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   BSG, 11.06.2015 - B 11 AL 13/14 R   

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BSG, 11.06.2015 - B 11 AL 13/14 R (https://dejure.org/2015,12975)
BSG, Entscheidung vom 11.06.2015 - B 11 AL 13/14 R (https://dejure.org/2015,12975)
BSG, Entscheidung vom 11. Juni 2015 - B 11 AL 13/14 R (https://dejure.org/2015,12975)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - Arbeitsentgeltanspruch - tarifvertraglicher Entgeltverzicht - auflösende Bedingung - Wiederaufleben bei Insolvenzanmeldung

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 131 Abs 1 S 1 SGB 3 vom 21.12.2008, § 131 Abs 1 S 2 SGB 3 vom 21.12.2008, § 421t Abs 7 SGB 3 vom 02.03.2009
    Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - Arbeitsentgeltanspruch - tarifvertraglicher Entgeltverzicht - auflösende Bedingung - Wiederaufleben bei Insolvenzanmeldung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Berücksichtigung von verzichteten Entgeltansprüchen wegen der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers beim Bemessungsentgelt

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Berechnung des Arbeitslosengelds ohne Entgeltansprüche, auf die der Arbeitnehmer als Sanierungsbeitrag verzichtet hat

  • rewis.io

    Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - Arbeitsentgeltanspruch - tarifvertraglicher Entgeltverzicht - auflösende Bedingung - Wiederaufleben bei Insolvenzanmeldung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Berücksichtigung von verzichteten Entgeltansprüchen wegen der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers beim Bemessungsentgelt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Arbeitsförderungsrecht

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Weniger Arbeitslosengeld bei Lohnzugeständnissen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bei Lohnzugeständnissen weniger Arbeitslosengeld

Besprechungen u.ä.

  • heuking.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sanierungsbeiträge der Arbeitnehmer und Arbeitslosengeld

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 119, 119
  • ZIP 2014, 2049
  • ZIP 2015, 1800
  • NZA 2015, 1500
  • NZI 2015, 840
  • NZI 2016, 409
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 19.01.2006 - 6 AZR 529/04

    Vereinbarte Vergütungserhöhung für den Fall der Insolvenz

    Auszug aus BSG, 11.06.2015 - B 11 AL 13/14 R
    Solche tariflichen Verzichtsregelungen, die unter einer auflösenden Bedingung stehen, sind arbeitsrechtlich möglich (vgl dazu BAGE 117, 1 ff RdNr 27 f und 39; vgl auch: BSGE 103, 284 ff RdNr 26 ff = SozR 4-7837 § 2 Nr. 1) ; für die Entscheidung des Senats ist dies jedoch ohne Bedeutung.

    Beim Insolvenzgeld (Insg) ist zwar anerkannt, dass nach bedingtem Lohnverzicht und Eintritt eines Insolvenzereignisses die Entgeltansprüche wieder aufleben und durch Insg ersetzt werden können (BSGE 102, 303 ff = SozR 4-4300 § 183 Nr. 10; vgl auch BAGE 117, 1 ff, dort auch RdNr 36) ; allerdings ist die Systematik der Berechnung des Insg auf die Bemessung des Alg nicht übertragbar.

  • BSG, 05.12.2006 - B 11a AL 43/05 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - nachträglich gezahltes Arbeitsentgelt -

    Auszug aus BSG, 11.06.2015 - B 11 AL 13/14 R
    Maßgeblich für die Beurteilung, welche Gründe für den fehlenden Zufluss von Entgelt ursächlich sind, ist nicht die Lehre von der Theorie der wesentlichen Bedingung; vielmehr sind die Voraussetzungen der Alt 2 - wie der Senat schon entschieden hat - nur erfüllt, wenn der unterbliebene Zufluss allein auf der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers beruht (Monokausalität; BSG SozR 4-4300 § 134 Nr. 1, RdNr 22, 24; dazu Behrend in jurisPR SozR 23/2007 Anm 2).

