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   BSG, 12.02.1992 - 10 RAr 6/90   

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BSG, 12.02.1992 - 10 RAr 6/90 (https://dejure.org/1992,1398)
BSG, Entscheidung vom 12.02.1992 - 10 RAr 6/90 (https://dejure.org/1992,1398)
BSG, Entscheidung vom 12. Februar 1992 - 10 RAr 6/90 (https://dejure.org/1992,1398)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Winterbauförderung - Umlagepflicht - Aushilfskräfte - Begünstigender Verwaltungsakt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AFG § 186a Abs. 1 S. 2; SGB X § 45 Abs. 1, § 31
    Berechnung der Umlage zur Produktiven Winterbauförderung, Rückname von Umlagebescheiden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 70, 117
  • NZA 1992, 815 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 27.02.1970 - III B 3/69

    Berichtigung des Rubrums - Zulässigkeit - Denkfehler

    Auszug aus BSG, 12.02.1992 - 10 RAr 6/90
    Mit seiner Auffassung folgt der erkennende Senat auch der Rechtspr des BSG (SozR 2200 § 490 Nr. 1), wonach in diesem Zusammenhang sowohl die Anforderungen an einen reibungslosen Rechtsverkehr als auch das Gebot der Verwaltungsvereinfachung nicht außer acht bleiben dürfen (vgl hierzu auch BFHE 99, 94, 99).
  • BSG, 29.06.1984 - 12 RK 38/82

    Partenreederei - Seeschiff - See-Sozialversicherung - Arbeitslosenversicherung -

    Auszug aus BSG, 12.02.1992 - 10 RAr 6/90
    Mit seiner Auffassung folgt der erkennende Senat auch der Rechtspr des BSG (SozR 2200 § 490 Nr. 1), wonach in diesem Zusammenhang sowohl die Anforderungen an einen reibungslosen Rechtsverkehr als auch das Gebot der Verwaltungsvereinfachung nicht außer acht bleiben dürfen (vgl hierzu auch BFHE 99, 94, 99).
  • BSG, 26.08.1983 - 10 RAr 4/82

    Umlage zur Produktiven Winterbauförderung - Verwirkung der Nachforderung -

    Auszug aus BSG, 12.02.1992 - 10 RAr 6/90
    Mit der Änderung der Rechtsform der Firma war eine Änderung der Identität des Adressaten nicht verbunden (vgl BSG SozR 4100 § 186a Nr. 17).
  • BFH, 28.03.1979 - I R 219/78

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Wirksamkeit eines Gewinnfeststellungsbescheids

    Auszug aus BSG, 12.02.1992 - 10 RAr 6/90
    Es muß dann wenigstens aus dem Gesamtinhalt eines Bescheides erkennbar sein, gegen welche Personen Abgabe- oder Umlageforderungen festgestellt werden (vgl BVerwGE 7, 17, 25/26, siehe zu § 157 AO, BFHE 98, 531, 534, 535; 114, 156, 158; 128, 14, 16; 145, 110, 115; 147, 211, 213/214).
  • BFH, 24.03.1970 - I R 141/69

    Steuerbescheide - Einspruchsentscheidungen - Gesamtrechtsnachfolge - Adressat

    Auszug aus BSG, 12.02.1992 - 10 RAr 6/90
    Es muß dann wenigstens aus dem Gesamtinhalt eines Bescheides erkennbar sein, gegen welche Personen Abgabe- oder Umlageforderungen festgestellt werden (vgl BVerwGE 7, 17, 25/26, siehe zu § 157 AO, BFHE 98, 531, 534, 535; 114, 156, 158; 128, 14, 16; 145, 110, 115; 147, 211, 213/214).
  • BSG, 26.01.1988 - 2 RU 5/87

    Beitragserstattungsanspruch - Anwendbarkeit der Verfallklausel - Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BSG, 12.02.1992 - 10 RAr 6/90
    Es handelt sich insoweit um einen begünstigenden Verwaltungsakt iS von § 45 Abs. 1 SGB X (zur Neufeststellung von Beitragsbescheiden nach § 44 SGB X vgl BSGE 63, 18, 20).
  • BFH, 21.10.1985 - GrS 4/84

    Wirksamkeit von Verwaltungsakten - GmbH als Adressat - Erlöschen durch Umwandlung

    Auszug aus BSG, 12.02.1992 - 10 RAr 6/90
    Es muß dann wenigstens aus dem Gesamtinhalt eines Bescheides erkennbar sein, gegen welche Personen Abgabe- oder Umlageforderungen festgestellt werden (vgl BVerwGE 7, 17, 25/26, siehe zu § 157 AO, BFHE 98, 531, 534, 535; 114, 156, 158; 128, 14, 16; 145, 110, 115; 147, 211, 213/214).
  • BFH, 26.09.1974 - IV R 24/71

