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   BSG, 11.08.1976 - 10 RV 225/75   

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BSG, 11.08.1976 - 10 RV 225/75 (https://dejure.org/1976,2538)
BSG, Entscheidung vom 11.08.1976 - 10 RV 225/75 (https://dejure.org/1976,2538)
BSG, Entscheidung vom 11. August 1976 - 10 RV 225/75 (https://dejure.org/1976,2538)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerspruchsschrift - Rechtzeitig eingereicht - Einsortierung kurz vor Dienstschluss - Rechtsbehelfsbelehrung - Hinweise auf Möglichkeiten zur Fristwahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 42, 140
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 11.02.1958 - 10 RV 123/56
    Auszug aus BSG, 11.08.1976 - 10 RV 225/75
    Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist auch dann ordnungsgemäß erteilt, wenn sie keinen Hinweis auf die in SGG § 84 Abs. 2 vorgesehenen Möglichkeiten zur Fristwahrung enthält (Ergänzung zu BSG 11.02.1958 10 RV 123/56 = BSGE 7, 1, 3).

    Das BSG hat jedoch nicht gefordert, daß eine Rechtsbehelfsbelehrung alle im Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten zur Fristwahrung enthalten muß (vgl. BSG SozR SGG § 66 Nrn. 13, 19 u. 21 = BSGE 7, 1).

    Dagegen hat § 84 Abs. 2 SGG - im Gegensatz zu Abs. 1 - nicht den Zweck, dem Betroffenen ein bestimmtes Verhalten bindend vorzuschreiben, sondern will nur Vorsorge treffen, daß eine an sich versäumte Frist durch das Einreichen, der Rechtsbehelfsschrift bei einer unzuständigen Stelle als gewahrt "gilt" (vgl. BSGE 6, 256; 7, 1).

    Aus diesen Erwägungen hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 11. Februar 1958 (BSGE 7, 1) ausgesprochen, daß der Widerspruchsbescheid keine Belehrung über die in § 91 SGG vorgesehene Möglichkeit, die Klagefrist durch Einreichung der Klageschrift bei einer unzuständigen Stelle zu wahren, enthalten muß (vgl. auch BSGE 6, 256).

  • RG, 10.11.1933 - VII 192/33

    1. Bis wann darf der Antragende den Eingang der Antwort des Abwesenden "unter

    Auszug aus BSG, 11.08.1976 - 10 RV 225/75
    Wird daher ein durch die Post befördertes (einfaches) Schriftstück in das Postschließfach des Empfängers einsortiert, so ist es nur dann am Tage der Einsortierung zugegangen, sofern nach der Verkehrsauffassung und der - zeitlich begrenzten - Dienstbereitschaft der Behörden mit der Abholung des Schriftstücks noch an diesem Tage zu rechnen ist (vgl. BGH in Lindenmaier-Möhring BGB § 130 Nr. 2; RGZ 142, 402, 407; 144, 289).

    Vielmehr ist von vornherein und für den Staatsbürger erkennbar davon auszugehen, daß ein Postschließfach nur zu bestimmten Zeiten und innerhalb der Dienststunden geleert wird (vgl. RGZ 142, 402, 407).

  • BSG, 14.01.1958 - 8 RV 97/57
    Auszug aus BSG, 11.08.1976 - 10 RV 225/75
    Dagegen hat § 84 Abs. 2 SGG - im Gegensatz zu Abs. 1 - nicht den Zweck, dem Betroffenen ein bestimmtes Verhalten bindend vorzuschreiben, sondern will nur Vorsorge treffen, daß eine an sich versäumte Frist durch das Einreichen, der Rechtsbehelfsschrift bei einer unzuständigen Stelle als gewahrt "gilt" (vgl. BSGE 6, 256; 7, 1).

    Aus diesen Erwägungen hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 11. Februar 1958 (BSGE 7, 1) ausgesprochen, daß der Widerspruchsbescheid keine Belehrung über die in § 91 SGG vorgesehene Möglichkeit, die Klagefrist durch Einreichung der Klageschrift bei einer unzuständigen Stelle zu wahren, enthalten muß (vgl. auch BSGE 6, 256).

