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   BSG, 11.11.1993 - 6 BKa 15/92   

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BSG, 11.11.1993 - 6 BKa 15/92 (https://dejure.org/1993,9301)
BSG, Entscheidung vom 11.11.1993 - 6 BKa 15/92 (https://dejure.org/1993,9301)
BSG, Entscheidung vom 11. November 1993 - 6 BKa 15/92 (https://dejure.org/1993,9301)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde - Unzureichende Begründung der Beschwerde - Verfassungsmäßigkeit der Zulassungsbeschränkung des § 31 Abs. 1 Buchst. a Ärzte-ZV - Verstoß gegen Grundrechte - Grundrechtsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 11.11.1993 - 6 BKa 15/92
    Es muß vielmehr unter Einbeziehung der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung - insbesondere des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) - im einzelnen aufgezeigt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Verfassungsmäßigkeit umstritten ist (in diesem Sinn allgemein zur Klärungsbedürftigkeit BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17).

    Eine Rechtsfrage aber, die in derartigem Sinn so gut wie nicht bestritten ist, ist nicht klärungsbedürftig (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17).

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 775/84

    Sparkassen

    Auszug aus BSG, 11.11.1993 - 6 BKa 15/92
    Das BVerfG hat in ständiger Rechtsprechung bis in die jüngste Zeit (Beschluß vom 5. April 1993 - 1 BvR 290/93 - = Gew-Arch 1993, 288, 289) entschieden, daß die materiellen Grundrechte auf juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen, grundsätzlich nicht anwendbar sind (vgl ua BVerfGE 68, 193, 206; 75, 192, 196; jeweils mit eingehenden Nachweisen).

    Im besonderen gilt dies jedenfalls im Bereich der Anwendung materiellen Rechts auch für Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfGE 35, 263, 271; 75, 192, 200 f).

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BSG, 11.11.1993 - 6 BKa 15/92
    Das BVerfG hat in ständiger Rechtsprechung bis in die jüngste Zeit (Beschluß vom 5. April 1993 - 1 BvR 290/93 - = Gew-Arch 1993, 288, 289) entschieden, daß die materiellen Grundrechte auf juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen, grundsätzlich nicht anwendbar sind (vgl ua BVerfGE 68, 193, 206; 75, 192, 196; jeweils mit eingehenden Nachweisen).

    Eine Ausnahme von diesen Grundsätzen hat das BVerfG lediglich für solche juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder ihre Teilgliederungen anerkannt, die von den ihnen durch die Rechtsordnung übertragenen Aufgaben her unmittelbar einem durch bestimmte Grundrechte geschützten Lebensbereich zugeordnet sind oder ihm kraft ihrer Eigenart von vornherein angehören, wie dies etwa bei Universitäten, Kirchen und Rundfunkanstalten - bei Universitäten und Fakultäten bezüglich der Forschungs- und Lehrfreiheit des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG - der Fall sein kann (BVerfGE 68, 193, 207 mwN; speziell zu Universitäten und Fakultäten vgl BVerfGE 15, 256, 262; 21, 362, 373 f; 85, 360, 370) [BVerfG 10.03.1992 - 2 BvH 3/90].

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BSG, 11.11.1993 - 6 BKa 15/92
    Der durch Art. 103 Abs. 1 GG gewährte und in § 62 SGG i.V.m. § 128 Abs. 2 SGG wiederholte Anspruch auf rechtliches Gehör hat zum Inhalt, daß den Beteiligten vom Amts wegen die Möglichkeit zu geben ist, sich sowohl zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt wie auch zur Rechtslage zu äußern (BVerfGE 86, 133, 144 [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91] mwN).

    Damit ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG festgestellt werden kann, müssen vielmehr im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfGE 65, 293, 295 [BVerfG 22.11.1983 - 2 BvR 399/81]; 70, 288, 293; 86, 133, 144 ff [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91]; jeweils mwN).

