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   BSG, 11.10.2001 - B 12 KR 11/01 R   

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BSG, 11.10.2001 - B 12 KR 11/01 R (https://dejure.org/2001,2365)
BSG, Entscheidung vom 11.10.2001 - B 12 KR 11/01 R (https://dejure.org/2001,2365)
BSG, Entscheidung vom 11. Oktober 2001 - B 12 KR 11/01 R (https://dejure.org/2001,2365)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Beitragserstattung - Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung - Sozialversicherung - Rehabilitationsträger - Rangverhältnis - Versicherungspflicht - Versicherungspflicht als Rentenantragsteller - Rückwirkende Veränderung der Beitragslast - ...

  • Judicialis

    SGB IV § 26 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Erstattung des Krankenversicherungsbeitrages bei rückwirkendem Wegfall des Anspruchs auf Verletztengeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 17.12.1996 - 12 RK 45/95

    Krankenversicherung- Beitragspflicht - Unfallversicherungsträger - Erstattung -

    Auszug aus BSG, 11.10.2001 - B 12 KR 11/01 R
    Dies hat der Senat für die aus dem Verletztengeld gezahlten Beiträge in einem Fall angenommen, in dem kein Arbeitsunfall vorlag und deshalb von Anfang an hätte Krankengeld gewährt werden müssen (BSGE 68, 82 = SozR 3-2200 § 381 Nr. 1); im umgekehrten Fall hat er angenommen, daß ein Unfallversicherungsträger aus dem Verletztengeld auch dann nachträglich Beiträge zur Krankenversicherung zu zahlen hat, wenn zunächst Krankengeld gewährt und der Anspruch auf Verletztengeld erst nachträglich anerkannt worden ist (BSGE 79, 302 = SozR 3-2500 § 251 Nr. 1).

    Darüber hinaus ist die beitragsrechtliche Rückabwicklung für den Versicherten nur dann zumutbar, wenn dadurch sein Vertrauen in den mit der Beitragszahlung verbundenen Versicherungsschutz nicht beeinträchtigt wird (BSGE 79, 302, 306 = SozR 3-2500 § 251 Nr. 1 S 4 f mwN).

    Anders als in den og Fällen BSGE 68, 82 (= SozR 3-2200 § 381 Nr. 1) und BSGE 79, 302 (= SozR 3-2500 § 251 Nr. 1) geht es auch vorliegend nicht darum, eine von Anfang an rechtswidrige Beitragsbelastung eines unzuständigen Trägers zu beseitigen.

  • BSG, 25.01.1995 - 12 RK 51/93

    Rentenversicherung - Versicherungs- und Beitragsrecht - Erstattung von Beiträgen

    Auszug aus BSG, 11.10.2001 - B 12 KR 11/01 R
    Hiergegen kann ohne vorherige Durchführung eines Vorverfahrens eine verbundene Aufhebungs- und Leistungsklage erhoben werden (vgl BSGE 45, 296, 297 f = SozR 2200 § 381 Nr. 26 S 65; BSG SozR 3-2400 § 26 Nr. 4 S 12 f und BSGE 75, 298, 299 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 6 S 24 f jeweils mwN).

    Demgegenüber können Beitragserstattungen grundsätzlich nicht verlangt werden, wenn sie auf einer nachträglichen Änderung der Rechtslage - wenn auch mit Rückwirkung - beruhen (BSGE 75, 298, 301 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 6 S 27; zustimmend der 7. Senat des Bundessozialgerichts , Urteil vom 21. Juni 2001 - B 7 AL 66/00 R, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

    Insoweit kann nichts anderes gelten als beim nachträglichen Zusammentreffen von Krankengeld und EU-Rente (vgl Benz in: Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd 2, Unfallversicherung, 1996, § 47 RdNr 30; zum Krankengeld BSGE 75, 298, 303 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 6 S 29).

