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BSG, 11.08.2009 - B 2 U 126/09 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
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- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus BSG, 11.08.2009 - B 2 U 126/09 B
Denn das Gericht muss nicht ausdrücklich jedes Vorbringen der Beteiligten bescheiden, und ein Verstoß gegen die Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen ist nur dann anzunehmen, wenn sich dies aus den besondern Umständen des Falles ergibt (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f). - BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66
Einheitliches Grundrecht
Auszug aus BSG, 11.08.2009 - B 2 U 126/09 B
Denn das Gericht muss nicht ausdrücklich jedes Vorbringen der Beteiligten bescheiden, und ein Verstoß gegen die Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen ist nur dann anzunehmen, wenn sich dies aus den besondern Umständen des Falles ergibt (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f).