Rechtsprechung
   BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 2/15 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,20679
BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 2/15 R (https://dejure.org/2015,20679)
BSG, Entscheidung vom 11.08.2015 - B 9 SB 2/15 R (https://dejure.org/2015,20679)
BSG, Entscheidung vom 11. August 2015 - B 9 SB 2/15 R (https://dejure.org/2015,20679)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,20679) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Heilungsbewährung - wesentliche Änderung der Verhältnisse - unterlassene Neubewertung - Ausstellung eines unbefristeten Schwerbehindertenausweises - Aufhebung der GdB-Feststellung für die Zukunft - Zehnjahresfrist - ...

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 45 Abs 3 S 3 SGB 10, § 45 Abs 3 S 4 SGB 10, § 45 Abs 4 SGB 10, § 48 Abs 1 S 1 SGB 10, § 48 Abs 4 S 1 SGB 10
    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Heilungsbewährung - wesentliche Änderung der Verhältnisse - unterlassene Neubewertung - Ausstellung eines unbefristeten Schwerbehindertenausweises - Aufhebung der GdB-Feststellung für die Zukunft - Zehnjahresfrist - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer GdB-Neufeststellung für die Zukunft im Schwerbehindertenrecht nach Ablauf einer Zehnjahresfrist nach einer unterlassenen Neubewertung nach Ablauf der Zeit einer Heilungsbewährung; Schützenswertes Vertrauen durch die Ausstellung eines ...

  • dgbrechtsschutz.de PDF

    Unbefristet ausgestellter Schwerbehindertenausweis begründet keinen Vertrauensschutz

  • rewis.io

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Heilungsbewährung - wesentliche Änderung der Verhältnisse - unterlassene Neubewertung - Ausstellung eines unbefristeten Schwerbehindertenausweises - Aufhebung der GdB-Feststellung für die Zukunft - Zehnjahresfrist - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer GdB-Neufeststellung für die Zukunft im Schwerbehindertenrecht nach Ablauf einer Zehnjahresfrist nach einer unterlassenen Neubewertung nach Ablauf der Zeit einer Heilungsbewährung; Kein schützenswertes Vertrauen durch die Ausstellung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Aufhebung der Schwerbehinderteneigenschaft nach erfolgreicher Heilung auch noch nach vielen Jahren zulässig

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Schwerbehindertenrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der seit Jahren geheilte Schwerbehinderte

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Aufhebung der Schwerbehinderteneigenschaft

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufhebung der Schwerbehinderteneigenschaft nach erfolgreicher Heilung auch noch nach vielen Jahren zulässig

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Aufhebung der Schwerbehinderteneigenschaft nach mehreren Jahren

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Unbefristet ausgestellter Schwerbehindertenausweis begründet keinen Vertrauensschutz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufhebung der Schwerbehinderteneigenschaft auch viele Jahre nach der Heilung möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vom Krebs geheilt - kein Anspruch auf Schwerbehindertenausweis

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Schwerbehindertenausweis gilt nicht für immer und ewig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Aufhebung der Schwerbehinderteneigenschaft nach erfolgreicher Heilung auch noch nach vielen Jahren zulässig - Jahrzehntelange Untätigkeit des Versorgungsamtes macht Aufhebung für die Zukunft nicht rechtswidrig

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (111)Neu Zitiert selbst (26)

  • BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 12/95

    Herabsetzung des GdB - Ablauf der Heilungsbewährung - Herzinfarkt - Anhaltspunkte

    Auszug aus BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 2/15 R
    Beruht daher die Höhe des GdB auf einer Erkrankung, für welche die einschlägigen Normen einen erhöhten GdB-Wert während des Zeitraums der Heilungsbewährung ansetzen, ändert das Verstreichen dieses Zeitraums die wesentlichen, dh rechtserheblichen tatsächlichen Verhältnisse, die der Feststellung des GdB zugrunde lagen (vgl BSG Urteil vom 12.2.1997 - 9 RVs 12/95 - Juris RdNr 14 mwN) .

    Wie der Senat speziell für den Fall der Aufhebung einer Feststellung der Schwerbehinderung nach erfolgreicher Heilungsbewährung bereits entschieden hat, können Sozialbehörden aus einer Änderung der Verhältnisse für die Zukunft jedenfalls grundsätzlich zeitlich unbeschränkt Gestaltungsrechte ableiten (BSG Urteil vom 12.2.1997 - 9 RVs 12/95 - Juris RdNr 16) .