  • BSG, 12.12.1990 - 12 RK 35/89

    Erstattung der Krankenversicherungsbeiträge bei zu Unrecht gewährtem

    Auszug aus BSG, 11.10.2001 - B 12 KR 11/01 R
    Dies hat der Senat für die aus dem Verletztengeld gezahlten Beiträge in einem Fall angenommen, in dem kein Arbeitsunfall vorlag und deshalb von Anfang an hätte Krankengeld gewährt werden müssen (BSGE 68, 82 = SozR 3-2200 § 381 Nr. 1); im umgekehrten Fall hat er angenommen, daß ein Unfallversicherungsträger aus dem Verletztengeld auch dann nachträglich Beiträge zur Krankenversicherung zu zahlen hat, wenn zunächst Krankengeld gewährt und der Anspruch auf Verletztengeld erst nachträglich anerkannt worden ist (BSGE 79, 302 = SozR 3-2500 § 251 Nr. 1).

    Anders als in den og Fällen BSGE 68, 82 (= SozR 3-2200 § 381 Nr. 1) und BSGE 79, 302 (= SozR 3-2500 § 251 Nr. 1) geht es auch vorliegend nicht darum, eine von Anfang an rechtswidrige Beitragsbelastung eines unzuständigen Trägers zu beseitigen.

  • BSG, 31.01.1980 - 8a RK 14/79

    Beitragspflicht des Rehabilitationsträgers - Übergangsgeld - Behinderter -

    Auszug aus BSG, 11.10.2001 - B 12 KR 11/01 R
    Dies ergibt sich bereits daraus, daß § 192 Abs. 1 Nr. 3 SGB V für das Fortbestehen der Mitgliedschaft die Zahlung von Verletztengeld genügen läßt und es nach dem Wortlaut nicht darauf ankommt, ob auch ein Anspruch auf diese Leistung bestand (ebenso BSG SozR 2200 § 381 Nr. 35 S 94 und Nr. 39 S 102 für das Übergangsgeld ).

    Demgemäß hat das BSG entschieden, daß die Beitragspflicht des Übg zahlenden Rehabilitationsträgers nicht dadurch rückwirkend wegfällt, daß dem Behinderten nach erfolglosen Rehabilitationsmaßnahmen rückwirkend anstelle des Übg Vollrente aus der Unfallversicherung und Rente aus der Rentenversicherung gewährt wird, weil der Behinderte von Anfang an dauernd erwerbsunfähig gewesen ist (BSG SozR 2200 § 381 Nr. 35 und Nr. 39).

  • BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 66/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - rückwirkende Bewilligung einer

    Auszug aus BSG, 11.10.2001 - B 12 KR 11/01 R
    Demgegenüber können Beitragserstattungen grundsätzlich nicht verlangt werden, wenn sie auf einer nachträglichen Änderung der Rechtslage - wenn auch mit Rückwirkung - beruhen (BSGE 75, 298, 301 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 6 S 27; zustimmend der 7. Senat des Bundessozialgerichts , Urteil vom 21. Juni 2001 - B 7 AL 66/00 R, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
  • BSG, 02.02.1978 - 12 RK 29/77

    Beiladung von Rehabilitanden bei Streit über deren versicherungsrechtliche

    Auszug aus BSG, 11.10.2001 - B 12 KR 11/01 R
    Hiergegen kann ohne vorherige Durchführung eines Vorverfahrens eine verbundene Aufhebungs- und Leistungsklage erhoben werden (vgl BSGE 45, 296, 297 f = SozR 2200 § 381 Nr. 26 S 65; BSG SozR 3-2400 § 26 Nr. 4 S 12 f und BSGE 75, 298, 299 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 6 S 24 f jeweils mwN).
  • BSG, 15.08.1991 - 12 RK 25/89