  • RG, 03.05.1934 - IV 17/34

    1. Ist eine Willenserklärung dem Empfänger zugegangen, wenn sie entsprechend

    Auszug aus BSG, 11.08.1976 - 10 RV 225/75
    Wird daher ein durch die Post befördertes (einfaches) Schriftstück in das Postschließfach des Empfängers einsortiert, so ist es nur dann am Tage der Einsortierung zugegangen, sofern nach der Verkehrsauffassung und der - zeitlich begrenzten - Dienstbereitschaft der Behörden mit der Abholung des Schriftstücks noch an diesem Tage zu rechnen ist (vgl. BGH in Lindenmaier-Möhring BGB § 130 Nr. 2; RGZ 142, 402, 407; 144, 289).
  • BFH, 22.10.1975 - I R 214/73

    Verspäteter Zugang - Einschreibebrief - Tägliche Leerung - Postfach des

    Auszug aus BSG, 11.08.1976 - 10 RV 225/75
    Die Versorgungsverwaltung hat damit sachgerechte Vorkehrungen zur Bearbeitung der jeweils an diesem Tage eingereichten Post getroffen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofes -BFH- vom 22. Oktober 1975 -BStBl. II 1976 S. 76).
  • BSG, 10.12.1974 - GS 2/73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Falsch adressierte Rechtsmittelfrist

    Auszug aus BSG, 11.08.1976 - 10 RV 225/75
    Dem LSG ist zwar darin zuzustimmen, daß der notwendige Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung ihrem Zweck Rechnung tragen muß, insbesondere Rechtsunkundige vor Rechtsnachteilen durch Unwissenheit zu schützen (vgl. Großer Senat des BSG in BSGE 38, 248).
  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten

    Auszug aus BSG, 11.08.1976 - 10 RV 225/75
    Zwar darf der Bürger die ihm vom Gesetz eingeräumten Fristen bis zu ihren Grenzen ausnutzen (vgl. BVerfGE 40, 42; Entscheidung BVerfG vom 16. Dezember 1975 - 2 BvR 854/75 - in MDR 76, 377).
  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BSG, 11.08.1976 - 10 RV 225/75
    Zwar darf der Bürger die ihm vom Gesetz eingeräumten Fristen bis zu ihren Grenzen ausnutzen (vgl. BVerfGE 40, 42; Entscheidung BVerfG vom 16. Dezember 1975 - 2 BvR 854/75 - in MDR 76, 377).
  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75

    Effektivität des Rechtsschutzes - Frist zur Einspruchseinlegung gegen einen

    Auszug aus BSG, 11.08.1976 - 10 RV 225/75
    Die Dienststunden der Behörden und auch die Dienstleistungen der Postanstalten (Postzustellung) sind zwar in den letzten Jahrzehnten zunehmend eingeschränkt worden; darunter darf aber der Staatsbürger bei seiner Rechtswahrnehmung nicht leiden (vgl. BVerfG vom 11. Februar 1976 - 2 BvR 652/75 - in NJW 76, 747).
  • BSG, 28.10.1975 - 9 RV 452/74
    Auszug aus BSG, 11.08.1976 - 10 RV 225/75
    Dieser Auffassung hat sich der 9. Senat des BSG in seinem Urteil vom 28. Oktober 1975 - 9 RV 452/74 - (vgl. ">92%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');">SozR 1500 SGG § 92 Nr. 2; dort nur teilweise abgedruckt) angeschlossen.
  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 847/75

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

  • BSG, 14.03.2013 - B 13 R 19/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Berufungsfrist -

    Sie zeigt den Beteiligten die regelmäßig allen Bürgern - auch soweit sie nicht über informationstechnische Spezialkenntnisse und eine spezifische technische Ausstattung verfügen - offenstehenden Wege für die Einlegung des Rechtsmittels klar und deutlich auf (vgl BSGE 42, 140, 144 = SozR 1500 § 84 Nr. 1 S 4) .

    (3) Die Möglichkeit, Schriftsätze in gerichtlichen Verfahren als elektronisches Dokument dem Gericht elektronisch zu übermitteln, hat allein durch ihre rechtliche Zulassung in § 65a SGG iVm einer ausfüllenden Rechtsverordnung noch keine solche praktische Bedeutung erlangt, dass es geboten wäre, die Beteiligten zum Schutz vor Rechtsnachteilen durch Unwissenheit (vgl BSGE 42, 140, 144 = SozR 1500 § 84 Nr. 1 S 4) auch auf diese Form notwendig hinzuweisen.

