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   BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 71/98 R   

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BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 71/98 R (https://dejure.org/1999,2838)
BSG, Entscheidung vom 11.05.1999 - B 11 AL 71/98 R (https://dejure.org/1999,2838)
BSG, Entscheidung vom 11. Mai 1999 - B 11 AL 71/98 R (https://dejure.org/1999,2838)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Eingliederungshilfe - Sprachförderung - Konventionsflüchtling

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Deutsch-Sprachlehrgang - Förderung der Teilnahme - Irakischer Staatsangehöriger - Asylantrag - Sicherer Drittstaat - Abschiebeverbot - Förderungsfähiger Personenkreis

  • Judicialis

    AFG § 62a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingliederungshilfe und Sprachförderung für erfolglose Asylbewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 1.95

    Ausbildungsförderung für im Inland anerkannte ausländische Flüchtlinge:

    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 71/98 R
    Zwar weist der Kläger zu Recht darauf hin, daß das BVerwG mit Urteil vom 27. September 1995 - 11 C 1/95 - (BVerwGE 99, 254) aufgrund einer verfassungskonformen Analogie zu § 8 Abs. 1 Nrn 3 und 5 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) entschieden hat, daß Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, durch unanfechtbare Feststellung der Voraussetzungen nach § 51 Abs. 1 AuslG innerhalb der Bundesrepublik Deutschland anerkannt und hier nicht nur vorübergehend zum Aufenthalt berechtigt sind, Anspruch auf Ausbildungsförderung nach Maßgabe des BAföG haben.

    Das BVerwG hat in seinem Urteil vom 27. September 1995 für die analoge Anwendung des § 8 Abs. 1 Nr. 3 BAföG auf Ausländer, die durch unanfechtbare Feststellung der Voraussetzungen nach § 51 Abs. 1 AuslG als Flüchtlinge anerkannt sind, ua auf die Rechtsentwicklung des Ausländerrechts verwiesen (vgl BVerwGE 99, 254, 257 ff; s hierzu auch Schnäbele, GK-AuslR, § 51 Rz 1 ff).

    Erst nachdem in der Folgezeit die Rechtsprechung des BVerwG den Schutzbereich des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG enger faßte, wurde ein Teil der sog Konventionsflüchtlinge von der Anerkennung als Asylberechtigte ausgeschlossen (vgl BVerwGE 99, 254, 258 mwN).

    Eine Einschränkung ergab sich allerdings - worauf auch das BVerwG ausdrücklich hingewiesen hat (BVerwGE 99, 254, 260) - daraus, daß Flüchtlinge, die bereits in einem anderen Land Schutz vor Verfolgung gefunden hatten, jedenfalls seit dem Inkrafttreten des AuslG 1965 von der Anerkennung als Asylberechtigte ausgeschlossen waren.

    Das BVerwG hat aus dieser Vorschrift abgeleitet, daß wegen des aus Art. 3 Abs. 1 GG folgenden Gebots der Gleichbehandlung gleichliegender Fälle erst recht Flüchtlingen, die die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen des § 8 Abs. 1 Nr. 5 BAföG erfüllten, nicht deshalb Ausbildungsförderung versagt werden dürfe, weil sie erst innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Flüchtlinge anerkannt worden seien (BVerwGE 99, 254, 261).

  • BSG, 15.10.1998 - B 14 EG 7/97 R

    Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Anwendbarkeit der EWGV 1408/71 auf

    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 71/98 R
    Offenbleiben kann deshalb auch, ob der Kläger unter den persönlichen Anwendungsbereich der EWGV 1408/71 fällt, obwohl den Flüchtlingen ein "Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft" nicht eingeräumt ist (vgl zu dieser Problematik die Beschlüsse des BSG vom 15. Oktober 1998 - B 14 EG 7/97 R -, - B 14 KG 19/97 R - ua).
  • BSG, 15.10.1998 - B 14 KG 19/97 R

    Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Anwendbarkeit der EWGV 1408/71 -

    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 71/98 R
    Offenbleiben kann deshalb auch, ob der Kläger unter den persönlichen Anwendungsbereich der EWGV 1408/71 fällt, obwohl den Flüchtlingen ein "Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft" nicht eingeräumt ist (vgl zu dieser Problematik die Beschlüsse des BSG vom 15. Oktober 1998 - B 14 EG 7/97 R -, - B 14 KG 19/97 R - ua).
  • BSG, 31.10.1995 - 10 RKg 23/94

