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   BSG, 12.02.1992 - 8 RKn 12/90   

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https://dejure.org/1992,2986
BSG, 12.02.1992 - 8 RKn 12/90 (https://dejure.org/1992,2986)
BSG, Entscheidung vom 12.02.1992 - 8 RKn 12/90 (https://dejure.org/1992,2986)
BSG, Entscheidung vom 12. Februar 1992 - 8 RKn 12/90 (https://dejure.org/1992,2986)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • Drs-Bund, 07.03.1989 - BT-Drs 11/4124
    Auszug aus BSG, 12.02.1992 - 8 RKn 12/90
    Erst mit dem Inkrafttreten des § 205 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (idF des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung vom 18. Dezember 1989 - RRG 1992 - BGBl I 2261) am 1. Januar 1992 wird Versicherten, für die ein Anspruch auf Entschädigung für Zeiten von Strafverfolgungsmaßnahmen nach dem StrEG rechtskräftig festgestellt ist, ein Recht zur Nachentrichtung freiwilliger Beiträge eingeräumt (vgl zu den Gründen der Neuregelung die Begründung des Gesetzentwurfes BT-Drucks 11/4124 zu § 200).
  • BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67

    Verfassungsmäßigkeit der auf in Deutschland wohnende Kinder beschränkten

    Auszug aus BSG, 12.02.1992 - 8 RKn 12/90
    Der Gesetzgeber verfügt bei der gewährenden Staatstätigkeit über eine sehr weitgehende Gestaltungsfreiheit (dazu BVerfGE 11, 50, 60; 23, 258, 264).
  • BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvL 31/57

    Darreichende Verwaltung

    Auszug aus BSG, 12.02.1992 - 8 RKn 12/90
    Der Gesetzgeber verfügt bei der gewährenden Staatstätigkeit über eine sehr weitgehende Gestaltungsfreiheit (dazu BVerfGE 11, 50, 60; 23, 258, 264).
  • BSG, 11.08.1983 - 1 RA 81/82

    Vollendung des 16. Lebensjahres - Lehrzeit - Ausfallzeit - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BSG, 12.02.1992 - 8 RKn 12/90
    Zutreffend hat bereits das LSG darauf hingewiesen, daß die an sich dem Versicherungsprinzip widersprechende Berücksichtigung von Ausfallzeiten als Zeiten ohne Beitragsleistung aus sozialpolitischen Erwägungen heraus eine Solidarleistung der Versichertengemeinschaft darstellt und überwiegend auf staatlicher Gewährung als Ausdruck besonderer staatlicher Fürsorge beruht (vgl BSGE 55, 224, 229 = SozR 2200 § 1259 Nr. 77 mwN).
  • BSG, 14.01.1982 - 4 RJ 89/80

    Versicherungspflichtige Beschäftigung; Arbeitslosigkeit; Unterbrechung einer

    Auszug aus BSG, 12.02.1992 - 8 RKn 12/90
    Ein "unmittelbares Nachfolgen" im genannten Sinne erfordert zwar nicht, daß die Arbeitslosigkeit an die vorausgehende Beschäftigung nahtlos anschließt; die Voraussetzung ist jedoch - wie schon das LSG dargelegt hat - zu verneinen, wenn - wie hinsichtlich der hier streitigen Zeiten - zwischen versicherungspflichtiger Beschäftigung und Arbeitslosigkeit ein Zeitraum von mehr als einem Kalendermonat liegt (BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 48; BSGE 53, 54, 55 = SozR 2200 § 1259 Nr. 60).
  • BSG, 06.08.1986 - 5a RKn 21/85

    Versicherungspflichtige Tätigkeit - Arbeitslosigkeit - Überbrückung der

    Auszug aus BSG, 12.02.1992 - 8 RKn 12/90
    Den einzelnen Überbrückungstatbeständen liegt - wie auch den Ausfallzeittatbeständen selbst - die Vorstellung zugrunde, daß der Versicherte durch sie wegen eines von ihm nicht zu vertretenen Arbeitsschicksals an der Leistung weiterer Pflichtbeiträge gehindert war (BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 94).
  • BSG, 16.12.1980 - 11 RA 108/79

    Arbeitslosigkeit - Ausfallzeit - Auslandsaufenthalt - Arbeitsvermittlung

    Auszug aus BSG, 12.02.1992 - 8 RKn 12/90
    Ein "unmittelbares Nachfolgen" im genannten Sinne erfordert zwar nicht, daß die Arbeitslosigkeit an die vorausgehende Beschäftigung nahtlos anschließt; die Voraussetzung ist jedoch - wie schon das LSG dargelegt hat - zu verneinen, wenn - wie hinsichtlich der hier streitigen Zeiten - zwischen versicherungspflichtiger Beschäftigung und Arbeitslosigkeit ein Zeitraum von mehr als einem Kalendermonat liegt (BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 48; BSGE 53, 54, 55 = SozR 2200 § 1259 Nr. 60).
  • BSG, 23.04.1980 - 4 RJ 3/79

    Gewahrsam - Ersatzzeit - Politischer Gewahrsam

    Auszug aus BSG, 12.02.1992 - 8 RKn 12/90
    Allerdings werden durch § 1 HHG nur Personen erfaßt, die aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen wurden, während für einen unschuldig erlittenen nicht politischen Gewahrsam keine Ersatzzeiten vorgesehen sind (vgl BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 77).
  • BSG, 17.04.2007 - B 5 R 62/06 R

    Anrechnungszeit - unvermeidbare Zwischenzeit - Zeiten zwischen Ende der

    Der allein hier in Betracht kommende Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz ist nicht verletzt, weil dem Gesetzgeber gerade hinsichtlich der Regelung von beitragsfreien rentenrechtlichen Zeiten ein weiter Gestaltungsspielraum zusteht (vgl BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 10 S 41 mwN).
  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 30/97 R

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Gleichstellungstatbestand -

    Wie der 8. Senat des BSG klargestellt hat (BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 10), müssen rentenrechtliche Überbrückungstatbestände mit dem Sinn und Zweck der Ausfallzeitregelung in § 1259 Abs. 1 Satz 2 RVO im Einklang stehen.

    Dem rentenrechtlichen Überbrückungstatbestand liegt ebenso wie den Ausfallzeittatbeständen die Vorstellung zugrunde, daß der Versicherte durch sie wegen eines von ihm nicht zu vertretenden Arbeitsschicksals an der Leistung weiterer Pflichtbeiträge gehindert war (BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 94; BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 10, S 39): Ebenso ist für den Überbrükkungstatbestand im Rahmen des § 107 Satz 1 Nr. 5c AFG zu fordern, daß die jeweilige Klägerin gerade wegen der Betreuung und Erziehung eines Kindes an der Entrichtung weiterer Pflichtbeiträge bzw an der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gehindert war (so schon im Ergebnis BSGE 74, 28, 35 = SozR 3-4100 § 107 Nr. 6, S 23).

  • BSG, 01.02.2001 - B 13 RJ 37/00 R

    Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit

    Dabei haben verschiedene Wertungsgesichtspunkte einzufließen, die den Schutzzweck der Norm berücksichtigen (vgl BSGE 37, 10, 17 = SozR Nr. 62 zu § 1259 RVO; BSGE 53, 54, 56 = SozR 2200 § 1259 Nr. 60; BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 10).
  • BSG, 13.08.1996 - 8 RKn 30/95

    Arbeitslosigkeit als Anrechnungszeit

    Die angegriffene Entscheidung des LSG läßt Rechtsfehler nicht erkennen; das Gericht hat den Überbrückungstatbestand im Einklang mit dem Sinn und Zweck der Anrechnungszeitenregelung ausgelegt (vgl. wiederum die Entscheidung des erkennenden Senats vom 12. Februar 1992, SozR 3-2200 § 1259 Nr. 10 S. 39).
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