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   BSG, 11.09.2019 - B 14 AS 129/18 B   

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https://dejure.org/2019,34631
BSG, 11.09.2019 - B 14 AS 129/18 B (https://dejure.org/2019,34631)
BSG, Entscheidung vom 11.09.2019 - B 14 AS 129/18 B (https://dejure.org/2019,34631)
BSG, Entscheidung vom 11. September 2019 - B 14 AS 129/18 B (https://dejure.org/2019,34631)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage - höchstrichterliche Klärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 ; SGB II § 16b
    Einstiegsgeld zur Eingliederung eines Hilfebedürftigen in den allgemeinen Arbeitsmarkt

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage - höchstrichterliche Klärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 3/05 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - ergänzende Eingliederungsleistung -

    Auszug aus BSG, 11.09.2019 - B 14 AS 129/18 B
    Das BSG hat bereits entschieden, dass die Erbringung des Einstiegsgeldes zur Eingliederung des Hilfsbedürftigen in den allgemeinen Arbeitsmarkt als ultima ratio bei der Aufnahme der sozialversicherungspflichtigen oder selbstständigen Erwerbstätigkeit erforderlich sein muss, die Bewilligung grundsätzlich ausscheidet, wenn die Förderung einer bereits ausgeübten Erwerbstätigkeit beantragt wird (ohne dass gleichzeitig Anhaltspunkte für eine wesentliche Änderung der Beschäftigung bestehen) und dass die Förderung durch das Einstiegsgeld erforderlich sein muss, um einen Hilfebedürftigen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt prognostisch auf Dauer eingliedern zu können (vgl BSG vom 5.8.2015 - B 4 AS 46/14 R - SozR 4-4200 § 16b Nr. 1 RdNr 23; BSG vom 23.11.2006 - B 11b AS 3/05 R - SozR 4-4200 § 16 Nr. 1 RdNr 16) .
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 11.09.2019 - B 14 AS 129/18 B
    Die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) erfordert die Formulierung einer bestimmten abstrakten Rechtsfrage, der in dem Rechtsstreit eine grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung beigemessen wird (vgl BSG vom 22.8.1975 - 11 BA 8/75 - BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11) .
  • BSG, 03.04.2008 - B 11b AS 15/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Auszug aus BSG, 11.09.2019 - B 14 AS 129/18 B
    Es genügt demgegenüber nicht darauf hinzuweisen, dass zu der Vorschrift des § 16b SGB II noch keine Rechtsprechung des BSG vorliege (vgl dazu und zu den Anforderungen der Beschwerdebegründung im Kontext des Einstiegsgelds: BSG vom 3.4.2008 - B 11b AS 15/07 B - RdNr 3) .
  • BSG, 05.08.2015 - B 4 AS 46/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Einstiegsgeld -

    Auszug aus BSG, 11.09.2019 - B 14 AS 129/18 B
    Das BSG hat bereits entschieden, dass die Erbringung des Einstiegsgeldes zur Eingliederung des Hilfsbedürftigen in den allgemeinen Arbeitsmarkt als ultima ratio bei der Aufnahme der sozialversicherungspflichtigen oder selbstständigen Erwerbstätigkeit erforderlich sein muss, die Bewilligung grundsätzlich ausscheidet, wenn die Förderung einer bereits ausgeübten Erwerbstätigkeit beantragt wird (ohne dass gleichzeitig Anhaltspunkte für eine wesentliche Änderung der Beschäftigung bestehen) und dass die Förderung durch das Einstiegsgeld erforderlich sein muss, um einen Hilfebedürftigen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt prognostisch auf Dauer eingliedern zu können (vgl BSG vom 5.8.2015 - B 4 AS 46/14 R - SozR 4-4200 § 16b Nr. 1 RdNr 23; BSG vom 23.11.2006 - B 11b AS 3/05 R - SozR 4-4200 § 16 Nr. 1 RdNr 16) .
  • BSG, 16.04.2018 - B 8 SO 2/18 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 11.09.2019 - B 14 AS 129/18 B
    Als bereits höchstrichterlich geklärt ist eine Rechtsfrage auch dann anzusehen, wenn das Revisionsgericht bzw das BVerfG diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (BSG vom 16.4.2018 - B 8 SO 2/18 B - RdNr 9) .
  • BSG, 04.03.2021 - B 4 AS 59/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Aufnahme einer

    Im Rahmen dieses gerichtlich voll überprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriffs (vgl BSG vom 5.8.2015 - B 4 AS 46/14 R - SozR 4-4200 § 16b Nr. 1 RdNr 18 und 23) ist von Bedeutung, ob die Eingliederung die Erbringung des Einstiegsgeldes - als ultima ratio - bei der Aufnahme der Tätigkeit erfordert (vgl BSG vom 5.8.2015 - B 4 AS 46/14 R - SozR 4-4200 § 16b Nr. 1 RdNr 23; BSG vom 11.9.2019 - B 14 AS 129/18 B - RdNr 7) .
  • BSG, 06.02.2020 - B 4 AS 29/20 B

    Regelleistungssatz für in verschiedenen Wohnungen lebende Ehegatten

    Denn eine Rechtsfrage ist dann nicht klärungsbedürftig, wenn die Antwort nahezu außer Zweifel steht, sich zB unmittelbar aus dem Gesetz ergibt oder bereits höchstrichterlich geklärt ist (BSG vom 11.9.2019 - B 14 AS 129/18 B - juris RdNr 6; BSG vom 3.12.2019 - B 5 R 132/19 B - juris RdNr 7) .
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