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   BSG, 12.05.1992 - 2 RU 47/91   

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https://dejure.org/1992,9784
BSG, 12.05.1992 - 2 RU 47/91 (https://dejure.org/1992,9784)
BSG, Entscheidung vom 12.05.1992 - 2 RU 47/91 (https://dejure.org/1992,9784)
BSG, Entscheidung vom 12. Mai 1992 - 2 RU 47/91 (https://dejure.org/1992,9784)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streit zwischen Leistungsträgern über die Tragung der Kosten aus Anlass eines Arbeitsunfalles; Überbringen einer versehentlich falsch zugestellten Rechnung an die ABM-Betreuungsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 27.06.1991 - 2 RU 8/91

    Anspruch auf Witwenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Unmittelbare

    Auszug aus BSG, 12.05.1992 - 2 RU 47/91
    Damit sind vor allem die Tätigkeiten gemeint, zu denen sich der Versicherte als Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber verpflichtet hat oder die auf der Grundlage dessen wesentlich dem Betrieb des Unternehmens zu dienen bestimmt sind (vgl BSG SozR 2200 § 539 Nr. 119; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl S 479h IV; Urteil des erkennenden Senats vom 27. Juni 1991 - 2 RU 8/91 -, SuP 1991, 775 f).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus BSG, 12.05.1992 - 2 RU 47/91
    Bei der Feststellung dieser sachlichen Verknüpfung geht es um die Ermittlung der Grenze, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht, und nicht um die Frage der Kausalität im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne (BSGE 58, 76, 77).
  • BSG, 15.12.1959 - 2 RU 137/57
    Auszug aus BSG, 12.05.1992 - 2 RU 47/91
    Auch hat der Senat das Besorgen einer Lohnsteuerkarte (BSGE 11, 154, 155) oder eines Krankenscheins außerhalb der Arbeitszeit (BSGE 17, 11, 13) sowie den Weg vom Arbeitsgericht nach der Teilnahme an einem Kündigungsschutzprozeß (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 96) dem unversicherten persönlichen Lebensbereich des Arbeitnehmers zugerechnet.
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 15/86

    Arbeitsunfall - Versicherungsschutz - Eigene Interessen

    Auszug aus BSG, 12.05.1992 - 2 RU 47/91
    Damit sind vor allem die Tätigkeiten gemeint, zu denen sich der Versicherte als Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber verpflichtet hat oder die auf der Grundlage dessen wesentlich dem Betrieb des Unternehmens zu dienen bestimmt sind (vgl BSG SozR 2200 § 539 Nr. 119; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl S 479h IV; Urteil des erkennenden Senats vom 27. Juni 1991 - 2 RU 8/91 -, SuP 1991, 775 f).
  • BSG, 12.10.1973 - 2 RU 107/72

    Versicherungsschutz - Ausländischer Arbeitnehmer - Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus BSG, 12.05.1992 - 2 RU 47/91
    So hat der Senat zB die Meldung bei der Ausländerbehörde als nicht im wesentlichen Interesse des Arbeitgebers liegend angesehen, obwohl dieser Erlaubnis für den Ausländer nicht nur Bedeutung für den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland zukam, sondern die Erlaubnis auch Voraussetzung für die Arbeitsaufnahme war (BSGE 36, 222, 223).
  • SG Marburg, 25.05.2009 - S 3 U 37/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - alkoholbedingte

    Bei der Feststellung dieser ursächlichen Verknüpfung geht es um die Ermittlung der Grenze, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht und nicht um die Frage der Kausalität im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne [vgl. BSG, Urteil vom 12.05.1992, Az.: 2 RU 47/91].
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