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   BSG, 12.05.2011 - B 11 AL 25/10 R   

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BSG, 12.05.2011 - B 11 AL 25/10 R (https://dejure.org/2011,9081)
BSG, Entscheidung vom 12.05.2011 - B 11 AL 25/10 R (https://dejure.org/2011,9081)
BSG, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - B 11 AL 25/10 R (https://dejure.org/2011,9081)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Unterstützende Leistungen der Beratung und Vermittlung - Erstattung von Reisekosten für Vorstellungsgespräche - Begründung eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses

  • openjur.de

    Unterstützende Leistungen der Beratung und Vermittlung; Erstattung von Reisekosten für Vorstellungsgespräche; Begründung eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 45 S 1 SGB 3 vom 23.12.2002, § 45 S 2 Nr 2 SGB 3 vom 23.12.2002, § 45 SGB 3 vom 21.12.2008, § 15 S 1 SGB 3, § 35 Abs 1 S 1 SGB 3 vom 23.12.2003
    Unterstützende Leistungen der Beratung und Vermittlung - Erstattung von Reisekosten für Vorstellungsgespräche - Begründung eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses - vereinfachte Antragstellung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Unterstützende Leistungen der Beratung und Vermittlung - Erstattung von Reisekosten für Vorstellungsgespräche - Begründung eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses - vereinfachte Antragstellung

  • ra.de
  • rewis.io

    Unterstützende Leistungen der Beratung und Vermittlung - Erstattung von Reisekosten für Vorstellungsgespräche - Begründung eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses - vereinfachte Antragstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 74 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 12.04.1984 - 7 RAr 57/83

    Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme für Beamte

    Auszug aus BSG, 12.05.2011 - B 11 AL 25/10 R
    Wenn somit nach § 53 Abs. 1 Satz 1 AFG vorgesehen war, Leistungen "zur Förderung der Arbeitsaufnahme" zu gewähren und das BSG in Anwendung der damaligen Vorschrift unter einer "Arbeitsaufnahme" nicht die Aufnahme "irgendeiner Erwerbstätigkeit", sondern die Aufnahme einer Tätigkeit in einem dem Privatrecht unterfallenden abhängigen Beschäftigungsverhältnis verstanden hat (BSG, Urteil vom 12.4.1984 - 7 RAr 57/83 - NZA 1984, 272) , kann hieraus nicht geschlossen werden, eine Leistung nach § 45 Satz 2 Nr. 2 SGB III sei im Zusammenhang mit einem Vorstellungsgespräch ebenfalls nur in Fällen der Anbahnung eines privaten Beschäftigungsverhältnisses möglich.

    Schon unter der Geltung des § 29 Abs. 1 AFG, der die Vermittlung beruflicher Ausbildungsstellen regelte, war die vom BSG in seiner Entscheidung vom 12.4.1984 (7 RAr 57/83 - NZA 1984, 272) vertretene Auffassung, dass diese Vorschrift sich nicht auf Ausbildungen in öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnissen beziehe, in der Literatur umstritten und sollten jedenfalls Ausbildungen im öffentlichen Dienst (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 BBiG) - wenn auch nicht im Beamtenverhältnis - erfasst sein (vgl dazu im Einzelnen Timme in Hauck/Noftz, aaO RdNr 6, mwN) .

    Soweit sie jedoch unter Hinweis auf die Entscheidung des BSG vom 12.4.1984 (7 RAr 57/83 - NZA 1984, 272) meint, eine sich auch auf Erwerbsmöglichkeiten als Beamter oder Selbstständiger erstreckende Vermittlungstätigkeit müsse keineswegs die Förderbarkeit der Aufnahme einer solchen versicherungsfreien Tätigkeit aus Beitragsmitteln zur Folge haben, ist dieses Argument im Hinblick auf die aktuelle Rechtslage nicht überzeugend.

  • BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 62/03 R

    Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung - Bewerbungskosten -

    Auszug aus BSG, 12.05.2011 - B 11 AL 25/10 R
    Demgemäß hat der 7. Senat des BSG in seiner Entscheidung vom 2.9.2004 (B 7 AL 62/03 R - SozR 4-4300 § 45 Nr. 1 RdNr 13 - keine Übernahme der Kosten für eine Telefonkarte) insoweit bereits darauf hingewiesen, dass schon wegen der eindeutigen Änderung des Wortlauts des § 45 SGB III nicht von einer unveränderten Rechtslage ausgegangen werden kann.

    Selbst wenn - wie dies bereits der 7. Senat in seiner Entscheidung vom 2.9.2004 (B 7 AL 62/03 R - SozR 4-4300 § 45 Nr. 1) herausgestellt hat - das AFRG darauf abzielte, die Beitragszahler zu entlasten, folgt hieraus nicht, dass deshalb Reisekosten für Vorstellungsgespräche nach § 45 Satz 2 Nr. 2 SGB III nur bei Begründung eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses übernommen werden könnten.

  • LSG Hessen, 19.06.2009 - L 7 AL 15/09

    Vermittlungsunterstützende Leistungen - Förderung der Reisekosten für

    Auszug aus BSG, 12.05.2011 - B 11 AL 25/10 R
    Die Beklagte wird jedoch im Rahmen ihrer Ermessensausübung insbesondere die Zweckmäßigkeit, die Erfolgsaussicht und den Kostenaufwand zu berücksichtigen haben (vgl Hessisches LSG, Urteil vom 19.6.2009 - L 7 AL 15/09 - juris RdNr 19; Stark, aaO, RdNr 37 mit Hinweis ua auf § 7 SGB III; zur nF des § 45 SGB III vgl Urmersbach in Eicher/Schlegel, SGB III, § 45 RdNr 53) .
  • LSG Berlin, 15.08.2003 - L 4 AL 22/02

    Reisekostenerstattung für Fahrten zu Vorstellungsgesprächen für ein

    Auszug aus BSG, 12.05.2011 - B 11 AL 25/10 R
    Wenn das LSG (im Anschluss an das LSG Berlin, Urteil vom 15.8.2003 - L 4 AL 22/02) unter Verweis auf die Regelung des § 35 Abs. 1 Satz 2 SGB III für "Arbeitsuchende" als entscheidend ansieht, dass der Betreffende eine abhängige Beschäftigung in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis sucht, vermag sich der Senat dieser Rechtsansicht nicht anzuschließen.
  • BSG, 04.03.2009 - B 11 AL 50/07 R

    Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung - Mobilitätshilfe - Fahrkostenbeihilfe

    Auszug aus BSG, 12.05.2011 - B 11 AL 25/10 R
    Im Unterschied zu § 53 Abs. 1 AFG und zu der Regelung der Mobilitätshilfen in § 53 Abs. 1 SGB III idF des AFRG (ebenfalls aufgehoben mit Wirkung vom 1.1.2009 durch Gesetz vom 21.12.2008, BGBl I 2917) , ist jedoch Tatbestandsvoraussetzung in § 45 SGB III nicht die Förderung der Arbeitsaufnahme bzw (für den Personenkreis der Arbeitslosen) die Förderung der Aufnahme einer "versicherungspflichtigen Beschäftigung" (so ausdrücklich § 53 Abs. 1 SGB III, der die ursprünglich in § 53 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 AFG geregelten Leistungen übernommen hat; vgl BSG SozR 4-4300 § 53 Nr. 2 RdNr 11 ff) .
  • LSG Bayern, 27.03.2012 - L 11 AS 774/10

    Volle Fahrtkostenerstattung bei Einladung durch Job-Center

    Ob im Hinblick auf die Höhe der zu übernehmenden notwendigen Reisekosten generell ein Ermessen besteht (so für §§ 45 f SGB III in der Fassung bis 31.12.2008: BSG, Urteil vom 12.05.2011 - B 11 AL 25/10 - Rn 26 - zitiert nach juris; anders bei § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II iVm § 81 Abs. 2 SGB III in der Fassung bis 31.03.2012: BSG, Urteil vom 06.04.2011 - B 4 AS 117/10 R - Rn 15 ff - zitiert nach juris = SozR 4-4200 § 16 Nr. 6), braucht nicht entschieden werden, da bei Beziehern von Alg II in der Regel - wie auch vorliegend - bezüglich der Höhe von einer Ermessensreduzierung auf Null auszugehen ist.
  • BSG, 12.12.2017 - B 11 AL 26/16 R

    Berufliche Eingliederung - Förderung aus dem Vermittlungsbudget - Anbahnung einer

    An die Stelle des bis zum 31.12.2009 noch bestehenden detaillierten Leistungskatalogs ist eine "Generalklausel" zur Förderung des berechtigten Personenkreises getreten (vgl BSG vom 12.5.2011 - B 11 AL 25/10 R - SozR 4-4300 § 45 Nr. 3, RdNr 24; zur Rechtsentwicklung vgl Bieback in Gagel, SGB II/SGB III, § 44 SGB III RdNr 5 f und 8 ff, Stand März 2013; Urmersbach in Eicher/Schlegel, SGB III nF, § 44 RdNr 8 und 18 ff, Stand Februar 2013) .
  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 7/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Mobilitätshilfe -

    Ob die Begrenzung der Förderfähigkeit auf versicherungspflichtige Beschäftigungen angesichts der parallelen Regelung in § 45 SGB III aF zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung, die einen vergleichbaren Bezug zur Versicherungspflicht der angestrebten Beschäftigung nicht enthielt (vgl zu den Gründen BSG Urteil vom 12.5.2011 - B 11 AL 25/10 R - SozR 4-4300 § 45 Nr. 3) , auch sozialpolitisch in vollem Umfang überzeugt, kann dahinstehen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2012 - L 12 AS 1702/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Das Verfahren ist im Hinblick auf das Revisionsverfahren B 11 AL 25/10 R mit Beschluss vom 17.11.2010 ruhend gestellt und nach Vorliegen des dortigen Urteils vom 12.05.2011 am 23.09.2011 wieder aufgenommen worden.

    Auch aus dem Urteil des BSG vom 12.05.2011, B 11 AL 25/10 R, dessetwegen das vorliegende Verfahren geruht hat, kann der Kläger Leistungsansprüche für sein Begehren nicht ableiten.

  • BSG, 12.05.2011 - B 11 AL 17/10 R

    Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung - keine Übernahme von

    Gerade dadurch, dass in dem Leistungskatalog des § 45 Satz 2 Nr. 2 SGB III nicht nur die Förderbarkeit von Reisekosten zur Berufsberatung, Vermittlung, Eignungsfeststellung, sondern auch zu Vorstellungsgesprächen vorgesehen ist (vgl hierzu im Einzelnen Senatsurteil vom 12.5.2011 - B 11 AL 25/10 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) , macht der Gesetzgeber deutlich, dass ausnahmsweise auch bei der Selbstsuche, allerdings beschränkt auf das Vorstellungsgespräch bei konkreten Arbeitgebern, Reisekosten erstattungsfähig sein können.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2011 - L 20 AS 1661/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Obwohl das SG in dem angefochtenen Beschluss fälschlicherweise auf die zum 31.12.2008 außer Kraft getretene Fassung des § 45 SGB III - damals konnten nach dieser Vorschrift nur Bewerbungs- und Reiskostenen erstattet werden - abgestellt hat, dürfte es im Ergebnis zutreffen, dass trotz der Ausweitung der Fördermöglichkeiten auf der Grundlage dieser Vorschrift in der ab dem 1.1.2009 gültigen Fassung (dazu Thie in: LPK-SGB 11, 3. Auflage 2009, Anh. zu § 16 Rn. 11) ein Anspruch der Klägerin nicht in Betracht kommt, weil diese nur auf die Anbahnung oder Aufnahme versicherungspflichtiger Tätigkeiten gerichtet sein können (§ 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III in der ab dem 1.1.2009 gültigen Fassung; Bieback in: Gagel, SGB II/III, § 45 SGB III Rn. 27-31; vgl. zu § 45 SGB III a.F. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.4.2010 - L 1 AL 44/08 - allerdings zugelassene Revision beim Bundessozialgericht anhängig unter B 11 AL 25/10 R), was hier unstreitig nicht der Fall ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 26.07.2019 - L 8 AL 3077/17
    Eine Regelung zur vereinfachten Antragstellung, nach der eine einmal erfolgte Antragstellung bis zur Aufnahme einer Beschäftigung, Berufsausbildung oder der Einstellung der Vermittlungsbemühungen wirksam bleibt (vgl. BSG vom 12.05.2011 - B 11 AL 25/10 R - = SozR 4-4300 § 45 Nr. 3), gibt es - seit dem 01.01.2009 - nicht.
  • SG Marburg, 16.06.2011 - S 9 SO 123/09

    Erbringung von Vorleseleistungen als Eingliederungshilfe für einen blinden

    Da eine Ermessensentscheidung der Behörde nur im Fall der Ermessensreduzierung auf null, das bedeutet, nur dann, wenn es nur eine einzige rechtmäßige Entscheidung gäbe, durch das Gericht ersetzt werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 12.05.2011, Az.: B 11 AL 25/10 R, Rn.25), ist hier der angegriffene Bescheid bereits aufgrund der fehlenden Ermessensausübung aufzuheben.
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