  • VG Hannover, 18.05.2017 - 7 A 5352/16

    Dokumentenübermittlung; elektronisch; Klageerhebung; Niederschrift;

    Sie zeigt den Beteiligten die regelmäßig allen Bürgern - auch soweit sie nicht über informationstechnische Spezialkenntnisse und eine spezifische technische Ausstattung verfügen - offenstehenden Wege für die Einlegung des Rechtsmittels klar und deutlich auf (vgl BSGE 42, 140, 144 = SozR 1500 § 84 Nr. 1 S 4).

    (3) Die Möglichkeit, Schriftsätze in gerichtlichen Verfahren als elektronisches Dokument dem Gericht elektronisch zu übermitteln, hat allein durch ihre rechtliche Zulassung in § 65a SGG iVm einer ausfüllenden Rechtsverordnung noch keine solche praktische Bedeutung erlangt, dass es geboten wäre, die Beteiligten zum Schutz vor Rechtsnachteilen durch Unwissenheit (vgl BSGE 42, 140, 144 = SozR 1500 § 84 Nr. 1 S 4) auch auf diese Form notwendig hinzuweisen.

  • BSG, 10.09.1997 - 5 RJ 18/97

    Rechtsbehelfsbelehrung - Einlegung - Sozialversicherungsabkommen - Ausländischer

    Die insofern anders lautende höchstrichterliche Rechtsprechung (BSG Urteil vom 10. Dezember 1975 - 8 RU 46/74 - SozR 1500 § 66 Nr. 2; Urteil vom 11. August 1976 - 10 RV 225/75 - SozR 1500 § 84 Nr. 1) stehe der Vertretenen Rechtsansicht nicht entgegen.

    Mit seiner Entscheidung befindet sich der Senat auch nicht im Widerspruch zur bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung in den Urteilen des BSG vom 10. Dezember 1975 - 8 RU 46/74 - (SozR 1500 § 66 Nr. 2) und vom 11. August 1976 - 10 RV 225/75 - (SozR 1500 § 84 Nr. 1 ).

  • LSG Sachsen, 04.03.2014 - L 7 AS 1927/13

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Sie zeigt den Beteiligten die regelmäßig allen Bürgern - auch soweit sie nicht über informationstechnische Spezialkenntnisse und eine spezifische technische Ausstattung verfügen - offenstehenden Wege für die Einlegung des Rechtsmittels klar und deutlich auf (vgl. BSGE 42, 140, 144 = SozR 1500 § 84 Nr. 1 S 4).

    (3) Die Möglichkeit, Schriftsätze in gerichtlichen Verfahren als elektronisches Dokument dem Gericht elektronisch zu übermitteln, hat allein durch ihre rechtliche Zulassung in § 65a SGG i.V.m. einer ausfüllenden Rechtsverordnung noch keine solche praktische Bedeutung erlangt, dass es geboten wäre, die Beteiligten zum Schutz vor Rechtsnachteilen durch Unwissenheit (vgl. BSGE 42, 140, 144 = SozR 1500 § 84 Nr. 1 S 4) auch auf diese Form notwendig hinzuweisen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.09.2013 - L 34 AS 3215/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagefrist - Rechtsbehelfsbelehrung im

    Sie zeigt den Beteiligten die regelmäßig allen Bürgern - auch soweit sie nicht über informationstechnische Spezialkenntnisse und eine spezifische technische Ausstattung verfügen - offenstehenden Wege für die Einlegung des Rechtsmittels klar und deutlich auf (vgl. BSGE 42, 140, 144 = SozR 1500 § 84 Nr. 1 S 4).

    33 Die Möglichkeit, Schriftsätze in gerichtlichen Verfahren als elektronisches Dokument dem Gericht elektronisch zu übermitteln, hat allein durch ihre rechtliche Zulassung in § 65a SGG i. V. m. einer ausfüllenden Rechtsverordnung noch keine solche praktische Bedeutung erlangt, dass es geboten wäre, die Beteiligten zum Schutz vor Rechtsnachteilen durch Unwissenheit (vgl. BSGE 42, 140, 144 = SozR 1500 § 84 Nr. 1 S 4) auch auf diese Form notwendig hinzuweisen.

