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   BSG, 11.09.2009 - B 1 KR 3/09 D   

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BSG, 11.09.2009 - B 1 KR 3/09 D (https://dejure.org/2009,10700)
BSG, Entscheidung vom 11.09.2009 - B 1 KR 3/09 D (https://dejure.org/2009,10700)
BSG, Entscheidung vom 11. September 2009 - B 1 KR 3/09 D (https://dejure.org/2009,10700)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kostentragung für ein vergaberechtliches Vollstreckungsverfahren aus dem Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung - Entscheidung des Gerichts nach billigem Ermessen im Sinne von § 161 Abs. 2 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostentragung für ein vergaberechtliches Vollstreckungsverfahren aus dem Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung; Entscheidung des Gerichts nach billigem Ermessen im Sinne von § 161 Abs. 2 S 1. VwGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 06.10.2008 - B 3 SF 2/08 R

    Rechtsweg im sozialgerichtlichen Verfahren bei Streitigkeiten gegen

    Auszug aus BSG, 11.09.2009 - B 1 KR 3/09 D
    Dagegen erhoben die Antragsgegnerinnen am 29.11.2007 Anfechtungsklage beim Sozialgericht Stuttgart (SG), das den Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit für zulässig erklärte (Beschluss vom 20.12.2007); die Rechtswegentscheidung wurde bestätigt durch Beschlüsse des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (LSG) vom 18.2.2008 und des Bundessozialgerichts (BSG) vom 6.10.2008 (B 3 SF 2/08 R - juris, im Anschluss an BSG SozR 4-1500 § 51 Nr. 4).

    Die Antragstellerin hatte bei verständiger Würdigung ebenso wenig Anlass, sich zusätzlich gegen die Ablehnung ihres Vollstreckungsbegehrens durch die VK mit der sofortigen Beschwerde an das OLG zu wenden, da sie ihr Ziel zulässigerweise auf dem verfahrensrechtlich zutreffenden Weg mit der Beschwerde gegen den SG-Beschluss im richtigen Rechtsweg verfolgte (vgl BSG SozR 4-1500 § 51 Nr. 4 RdNr 51 ff sowie hier speziell BSG, Beschluss vom 6.10.2008 - B 3 SF 2/08 R, juris RdNr 14 ff zur Zuständigkeit der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit für krankenversicherungsrechtliche Vergabesachen bereits vor den am 18.12.2008 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen durch das GKV-OrgWG).

    Aufgrund des BSG-Beschlusses vom 6.10.2008 (aaO) war für den vorliegenden Rechtsstreit nämlich entschieden, dass für die Anfechtung des Beschlusses der VK vom 15.11.2007 der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet ist.

    Die Rechtswegbeschlüsse des OLG, die unter Missachtung der bereits zuvor in der Sozialgerichtsbarkeit eingetretenen anderweitigen Rechtshängigkeit zustande kamen, haben wegen der dabei aufgetretenen gröblichen Verfahrensfehler keine rechtlich bindende Wirkung (vgl auch BSG SozR 4-1500 § 51 Nr. 4 RdNr 44 ff; BSG, Beschluss vom 6.10.2008 - B 3 SF 2/08 R, juris RdNr 20).

  • BSG, 22.04.2008 - B 1 SF 1/08 R

    Zuständigkeit der Sozialgerichte für Klagen gegen Entscheidungen der

    Auszug aus BSG, 11.09.2009 - B 1 KR 3/09 D
    Dagegen erhoben die Antragsgegnerinnen am 29.11.2007 Anfechtungsklage beim Sozialgericht Stuttgart (SG), das den Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit für zulässig erklärte (Beschluss vom 20.12.2007); die Rechtswegentscheidung wurde bestätigt durch Beschlüsse des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (LSG) vom 18.2.2008 und des Bundessozialgerichts (BSG) vom 6.10.2008 (B 3 SF 2/08 R - juris, im Anschluss an BSG SozR 4-1500 § 51 Nr. 4).

    Die Antragstellerin hatte bei verständiger Würdigung ebenso wenig Anlass, sich zusätzlich gegen die Ablehnung ihres Vollstreckungsbegehrens durch die VK mit der sofortigen Beschwerde an das OLG zu wenden, da sie ihr Ziel zulässigerweise auf dem verfahrensrechtlich zutreffenden Weg mit der Beschwerde gegen den SG-Beschluss im richtigen Rechtsweg verfolgte (vgl BSG SozR 4-1500 § 51 Nr. 4 RdNr 51 ff sowie hier speziell BSG, Beschluss vom 6.10.2008 - B 3 SF 2/08 R, juris RdNr 14 ff zur Zuständigkeit der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit für krankenversicherungsrechtliche Vergabesachen bereits vor den am 18.12.2008 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen durch das GKV-OrgWG).