    Beiträge zur Rentenversicherung bei rückwirkender Kürzung des Krankengeldes

    Auszug aus BSG, 11.10.2001 - B 12 KR 11/01 R
    Hiergegen kann ohne vorherige Durchführung eines Vorverfahrens eine verbundene Aufhebungs- und Leistungsklage erhoben werden (vgl BSGE 45, 296, 297 f = SozR 2200 § 381 Nr. 26 S 65; BSG SozR 3-2400 § 26 Nr. 4 S 12 f und BSGE 75, 298, 299 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 6 S 24 f jeweils mwN).
  • BSG, 27.08.1987 - 2 RU 49/86

    Verletztengeld aufgrund der Wiedererkrankung - Anspruch auf Übergangsgeld während

    Auszug aus BSG, 11.10.2001 - B 12 KR 11/01 R
    Vielmehr hat das BSG zum Ausgleich der Interessen sowohl des Versicherten als auch der Träger der Unfall- und Rentenversicherung einen Erstattungsanspruch des Trägers der Unfallversicherung gegen den Träger der Rentenversicherung angenommen (vgl BSGE 36, 62 = SozR Nr. 5 zu § 562 RVO) und diesen nach Inkrafttreten des SGB X auf § 103 SGB X gestützt (BSGE 62, 118 = SozR 2200 § 562 Nr. 7).
  • BSG, 26.06.1973 - 2 RU 112/70

    Anspruch auf Rentennachzahlung - Übergang - Erwerbsunfähigkeit - Rente -

    Auszug aus BSG, 11.10.2001 - B 12 KR 11/01 R
    Vielmehr hat das BSG zum Ausgleich der Interessen sowohl des Versicherten als auch der Träger der Unfall- und Rentenversicherung einen Erstattungsanspruch des Trägers der Unfallversicherung gegen den Träger der Rentenversicherung angenommen (vgl BSGE 36, 62 = SozR Nr. 5 zu § 562 RVO) und diesen nach Inkrafttreten des SGB X auf § 103 SGB X gestützt (BSGE 62, 118 = SozR 2200 § 562 Nr. 7).
  • BSG, 13.05.1980 - 12 RK 27/78

    Verwaltungsakt gegenüber Behörden

    Auszug aus BSG, 11.10.2001 - B 12 KR 11/01 R
    Der für den Erhalt der Mitgliedschaft erforderliche Tatbestand des § 192 Abs. 1 Nr. 3 SGB V war trotz rückwirkender Bewilligung der EU-Rente weiterhin erfüllt (ebenso für das Zusammentreffen von Übg mit einer nachträglich bewilligten und auf das Übg nach dem früheren § 18 Abs. 3 Nr. 3 RehaAnglG angerechneten EU-Rente BSG SozR 2200 § 381 Nr. 39 S 103, 104).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.03.2007 - L 1 KR 98/05

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - Fortdauer einer bereits

    Diese Versicherungspflicht ist nach Auffassung des Senats gegenüber einer Mitgliedschaft nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB 5 subsidiär, jedenfalls dann, wenn die ursprüngliche durch § 192 SGB 5 aufrechterhaltene Mitgliedschaft gegenüber § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB 5 vorrangig war, wie dies für die Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB 5 zutrifft (§ 5 Abs. 8 SGB 5) (Vgl. BSG vom 11.10.2001 -B 12 KR 11/01 R Rdnr. 15 zit. nach juris).
  • BSG, 30.07.2008 - B 5a/5 R 30/07 R

    Rentenversicherung - Nachversicherung nach dem Tod eines Ruhestandsbeamten -

    Die Klage ist ohne Vorverfahren zulässig (§ 78 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGG; s auch BSG SozR 3-2400 § 26 Nr. 13 S 62 mwN).
  • LSG Hessen, 15.07.2011 - L 9 AL 125/10

