Rechtsprechung
BSG, 11.07.2019 - B 14 AS 23/18 R |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Bundessozialgericht
Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - familienrechtliches Wechselmodell - Anerkennung eines doppelten Unterkunftsbedarfs des Kindes - gleichwertiger Wohnbedarf in den Wohnungen beider Eltern - kein Wahlrecht der Eltern
- rechtsprechung-im-internet.de
- rewis.io
Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - familienrechtliches Wechselmodell - Anerkennung eines doppelten Unterkunftsbedarfs des Kindes - gleichwertiger Wohnbedarf in den Wohnungen beider Eltern - kein Wahlrecht der Eltern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- famrz.de (Kurzinformation)
Mehrbedarf bei Wechselmodell
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
1. A.K., 2. N.A.K., 3. T.A.K. ./. Jobcenter Landkreis Görlitz
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Dresden, 08.03.2018 - S 52 AS 4184/16
- BSG, 11.07.2019 - B 14 AS 23/18 R
Papierfundstellen
- BSGE 128, 270
- NJW 2020, 1094
- NZS 2020, 180
- FamRZ 2020, 382
Wird zitiert von ... (22)
- BSG, 29.08.2019 - B 14 AS 43/18 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Einpersonenhaushalt in …
Dies ist nach der Rechtsprechung des BSG erst ab einem in etwa hälftigen Betreuungsanteil im Sinne eines Wechselmodells und nicht schon bei der Wahrnehmung eines Umgangs der Fall (BSG vom 11.7.2019 - B 14 AS 23/18 R - vorgesehen für BSGE und SozR) . - BSG, 14.12.2021 - B 14 AS 73/20 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verpflichtung zur vorläufigen oder …
Die monats- und nicht tageweise Zuordnung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung für das Kind als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft des Obhutselternteils sichert zudem die vollständige Deckung seiner Bedarfe für Unterkunft und Heizung (zur Berücksichtigung dieses Aspekts beim familienrechtlichen Wechselmodell BSG vom 11.7.2019 - B 14 AS 23/18 R - BSGE 128, 270 = SozR 4-4200 § 21 Nr. 33, RdNr 23) . - BSG, 21.07.2021 - B 14 AS 31/20 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten - …
Ausgangspunkt dieser Rechtsprechung ist die Wertung, dass durch den zeitweisen Aufenthalt eines minderjährigen Kindes im Wohnraum des umgangsberechtigten Elternteils dort gerade nicht der Wohnbedarf des Kindes sichergestellt wird (…BSG vom 17.2.2016 - B 4 AS 2/15 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 89 RdNr 20; BSG vom 11.7.2019 - B 14 AS 23/18 R - BSGE 128, 270 = SozR 4-4200 § 21 Nr. 33, RdNr 20) , sondern der Kindesaufenthalt wegen der Wahrnehmung des Umgangsrechts im Rahmen der elterlichen Sorge erfolgt (§§ 1626, 1631 BGB;… zum Unterkunftsbedarf des umgangsberechtigten Elternteils BSG vom 29.8.2019 - B 14 AS 43/18 R - BSGE 129, 72 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 103) .
- BGH, 19.01.2022 - XII ZB 276/21
Zur Frage, ob der Freibetrag nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 Buchst b ZPO …
Auch der sozialrechtliche Mehrbedarf für Alleinerziehende gemäß § 21 Abs. 3 SGB II steht den Eltern im Fall des Wechselmodells nur hälftig zu (BSG FamRZ 2020, 382 Rn. 16 f.;… BSG FamRZ 2009, 1214 Rn. 21). - LSG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2020 - L 7 AS 535/19 Daher steht der Mutter auch unstreitig der ungekürzte Mehrbedarf für Alleinerziehende zu (BSG Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 50/07 R; abweichend zum hier nicht einschlägigen "Wechselmodell" BSG Urteil vom 11.07.2019 - B 14 AS 23/18 R).
Denn bei getrennt lebenden Eltern, die hinsichtlich des Umgangs mit den Kindern das "Wechselmodell" praktizieren, ist anerkannt, dass eine Berücksichtigung eines Unterkunftsbedarfs in beiden Bedarfsgemeinschaften nicht daran scheitert, dass das sozialrechtliche Existenzminimum dadurch erhöht wird (BSG Urteil vom 11.07.2019 - B 14 AS 23/18 R).
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2022 - L 34 AS 2245/18
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Unterkunft und Heizung - Einpersonenhaushalt …
Nur soweit getrennt lebende Eltern ihr Kind gleichmäßig im Sinne eines familienrechtlichen Wechselmodells betreuen, hat das Kind einen grundsicherungsrechtlich anzuerkennenden Wohnbedarf in den Wohnungen beider Eltern, weil sich ein Lebensmittelpunkt des Kindes bei dieser Ausgestaltung des Umgangs tatsächlich nicht bestimmen lässt (BSG, Urteil vom 11. Juli 2019 - B 14 AS 23/18 R -, SozR 4-4200 § 21 Nr. 33, juris Rn. 19 ff.). - LSG Sachsen, 04.06.2020 - L 7 AS 354/20 Dahinstehen kann, ob und inwieweit alle drei Kinder des W. zur Bedarfsgemeinschaft gehören (§ 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II, zur sog. temporären Bedarfsgemeinschaft vgl. z.B. BSG v. 11.07.2019 - B 14 AS 23/18 R - Rn. 11) sowie die Höhe des - nicht durch zu berücksichtigendes Einkommen (insb. Arbeitsentgelt des W. und Kindergeld für die drei Kinder) - gedeckten (Gesamt-) Bedarfs, da selbst bei Annahme einer fünfköpfigen Bedarfsgemeinschaft ein angenommener Gesamtbedarf von 2096,- EUR monatlich (Regelbedarfe von insgesamt 1586,- EUR + Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen, vgl. insb. § 20 Abs. 4, § 23 Nr. 1, § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II; für weitere Bedarfe mangelt es an einem glaubhaft gemachten Vortrag) allein durch den Wert des zu berücksichtigenden Extra-Kontos von W. bei der U ... gedeckt wäre.