    Entziehung des Anspruchs auf Kindergeld für Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis

    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 71/98 R
    Insoweit kann in vollem Umfang auf die Rechtsprechung des BSG zum Kindergeld- bzw Erziehungsgeldanspruch von Ausländern mit Aufenthaltsbefugnis verwiesen werden (BSG SozR 3-5870 § 1 Nr. 6; SozR 3-7833 § 1 Nr. 16; stRspr), die der Senat sich insoweit zu eigen macht.
  • BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 16/91

    Asylbewerber - Erziehungsgeld - Rückwirkend - Dauerhafte Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 71/98 R
    Im übrigen steht die in Art. 24 FlüAbk für Leistungen der sozialen Sicherheit angeordnete Gleichbehandlung unter dem Vorbehalt "besonderer Bestimmungen, die Leistungen oder Teilleistungen betreffen, die ausschließlich aus öffentlichen Mitteln bestritten werden, sowie für Zuwendungen an Personen, die nicht die für die Gewährung einer normalen Rente geforderten Bedingungen der Beitragsleistung erfüllen" (vgl zu dieser Einschränkung BSGE 70, 197, 202 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 10).
  • BSG, 06.09.1995 - 14 REg 1/95

    Geltungsbereich des BErzGG , Verfassungsmäßigkeit der Neufassung des BErzGG durch

    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 71/98 R
    Insoweit kann in vollem Umfang auf die Rechtsprechung des BSG zum Kindergeld- bzw Erziehungsgeldanspruch von Ausländern mit Aufenthaltsbefugnis verwiesen werden (BSG SozR 3-5870 § 1 Nr. 6; SozR 3-7833 § 1 Nr. 16; stRspr), die der Senat sich insoweit zu eigen macht.
  • BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 23/91

    Anspruch eines Ausländers auf Erziehungsgeld

    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 71/98 R
    Im übrigen steht die in Art. 24 FlüAbk für Leistungen der sozialen Sicherheit angeordnete Gleichbehandlung unter dem Vorbehalt "besonderer Bestimmungen, die Leistungen oder Teilleistungen betreffen, die ausschließlich aus öffentlichen Mitteln bestritten werden, sowie für Zuwendungen an Personen, die nicht die für die Gewährung einer normalen Rente geforderten Bedingungen der Beitragsleistung erfüllen" (vgl zu dieser Einschränkung BSGE 70, 197, 202 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 10).
  • BSG, 20.06.1985 - 11b/7 RAr 99/83

    Verfassungsmäßigkeit des Förderungsausschlusses bei Wiederholung einer

    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 71/98 R
    Der Kläger, der bisher noch nicht an einem Deutsch-Sprachlehrgang teilgenommen hat, kann sein allgemein gehaltenes Begehren auf Förderung, das er auch hinsichtlich der begehrten Leistungen nicht weiter konkretisiert hat, im Wege der Feststellungsklage verfolgen (BSG SozR 4100 § 56 Nr. 18; SozR 4460 § 5 Nr. 3), deren Ziel die Feststellung der Förderungsfähigkeit eines Deutsch-Sprachlehrganges anhand der Voraussetzungen für die einzelnen Förderungsleistungen ist.
  • BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 21/85

    Arbeitslosengeld - Flüchtling - Gewährung von Arbeitslosengeld - Staatsangehörige

    Auszug aus BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 71/98 R
    Es bedarf keiner Vertiefung, ob durch das FlüAbk überhaupt unmittelbare Ansprüche auf bestimmte Sozialleistungen gegen innerstaatliche Träger begründet werden können (s hierzu BSG SozR 4100 § 104 Nr. 14), denn es sind ohnehin keine Vorschriften des FlüAbk ersichtlich, die den Kläger hinsichtlich der Eingliederungsleistungen begünstigen.
  • LSG Bayern, 30.11.2000 - L 9 AL 410/99

    D (A), Konventionsflüchtlinge, Eingliederungshilfe, Sprachkurse, Sprachförderung,

    Die Argumentation im Urteil des BSG vom 11.05.1999 (B 11 AL 71/98 R) sei unbefriedigend.

    Dagegen blieb der Gesetzgeber des SGB III für die Eingliederungshilfe und Sprachförderung bei der alten Regelung des § 62a AFG (vgl. BSG 11.05.1999, a.a.O. S.5; BT-Drucks.13/4941 S.165, 226).

    Vielmehr wird mit der Regelung der Sprachförderung bewusst ein spezifischer, von der Berufsausbildung abweichender Zweck verfolgt, worauf das BSG in seinem Urteil vom 11.05.1999 a.a.O. S.6 bereits hingewiesen hat.

    Die daraus abzuleitende unterschiedliche generelle Prognose über den Verbleib des Ausländers in Deutschland bildet im Hinblick auf das Ziel der Eingliederung einen sachlichen Grund dafür, Asylberechtigte und Konventionsflüchtlinge bei der Sprachförderung unterschiedlich zu behandeln (BSG 11.05.1999 a.a.O. S.7. mit weiteren Nachweisen).

    Ferner hat der Kläger keinen Anspruch auf die begehrte Sprachförderung unmittelbar aus Art. 24 GK, wie das BSG bereits entschieden hat (Urteil vom 11.05.1999 a.a.O. S.6).

    Schließlich erfolgt ein Anspruch des Klägers auch nicht aus übergeordnetem Recht der Europäischen Union (EU), insbesondere aus der EG-Verordnung 1408/71. Der Senat schließt sich insoweit den Ausführungen des BSG in dessen Urteil vom 11.05.1999 a.a.O. S.7/8 an.

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 136/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Aufhebungsvertrag - wichtiger Grund -

    Andererseits hat das BSG bereits entschieden, dem einschlägigen Übergangsrecht des SGB III und der Gesetzesbegründung sei der Grundsatz zu entnehmen, dass für ab 1. Januar 1998 geltend gemachte Leistungsansprüche grundsätzlich auf die Rechtslage nach dem SGB III abzustellen ist, wenn keine gesonderten Übergangsvorschriften eingreifen (BSGE 87, 262, 263 = SozR 3-4300 § 196 Nr. 1; BSG SozR 3-4300 § 420 Nr. 1 Seite 2).
  • BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 42/99 R

    Aufforderung zur Stellung eines Antrags auf Altersrente ist Verwaltungsakt,

    Gegenwärtig bedarf es hierzu noch keines abschließenden Urteils durch den Senat; allerdings hat der 11. Senat bereits entschieden, aus dem einschlägigen Übergangsrecht des SGB III (§§ 426, 430 SGB III) sei zu entnehmen, daß die Rechtslage nach dem SGB III grundsätzlich mit dessen Inkrafttreten am 1. Januar 1998 maßgebend sei und die AFG-Regelungen nur in Ausnahmefällen Anwendung fänden (BSG, Urteil vom 11. Mai 1999 - B 11 AL 71/98 R -, unveröffentlicht; vgl auch Urteil des Senats vom 4. November 1999 - B 7 AL 76/98 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 29.01.2001 - B 7 AL 16/00 R

    Anwendung des SGB III bei Arbeitslosenhilfeanspruch

    Dies ergibt sich aus dem einschlägigen Übergangsrecht des SGB III (§ 427 SGB III idF des 1. SGB III-ÄndG), dem der Grundsatz zu entnehmen ist, daß das neue Recht des SGB III möglichst bereits mit seinem Inkrafttreten zum 1. Januar 1998 maßgebend sein und die Anwendbarkeit der früheren AFG-Regelungen nur in Ausnahmefällen erfolgen soll (so bereits der 11. Senat des Bundessozialgerichts, BSG SozR 3-4300 § 420 Nr. 1 S 2).
  • LSG Bayern, 03.08.2007 - L 8 AL 408/06

    Versagung der Weiterbewilligung von Arbeitslosenhilfe (Alhi) wegen fehlender

    § 427 SGB III ist zwar der Grundsatz zu entnehmen, dass das neue Recht des SGB III möglichst bereits mit seinem Inkrafttreten zum 01.01.1998 maßgebend sein und die Anwendbarkeit der früheren Regelungen des Arbeitsförderungsgesetzes nur in Ausnahmefällen erfolgen soll (so bereits der 11. Senat des BSG, BSG SozR 3-4300 § 420 Nr. 1 S.2).
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