - Gewalttat - Härteausgleich - Deutsche - Staatsangehörigkeit - Ehemann - Türke - Versuchter Totschlag - Ehe

  • Judicialis

    OEG § 1 Abs 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewaltopferentschädigung für eingebürgerte türkische Opfer von Gewalttaten, kein neuer Antrag in Überprüfungsfällen nach § 44 Abs. 1 SGB X

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 238 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 4/95

    Entschädigung ausländischer Gewaltopfer verfassungsgemäß, Stichtagsregelung des §

    Auszug aus BSG, 11.03.1998 - B 9 VG 2/96 R
    Dies hat der Senat in mehreren gleichgelagerten Fällen am 6. März 1996 ebenfalls bereits entschieden und begründet (vgl das veröffentlichte Urteil in BSGE 78, 51 ff = SozR 3-3800 § 10 Nr. 1, jeweils mit weiteren Hinweisen).

    Dadurch lassen sich die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Stichtagsregelung in § 10 Satz 3 OEG nF ausräumen (vgl BVerfGE 82, 6, 12 zur richterlichen Rechtsfortbildung sowie BSGE 78, 51, 56 ff = SozR 3-3800 § 10 Nr. 1).

    Der Senat hat in seinen einschlägigen Entscheidungen vom 6. März 1996 (vgl im einzelnen BSGE 78, 51, 56 ff = SozR 3-3800 § 10 Nr. 1) ausgeführt, daß die Stichtagsregelung des § 10 Satz 3 OEG nF systemwidrig ist, gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt und deshalb lückenhaft ist.

    Das gilt trotz angespannter Lage der öffentlichen Haushalte auch weiterhin (vgl im einzelnen BSGE 78, 51, 57 f = SozR 3-3800 § 10 Nr. 1).

  • BSG, 30.01.1985 - 1 RJ 2/84

    Ablehnung eines Rentenantrages - Verwaltungsakt ohne Dauerwirkung - Rücknahme

    Auszug aus BSG, 11.03.1998 - B 9 VG 2/96 R
    Der Leistungsträger darf in diesem Fall zwar den auf § 44 SGB X gestützten Antrag nicht zugleich als Antrag nach § 48 SGB X behandeln, weil der Altbescheid selbst keine Dauerwirkung entfaltet hat (BSGE 58, 27 = SozR 1300 § 44 Nr. 16).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus BSG, 11.03.1998 - B 9 VG 2/96 R
    Dadurch lassen sich die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Stichtagsregelung in § 10 Satz 3 OEG nF ausräumen (vgl BVerfGE 82, 6, 12 zur richterlichen Rechtsfortbildung sowie BSGE 78, 51, 56 ff = SozR 3-3800 § 10 Nr. 1).
  • BSG, 05.11.1997 - 9 RV 4/96

    Anspruch auf Berufsschadensausgleich bei Arbeitslosigkeit oder altersbedingtem

    Auszug aus BSG, 11.03.1998 - B 9 VG 2/96 R
    Entsprechend hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 5. November 1997 - 9 RV 4/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen - entschieden.
  • BGH, 17.12.1969 - IV ZR 750/68

    Berücksichtigung neuer Tatsachen im Revisionsverfahren

    Auszug aus BSG, 11.03.1998 - B 9 VG 2/96 R
    Leistungen nach dem OEG als "Deutsche" könnte sie frühestens ab diesem Zeitpunkt erhalten (vgl Kunz/Zellner, OEG-Komm, 3. Aufl 1995, § 1 RdNr 102 und zur Beachtlichkeit des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit während des Revisionsverfahrens Meyer-Ladewig, SGG-Komm, 5. Aufl, 1995, § 163 RdNr 5 sowie BGHZ 53, 128).
  • EuGH, 02.02.1989 - 186/87

    Cowan / Trésor public

    Auszug aus BSG, 11.03.1998 - B 9 VG 2/96 R
    Bis zum 30. Juni 1990 gehörten nach § 1 Abs. 4 OEG aF zum Kreis der grundsätzlich anspruchsberechtigten Ausländer nur solche, deren Heimatstaat das Erfordernis der Gegenseitigkeit erfüllte, sowie Angehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften - EG, jetzt EU - (vgl EuGHE 1989, 195 = SozR 6030 Art. 7 Nr. 3 sowie die - nur klarstellende - Bestimmung des § 1 Abs. 4 Nr. 1 OEG in der ab 1. Juli 1990 geltenden Fassung).
  • BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 10/95

    Opferentschädigungsanspruch der Witwe eines in der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus BSG, 11.03.1998 - B 9 VG 2/96 R
    Der Senat hat am 6. März 1996 in dem Rechtsstreit 9 RVg 10/95 im einzelnen begründet, daß die Türkei weder Mitglied der EG ist noch auf ihre Staatsangehörigen Rechtsvorschriften der EG anzuwenden sind, die eine Gleichstellung mit Deutschen erforderlich machen, dh insbesondere das mit der Türkei bestehende Assoziierungsabkommen vom 12. September 1963 einschließlich späterer Zusatzprotokolle und Beschlüsse des Assoziationsrates keine Gleichstellung von türkischen Staatsangehörigen mit Vollmitgliedern der EU zur Folge haben.
  • BSG, 18.04.2001 - B 9 VG 5/00 R

    Opferentschädigung - türkischer Geschädigter - tätliche Auseinandersetzung

    Der Senat hat bereits entschieden, daß es keine Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften gibt, die eine Gleichbehandlung von türkischen und deutschen Staatsangehörigen im Gewaltopferentschädigungsrecht anordnen (Bundessozialgericht , Urteil vom 6. März 1996 - 9 RVg 10/95 - nicht veröffentlicht - sowie BSG SozR 3-3800 § 1 Nr. 13).

    Das Europäische Übereinkommen über die Entschädigung von Opfern von Gewalttaten vom 24. November 1983, das nach Ratifizierung für Deutschland am 1. März 1997 in Kraft getreten ist (BGBl II 1996, 1120, 1124 sowie BGBl II 1997, 740), hat daran nichts geändert (vgl BSG SozR 3-3800 § 1 Nr. 13).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2005 - L 6 VG 49/00

    D (A), Opferentschädigungsgesetz, rechtmäßiger Aufenthalt, Duldung, humanitäre

    Hier sind eine Reihe von Fällen zur Rechtmäßigkeit der Stichtagsregelung des § 10 S. 3 OEG in der Fassung des 2. OEG-ÄndG entschieden worden (z.B. Urteil vom 06.03.1996, 9 RVg 4/95 in SozR 3-3800 § 10 OEG Nr. 1; Urteil vom 06.03.1996, 9 RVg 10/95; Urteil vom 11.03.1998, B 9 VG 2/96 R in SozR 3-3800 § 1 OEG Nr. 13).

    Leistungsberechtigung trat vielmehr erst - vorbehaltlich der Einschränkung durch die Stichtagsregelung in § 10 S. 3 OEG - mit der Erweiterung des OEG durch das 2. OEG-ÄndG ein, bzw. in einem Fall zusätzlich mit der späteren Einbürgerung (Urteil vom 11.03.1998, B 9 VG 2/96 R, a.a.O.).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 26.01.2005 - L 4 VG 2/04

    Opferentschädigung für ehemalige jugoslawische Staatsangehörige

    Bis zum 30. Juni 1990 gehörten nach § 1 Abs. 4 OEG aF zum Kreis der grundsätzlich anspruchsberechtigten Ausländer nur solche Personen, deren Heimatstaat das Erfordernis der Gegenseitigkeit erfüllte, sowie Angehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften (vgl. EuGHE 1989, 195 = SozR 6030 Art. 7 Nr. 3 sowie die klarstellende Bestimmung des § 1 Abs. 4 Nr. 1 OEG in der ab 1. Juli 1990 geltenden Fassung; dazu auch BSG, SGb 1997, S. 186 ff mit Anm. Hansen, SGb 1997, 190-193; BSG, SozR 3-3800 § 1 Nr. 13).

    Leistungen nach dem OEG als "Deutsche" könnte die Klägerin daher frühestens ab diesem Zeitpunkt erhalten (vgl. BSG, SozR 3-3800 § 1 Nr. 13; Kunz/Zellner, OEG-Komm, 4. Aufl, § 1 RdNr 105).

  • BSG, 06.10.2011 - B 9 VG 3/10 R

    Gewaltopferentschädigung - Grundrente - Abfindung - Ausländer - Positivstaatler -

    Nach alledem kommt es für die abschließende Entscheidung des Rechtsstreits zugunsten der Klägerin nicht mehr darauf an, ob der Klägerin - was zweifelhaft erscheint (vgl BSG Urteil vom 11.3.1998 - B 9 VG 2/96 R - SozR 3-3800 § 1 Nr. 13) - gemäß § 1 Abs. 4 OEG Anspruch auf Grundrente nicht nur ab dem 1.5.2004, sondern auch im streitigen Zeitraum von Januar 1999 bis April 2004 - also für die Zeit vor dem Beitritt Polens zur EG - hat.
  • LSG Schleswig-Holstein, 06.12.2016 - L 2 VG 4/15

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Hinterbliebenenleistung

    Das BSG hat in mehreren Entscheidungen (Urteil vom 6. März 1996, 9 RVG 10/95; Urteil vom 11. März 1998, B 9 VG 2/96 R; zuletzt Urteil vom 18. April 2001, B 9 VG 5/00R) ein Gleichbehandlungsgebot im Opferentschädigungsrecht zugunsten türkischer Staatsbürger aufgrund der Assoziierungsvereinbarung zwischen der damaligen EWG und der Türkei verneint.
  • LSG Bayern, 11.03.2008 - L 15 VG 23/06

    Anspruch eines Ausländers mit geminderter Erwerbsfähigkeit auf

    Denn auch ein deutscher Staatsangehöriger, der die deutsche Staatsangehörigkeit erst nach einer Gewalttat erworben hat, kann uneingeschränkte Versorgung nach dem OEG ab dem Zeitpunkt der Einbürgerung erhalten (vgl. Urteil des BSG vom 11.03.1998 - B 9 VG 2/96 R - SozR 3-3800 § 1 Nr. 13; Kunz/ Zellner, Opferentschädigungsgesetz, 4. Auflage, Rz.95 zu § 1 OEG; Behn in ZfS 1993, 294).
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