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.10.2020 - L 32 AS 1255/18 Betreuen getrennt lebende Eltern ihre Kinder gleichmäßig im Sinne eines familienrechtlichen Wechselmodells, haben die Kinder einen grundsicherungsrechtlich anzuerkennenden Wohnbedarf in den Wohnungen beider Eltern (BSG, Urteil vom 11.07.2019, B 14 AS 23/18 R, RdNr. 19, 21).
Eine Ausnahme ist in den Fällen des echten Wechselmodels mit etwa hälftigem Aufenthalt bei beiden Elternteilen zu machen (BSG, ebd. RdNr.19 und Urteil vom 11.07.2019, B 14 AS 23/18 R, RdNr. 19, 21).
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2022 - L 18 AS 1632/21
Vom Grundsicherungsträger für ein Kind zu bewilligende Kosten der Unterkunft bei …
Betreuen getrennt lebende Eltern ihre Kinder gleichmäßig im Sinne eines familienrechtlichen Wechselmodells, haben die Kinder einen grundsicherungsrechtlich anzuerkennenden Wohnbedarf in den Wohnungen beider Eltern (vgl. BSG, Urteil vom 11. Juli 2019 - B 14 AS 23/18 R -, juris).Eine Ausnahme ist indes in den Fällen des echten Wechselmodells mit etwa hälftigem Aufenthalt bei beiden Elternteilen zu machen (…vgl. BSG a.a.O. Rn. 19 und Urteil vom 11. Juli 2019 - B 14 AS 23/18 R -, Rn. 19, 21).
Hiergegen spricht nicht, wie das BSG in dem o.a. Urteil vom 11. Juli 2019 (a.a.O., dort Rn. 22) ausdrücklich festgestellt hat, dass die Anerkennung eines doppelten Unterkunftsbedarfs beim Kind dessen sozialrechtliches Existenzminimum entsprechend erhöht (unter Bezugnahme hierauf führt in NZS 2020, 180, 183 aus: "Dass der Senat für den Fall des Wechselmodells einen Wohnbedarf des Kindes in zwei Bedarfsgemeinschaften anerkennt und dabei keine tageweise Berechnung wie beim Lebensunterhalt vornimmt, ist zu begrüßen. Denn der Umstand, dass das Kind bei der Mutter ein Kinderzimmer hat, macht das Kinderzimmer beim Vater eben nicht billiger ").
- SG Berlin, 18.11.2021 - S 17 AS 4047/19 Betreuen getrennt lebende Eltern ihre Kinder gleichmäßig im Sinne eines familienrechtlichen Wechselmodells, haben die Kinder einen grundsicherungsrechtlich anzuerkennenden Wohnbedarf in den Wohnungen beider Eltern (vgl. BSG, Urteil vom 11. Juli 2019 - B 14 AS 23/18 R -, juris).
Eine Ausnahme ist indes in den Fällen des echten Wechselmodells mit etwa hälftigem Aufenthalt bei beiden Elternteilen zu machen (…vgl. BSG a.a.O. Rn. 19 und Urteil vom 11. Juli 2019 - B 14 AS 23/18 R -, Rn. 19, 21).
Hiergegen spricht nicht, wie das BSG in dem o.a. Urteil vom 11. Juli 2019 (a.a.O., dort Rn. 22) ausdrücklich festgestellt hat, dass die Anerkennung eines doppelten Unterkunftsbedarfs beim Kind dessen sozialrechtliches Existenzminimum entsprechend erhöht (unter Bezugnahme hierauf führt in NZS 2020, 180, 183 aus: "Dass der Senat für den Fall des Wechselmodells einen Wohnbedarf des Kindes in zwei Bedarfsgemeinschaften anerkennt und dabei keine tageweise Berechnung wie beim Lebensunterhalt vornimmt, ist zu begrüßen. Denn der Umstand, dass das Kind bei der Mutter ein Kinderzimmer hat, macht das Kinderzimmer beim Vater eben nicht billiger ").
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.05.2020 - L 18 AS 741/20
Einstweilige Anordnung; Mehrbedarf für Alleinerziehende; Folgenabwägung
- OLG Frankfurt, 13.07.2020 - 5 WF 117/20
Verfahrenskostenhilfe: Nur hälftige Anrechnung der Kinderfreibeträge bei …
- OLG Bamberg, 15.12.2020 - 2 UF 165/20
Mehrbedarf für Alleinerziehende in der Verfahrenskostenhilfe
- VG Cottbus, 21.01.2021 - 8 L 12/21
Begriff "alleinerziehend"
- SG Magdeburg, 13.11.2020 - S 5 AS 213/15
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Einpersonenhaushalt im Landkreis …
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.11.2022 - L 27 AS 1192/21
- OLG Oldenburg, 18.07.2022 - 4 WF 81/22
- SG Neuruppin, 13.08.2020 - S 26 AS 2833/13
- BSG, 09.06.2021 - B 14 AS 107/20 BH
- BSG, 09.06.2021 - B 14 AS 110/20 BH
- SG Magdeburg, 13.11.2020 - S 5 AS 2702/17
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Einpersonenhaushalt im Landkreis …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2020 - L 13 AS 46/20