    GbR - BGB-Gesellschaft - Einheitliche Gewinnfeststellung - Feststellungsbescheid

    Auszug aus BSG, 12.02.1992 - 10 RAr 6/90
    Es muß dann wenigstens aus dem Gesamtinhalt eines Bescheides erkennbar sein, gegen welche Personen Abgabe- oder Umlageforderungen festgestellt werden (vgl BVerwGE 7, 17, 25/26, siehe zu § 157 AO, BFHE 98, 531, 534, 535; 114, 156, 158; 128, 14, 16; 145, 110, 115; 147, 211, 213/214).
  • BFH, 17.07.1986 - V R 96/85

    Nichtigkeit eines Steuerbescheids bei nicht hinreichend bestimmtem

    Auszug aus BSG, 12.02.1992 - 10 RAr 6/90
    Es muß dann wenigstens aus dem Gesamtinhalt eines Bescheides erkennbar sein, gegen welche Personen Abgabe- oder Umlageforderungen festgestellt werden (vgl BVerwGE 7, 17, 25/26, siehe zu § 157 AO, BFHE 98, 531, 534, 535; 114, 156, 158; 128, 14, 16; 145, 110, 115; 147, 211, 213/214).
  • BVerwG, 08.05.1958 - IV C 108.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 12.02.1992 - 10 RAr 6/90
    Es muß dann wenigstens aus dem Gesamtinhalt eines Bescheides erkennbar sein, gegen welche Personen Abgabe- oder Umlageforderungen festgestellt werden (vgl BVerwGE 7, 17, 25/26, siehe zu § 157 AO, BFHE 98, 531, 534, 535; 114, 156, 158; 128, 14, 16; 145, 110, 115; 147, 211, 213/214).
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 21/11 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - nicht

    Soweit sie zu niedrige Beiträge festsetzten, sind sie jedoch als begünstigend anzusehen (vgl nur BSGE 70, 117, 120 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 11 S 40; Schütze in von Wulffen, SGB X, 7. Aufl 2010, § 45 RdNr 24; Waschull in Diering/Timme/Waschull, LPK-SGB X, 3. Aufl 2011, § 45 RdNr 12) .
  • LSG Bayern, 08.10.2013 - L 5 R 554/13

    Betriebsprüfung: Bestandskraft von Prüfbescheiden

    Wegen dieser objektiven Minderbelastung hatte der Bescheid vom 03.03.2005 - gemessen an den gesetzlichen Erfordernissen - einen begünstigenden Inhalt (zu dieser Wertung vgl. BSG, Urteil vom 12.02.1992 - 10 RAr 6/90, Rn 16 mwN - zitiert nach Juris).

    Es wäre damit erforderlich gewesen, den bestandskräftigen Erstbescheid vom 03.03.2005 vor Erlass der strittigen Entscheidung aufzuheben nach § 45 SGB X. Zur anderslautenden Auffassung der Beklagten, dass eine Nachveranlagung jederzeit möglich sei und § 45 SGB X keine Anwendung fände, hat das BSG im Urteil vom 12.02.1992 - 10 RAr 6/90 unter Rn 18 (zitiert nach Juris) entschieden: Der Gesetzgeber hat in § 45 Abs. 2 SGB X eine grundsätzliche Abwägung getroffen zwischen dem Rechtsstaatsprinzip einerseits und dem Vertrauensschutz des Beitragsschuldners (oder Berechtigten) andererseits.

    Eine Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 12.02.1992 - 10 RAr 6/90 (Rdnr. 18 - zitiert nach Juris), bei welchem der 10. Senat die Anwendbarkeit des § 45 im Falle von einer Nachveranlagung durch einen weiteren Beitragsbescheid bestimmt hat, ist auch dort nicht erfolgt.

  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 14/93

    Begünstigender Verwaltungsakt - Aufhebungsfrist - Kenntnis der Tatsachen

    Das bedeutet, daß uU § 45 SGB X Anwendung findet, weil der von der Beklagten aufgehobene maßgebende Bewilligungsbescheid bereits bei seinem Erlaß (teil-)rechtswidrig gewesen sein könnte, so daß seine Rücknahme grundsätzlich der Ausübung von Ermessen bedürfte (ständige Rechtsprechung; vgl nur BSGE 70, 117, 120 f mwN = SozR 3-1300 § 45 Nr. 11; zur Ermessensreduzierung auf Null BSGE 67, 232, 234 = SozR 3-4100 § 155 Nr. 2).
  • BSG, 13.08.2014 - B 6 KA 38/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Beschwerdeausschuss -

    Soweit später die Begünstigung eingeschränkt oder beseitigt werden soll, beurteilt sich dies nach § 45 Abs. 1 SGB X (vgl BSGE 70, 117, 120 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 11) .
  • BSG, 27.04.2021 - B 12 R 18/19 R

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - Unwirksamkeit einer Bezugnahme auf

    Werden im angefochtenen Verwaltungsakt geringere Beiträge als gesetzlich vorgesehen festgesetzt, liegt darin eine begünstigende Regelung, auch wenn die Nachforderung als solche in erster Linie eine Belastung darstellt (vgl zur Nachforderung einer Umlage BSG Urteil vom 12.2.1992 - 10 RAr 6/90 - BSGE 70, 117 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 11 = juris RdNr 16) .
  • BSG, 18.12.2013 - B 12 KR 8/12 R