  • BSG, 11.12.1992 - 9a RV 20/90

    Verwaltungsakt - Rücknahme - Wesentliche Änderung - Aufhebung mit Wirkung für die

    Auszug aus BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 2/15 R
    Der Senat folge insoweit der vom BSG (Urteil vom 11.12.1992 - 9a RV 20/90) vertretenen Auffassung.

    Das LSG hat unter Verweis auf die Rechtsprechung des Senats (BSG Urteil vom 11.12.1992 - 9a RV 20/90 - SozR 3-1300 § 48 Nr. 22 = BSGE 72, 1-7 = SozR 3-3100 § 61 Nr. 1) zutreffend angenommen und im Einzelnen ausgeführt, dass die entsprechende Anwendung der Zehnjahresfrist nach Systematik sowie Sinn und Zweck nicht dazu dient, einer wesentlichen Änderung nach zehn Jahren jegliche Bedeutung abzusprechen.

  • BSG, 29.01.1997 - 5 RJ 52/94

    Verjährung des Anspruchs auf Erstattung zu Recht entrichteter Beiträge zur

    Auszug aus BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 2/15 R
    Das richterrechtliche Institut der Verwirkung ist als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) im Sozialversicherungsrecht ebenso wie im allgemeinen Verwaltungsrecht und im Zivilrecht anerkannt (vgl BSGE 7, 199, 200; 34, 211, 213; 41, 275, 278; 59, 87, 94 = SozR 2200 § 245 Nr. 4 S 22 f; BSGE 80, 41, 43 = SozR 3-2200 § 1303 Nr. 6 S 17 f) .

    Solche, die Verwirkung auslösenden "besonderen Umstände" liegen vor, wenn der Verpflichtete - erstens - infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dieser werde das Recht nicht mehr geltend machen (Vertrauensgrundlage), - zweitens - der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, das Recht werde nicht mehr ausgeübt (Vertrauenstatbestand), und - drittens - er sich infolge dessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl BSGE 47, 194, 196 = SozR 2200 § 1399 Nr. 11 S 15 mwN; BSGE 80, 41, 43 = SozR 3-2200 § 1303 Nr. 6 S 18; BVerwGE 44, 339, 343 f) .

  • BSG, 29.06.1972 - 2 RU 62/70

    Anfechtung eines Verwaltungsakt - Recht auf Anfechtung - Verwirkung - Zeitablauf

    Auszug aus BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 2/15 R
    Das richterrechtliche Institut der Verwirkung ist als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) im Sozialversicherungsrecht ebenso wie im allgemeinen Verwaltungsrecht und im Zivilrecht anerkannt (vgl BSGE 7, 199, 200; 34, 211, 213; 41, 275, 278; 59, 87, 94 = SozR 2200 § 245 Nr. 4 S 22 f; BSGE 80, 41, 43 = SozR 3-2200 § 1303 Nr. 6 S 17 f) .

    Zum Zeitablauf müssen jedoch weitere besondere Umstände hinzutreten, die nach den Besonderheiten des Einzelfalls und des einschlägigen Rechtsgebietes das verspätete Geltendmachen des Rechts nach Treu und Glauben dem Verpflichteten gegenüber als illoyal erscheinen lassen (vgl BVerfGE 32, 305; BVerwGE 44, 339, 343; BFHE 129, 201, 202; BSGE 34, 211, 214; 35, 91, 95 mwN) .

  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
    Auszug aus BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 2/15 R
    Zum Zeitablauf müssen jedoch weitere besondere Umstände hinzutreten, die nach den Besonderheiten des Einzelfalls und des einschlägigen Rechtsgebietes das verspätete Geltendmachen des Rechts nach Treu und Glauben dem Verpflichteten gegenüber als illoyal erscheinen lassen (vgl BVerfGE 32, 305; BVerwGE 44, 339, 343; BFHE 129, 201, 202; BSGE 34, 211, 214; 35, 91, 95 mwN) .