    Von diesem Regelungszweck ausgehend hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass die Monokausalität der Zahlungsunfähigkeit für den Nichtzufluss von Entgelt zu verneinen ist, wenn - wie hier - die Zahlung zunächst aus anderen Gründen unterblieben ist, später aber die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers hinzutritt (BSG SozR 4-4300 § 134 Nr. 1; BSG, Urteil vom 14.12.2006 - B 7a AL 54/05 R -, NZA 2007, 430 ff) .

  • BSG, 04.03.2009 - B 11 AL 8/08 R

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitsentgeltanspruch im Insolvenzgeldzeitraum -

    Auszug aus BSG, 11.06.2015 - B 11 AL 13/14 R
    Beim Insolvenzgeld (Insg) ist zwar anerkannt, dass nach bedingtem Lohnverzicht und Eintritt eines Insolvenzereignisses die Entgeltansprüche wieder aufleben und durch Insg ersetzt werden können (BSGE 102, 303 ff = SozR 4-4300 § 183 Nr. 10; vgl auch BAGE 117, 1 ff, dort auch RdNr 36) ; allerdings ist die Systematik der Berechnung des Insg auf die Bemessung des Alg nicht übertragbar.
  • BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 101/94

    Zuflußprinzip bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes

    Auszug aus BSG, 11.06.2015 - B 11 AL 13/14 R
    Im Lichte des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz bestehe kein hinreichender sachlicher Grund, zunächst vorenthaltendes, vom Arbeitgeber aber nachträglich gezahltes Entgelt bei der Leistungsbemessung des Alg unberücksichtigt zu lassen (BSGE 76, 162 ff = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22 S 94, dem folgend BSGE 78, 109, 112 f = BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 48 S 113) .
  • BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 102/94

    Bemessung von Unterhaltsgeld, Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des

    Auszug aus BSG, 11.06.2015 - B 11 AL 13/14 R
    Im Lichte des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz bestehe kein hinreichender sachlicher Grund, zunächst vorenthaltendes, vom Arbeitgeber aber nachträglich gezahltes Entgelt bei der Leistungsbemessung des Alg unberücksichtigt zu lassen (BSGE 76, 162 ff = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22 S 94, dem folgend BSGE 78, 109, 112 f = BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 48 S 113) .
  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus BSG, 11.06.2015 - B 11 AL 13/14 R
    Das BSG hat in der Begründung dieser Entscheidung insbesondere auf die Einmalzahlungs-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Bezug genommen (BVerfGE 92, 53 ff = BVerfG SozR 3-2200 § 385 Nr. 6) , nach der Entgelt, für das Beiträge gezahlt worden ist, nicht ohne sachlichen Grund bei der Bemessung der Leistung - hier Alg - unberücksichtigt bleiben darf.
  • BSG, 14.12.2006 - B 7a AL 54/05 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - Arbeitsentgelt - Zuflussfiktion bei

    Auszug aus BSG, 11.06.2015 - B 11 AL 13/14 R
    Von diesem Regelungszweck ausgehend hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass die Monokausalität der Zahlungsunfähigkeit für den Nichtzufluss von Entgelt zu verneinen ist, wenn - wie hier - die Zahlung zunächst aus anderen Gründen unterblieben ist, später aber die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers hinzutritt (BSG SozR 4-4300 § 134 Nr. 1; BSG, Urteil vom 14.12.2006 - B 7a AL 54/05 R -, NZA 2007, 430 ff) .
  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 3/08 R

    Elterngeld - Bemessungsgrundlage - Einkommen - Lohnsteuerklasse - Wechsel -

    Auszug aus BSG, 11.06.2015 - B 11 AL 13/14 R
    Solche tariflichen Verzichtsregelungen, die unter einer auflösenden Bedingung stehen, sind arbeitsrechtlich möglich (vgl dazu BAGE 117, 1 ff RdNr 27 f und 39; vgl auch: BSGE 103, 284 ff RdNr 26 ff = SozR 4-7837 § 2 Nr. 1) ; für die Entscheidung des Senats ist dies jedoch ohne Bedeutung.
  • BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 23/08 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung nach Qualifikationsgruppen - kein