    Beitragspflicht eines Promotionsstipendiums in der gesetzlichen

    Derartige Beitragsfestsetzungen enthalten darüber hinaus aber insoweit eine Begünstigung, als - gemessen an den gesetzlichen Vorgaben - eine Minderbelastung festgelegt wird (vgl BSGE 70, 117, 120 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 11 S 40; Schütze in von Wulffen, aaO, § 45 RdNr 24; Waschull in Diering/Timme/Waschull, SGB X, 3. Aufl 2011, § 45 RdNr 12; Siebert, SdL 1984, 375, 378) .
  • BSG, 06.05.1994 - 7 RAr 68/93

    Beschäftigungspflicht - Schwerbehinderter - Ausgleichsabgabe -

    Soweit es die Jahre 1987 und 1988 betrifft, wird das Landessozialgericht (LSG) außerdem zu beachten haben, daß mit dem Bescheid vom 4. Mai 1990 die Zahlen des früheren Bescheides vom 29. Januar 1990 zu Ungunsten der Klägerin abgeändert wurden; die Berechtigung hierzu würde sich bei rechtswidrig zu niedrig angesetzten Zahlen im Bescheid vom 29. Januar 1990 an § 45 SGB X messen lassen müssen (vgl in anderem Zusammenhang BSGE 70, 117, 120 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 11).
  • BSG, 27.03.1996 - 3 RK 10/95

    Begriffe "Publizistik" und "Bereich Wort" im Künstlersozialversicherungsrecht,

    Der Senat brauchte daher nicht zu entscheiden, ob der Bescheid auch deshalb rechtswidrig und damit aufzuheben ist (BSG SozR 1300 § 45 Nr. 39 mwN; stRspr), weil es hier an einer nach § 36a KSVG iVm § 45 SGB X grundsätzlich erforderlichen Ermessensausübung der Beklagten fehlt oder ob § 45 SGB X im Bereich des KSVG bei auf Betriebsprüfungen beruhenden, von den Meldungen der Abgabepflichtigen abweichenden Neufeststellungsbescheiden zur Höhe der Abgaben und den entsprechenden Nachforderungen unanwendbar ist und deshalb auf eine Ermessensausübung verzichtet werden kann (verneinend der 10. Senat - BSGE 70, 117 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 11 zum vergleichbaren Fall der Umlageberechnung zur Produktiven Winterbauförderung).".
  • BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 28/95

    Vorliegen einer Entsendung für den Anspruch auf Kindergeld

    Die von ihr angeführte Begründung läßt erkennen, daß die Beklagte ein Rücknahmeermessen ausgeübt hat, welches den Anforderungen an die Begründungspflicht (§ 35 SGB X) genügt; Ermessensfehler läßt sie nicht erkennen (zur Ermessensausübung nach § 45 SGB X vgl die Senatsentscheidung vom 12. Februar 1992, BSGE 70, 117, 120 f mwN; zu den Anforderungen an die Begründung BSG vom 14. November 1985, SozR 1300 § 45 Nr. 19 S 64 ff).
  • LSG Sachsen, 12.11.2008 - L 1 AL 2/05

    Rückzahlung eines Eingliederungszuschusses für ältere Arbeitnehmer nach Auflösung

    Eine ungenaue Bezeichnung sei unschädlich (Hinweis auf BSG, Urteil vom 12.02.1992 - 10 RAr 6/90 - SozR 3-1300 § 45 Nr. 11).
  • BSG, 14.03.1996 - 7 RAr 84/94

    Aufhebung der Bewilligung und Erstattung von Arbeitslosengeld wegen Beschäftigung

  • LSG Bayern, 14.02.2006 - L 5 KR 132/04

    Rechtmäßigkeit von Beitragsnachforderungen wegen der Beschäftigung von

  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 20/93

    Voraussetzungen des Anspruchs auf höheres Altersübergangsgeld (Alüg) -

  • SG Frankfurt/Main, 09.11.2020 - S 6 R 117/19

    Recht der gesetzlichen Rentenversicherung - SGB VI

  • LSG Bayern, 27.06.2005 - L 5 B 430/04

    Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung auf Grund einer

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2008 - L 19 B 22/08

    Gewährung von Leistungen zum Lebensunterhalt; Keine aufschiebende Wirkung eines

  • SG Würzburg, 08.11.2007 - S 15 AS 677/06

    Bestimmtheitsgebot des § 33 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) als

  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2016 - L 5 KR 3463/14
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.1998 - 16 A 899/98

    Zulassung der Berufung aufgrund der Ausführungen des Verwaltungsgerichts zur

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.1998 - 16 A 1939/98

    Zahlungspflicht eines Elternbeitrags eines Elternteils bei von Amts wegen

  • LSG Baden-Württemberg, 05.03.2002 - L 13 RA 2654/00
  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.05.2017 - L 9 KR 542/16
  • SG Neubrandenburg, 16.01.2003 - S 4 KR 54/01
  • SG Neubrandenburg, 16.01.2003 - S 4 KR 1/02
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