    Solche, die Verwirkung auslösenden "besonderen Umstände" liegen vor, wenn der Verpflichtete - erstens - infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dieser werde das Recht nicht mehr geltend machen (Vertrauensgrundlage), - zweitens - der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, das Recht werde nicht mehr ausgeübt (Vertrauenstatbestand), und - drittens - er sich infolge dessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl BSGE 47, 194, 196 = SozR 2200 § 1399 Nr. 11 S 15 mwN; BSGE 80, 41, 43 = SozR 3-2200 § 1303 Nr. 6 S 18; BVerwGE 44, 339, 343 f) .

  • BSG, 02.12.2010 - B 9 SB 4/10 R

    Schwerbehindertenrecht - Gesamt-GdB - Finalitätsprinzip - Teilhabe am Leben in

    Auszug aus BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 2/15 R
    Außergewöhnliche Folgen oder Begleiterscheinungen der Behandlung - zB langdauernde schwere Auswirkungen einer wiederholten Chemotherapie - sind gegebenenfalls zusätzlich zu berücksichtigen (BSG Urteil vom 2.12.2010 - B 9 SB 4/10 R - Juris RdNr 22) .

    Wegen dieser Pflicht der Versorgungsbehörden, trotz der grundsätzlich vorgesehenen Pauschalierung besonders gelagerten Einzelfallkonstellationen zu Gunsten der Betroffenen Rechnung zu tragen (vgl BSG Urteil vom 2.12.2010 - B 9 SB 4/10 R - Juris; BSG Urteil vom 30.9.2009 - B 9 SB 4/08 R - SozR 4-3250 § 69 Nr. 10), begegnen die Regeln über die Heilungsbewährung keinen grundsätzlichen gleichheitsrechtlichen Bedenken.

  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 56/10 R

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen - Schutzfrist des § 116 Abs 1 SGB 9 -

    Auszug aus BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 2/15 R
    Vielmehr weist er gemäß § 69 Abs. 5 S 2 SGB IX lediglich als öffentliche Urkunde die gesondert im Ausgangsbescheid getroffene Feststellung der Schwerbehinderung gegenüber Dritten nach (vgl BSG Urteil vom 26.2.1986 - 9a RVs 4/83 - SozR 3870 § 3 Nr. 21 = BSGE 60, 11-18; BSG Urteil vom 11.5.2011 - B 5 R 56/10 R - Juris RdNr 25 mwN; Goebel aaO RdNr 65) .
  • BSG, 26.02.1986 - 9a RVs 4/83

    Zulässigkeit der Berufung im Schwerbehindertenrecht - Befugnis zur

    Auszug aus BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 2/15 R
    Vielmehr weist er gemäß § 69 Abs. 5 S 2 SGB IX lediglich als öffentliche Urkunde die gesondert im Ausgangsbescheid getroffene Feststellung der Schwerbehinderung gegenüber Dritten nach (vgl BSG Urteil vom 26.2.1986 - 9a RVs 4/83 - SozR 3870 § 3 Nr. 21 = BSGE 60, 11-18; BSG Urteil vom 11.5.2011 - B 5 R 56/10 R - Juris RdNr 25 mwN; Goebel aaO RdNr 65) .
  • BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 42.98

    Verwaltungsakt; Rücknahme; sachliche Zuständigkeit; Jahresfrist; Verwirkung;

    Auszug aus BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 2/15 R
    Zumindest im Fall der gebundenen Aufhebung einer Statusentscheidung im Schwerbehindertenrecht wegen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse muss die Annahme einer Verwirkung daher auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben, in denen eine wortgetreue Anwendung der gesetzlichen Vorschriften dazu führen würde, insbesondere grundrechtlich geschützte Positionen zu verletzen (allg vgl Blanke, Vertrauensschutz im deutschen und europäischen Verwaltungsrecht, 2000, S 23 ff; vgl BVerwG Urteil vom 20.12.1999 - 7 C 42/98 - BVerwGE 110, 226 ff).
  • LSG Brandenburg, 23.10.2003 - L 2 RJ 110/02
    Auszug aus BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 2/15 R
    Auch die Rechtsprechung der Landessozialgerichte (LSG für das Land Brandenburg Urteil vom 23.10.2003 - L 2 RJ 110/02 - Juris RdNr 38; LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 1.4.2003 - L 3 U 66/01 - Juris RdNr 44 entgegen und unter Aufhebung von SG Mainz Urteil vom 30.1.2001 - S 6 U 217/98 - Juris; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil vom 7.11.2001 - L 10 SB 50/01 - Juris; LSG Hamburg Urteil vom 1.9.1999 - L 3 U 50/98 - Juris) sowie die vom LSG zitierte Literatur folgen der Senatsrechtsprechung inzwischen nahezu einhellig (aA Gagel, SGb 1990, S 252, 255) .
  • BSG, 27.10.1976 - 2 RU 127/74
  • SG Mainz, 30.01.2001 - S 6 U 217/98

    Aufhebung eines Verwaltungsaktes bei Änderung der Verhältnisse (§§ 45 Abs. 3 Satz

  • BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 15/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer

  • BSG, 09.12.2010 - B 9 SB 35/10 B

    Schwerbehindertenrecht - Bemessung des GdB

  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76

    Verwirkung eines Rechts - Besondere Umstände - Verwirkungsverhalten -

  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

  • BSG, 30.09.2009 - B 9 SB 4/08 R

    Schwerbehindertenrecht - Grad der Behinderung - Teilhabe - Gesellschaft -

  • LSG Rheinland-Pfalz, 01.04.2003 - L 3 U 66/01

    Begünstigender Verwaltungsakt - Vertrauensschutz - wesentliche Änderung der

  • LSG Hamburg, 01.09.1999 - L 3 U 50/98

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Dauerbescheides - ex

  • BSG, 06.11.1985 - 8 RK 20/84

    Beschäftigte eines unselbstständigen Betriebsteils - Zuständigkeit der

  • BSG, 05.12.1972 - 10 RV 441/71

    Gewährung von Witwenrente an die Angehörige eines Marinesoldaten der deutschen

  • BFH, 04.07.1979 - II R 74/77

    Haftungsschuldner kraft Tatbestandsverwirklichung - Risikoverteilung - Beitreiben

  • BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 5/95

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides zur Entziehung der Merkzeichen B und G wegen

  • BSG, 20.05.1958 - 2 RU 285/56

    Entschädigung für die Folgen eines Unfalls aus der gesetzlichen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2001 - L 10 SB 50/01

    Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft trotz Wohnsitzwechsel in die

  • BSG, 26.03.1976 - 6 RKa 18/75

    Kassenzahnarzt - Behandlungsweise - Wirtschaftlichkeit - Überprüfung - Antrag der

  • BSG, 08.12.2020 - B 4 AS 46/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung -

    Dieses Ergebnis ergibt sich aus dem Zweck des § 45 Abs. 4 SGB X. Die Regelung betrifft die zeitliche Dimension des (subjektiven) Vertrauensschutzes (vgl BSG vom 11.8.2015 - B 9 SB 2/15 R - SozR 4-1300 § 48 Nr. 31; BSG vom 15.5.2019 - B 6 KA 65/17 R - SozR 4-2500 § 106a Nr. 24 RdNr 24 mwN) und dient zugleich der (objektiven) Rechtssicherheit (vgl BSG vom 25.1.1994 - 7 RAr 14/93 - BSGE 74, 20, 26 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 32 S 62 - juris RdNr 28) .
  • BSG, 27.10.2022 - B 9 SB 1/20 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Begutachtung von Amts wegen - Recht auf

    Rechtsgrundlage für die Herabsetzung des GdB des Klägers, die der Beklagte mit den angefochtenen Bescheiden vorgenommen hat, ist § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X. Danach ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung - hierunter fallen auch solche über die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (BSG Urteil vom 11.8.2015 - B 9 SB 2/15 R - SozR 4-1300 § 48 Nr. 31 RdNr 13 mwN) - mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben, soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die bei seinem Erlass - dies ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe des Verwaltungsakts an den Adressaten (§§ 37, 39 Abs. 1 SGB X; BSG Urteil vom 21.10.2021 - B 5 R 28/21 R - BSGE 133, 64 = SozR 4-2600 § 56 Nr. 11, RdNr 13; BSG Urteil vom 1.6.2006 - B 7a AL 76/05 R - BSGE 96, 285 = SozR 4-4300 § 122 Nr. 4, RdNr 13; BSG Urteil vom 14.3.1996 - 7 RAr 84/94 - juris RdNr 20; BSG Urteil vom 25.1.1994 - 7 RAr 14/93 - BSGE 74, 20 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 32 - juris RdNr 19) - vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eingetreten ist.

