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   BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 26/03 R   

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https://dejure.org/2003,2596
BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 26/03 R (https://dejure.org/2003,2596)
BSG, Entscheidung vom 11.11.2003 - B 12 KR 26/03 R (https://dejure.org/2003,2596)
BSG, Entscheidung vom 11. November 2003 - B 12 KR 26/03 R (https://dejure.org/2003,2596)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Versicherungsfreiheit - Beitragsfreiheit - Werkstudentenprivileg - Erste juristische Staatsprüfung - Freiversuch - Wiederholungsprüfung - Notenverbesserung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versicherungsfreiheit bzw. Beitragsfreiheit als Werksstudent - Werksstudentenprivileg für Wiederholer des Ersten Juristischen Staatsexamens - Erscheinungsbild eines Studenten bzw. Arbeitnehmers - Wiederholungsprüfung als Teil des Gesamtprüfungsverfahrens - Sinn und Zweck ...

  • Judicialis

    SGB V § 6 Abs 1 Nr 3; ; SGB VI § 5 Abs 3; ; SGB XI § 20 Abs 1 Nr 9; ; AFG § 169b Satz 1 Nr 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungsfreiheit als Werkstudent

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 56 (Kurzinformation)

    § 6 SGB V; § 5 SGB VI; § 20 SGB XI; § 169b AFG
    Versicherungsfreiheit aufgrund Werkstudentenprivilegs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2004, 134
  • NZS 2004, 311 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 24/03 R

    Student - Versicherungsfreiheit - Werkstudentenprivileg - Erscheinungsbild -

    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 26/03 R
    Insofern geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass mit dem Erscheinungsbild eines Studenten in der Regel nur eine Beschäftigung von wöchentlich bis zu höchstens 20 Stunden während des Semesters vereinbar ist und dass diese Grenze nur in den von Studienanforderungen freien Semesterferien überschritten werden darf (zuletzt Urteil vom 11. November 2003 - B 12 KR 24/03 R, zur Veröffentlichung bei SozR 4-2500 § 6 vorgesehen).

    Auf Zweifel daran, ob das Werkstudentenprivileg überhaupt noch zeitgemäß ist, hat der Senat an anderer Stelle hingewiesen (Urteil vom 11. November 2003 - B 12 KR 24/03 R, zur Veröffentlichung bei SozR 4-2500 § 6 vorgesehen).

  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 306/00

    Werkstudentenprivileg - Freiversuch

    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 26/03 R
    Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 20. August 2002 (AP Nr. 8 zu § 611 BGB Werkstudent) sei das Prüfungsverfahren erst beendet, wenn der Kandidat alle Möglichkeiten ausgeschöpft habe und das endgültige Prüfungsergebnis bekannt gegeben sei.

    Folglich ist der bereits erworbene Abschluss nur schwebend wirksam, das Studium mit ihm noch nicht beendet und gilt stets nur ein einziges Ergebnis, das im Rahmen eines die einzelnen Prüfungsverfahren umfassenden mehrteiligen Gesamtprüfungsverfahrens ermittelt wird (in diesem Sinne schon das BAG im Urteil vom 20. August 2002 in AP Nr. 8 zu § 611 BGB Werkstudent).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.1991 - 3 S 498/90

    Wasserrechtliche Planfeststellung; Regenüberlaufbecken; Standortreservierung

    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 26/03 R
    Die Verkürzung der Studienzeit sollte nicht durch Sanktionen, sondern durch Ermutigung zur Prüfungsteilnahme erreicht werden (vgl Eggensperger, VBlBW 1991, 314; Kauffmann, BayVBl 1990, 748).
  • BSG, 23.03.1993 - 12 RK 45/92

    Abgeschlossenes Studium - Doktorand - Krankenversicherungspflicht - Studenten

    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 26/03 R
    a) Dieses ist zunächst nur, wer an einer Hochschule eingeschrieben (immatrikuliert) ist (zu diesem Erfordernis bei der Krankenversicherung der Studenten BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 10 S 36).
  • BSG, 29.09.1992 - 12 RK 31/91

    Werkstudenten - Versicherungsfreiheit - Abschluß - Erweiterungsstudium

    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 26/03 R
    Es kann jedoch auch noch gelten, wenn das Erststudium bereits abgeschlossen ist und danach ein Zweit- oder Erweiterungsstudium durchgeführt wird (BSGE 71, 144 = SozR 3-2200 § 172 Nr. 2).
  • BSG, 29.09.1992 - 12 RK 24/92

    Versicherungsfreiheit - Werkstudent - Hausverbot - Beurlaubung - Beschäftigung -

    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 26/03 R
    Vielmehr müssen zusätzlich Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden, sodass das Erscheinungsbild eines Studenten besteht (stRspr, vgl BSG SozR 2200 § 172 Nr. 19 S 40 und Nr. 20 S 44; BSG SozR 3-2500 § 6 Nr. 2 S 3 und Nr. 16 S 54 mwN).
  • BSG, 19.02.1987 - 12 RK 9/85

    Student - Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 26/03 R
    Vielmehr müssen zusätzlich Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden, sodass das Erscheinungsbild eines Studenten besteht (stRspr, vgl BSG SozR 2200 § 172 Nr. 19 S 40 und Nr. 20 S 44; BSG SozR 3-2500 § 6 Nr. 2 S 3 und Nr. 16 S 54 mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2008 - L 14 AS 1171/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende; Einkommen; Bildungskredit

    Gleichfalls spricht dagegen nicht, dass immatrikulierte Studenten, die sich auf eine Wiederholungsprüfung zur Notenverbesserung vorbereiten, beitragsrechtlich das "Werkstudenten-Privileg" in Anspruch nehmen können (BSG, Urteil vom 11. November 2003 - B 12 KR 26/03 R -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2013 - L 4 KR 540/11
    Das vom Kläger angeführte Urteil des BSG vom 11. November 2003, Az.: B 12 KR 26/03 R, zum sog. Werkstudentenprivileg ist im hiesigen Fall nicht einschlägig.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2004 - L 2 B 3/04

    Krankenversicherung

    Der Senat nimmt zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Gründe des angefochtenen Beschlusses Bezug, die er für zutreffend hält und durch die neue Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) (vgl BSG, Urteil vom 11.11.2003, Aktenzeichen (Az): B 12 KR 26/03 R) bestätigt sieht.
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