Rechtsprechung
BSG, 11.12.2014 - B 11 AL 2/14 R |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Feststellung des Fortbestands des Arbeitsverhältnisses im arbeitsgerichtlichen Vergleich - Beginn der Rahmenfrist - Beschäftigungslosigkeit - Auswirkung der Gleichwohlgewährung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
Arbeitslosengeldanspruch; Erfüllung der Anwartschaftszeit; Feststellung des Fortbestands des Arbeitsverhältnisses im arbeitsgerichtlichen Vergleich; keine nachträgliche Verschiebung der Rahmenfrist; Arbeitslosengeldbezug im Wege der Gleichwohlgewährung; ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 24 Abs 1 SGB 3, § 24 Abs 2 SGB 3, § 24 Abs 4 SGB 3, § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 118 Abs 1 SGB 3 vom 23.12.2003
Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Feststellung des Fortbestands des Arbeitsverhältnisses im arbeitsgerichtlichen Vergleich - keine nachträgliche Verschiebung der Rahmenfrist - Arbeitslosengeldbezug im Wege der Gleichwohlgewährung - ... - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Kein neues Stammrecht nach Feststellung des Fortbestands des Arbeitsverhältnisses in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Kein neues Stammrecht nach Feststellung des Fortbestands des Arbeitsverhältnisses in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich
- rechtsportal.de
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Kein neues Stammrecht nach Feststellung des Fortbestands des Arbeitsverhältnisses in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Arbeitsförderungsrecht
Besprechungen u.ä.
- dgbrechtsschutz.de (Entscheidungsbesprechung)
Arbeitslosengeld: Keine nachträgliche Verschiebung der Rahmenfrist
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 28.09.2012 - S 16 AL 200/09
- LSG Hessen, 06.12.2013 - L 7 AL 141/12
- BSG, 11.12.2014 - B 11 AL 2/14 R
Papierfundstellen
- NZA 2015, 472
- NZS 2015, 314
Wird zitiert von ... (20)
- BSG, 30.08.2018 - B 11 AL 15/17 R
Sind Zeiten einer bezahlten unwiderruflichen Freistellung für die Höhe des …
Wie das BSG bereits für den Fall eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs entschieden hat, besteht das Versicherungspflichtverhältnis wegen einer Beschäftigung iS des § 24 Abs. 1 Alt 1 SGB III bis zum vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts, auch wenn der Arbeitnehmer die tatsächliche Beschäftigung bereits aufgegeben hat und bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses einvernehmlich und unwiderruflich freigestellt ist ( vgl Senat vom 11.12.2014 - B 11 AL 2/14 R - SozR 4-4300 § 124 Nr. 6 RdNr 20 mwN ;… BSG vom 24.9.2008 - B 12 KR 22/07 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 9 RdNr 13 ff , 20) . - LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2017 - L 9 AL 150/15
Höhe des Arbeitslosengeldes; Arbeitsverhältnis; Faktische Beschäftigungslosigkeit
Während einer Zeit, in der die Arbeitsvertragsparteien das Bestehen des Arbeitsverhältnisses vereinbaren und Arbeitsentgelt zahlen, besteht das Versicherungspflichtverhältnis zur BA fort, auch wenn der Arbeitnehmer die tatsächliche Beschäftigung bereits aufgegeben hat und bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses unwiderruflich freigestellt ist (so BSG, Urt. v. 11.12.2014 - B 11 AL 2/14 R -, juris Rn. 20;… ebenso Lauer, in: Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu, SGB III, 6. Aufl. 2017, § 142 Rn. 16).Mit anderen Worten: Zahlt der Arbeitgeber aufgrund einer Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer diesem das bisherige Arbeitsentgelt bis zum vertraglich vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses "freiwillig" weiter, ist es auch für das Beschäftigungsverhältnis im leistungsrechtlichen Sinne unschädlich, dass der Arbeitnehmer unwiderruflich freigestellt ist und der Arbeitgeber bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise auf die Ausübung seines Direktionsrechts verzichtet (vgl. auch BSG, Urt. v. 11.12.2014 - B 11 AL 2/14 R -, juris Rn. 21;… s. auch bereits BSG, Urt. v. 24.09.2008 - B 12 KR 22/07 R -, juris Rn. 14 ff.).
bei seiner Rechtsprechung zu § 130 SGB III a.F. bzw. § 150 SGB III n.F. jedoch ausweislich der ausdrücklichen Bezugnahme auf seine Rechtsprechung zu §§ 118, 123 SGB III a.F. bzw. §§ 137, 142 SGB III n.F. an den Grundsätzen zum Beschäftigungsverhältnis für das Entstehen des Stammrechts auf Arbeitslosengeld orientiert (…s. BSG, a.a.O. -, juris Rn. 22 a.E.), gelten die Grundsätze des o.a. Urteils des BSG vom 11.12.2014 - B 11 AL 2/14 R -, juris Rn. 20 hier entsprechend.
- LSG Hamburg, 21.03.2018 - L 2 AL 45/17
Arbeitslosengeld
Die Klägerin hält die Rechtssache für grundsätzlich bedeutsam und verweist darauf, dass es zwischenzeitlich ein ihre Rechtsauffassung stützendes Urteil des Landessozialgerichts (LSG) für das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) vom 23. Februar 2017 - L 9 AL 150/15 - gebe, das unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 11. Dezember 2014 - B 11 AL 2/14 R - und 24. September 2008 - B 12 KR 22/07 R) festgestellt habe, dass es auch für das Beschäftigungsverhältnis im leistungsrechtlichen Sinne unschädlich sei, wenn der Arbeitnehmer unwiderruflich freigestellt sei und der Arbeitgeber bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise auf die Ausübung seines Direktionsrechts verzichte (Revision anhängig beim BSG unter dem Aktenzeichen B 11 AL 15/17 R).Hieran hält der Senat auch in Kenntnis des von der Klägerin zur Stützung ihrer Position u.a. herangezogenen Urteils des LSG NRW vom 23. Februar 2017 (L 9 AL 150/15) fest, in dem unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 11. Dezember 2014 - B 11 AL 2/14 R, SozR 4-4300 § 124 Nr. 6, …und vom 24. September 2008 - B 12 KR 22/07 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 9) ausgeführt wird, dass das leistungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis in der Arbeitslosenversicherung auch im Falle unwiderruflicher Freistellung von der Arbeitsleistung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses fortbestehe.
- LSG Baden-Württemberg, 29.06.2018 - L 8 AL 27/18
Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungszeitraum - abgerechnete …
Die Entscheidung vom 11.12.2014 (B 11 AL 2/14 R) betrifft ebenso nur die beitragsrechtliche Beschäftigung, da hier das Erfüllen der Anwartschaftszeit streitig gewesen ist und daher ebenfalls das Beschäftigungsverhältnis im leistungsrechtlichen Sinne entscheidend war (vgl. auch LSG Hamburg, Urteil vom 21.03.2018 - L 2 AL 45/17, juris RdNr. 18). - LSG Baden-Württemberg, 22.01.2016 - L 4 R 1412/15
Verzinsung einer im Wege eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs gewährten …
Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch setzt nach ständiger Rechtsprechung des BSG auf der Tatbestandsseite eine dem zuständigen Sozialleistungsträger zuzurechnende Pflichtverletzung voraus, durch welche dem Berechtigten ein sozialrechtlicher Nachteil oder Schaden entstanden ist (etwa BSG…, Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 1 KR 19/14 R - juris, Rn. 16; BSG, Urteil vom 11. Dezember 2014 - B 11 AL 2/14 R - juris, Rn. 39 m.w.N.; BSG…, Urteil vom 4. September 2013 - B 12 AL 2/12 R - juris, Rn. 19).Rechtsfolge des Bestehens eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruches ist der Anspruch gegen die Behörde auf Vornahme einer rechtlich zulässigen Amtshandlung, durch den der Zustand wiederhergestellt werden könnte, der bestehen würde, wenn die Pflichtverletzung nicht erfolgt wäre (etwa BSG, Urteil vom 11. Dezember 2014 - B 11 AL 2/14 R - juris, Rn. 39; BSG…, Urteil vom 3. April 2014 - B 5 R 5/13 R - juris, Rn. 37; BSG…, Urteil vom 11. März 2004 - B 13 RJ 16/03 R - juris, Rn. 24).
- LSG Sachsen, 03.11.2016 - L 3 AL 163/14
Arbeitslosengeld; Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch; Pflichtverletzung des …
Das Bundessozialgericht hat diesbezüglich im Urteil vom 11. Dezember 2014 ausgeführt, dass in einem solchen Fall der Kläger zwar weiter in einem Versicherungspflichtverhältnis im Sinne von § 24 Abs. 1 und 2, § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB III steht (vgl. BSG, Urteil vom 11. Dezember 2014 - B 11 AL 2/14 R - SozR 4-4300 § 124 Nr. 6 = juris Rdnr. 18 ff.).Davon zu trennen ist jedoch die leistungsrechtliche Beurteilung (vgl. BSG, Urteil vom 11. Dezember 2014, a. a. O., Rdnr. 22 ff.).
- LSG Bayern, 18.07.2016 - L 10 AL 133/16
Nichtzulassungsbeschwerde - Höhe von Arbeitslosengeld
Das von der Klägerin zitierte Urteil des BSG vom 11.12.2014 (B 11 AL 2/14 R - veröffentlicht in juris) befasse sich mit dem Entstehen einer Anwartschaft und stelle diesbezüglich auf das beitragsrechtlich zu begründende Beschäftigungsverhältnis ab. - LSG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - L 14 AL 151/18
Gründungszuschuss - fachkundige Stellungnahme - Ermessensausübung - …
Schließlich muss durch Vornahme einer Amtshandlung des Trägers der Zustand hergestellt werden können, der bestehen würde, wenn die Pflichtverletzung nicht erfolgt wäre (st. Rpsr., z.B. BSG, Urteil vom 11. Dezember 2014 - B 11 AL 2/14 R -, juris Rn. 39); die Ersetzung von tatsächlichen Gegebenheiten oder Umständen aus der Sphäre des Arbeitslosen, welche zumeist die Beschäftigungslosigkeit und die Verfügbarkeit betreffen, ist hingegen regelmäßig ausgeschlossen (BSG…, Urteil vom 27. Juni 2019 - B 11 AL 8/18 R -, juris Rn. 21). - LSG Baden-Württemberg, 27.03.2015 - L 10 R 2689/12
Beitragsregress nach § 119 SGB 10 - fiktive Berücksichtigung nicht erhobener …
Schließlich muss durch Vornahme einer Amtshandlung des Trägers der Zustand wieder hergestellt werden können, der bestehen würde, wenn die Pflichtverletzung nicht erfolgt wäre (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, zuletzt BSG, Urteil vom 11.12.2014, B 11 AL 2/14 R - juris). - LSG Baden-Württemberg, 26.05.2020 - L 13 R 1664/19
Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht eines angestellten …
Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch setzt nach ständiger Rechtsprechung des BSG auf der Tatbestandsseite eine dem zuständigen Sozialleistungsträger zuzurechnende Pflichtverletzung voraus, durch welche dem Berechtigten ein sozialrechtlicher Nachteil oder Schaden entstanden ist (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 1 KR 19/14 R - juris Rn, 16, BSG, Urteil vom 11. Dezember 2014 - B 11 AL 2/14 R - juris Rn 39 m.w.N., BSG…, Urteil vom 4. September 2013 - B 12 AL 2/12 R - juris Rn. 19).Rechtsfolge des Bestehens eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruches ist der Anspruch gegen die Behörde auf Vornahme einer rechtlich zulässigen Amtshandlung, durch den der Zustand wiederhergestellt werden könnte, der bestehen würde, wenn die Pflichtverletzung nicht erfolgt wäre (vgl. etwa BSG, Urteil vom 11. Dezember 2014 - B 11 AL 2/14 R - juris Rn. 39, BSG…, Urteil vom 3. April 2014 - B 5 R 5/13 R - juris Rn. 37, BSG…, Urteil vom 11. März 2004 - B 13 RJ 16/13 R - juris Rn. 24).
- LSG Hessen, 18.03.2016 - L 7 AL 145/14
Arbeitslosenversicherung Versicherungspflicht
- LSG Hessen, 15.09.2015 - L 2 R 49/15
Rente wegen Erwerbsminderung
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.07.2019 - L 18 AL 8/19
Voraussetzungen des Eintritts einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe
- SG Karlsruhe, 26.03.2015 - S 1 U 3232/14
Allgemeines Sozialrecht - Erhebung der Verjährungseinrede - Ermessensausübung - …
- SG Stade, 15.06.2016 - S 16 AL 69/12
Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen des Erhalts einer …
- SG Landshut, 25.07.2017 - S 13 AL 172/16
Höhe des Arbeitslosengeldes - Berücksichtigung des Arbeitsentgelts während der …
- LSG Hessen, 28.09.2017 - L 7 AL 65/16
- SG Stade, 01.07.2019 - S 16 AL 20/15
- LSG Hamburg, 21.03.2018 - L 2 AL 52/17
Anspruch auf Arbeitslosengeld
- SG Stade, 10.06.2015 - S 16 AL 14/12
Arbeitslosenversicherung: Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer; maßgeblicher …