    Die Rechtswegbeschlüsse des OLG, die unter Missachtung der bereits zuvor in der Sozialgerichtsbarkeit eingetretenen anderweitigen Rechtshängigkeit zustande kamen, haben wegen der dabei aufgetretenen gröblichen Verfahrensfehler keine rechtlich bindende Wirkung (vgl auch BSG SozR 4-1500 § 51 Nr. 4 RdNr 44 ff; BSG, Beschluss vom 6.10.2008 - B 3 SF 2/08 R, juris RdNr 20).

  • BGH, 15.07.2008 - X ZB 17/08

    Rabattvereinbarungen

    Auszug aus BSG, 11.09.2009 - B 1 KR 3/09 D
    a) Es kommt hierfür nicht darauf an, ob die Vorlage des OLG an den BGH gemäß § 124 Abs. 2 GWB zulässig war (anders wohl für die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Verfahren BGH, NZBau 2006, 392 f = WRP 2006, 375 f, juris RdNr 3; die Zulässigkeit in einem Parallelfall verneinend BGH NJW 2008, 3222).

    Die Rechtswegentscheidung des BSG ergriff nach der Rechtsprechung des BGH (vgl BGH NJW 2008, 3222 RdNr 17 f) auch den Rechtsbehelf, über dessen Kosten im Streitfall noch zu entscheiden ist.

  • BSG, 01.09.2009 - B 1 KR 1/09 D

    Kostenentscheidung in einem Vergaberechtsverfahren nach Klagerücknahme

    Auszug aus BSG, 11.09.2009 - B 1 KR 3/09 D
    Für Verfahren, die nach § 207 Satz 1 Fall 2 SGG vom BGH auf das BSG übergegangen sind und sich danach erledigen, ist das BSG unabhängig davon zur Entscheidung über die Kosten berufen, ob die vorangegangene Vorlage des OLG an den BGH zulässig war (dazu im Einzelnen näher BSG, Beschluss vom 1.9.2009 - B 1 KR 1/09 D, RdNr 6 f, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Streitwertabhängige Gerichtsgebühren fallen für sofortige Beschwerden, die in Verfahren bei der Sozialgerichtsbarkeit anhängig gemacht werden, nicht an (dazu näher BSG, Beschluss vom 1.9.2009 - B 1 KR 1/09 D, RdNr 18 f, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - L 5 KR 507/08

    Krankenversicherung - Arzneimittelrabattverträge - Krankenkassen unterliegen

    Auszug aus BSG, 11.09.2009 - B 1 KR 3/09 D
    Das LSG hat den SG-Beschluss vom 20.12.2007 betreffend die einstweilige Zuschlagserteilung mit Beschluss vom 27.2.2008 (ZMGR 2008, 154 ff = MedR 2008, 309 ff) wegen Verletzung vergaberechtlicher Mindeststandards im Vergabeverfahren aufgehoben und den Antragsgegnerinnen untersagt, Zuschläge auf Rabattverträge über die Antragstellerin betreffenden Wirkstoffe zu erteilen.

    Daran fehlte es indessen, weil die Antragsgegnerinnen auf den LSG-Beschluss vom 27.2.2008 (ZMGR 2008, 154 ff = MedR 2008, 309 ff) hin ihre Aktivitäten auf der Grundlage der ursprünglichen Ausschreibung erkennbar nicht weiterbetrieben (vgl im Übrigen zur Annahme hinreichenden Vollstreckungsdrucks bei Sozialversicherungsträgern selbst bei fehlendem Titel zB BSGE 10, 21, 24; BSG SozR 4-2500 § 125 Nr. 2 RdNr 10 mwN).

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - Verg 7/08

    Zur Vorlagepflicht des OLG an den BGH in entsprechender Anwendung des § 124 Abs.

    Auszug aus BSG, 11.09.2009 - B 1 KR 3/09 D
    VII-Verg 7/08 (OLG Düsseldorf).

    Auf die sofortige Beschwerde hinsichtlich des von der VK abgelehnten Vollstreckungsbegehrens der Antragstellerin hat das OLG seine sachliche Zuständigkeit festgestellt (Beschluss vom 20.2.2008) und diese Sache analog § 124 Abs. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) dem Bundesgerichtshof (BGH) vorgelegt (Beschluss vom 16.6.2008 - VII-Verg 7/08).

  • BGH, 03.07.1997 - IX ZB 116/96

    Rechtsweg gegen Ablehnung einer Amtstätigkeit durch einen Notar

    Auszug aus BSG, 11.09.2009 - B 1 KR 3/09 D
    Das OLG hat auch in diesem Fall nicht beachtet, dass bevor geprüft wird, ob der Rechtsweg zu dem angerufenen Gericht zulässig ist, geklärt werden muss, ob das von Amts wegen zu beachtende Prozesshindernis anderweitiger Rechtshängigkeit besteht (vgl § 17 Abs. 1 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz und hierzu BGH NJW 1998, 231 mwN).
  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 33/05 B

    Ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung zur Sicherstellung der

    Auszug aus BSG, 11.09.2009 - B 1 KR 3/09 D
    Die Beigeladenen haben selbst keine Anträge gestellt und das Verfahren auch nicht wesentlich gefördert (vgl entsprechend zB BSG, Beschluss vom 19.7.2006 - B 6 KA 33/05 B - RdNr 12; BSG, Beschluss vom 22.4.2009 - B 3 KR 2/09 D - RdNr 35).
  • BGH, 07.05.1965 - Ib ARZ 207/64

    Negativer Kompetenzkonflikt mit Arbeitsgericht

    Auszug aus BSG, 11.09.2009 - B 1 KR 3/09 D
    Diese Beurteilung durch das BSG als demjenigen obersten Gerichtshof des Bundes, der zuerst um die Bestimmung des zulässigen Rechtswegs angegangen worden war (vgl für negative Kompetenzkonflikte BGHZ 44, 14, 15), war grundsätzlich einer abweichenden Entscheidung entzogen.
  • BSG, 22.04.2009 - B 3 KR 2/09 D

    Krankenversicherung - Hilfsmittelvertrag - Ausschreibung der Versorgung mit

    Auszug aus BSG, 11.09.2009 - B 1 KR 3/09 D
    Die Beigeladenen haben selbst keine Anträge gestellt und das Verfahren auch nicht wesentlich gefördert (vgl entsprechend zB BSG, Beschluss vom 19.7.2006 - B 6 KA 33/05 B - RdNr 12; BSG, Beschluss vom 22.4.2009 - B 3 KR 2/09 D - RdNr 35).
  • BSG, 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - einmalige Kosten für Heizmaterial

  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 12/04 R

    Krankenversicherung - Heilmittelerbringer - Abrechnungsbefugnis - Manuelle

  • BSG, 24.05.1991 - 7 RAr 2/91

    Erledigung der Hauptsache infolge Rechtsänderung, Kostenentscheidung

  • BSG, 26.05.1959 - 3 RK 36/56

    Klage gerichtet auf die Aufhebung eines den Kläger belastenden

  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 15/05

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Kostenentscheidung nach Zurücknahme des

  • BSG, 16.06.1999 - B 9 V 20/98 R

    Beschädigtenversorgung - Sowjetzone - DDR - Besatzungspersonenschaden - Moskauer

  • BGH, 18.12.2008 - X ZB 26/08

    Abgabe eines Verfahrens an das Bundessozialgericht; Androhung und Festsetzung von

  • OVG Niedersachsen, 20.03.2012 - 8 LC 277/10

    Gesicherter Lebensunterhalt bei tatsächlichem Bezug von Wohngeld durch einen

    Sie hat darüber hinaus den Antrag des Klägers auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 28 Abs. 2 Satz 1 AufenthG mit einer sachlich unzutreffenden Begründung und ohne jeden Hinweis auf das Entstehen eines Daueraufenthaltsrechts nach § 4a Abs. 1 i.V.m. §§ 2 Abs. 2 Nr. 1, 3 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU und den damit verbundenen Ausschluss der Anwendbarkeit der Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes nach dessen § 1 Abs. 2 Nr. 1 abgelehnt und so jedenfalls maßgeblich das Verfahren in beiden Rechtszügen veranlasst (vgl. zur Berücksichtigung des Veranlassungsprinzips und der Rechtsgedanken der §§ 155 Abs. 4, 156 VwGO im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO: BVerwG, Beschl. v. 30.4.2010 - 9 B 42.10 -, NVwZ-RR 2010, 550 f.; BSG, Beschl. v. 11.9.2009 - B 1 KR 3/09 D -, juris Rn. 10; Redeker/v. Oertzen, VwGO, 15. Aufl., § 161 Rn. 6; Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 161 Rn. 95 f. m.w.N.).
  • BSG, 07.09.2010 - B 1 KR 1/10 D

    Sozialgerichtliches Verfahren - sofortige Beschwerde in vergaberechtlicher

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats gilt in Verfahren der sofortigen Beschwerde in der Sozialgerichtsbarkeit grundsätzlich das SGG, soweit nicht § 142a SGG speziell auf Regelungen des GWB verweist (vgl BSG SozR 4-1500 § 142a Nr. 3 RdNr 8; Hauck in Hennig, SGG, Stand April 2010, § 142a RdNr 7).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2010 - L 21 KR 45/09

    Vorlage an das BSG

    Das BSG (Beschluss v. 01.09.2009 - B 1 KR 1/09 D juris Rdn. 20; Beschluss v. 11.09.2009 - B 1 KR 3/09 D juris Rdn. 15) vertritt demgegenüber die Auffassung, dass - abgesehen vom Gebührentatbestand Nr. 7504 der Anlage 1 zum GKG - Gerichtsgebühren für sofortige Beschwerden nach § 142a SGG nicht erhoben werden können, weil dafür eine gesetzliche Grundlage im GKG fehle und eine analoge Anwendung anderer Kostenvorschriften zu Lasten der Beteiligten ausscheide.
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