Rechtsprechung
BSG, 12.03.2015 - B 4 AS 54/14 BH |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- Wolters Kluwer
Ausschluss von Grundsicherungsleistungen; Verletzung rechtlichen Gehörs; Prozessuale Fürsorgepflichten des Gerichts; Kurzfristige Aufhebungsanträge; Rüge der Unterschreitung einer Ladungsfrist
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Ausschluss von Grundsicherungsleistungen
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Ausschluss von Grundsicherungsleistungen
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Verfahrensgang
- SG Köln, 16.12.2011 - S 33 (17) AS 265/08
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2014 - L 6 AS 327/12
- BSG, 12.03.2015 - B 4 AS 54/14 BH
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 102/11 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten während …
Auszug aus BSG, 12.03.2015 - B 4 AS 54/14 BH
Neben dem faktischen Betreiben des Studiums habe es das BSG als unabdingbare Voraussetzung angesehen, dass eine organisationsrechtliche Zugehörigkeit zur Hochschule bestehe (Hinweis auf BSG Urteil vom 24.3.2012 - B 4 AS 102/11 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 27).Individuelle Versagungsgründe, die - wie hier wegen des Lebensalters der Klägerin - im Verhältnis zum Träger der Förderungsleistung eingetreten sind, bleiben außer Betracht (vgl BSG Urteil vom 22.3.2012 - B 4 AS 102/11 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 27 RdNr 13 mwN).
Der 4. Senat hat in seiner von der Klägerin zitierten Entscheidung ebenfalls bereits darauf hingewiesen, dass diese "Teilnahmevoraussetzungen" für die Annahme der "Förderfähigkeit dem Grunde nach" auch bei einer Beurlaubung ausreichend sind (BSG Urteil vom 22.3.2012 - B 4 AS 102/11 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 27 RdNr 19).
- BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97
Verfassungsrecht - Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit, Schutzzweck des § 166 …
Auszug aus BSG, 12.03.2015 - B 4 AS 54/14 BH
Hierfür muss in der Beschwerdebegründung ausgeführt werden, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (…BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65;… BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN, stRspr; BVerwG NJW 1999, 304;… vgl auch: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7). - BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93
Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit
Auszug aus BSG, 12.03.2015 - B 4 AS 54/14 BH
Hierfür muss in der Beschwerdebegründung ausgeführt werden, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (…BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN, stRspr; BVerwG NJW 1999, 304;… vgl auch: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
- BSG, 28.04.2004 - B 11 AL 250/03 B
Verspätete Ladung zur mündlichen Verhandlung, Darlegung eines Verfahrensfehlers
Auszug aus BSG, 12.03.2015 - B 4 AS 54/14 BH
Ist die im sozialgerichtlichen Verfahren anwendbare dreitägige Mindestfrist des § 217 ZPO für die Ladung eingehalten, so kann die Unterschreitung der nicht zwingend gebotenen Ladungsfrist gemäß § 110 Abs. 1 S 1 SGG nur mit Aussicht auf Erfolg gerügt werden, wenn dargelegt wird, welcher entscheidungserhebliche Vortrag unterblieben ist (BSG Beschluss vom 28.4.2004 - B 11 AL 250/03 B). - BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91
Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht
Auszug aus BSG, 12.03.2015 - B 4 AS 54/14 BH
Hierfür muss in der Beschwerdebegründung ausgeführt werden, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (…BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65;… BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN, stRspr; BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7). - BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 129/10 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - keine Verletzung des rechtlichen …
Auszug aus BSG, 12.03.2015 - B 4 AS 54/14 BH
Der Senat hat bereits entschieden, dass es - im Gegenzug zu den prozessualen Fürsorgepflichten des Gerichts - Voraussetzung für eine Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs ist, dass der Beschwerdeführer seinerseits alles ihm Obliegende getan hat, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl zB BSG Beschluss vom 18.1.2011 - B 4 AS 129/10 B, RdNr 7 mwN). - LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2014 - L 6 AS 327/12
Gewährung von Grundsicherungsleistungen nach SGB II als Zuschuss an Studierende
Auszug aus BSG, 12.03.2015 - B 4 AS 54/14 BH
L 6 AS 327/12 (LSG Nordrhein-Westfalen). - BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87
Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge
Auszug aus BSG, 12.03.2015 - B 4 AS 54/14 BH
Hierfür muss in der Beschwerdebegründung ausgeführt werden, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65;… BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN, stRspr; BVerwG NJW 1999, 304;… vgl auch: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
- BSG, 12.12.2017 - B 11 AL 9/17 BH
Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge; Verletzung rechtlichen Gehörs
Voraussetzung für eine Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs ist aber, dass der Beschwerdeführer seinerseits alles ihm Obliegende getan hat, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl zB BSG Beschluss vom 18.1.2011 - B 4 AS 129/10 B, RdNr 7 mwN; Beschluss vom 12.3.2015 - B 4 AS 54/14 BH - RdNr 6). - BSG, 26.02.2020 - B 4 AS 25/20 BH
Anforderung einer Arbeitgeberauskunft zu einer inzwischen beendeten Beschäftigung
Der Senat hat bereits entschieden, dass bei kurzfristigen Aufhebungsanträgen - wie vorliegend - erhöhte Anforderungen an die Darlegung und Glaubhaftmachung der Hinderungsgründe zu stellen sind ( BSG vom 12.3.2015 - B 4 AS 54/14 BH) .