    Beruht die Höhe des GdB - wie im Bescheid des Beklagten vom 24.5.2013 - auf einer Erkrankung, für die ein (pauschal) erhöhter GdB-Wert während des Zeitraums der Heilungsbewährung angesetzt worden ist, ändert allein das Verstreichen dieses Zeitraums die wesentlichen, dh rechtserheblichen tatsächlichen Verhältnisse, die der Feststellung des GdB zugrunde lagen (Teil A Nr. 7 Buchst b Anlage zu § 2 Versorgungsmedizin-Verordnung "Versorgungsmedizinische Grundsätze" , hier idF durch das Bundesteilhabegesetz vom 23.12.2016, BGBl I 3234; BSG Urteil vom 11.8.2015 - B 9 SB 2/15 R - SozR 4-1300 § 48 Nr. 31 RdNr 15) .

    Für die Zeit nach Ablauf der Heilungsbewährung ist der GdB nach den konkreten Auswirkungen der vorliegenden Gesundheitsstörungen zu bemessen (vgl Teil A Nr. 2 Buchst h Anlage VersMedV; BSG Urteil vom 11.8.2015 - B 9 SB 2/15 R - SozR 4-1300 § 48 Nr. 31 RdNr 15; BSG Beschluss vom 9.12.2010 - B 9 SB 35/10 B - juris RdNr 7) .

  • LSG Baden-Württemberg, 18.02.2022 - L 8 SB 2527/21

    Schwerbehindertenrecht - Schwerbehindertenausweis - grundsätzliche Befristung -

    Bei einem Bescheid über die Feststellung des GdB handelt es sich um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, der bei einer wesentlichen Änderung der rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse unter den Voraussetzungen des § 48 SGB X aufgehoben werden kann (vgl. etwa BSG, Urteil vom 11.08.2015 - B 9 SB 2/15 R -, in juris).

    Er weist als öffentliche Urkunde lediglich die gesondert im Ausgangsbescheid getroffene Feststellung der Schwerbehinderung gegenüber Dritten nach und hat keine eigene konstitutive Bedeutung für die in ihm verlautbarten Feststellungen (BSG, Urteil vom 11.08.2015 - B 9 SB 2/15 R -, in juris; BSG, Beschluss vom 24.11.2020 - B 9 SB 2/20 BH -, in juris).

    Die Regelungen über die Heilungsbewährung begegnen dabei keinen grundsätzlichen gleichheitsrechtlichen Bedenken (BSG, Urteil vom 11.08.2015 - B 9 SB 2/15 R, - in juris).

    Es kann hier dahingestellt bleiben, ob sich aus dem nach der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses vom 31.03.2004 (BT-Drs. 15/2830 S. 2) durch Art. 4a des Gesetzes vom 23.4.2004 (BGBl. I, 606) mit Wirkung vom 01.05.2004 eingefügten § 6 Abs. 2 Satz 2 SchwbAwV ein weitergehender Anspruch auf Ausstellung eines unbefristeten Ausweises ergeben kann (im Hinblick auf die § 152 Abs. 5 Satz 3 SGB IX entsprechende Sollvorschrift in § 69 Abs. 5 Satz 3 SGB IX a.F. zweifelnd BSG, Urteil vom 11.08.2015 - B 9 SB 2/15 R, in juris Rn. 26; für eine reine Kompetenzvorschrift auch Thüringer LSG, Urteil vom 14.10.2021 - a.a.O.; kritisch hierzu Dau, jurisPR-SozR 1/2022 Anm. 4).

    Im Übrigen könnte auch die Ausstellung eines unbefristeten Schwerbehindertenausweises nach der Rechtsprechung des BSG kein schützenswertes Vertrauen auf den Fortbestand der zugrundeliegenden Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft begründen (BSG, Urteil vom 11.08.2015 - B 9 SB 2/15 R -, in juris).

    Die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises sowie die zugrundeliegende Feststellung der Schwerbehinderung stehen vielmehr grundsätzlich von Anfang an unter dem Vorbehalt der Nachprüfung bei Änderung der Verhältnisse (BSG, Urteil vom 11.08.2015 - a.a.O.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht