Rechtsprechung
   BSG, 12.02.2019 - B 5 R 2/19 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,5040
BSG, 12.02.2019 - B 5 R 2/19 B (https://dejure.org/2019,5040)
BSG, Entscheidung vom 12.02.2019 - B 5 R 2/19 B (https://dejure.org/2019,5040)
BSG, Entscheidung vom 12. Februar 2019 - B 5 R 2/19 B (https://dejure.org/2019,5040)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,5040) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 2
    Anspruch auf Vergabe einer neuen Versicherungsnummer mit geändertem Geburtsdatum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 28.04.2004 - B 5 RJ 33/03 R

    Geburtsdatum - Beweiskraft eines ausländischen Schulregisterauszuges - Urkunde -

    Auszug aus BSG, 12.02.2019 - B 5 R 2/19 B
    Die dargestellte Auffassung zur Beweiskraft von (ausländischen) öffentlichen Urkunden wird auch gestützt durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Frage der Beweiskraft von Urkunden im Sinne des § 33a SGB I (so bspw. BSG Urteil vom 28.04.2004, B 5 RJ 33/03 R).

    Ebenso wenig zeigt die Beschwerdebegründung eine Divergenz zum Urteil des BSG vom 28.4.2004 (B 5 RJ 33/03 R - Juris) schlüssig auf.

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 12.02.2019 - B 5 R 2/19 B
    Bezogen auf die Darlegungspflicht bedeutet das vorstehend Gesagte, dass die Beschwerdebegründung erkennen lassen muss, welcher abstrakte Rechtssatz in der höchstrichterlichen Entscheidung enthalten ist und welcher im Urteil des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht; ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das Revisionsgericht die oberstgerichtliche Rechtsprechung in einem künftigen Revisionsverfahren seiner Entscheidung zu Grunde zu legen haben wird (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 mwN).

    Die Bezeichnung einer Abweichung im Sinn dieser Norm setzt vielmehr die Darlegung voraus, dass das LSG die höchstrichterliche Rechtsprechung in dem angefochtenen Urteil infrage stellt (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 73 mwN).

  • BSG, 26.11.1975 - 5 BKn 5/75

    Berufungsgericht - Amtsermittlungspflicht - Stellung eines Beweisantrages -

    Auszug aus BSG, 12.02.2019 - B 5 R 2/19 B
    Hält es eine Beweiserhebung für notwendig, hat es nicht einen entsprechenden Beweisantrag herbeizuführen, sondern den Beweis auch ohne Antrag zu erheben ( BSG SozR 1500 § 160 Nr. 13 S 11).

    Ansonsten würden die Vorgaben des § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbs 2 SGG umgangen werden können (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 13 S 11 f; BSG Beschluss vom 24.7.2002 - B 7 AL 228/01 B - Juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 13.9.2004 - B 11 AL 153/04 B - Juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 13.8.2013 - B 9 SB 38/13 B - Juris RdNr 4).

  • BGH, 05.02.1999 - V ZR 353/97

    Beweiskraft einer über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunde

    Auszug aus BSG, 12.02.2019 - B 5 R 2/19 B
    Unter Anwendung und korrekter Beachtung dieser Vorschrift ist vorliegend davon auszugehen, dass der vorgelegte Reisepass zum vollständigen Nachweis der Identität des Klägers und dessen Geburtsdatum dient (vgl auch ... zur Beweiskraft von Urkunden BGH NJW 1999, 1702 ).
  • BSG, 21.06.2000 - B 5 RJ 24/00 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BSG, 12.02.2019 - B 5 R 2/19 B
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Prozessgericht jedoch grundsätzlich nicht, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gesichtspunkte zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (vgl BSG SozR 3-1500 § 112 Nr. 2 S 3 mwN; BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 S 3).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BSG, 12.02.2019 - B 5 R 2/19 B
    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl BVerfGE 86, 133, 144 f).
  • BSG, 05.03.2002 - B 13 RJ 193/01 B

    Aufrechterhaltung eines Beweisantrags bei unentschuldigtem Ausbleiben eines

    Auszug aus BSG, 12.02.2019 - B 5 R 2/19 B
    Dies ist bei rechtskundig vertretenen Beteiligten - wie dem Kläger - regelmäßig anzunehmen, wenn in der letzten mündlichen Verhandlung nur noch ein Sachantrag gestellt und der Beweisantrag nicht wenigstens hilfsweise wiederholt wird ( BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 35 S 73 mwN).
  • BGH, 11.07.2007 - IV ZB 38/06

    Richterablehnung im Tatbestandsberichtigungsverfahren

    Auszug aus BSG, 12.02.2019 - B 5 R 2/19 B
    Sollte der Kläger mit diesem Vorbringen möglicherweise rügen wollen, dass Richterin am Landessozialgericht B., die als Einzelrichterin entschieden hat, befangen gewesen sei, ist darauf hinzuweisen, dass ein Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit gemäß § 60 Abs. 1 SGG iVm § 44 Abs. 1 ZPO bei dem Gericht anzubringen ist, dem der Richter angehört, und überdies nur bis zum vollständigen Abschluss der entsprechenden Instanz zulässig gestellt werden kann (BGH Beschluss vom 11.7.2007 - IV ZB 38/06 - Juris RdNr 5 ff).
  • BGH, 23.02.1956 - II ZR 207/54

    Anforderungen an die Auslegung eines Vertrages; Auslegung nach dem Sinn und

    Auszug aus BSG, 12.02.2019 - B 5 R 2/19 B
    Der Bundesgerichtshof hat in der vorstehend zitierten Entscheidung vom 05.02.1999 unter Verweis auf die weitere Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 2.3.1970 (BGHZ 20, 109, 111; Urt. v. 02.03.1970 - II ZR 59/69) im Umkehrschluss ausgeführt, dass die 'Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Urkunde' sich dahingehend auswirke, dass die Partei nur die Beweislast für die außerhalb der Urkunde liegende Umstände träfe.
  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 12.02.2019 - B 5 R 2/19 B
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Prozessgericht jedoch grundsätzlich nicht, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gesichtspunkte zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (vgl BSG SozR 3-1500 § 112 Nr. 2 S 3 mwN; BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 S 3).
  • BGH, 02.03.1970 - II ZR 59/69

    Einbeziehung des Firmenwerts in die Abfindung - Auslegung eines

  • BSG, 24.07.2002 - B 7 AL 228/01 B

    Zulassung der Revision bei nicht gestelltem Beweisantrag

  • BSG, 13.09.2004 - B 11 AL 153/04 B

    Begründung der unverschuldeten Versäumung der Berufungsfrist in einer

  • BSG, 13.08.2013 - B 9 SB 38/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - nachträgliche

  • BSG, 06.03.2020 - B 9 SB 86/19 B

    Herabsetzung eines Grades der Behinderung; Divergenzrüge im

    Hält es eine Beweiserhebung für notwendig, hat es nicht einen entsprechenden Beweisantrag herbeizuführen, sondern den Beweis auch ohne Antrag zu erheben (vgl BSG Beschluss vom 12.2.2019 - B 5 R 2/19 B - juris RdNr 22 mwN) .
  • BSG, 29.04.2019 - B 9 SB 8/19 B

    Feststellung der Voraussetzungen des Merkzeichens G

    Hält es eine Beweiserhebung für notwendig, hat es nicht einen entsprechenden Beweisantrag herbeizuführen, sondern den Beweis auch ohne Antrag zu erheben ( BSG Beschluss vom 12.2.2019 - B 5 R 2/19 B - Juris RdNr 22 mwN).
  • BSG, 15.10.2020 - B 5 RE 8/20 B

    Feststellung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für

    Soweit er vorträgt, es habe "kein fairer Vergleichsvorschlag eines unparteiischen Gerichts" vorgelegen, das Gericht habe seine Anträge auf Fristverlängerung "nicht beachtet" und er lehne alle drei Richter des Berufungssenats wegen Befangenheit ab, ist ein Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit gemäß § 60 Abs. 1 SGG iVm § 44 Abs. 1 ZPO bei dem Gericht anzubringen, dem der Richter angehört, und kann überdies nur bis zum vollständigen Abschluss der entsprechenden Instanz zulässig gestellt werden (vgl BSG Beschluss vom 12.2.2019 - B 5 R 2/19 B - juris RdNr 29 mwN) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht