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   BSG, 11.04.2017 - B 5 R 68/17 B   

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BSG, 11.04.2017 - B 5 R 68/17 B (https://dejure.org/2017,14905)
BSG, Entscheidung vom 11.04.2017 - B 5 R 68/17 B (https://dejure.org/2017,14905)
BSG, Entscheidung vom 11. April 2017 - B 5 R 68/17 B (https://dejure.org/2017,14905)
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  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2015 - L 11 KA 75/13

    Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wegen erheblicher Verfahrensfehler

    Auszug aus BSG, 11.04.2017 - B 5 R 68/17 B
    Das Vorbringen des Klägers, das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 05.02.1993 sei wegen der Erstellung eines rechtsungültigen psychosomatischen Gutachtens fehlerhaft, erfüllt die an eine schlüssige Behauptung eines Wiederaufnahmegrundes zu stellenden Anforderungen ebensowenig wie die Ausführungen des Klägers im Schriftsatz vom 26.06.2015, in dem dieser lediglich pauschal auf die Vorschriften über die Restitutionsklage- und Nichtigkeitsklage Bezug nimmt (vergleiche zur Verwerfung der Wiederaufnahmeklage als unzulässig infolge unsubstanziierten Vortrages Urteil des LSG NRW vom 06.05.2015, Aktenzeichen L 11 KA 75/13 WA).

    Das Gleiche gilt nach § 180 Abs. 2 SGG im Verhältnis zwischen Versicherungsträgern und einem Land, wenn streitig ist, ob eine Leistung aus der Sozialversicherung oder nach dem Sozialentschädigungsrecht zu gewähren ist (siehe zum Ganzen ebenfalls Urteil des LSG NRW vom 06.05.2015, Aktenzeichen L 11 KA 75/13 WA).

  • LSG Bayern, 27.02.2014 - L 7 AS 825/13

    Das sozialgerichtliche Urteil mit der Unterschrift der Berufsrichter nach § 134

    Auszug aus BSG, 11.04.2017 - B 5 R 68/17 B
    Der Antrag auf Wiederaufnahme ist gemäß § 589 Abs. 1 Satz 2 ZPO als unzulässig zu verwerfen, weil es an einer schlüssigen Behauptung eines Wiederaufnahmegrundes fehlt (BSG, Urteil vom 10.09.1997 - 9 RW 2/96 - Bayrisches LSG, Urteil vom 27.02.2014 - L 7 AS 825/13 WA-; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG-Kommentar, 11. Auflage 2014, § 179 Rdnr. 9; Arndt in Breitkreuz/Fichte, SGG-Kommentar 2. Auflage 2014, § 179 Rdnr. 24; Kopp/Schenke, VwGO-Kommentar, 20. Auflage, 2014, § 153 Rdnr. 4).
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