  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 11.11.1993 - 6 BKa 15/92
    Die formgerechte "Bezeichnung" (§ 160a Abs. 2 Satz 3 SGG) dieses Verfahrensmangels setzt ua voraus, daß der Beschwerdeführer den nach seiner Meinung vom LSG übergangenen Beweisantrag so genau bezeichnet, daß er für das Bundessozialgericht (BSG) ohne weiteres auffindbar ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5).
  • BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60

    Universitäre Selbstverwaltung

    Auszug aus BSG, 11.11.1993 - 6 BKa 15/92
    Eine Ausnahme von diesen Grundsätzen hat das BVerfG lediglich für solche juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder ihre Teilgliederungen anerkannt, die von den ihnen durch die Rechtsordnung übertragenen Aufgaben her unmittelbar einem durch bestimmte Grundrechte geschützten Lebensbereich zugeordnet sind oder ihm kraft ihrer Eigenart von vornherein angehören, wie dies etwa bei Universitäten, Kirchen und Rundfunkanstalten - bei Universitäten und Fakultäten bezüglich der Forschungs- und Lehrfreiheit des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG - der Fall sein kann (BVerfGE 68, 193, 207 mwN; speziell zu Universitäten und Fakultäten vgl BVerfGE 15, 256, 262; 21, 362, 373 f; 85, 360, 370) [BVerfG 10.03.1992 - 2 BvH 3/90].
  • BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91

    Akademie-Auflösung

    Auszug aus BSG, 11.11.1993 - 6 BKa 15/92
    Eine Ausnahme von diesen Grundsätzen hat das BVerfG lediglich für solche juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder ihre Teilgliederungen anerkannt, die von den ihnen durch die Rechtsordnung übertragenen Aufgaben her unmittelbar einem durch bestimmte Grundrechte geschützten Lebensbereich zugeordnet sind oder ihm kraft ihrer Eigenart von vornherein angehören, wie dies etwa bei Universitäten, Kirchen und Rundfunkanstalten - bei Universitäten und Fakultäten bezüglich der Forschungs- und Lehrfreiheit des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG - der Fall sein kann (BVerfGE 68, 193, 207 mwN; speziell zu Universitäten und Fakultäten vgl BVerfGE 15, 256, 262; 21, 362, 373 f; 85, 360, 370) [BVerfG 10.03.1992 - 2 BvH 3/90].
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BSG, 11.11.1993 - 6 BKa 15/92
    Damit ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG festgestellt werden kann, müssen vielmehr im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfGE 65, 293, 295 [BVerfG 22.11.1983 - 2 BvR 399/81]; 70, 288, 293; 86, 133, 144 ff [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91]; jeweils mwN).
  • BVerfG, 05.04.1993 - 1 BvR 290/93

    Grundrechtsfähigkeit einer Handwerksinnung - Territorialer Zuschnitt einer Innung

    Auszug aus BSG, 11.11.1993 - 6 BKa 15/92
    Das BVerfG hat in ständiger Rechtsprechung bis in die jüngste Zeit (Beschluß vom 5. April 1993 - 1 BvR 290/93 - = Gew-Arch 1993, 288, 289) entschieden, daß die materiellen Grundrechte auf juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen, grundsätzlich nicht anwendbar sind (vgl ua BVerfGE 68, 193, 206; 75, 192, 196; jeweils mit eingehenden Nachweisen).
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BSG, 11.11.1993 - 6 BKa 15/92
    Im besonderen gilt dies jedenfalls im Bereich der Anwendung materiellen Rechts auch für Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfGE 35, 263, 271; 75, 192, 200 f).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

  • BVerfG, 10.03.1992 - 2 BvH 3/90

    Antragsbefugnis einer Landtagsfraktion bei öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten

  • BSG, 30.03.1993 - 3 RK 1/93

    Rechtwegverweisung - Nichtärztlicher Psychotherapeut - Erstattungsfähigkeit

  • BSG, 05.08.2003 - B 12 RA 5/03 B

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im sozialgerichtlichen Verfahren

    Vielmehr muss unter Einbeziehung der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung - insbesondere des Bundesverfassungsgerichts - im Einzelnen aufgezeigt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Verfassungsmäßigkeit umstritten ist (BSG Beschluss vom 11. November 1993, 6 BKa 15/92, Juris-Nr KSRE040673418; ebenso BFH Beschlüsse vom 10. März 1992, VII B 250/91, BFH/NV 1992, 771 und vom 21. November 2000, IV B 153/99, Juris-Nr STRE200150062).
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