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Krankengeldbezug -

    Im Übrigen hat das Bundessozialgericht in weiteren Entscheidungen zum Krankenversicherungsrecht (Urteil vom 25. Januar 1995, 12 RK 51/93 und Urteil vom 11. Oktober 2001, B 12 KR 11/01 R, beide in juris) ausdrücklich betont, dass eine rückwirkende Veränderung der Beitragslast nur dann in Betracht komme, wenn damit einer von Anfang an bestehenden, aber erst nachträglich erkannten Beitragspflicht Geltung verschafft werde; Beitragserstattungen könnten demgegenüber grundsätzlich nicht verlangt werden, wenn sie auf einer nachträglichen Änderung der Rechtslage - wenn auch mit Rückwirkung beruhten.
  • LSG Bayern, 10.11.2022 - L 14 R 622/21

    Erstattungsanspruch des Trägers der Arbeitslosenversicherung hinsichtlich der

    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG könne aus Vertrauensschutzgründen für den Versicherten der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit nur der Zeitpunkt der Beitragszahlung sein (so zuletzt BSG Urteil vom 31.03.2015 - B 12 AL 4/13 R - SozR 4-2400 § 27 Nr. 6 m.w.N.; vgl. außerdem BSG Urteil vom 25.01.1995 - 12 RK 51/93 - SozR 3-2400 § 26 Nr. 6; BSG Urteil vom 30.06.1997 - 8 RKn 3/96 - SozR 3-2400 § 26 Nr. 8; BSG v. 11.10.2001 - B 12 KR 11/01 R - SozR 3-2400 § 26 Nr. 13).
  • LSG Hamburg, 14.06.2017 - L 2 AL 49/16
    Für einen rückwirkenden Eintritt von Versicherungspflicht (hier nach § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB III) lässt sich jedoch die vom Bundessozialgericht entwickelte Formel anführen, wonach eine rückwirkende Veränderung der Beitragslast dann in Betracht kommt, wenn damit einer von Anfang an bestehenden, aber erst nachträglich erkannten Beitragspflicht oder Beitragsfreiheit Geltung verschafft wird (vgl. etwa BSG, Urteil vom 11. Oktober 2001 - B 12 KR 11/01 R, juris, Rn. 16).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.09.2010 - L 22 R 540/09

    Rückwirkende Veränderung des Rentenversicherungsverhältnisses

    Das BSG hat auch in jüngeren Entscheidungen zum Krankenversicherungsrecht (Urteil vom 25. Januar 1995, 12 RK 51/93, Urteil vom 11. Oktober 2001, B 12 KR 11/01 R, beide veröffentlicht in juris) ausdrücklich betont, dass eine rückwirkende Veränderung der Beitragslast nur dann in Betracht komme, wenn damit einer von Anfang an bestehenden, aber erst nachträglich erkannten Beitragspflicht Geltung verschafft werde; Beitragserstattungen könnten demgegenüber grundsätzlich nicht verlangt werden, wenn sie auf einer nachträglichen Änderung der Rechtslage - wenn auch mit Rückwirkung beruhten.
  • LSG Bayern, 23.04.2009 - L 9 AL 191/03

    Winterbau-Umlage - keine Umlagepflicht von Transportbetonunternehmen -

    Wie das BSG mit Urteil vom 11.10.2001 entschieden hat (SozR 3-2400 § 26 Nr. 13) kommt eine rückwirkende Veränderung der Beitragslast nur dann in Betracht, wenn damit einer von Anfang an bestehenden, aber erst nachträglich erkannten Beitragspflicht oder Beitragsfreiheitsgeltung Geltung verschafft wird.
  • LSG Hessen, 05.11.2019 - L 2 R 250/18

    1. Die bestandskräftige Aufhebung einer Arbeitslosenhilfebewilligung beseitigt

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2005 - L 2 KR 61/04

    Krankenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 27.06.2014 - L 8 AL 263/13

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - sonstiges

  • SG Nürnberg, 27.04.2021 - S 3 BA 118/20

    Arbeitslosengeld, Altersrente, Rentenversicherung, Rente, Bewilligung,

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2005 - L 2 KR 61/03

    Voraussetzungen für die Unbilligkeit der Einziehung bzw. der Stundung von

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