    Auszug aus BSG, 11.06.2015 - B 11 AL 13/14 R
    Von diesem Betrag sind die Sozialversicherungspauschale (21 vH = 29, 54 Euro), der Lohnsteuerabzug bei Steuerklasse III (17,67 Euro) und der Solidaritätszuschlag (0,97 Euro) in Abzug zu bringen, sodass sich ein Leistungsentgelt von 92, 47 Euro ergibt, was bei einer Entgeltersatzquote von 67 vH zu dem von der Beklagten zuerkannten täglichen Leistungssatz von 61, 95 Euro führt (zur Unbeachtlichkeit unterschiedlicher Lohnsteuertabellen für ein Grundurteil über höhere Leistungen vgl BSG SozR 4-4300 § 132 Nr. 3 RdNr 16 ff) .
  • Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
    Auszug aus BSG, 11.06.2015 - B 11 AL 13/14 R
    Der Gesetzgeber hat zu Sinn und Zweck der (Vorgänger-)Regelung (§ 134 Abs. 1 Satz 3 SGB III in der ab 1.1.1998 geltenden alten Fassung) in der Begründung des Gesetzentwurfs ausgeführt (BT-Drucks 13/4941, S 179) , die Berücksichtigung von Entgeltansprüchen werde auf (ggf nachträglich) zugeflossene oder allein wegen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers nicht zugeflossene Entgelte beschränkt.
  • LSG Sachsen, 13.02.2018 - L 3 AL 94/17
    Es bestehe ferner Divergenz zu der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 11. Juni 2015 (Az. B 11 AL 13/14 R).

    Es liegt keine Divergenz zur Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 11. Juni 2015 (Az. B 11 AL 13/14 R, BSGE 119, 119 ff. = SozR 4-4300 § 131 Nr. 7. = juris) vor.

    Das Bundessozialgericht hatte zu klären, ob wiederaufgelebte Entgeltansprüche als Teil des Bemessungsentgelts zu berücksichtigen sind, obwohl sie dem Versicherten nicht zugeflossen sind (vgl. BSG, Urteil vom 11. Juni 2015, a. a. O., Rdnr. 19).

    Einschlägig war insoweit § 151 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 SGB III, dessen zweite Voraussetzung ("nur wegen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitsgebers nicht zugeflossen") das Bundessozialgericht verneint hat (vgl. BSG, Urteil vom 11. Juni 2015, a. a. O., Rdnr. 20; so ausdrücklich BSG, Urteil vom 24. August 2017 - B 11 AL 16/16 R - juris Rdnr. 30).

    Es besteht auch keine Divergenz zum Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 11. Januar 1995 (Az. 1 BvR 892/88, BVerfGE 92, 53 ff. = SozR 3-2200 § 385 Nr. 6 = juris), auf welchen sich das Bundessozialgericht im Urteil vom 11. Juni 2015 ebenfalls bezogen hat (vgl. BSG, Urteil vom 11. Juni 2015, a. a. O., Rdnr. 24).

  • BSG, 24.08.2017 - B 11 AL 16/16 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - Arbeitsentgeltanspruch -

    Für den Fall eines solchen Lohnverzichts kann aber arbeitsrechtlich wirksam vereinbart werden, dass Entgeltansprüche wieder aufleben, wenn der Zweck des Verzichts verfehlt wird (BSG vom 11.6.2015 - B 11 AL 13/14 R - BSGE 119, 119 = SozR 4-4300 § 131 Nr. 7, RdNr 25; vgl auch BAG vom 19.1.2006 - 6 AZR 529/04 - BAGE 117, 1 RdNr 36).

    Diesem Ergebnis steht das Urteil des Senats vom 11.6.2015 (B 11 AL 13/14 R - BSGE 119, 119) nicht entgegen.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 31.05.2016 - L 2 AL 12/14

    Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - Arbeitsentgeltanspruch -

    Der hier vertretenen Auslegung steht das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 11. Juni 2015 (B 11 AL 13/14 R, zitiert nach juris) nicht entgegen.
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