  • BSG, 07.07.1999 - B 3 P 4/99 R

    Änderung des § 166 Abs. 2 SGG : Richtigkeit der Rechtsmittelbelehrung,

    Deshalb braucht sie zB nicht auf alternative Möglichkeiten zur Fristwahrung durch Einreichung des Rechtsbehelfs bei einer unzuständigen Behörde (BSGE 42, 140) oder darauf hinzuweisen, daß die prozeßvertretungsberechtigten Organisationen eine bestimmte sozialpolitische Bedeutung haben und über eine finanzielle Mindestausstattung verfügen müssen (vgl BSG SozR 1500 § 166 Nr. 13).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.01.2015 - L 9 AS 2582/14

    (Un-)Richtigkeit einer Rechtsmittelbelehrung - Hinweise auf formelle

    Es liegt aber gerade im Interesse rechtsungewandter Kläger, eine möglichst kurze, übersichtliche und leicht verständliche Rechtsbehelfsbelehrung zu erhalten (BSG, Urteil vom 11. August 1976 - 10 RV 225/75 -, juris).
  • BSG, 01.02.1979 - 12 RK 33/77

    Fristgebundene Anträge - Zugang - Postschließfach - Wiedereinsetzung in den

    Davon abweichend hat aber das BVerwG (a.a.O.) für die bestimmenden verfahrensrechtlichen Erklärungen z.B. für die Erhebung des Widerspruchs, den Zeitpunkt der Einlegung des Schriftstücks in das Schließfach des Empfängers als Zeitpunkt des Zuganges bei diesem angesehen (anderer Ansicht insoweit Urteil des 10. Senats des Bundessozialgerichts - BSG - vom 11. August 1976 - 10 RV 225/75 -, BSGE 42, 140, 142 = SozR 1500 § 84 Nr. 1).
  • LSG Hessen, 20.06.2011 - L 7 AL 87/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Berufungsfrist - keine

    Deshalb braucht z.B. nicht auf die Möglichkeiten des § 91 Abs. 1 SGG und des § 84 Abs. 2 Satz 1 SGG (schriftlich bei einer anderen inländischen Behörde oder einem Versicherungsträger oder einer deutschen Konsularbehörde oder, soweit es sich um die Versicherung von Seeleuten handelt, auch bei einem deutschen Seemannsamt im Ausland) hingewiesen werden (BSG v. 11.08.1976, 10 RV 225/75) bzw. auf alternative Möglichkeiten zur Fristwahrung durch Einreichung des Rechtsbehelfs bei einer unzuständigen Behörde (BSG v. 7.7.1999, B 3 P 4/99 R; BSGE 42, 140).
  • SG Marburg, 15.06.2011 - S 12 KA 295/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsbehelfsbelehrung - Entbehrlichkeit eines

    Gerade im Interesse des rechtsungewandten Leistungsbewerbers liegt es, wenn er eine möglichst kurze, übersichtliche und leicht verständliche Rechtsbehelfsbelehrung erhält (vgl. BSG, Urt. v. 11.08.1976 - 10 RV 225/75 - SozR 1500 § 84 Nr. 1 = BSGE 42, 140 = USK 76226, juris Rdnr. 15 - 18 m.w.N.).
  • BAG, 24.10.1985 - 2 AZR 521/84

    Rechtmäßigkeit einer ordentlichen Kündigung - Fristwahrung durch einen

  • LSG Schleswig-Holstein, 18.08.2020 - L 3 AS 24/20

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich einer

  • SG Marburg, 15.06.2011 - S 10 KA 295/10

    Rechtsbehelfsbelehrung muss nicht alle im Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten zur

  • BFH, 07.12.1994 - I B 68/94

    Ordnungsgemäßheit einer Rechtsbehelfsbelehrung im Falle einer lediglichen Nennung

  • LSG Schleswig-Holstein, 18.08.2020 - L 3 AS 23/20

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich einer

  • LSG Sachsen, 12.02.2019 - L 3 AS 605/18

    Versäumung der Berufungsfrist im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 07.10.1976 - 9 RV 218/75

    Willenserklärung - Abgabe gegenüber der Behörde - Zugang - Tatsächliche

  • LSG Bayern, 20.02.2002 - L 19 RJ 454/00

    Bewilligung einer Waisenrente wegen Gebrechlichkeit aus der Versicherung eines

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