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   BSG, 11.05.2017 - B 5 RS 6/17 B   

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https://dejure.org/2017,18271
BSG, 11.05.2017 - B 5 RS 6/17 B (https://dejure.org/2017,18271)
BSG, Entscheidung vom 11.05.2017 - B 5 RS 6/17 B (https://dejure.org/2017,18271)
BSG, Entscheidung vom 11. Mai 2017 - B 5 RS 6/17 B (https://dejure.org/2017,18271)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rentenversicherung; Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz; Verletzung rechtlichen Gehörs; Darlegungserfordernisse; Pauschale Bezugnahme auf vorinstanzliches Vorbringen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rentenversicherung; Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz; Verletzung rechtlichen Gehörs; Darlegungserfordernisse; Pauschale Bezugnahme auf vorinstanzliches Vorbringen

  • rechtsportal.de

    Rentenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 11.05.2017 - B 5 RS 6/17 B
    Bezogen auf die Darlegungspflicht bedeutet das vorstehend Gesagte, dass die Beschwerdebegründung erkennen lassen muss, welcher abstrakte Rechtssatz in der höchstrichterlichen Entscheidung enthalten ist und welcher im Urteil des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht; ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das Revisionsgericht die oberstgerichtliche Rechtsprechung in einem künftigen Revisionsverfahren seiner Entscheidung zugrunde zu legen haben wird (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 mwN).

    Dies ist nicht der Fall, wenn es eine höchstrichterliche Entscheidung in ihrer Tragweite für den entschiedenen Fall lediglich verkannt haben sollte (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 73 mwN).

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BSG, 11.05.2017 - B 5 RS 6/17 B
    Deshalb muss die Beschwerdebegründung "besondere Umstände" des Einzelfalls aufzeigen, aus denen auf das Gegenteil geschlossen werden kann (vgl BVerfGE 28, 378, 384 f [BVerfG 27.05.1970 - 2 BvR 578/69] ; 47, 182, 187 f; 54, 86, 91 f).

    Besondere Umstände liegen insbesondere vor, wenn das Gericht auf rechtliche Ausführungen zu tragenden Rechtssätzen oder auf tatsächliches Vorbringen zu entscheidungserheblichen Tatsachen nicht eingeht, obwohl der Beteiligtenvortrag nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts erheblich und nicht offensichtlich unsubstantiiert war (vgl BVerfGE 47, 182, 187; 86, 133, 146; BVerfG Kammerbeschluss vom 29.10.2009 - 1 BvR 1729/09 - NZS 2010, 497, 498 RdNr 12 und BVerfG NJW 1994, 2683 [BVerfG 30.06.1994 - 1 BvR 2112/93] mwN).

  • BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 1729/09

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Berücksichtigung von

    Auszug aus BSG, 11.05.2017 - B 5 RS 6/17 B
    Besondere Umstände liegen insbesondere vor, wenn das Gericht auf rechtliche Ausführungen zu tragenden Rechtssätzen oder auf tatsächliches Vorbringen zu entscheidungserheblichen Tatsachen nicht eingeht, obwohl der Beteiligtenvortrag nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts erheblich und nicht offensichtlich unsubstantiiert war (vgl BVerfGE 47, 182, 187; 86, 133, 146; BVerfG Kammerbeschluss vom 29.10.2009 - 1 BvR 1729/09 - NZS 2010, 497, 498 RdNr 12 und BVerfG NJW 1994, 2683 [BVerfG 30.06.1994 - 1 BvR 2112/93] mwN).
  • BSG, 09.10.2012 - B 5 RS 5/11 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 11.05.2017 - B 5 RS 6/17 B
    Er macht lediglich geltend, das Berufungsgericht weiche hinsichtlich des Stichtags 30.6.1990 von der Rechtsprechung des BSG und hinsichtlich der vertretenen Rechtsauffassung, dass der VEB Baumechanisierung H. - kein volkseigener Produktionsbetrieb gewesen sei, von "BSG B 5 RS 5/11 R" ab.
  • BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 578/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 11.05.2017 - B 5 RS 6/17 B
    Deshalb muss die Beschwerdebegründung "besondere Umstände" des Einzelfalls aufzeigen, aus denen auf das Gegenteil geschlossen werden kann (vgl BVerfGE 28, 378, 384 f [BVerfG 27.05.1970 - 2 BvR 578/69] ; 47, 182, 187 f; 54, 86, 91 f).
  • BVerfG, 30.06.1994 - 1 BvR 2112/93

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus BSG, 11.05.2017 - B 5 RS 6/17 B
    Besondere Umstände liegen insbesondere vor, wenn das Gericht auf rechtliche Ausführungen zu tragenden Rechtssätzen oder auf tatsächliches Vorbringen zu entscheidungserheblichen Tatsachen nicht eingeht, obwohl der Beteiligtenvortrag nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts erheblich und nicht offensichtlich unsubstantiiert war (vgl BVerfGE 47, 182, 187; 86, 133, 146; BVerfG Kammerbeschluss vom 29.10.2009 - 1 BvR 1729/09 - NZS 2010, 497, 498 RdNr 12 und BVerfG NJW 1994, 2683 [BVerfG 30.06.1994 - 1 BvR 2112/93] mwN).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 827/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 11.05.2017 - B 5 RS 6/17 B
    Deshalb muss die Beschwerdebegründung "besondere Umstände" des Einzelfalls aufzeigen, aus denen auf das Gegenteil geschlossen werden kann (vgl BVerfGE 28, 378, 384 f [BVerfG 27.05.1970 - 2 BvR 578/69] ; 47, 182, 187 f; 54, 86, 91 f).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BSG, 11.05.2017 - B 5 RS 6/17 B
    Besondere Umstände liegen insbesondere vor, wenn das Gericht auf rechtliche Ausführungen zu tragenden Rechtssätzen oder auf tatsächliches Vorbringen zu entscheidungserheblichen Tatsachen nicht eingeht, obwohl der Beteiligtenvortrag nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts erheblich und nicht offensichtlich unsubstantiiert war (vgl BVerfGE 47, 182, 187; 86, 133, 146; BVerfG Kammerbeschluss vom 29.10.2009 - 1 BvR 1729/09 - NZS 2010, 497, 498 RdNr 12 und BVerfG NJW 1994, 2683 [BVerfG 30.06.1994 - 1 BvR 2112/93] mwN).
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 11.05.2017 - B 5 RS 6/17 B
    Wird ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht gerügt, muss die Beschwerdebegründung ua einen für das BSG ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrag bezeichnen, dem das LSG nicht gefolgt ist (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BSG, 11.05.2017 - B 5 RS 6/17 B
    Insofern gilt jedoch die tatsächliche Vermutung, dass ein Gericht das Vorbringen der Beteiligten und den Akteninhalt zur Kenntnis genommen und erwogen hat, zumal es nach Art. 103 Abs. 1 GG nicht verpflichtet ist, auf jeden Gesichtspunkt einzugehen, der im Laufe des Verfahrens von der einen oder anderen Seite zur Sprache gebracht worden ist (vgl BVerfG SozR 1500 § 62 Nr. 16; BVerfGE 96, 205, 217 [BVerfG 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94] ).
  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes

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