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   BSG, 12.05.2017 - B 8 SO 14/16 R   

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https://dejure.org/2017,14747
BSG, 12.05.2017 - B 8 SO 14/16 R (https://dejure.org/2017,14747)
BSG, Entscheidung vom 12.05.2017 - B 8 SO 14/16 R (https://dejure.org/2017,14747)
BSG, Entscheidung vom 12. Mai 2017 - B 8 SO 14/16 R (https://dejure.org/2017,14747)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 58 SGB 1, § 59 SGB 1, § 61 Abs 1 S 1 SGB 12 vom 27.12.2003, § 61 Abs 1 S 2 Alt 3 SGB 12 vom 27.12.2003, § 61 Abs 2 S 1 SGB 12 vom 27.12.2003
    Sozialhilfe - Vererbung von Ansprüchen - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Heranziehung einer besonderen Pflegekraft - Erforderlichkeit - Einkommenseinsatz - Bewilligung eines Wohngruppenzuschlags durch den Träger der sozialen Pflegeversicherung - zweckentsprechende ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII; Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI ist kein zu berücksichtigendes Einkommen

  • rewis.io

    Sozialhilfe - Vererbung von Ansprüchen - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Heranziehung einer besonderen Pflegekraft - Erforderlichkeit - Einkommenseinsatz - Bewilligung eines Wohngruppenzuschlags durch den Träger der sozialen Pflegeversicherung - zweckentsprechende ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII ; Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI ist kein zu berücksichtigendes Einkommen

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII

  • datenbank.nwb.de

    Sozialhilfe - Vererbung von Ansprüchen - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Heranziehung einer besonderen Pflegekraft - Erforderlichkeit - Einkommenseinsatz - Bewilligung eines Wohngruppenzuschlags durch den Träger der sozialen Pflegeversicherung - zweckentsprechende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 123, 171
  • NZS 2017, 956
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 18.02.2016 - B 3 P 5/14 R

    Soziale Pflegeversicherung - Wohngruppenzuschlag - Wohngruppe - Wohngemeinschaft

    Auszug aus BSG, 12.05.2017 - B 8 SO 14/16 R
    Mit dem von der Pflegekasse pauschal gewährten Wohngruppenzuschlag sollen dagegen nach der Rechtsprechung des 3. Senats des Bundessozialgerichts (vgl BSGE 120, 271 ff = SozR 4-3300 § 38a Nr. 1) , der sich der Senat anschließt, jene Aufwendungen zweckgebunden abgegolten werden, die der Wohngruppe durch die gemeinschaftliche Beauftragung einer Präsenzkraft entstehen.

    Die Aufgaben iS des § 38a SGB XI, die eine Präsenzkraft übernimmt (die nach der hier zur Anwendung kommenden Fassung auch ein ambulanter Dienst sein konnte), stehen zwar im Zusammenhang mit der individuellen pflegerischen Versorgung durch die Pflegeperson; sie gehen aber deutlich darüber hinaus und sind auf die Förderung des gemeinschaftlichen Wohnens ausgerichtet, wie allgemein organisatorische, verwaltende aber auch betreuende Aufgaben, die der Wohngemeinschaft zugutekommen oder die das Gemeinschaftsleben sogar ausdrücklich fördern (vgl BSGE 120, 271 ff RdNr 24 = SozR 4-3300 § 38a Nr. 1) .

    Es handelt sich bei den damit abgegoltenen Verrichtungen nicht um einen Teil der individuell pflegerischen Versorgung; die Aufgabenstellung der Präsenzkraft muss sich vielmehr von diesen Verrichtungen abgrenzen (vgl BSGE 120, 271 ff RdNr 25 und 29 = SozR 4-3300 § 38a Nr. 1) .

  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Sozialhilfe -

    Auszug aus BSG, 12.05.2017 - B 8 SO 14/16 R
    Das Verpflichtungsbegehren war dabei darauf gerichtet, einen Bescheid über den weitergehenden Beitritt zur Schuld des W gegenüber der Beigeladenen zu 1 zu erlassen (stRspr; vgl dazu grundlegend BSGE 102, 1 ff = SozR 4-1500 § 75 Nr. 9) ; die Erben begehren nunmehr die Freistellung von dieser Schuld.
  • BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 14/13 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anspruch auf

    Auszug aus BSG, 12.05.2017 - B 8 SO 14/16 R
    Der Senat hat bereits entschieden, dass Sozialhilfeansprüche nach Maßgabe der §§ 58, 59 SGB I vererblich sind, wenn der Hilfebedürftige zu Lebzeiten seinen Bedarf mithilfe eines im Vertrauen auf die spätere Bewilligung von Sozialhilfe vorleistenden Dritten gedeckt hat, weil der Sozialhilfeträger nicht rechtzeitig geholfen oder die Hilfe abgelehnt hat (BSGE 116, 210 ff RdNr 12 = SozR 4-3500 § 28 Nr. 9) .
  • BGH, 08.02.1993 - II ZR 62/92

    Wirksame Prozeßvollmacht unabhängig von Rechtshängigkeit

    Auszug aus BSG, 12.05.2017 - B 8 SO 14/16 R
    Dieser führt den Rechtsstreit für die noch unbekannten Rechtsnachfolger fort (vgl BGHZ 121, 263 ff, unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 5.2.1958 - IV ZR 204/57 -, LM Nr. 10 zu § 325 ZPO) .
  • BGH, 05.02.1958 - IV ZR 204/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 12.05.2017 - B 8 SO 14/16 R
    Dieser führt den Rechtsstreit für die noch unbekannten Rechtsnachfolger fort (vgl BGHZ 121, 263 ff, unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 5.2.1958 - IV ZR 204/57 -, LM Nr. 10 zu § 325 ZPO) .
  • BSG, 06.12.2018 - B 8 SO 2/17 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - Tod des

    Ähnlich wie bei der (eingeschränkten) Vererblichkeit von Sozialleistungsansprüchen (vgl zB BSGE 123, 171 = SozR 4-3500 § 66 Nr. 1, RdNr 14 mwN) treten an die Stelle des Bedarfs des verstorbenen Leistungsberechtigten die wegen der aktuellen Bedarfslage vom Leistungsberechtigten gegenüber dem Sonderrechtsnachfolger eingegangenen Verbindlichkeiten.
  • BSG, 21.09.2017 - B 8 SO 4/16 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Tod des Pflegebedürftigen -

    Dabei steht der Fall, dass im Zeitpunkt des Todes wegen einer bereits vor dem Tod durch den Leistungserbringer gedeckten Bedarfslage - wie hier - noch Schulden gegenüber diesem bestehen, die aus dem Nachlass zu begleichen sind, dem vom Senat bereits entschiedenen Fall der Vorleistung in Geld durch einen Dritten gleich (dazu BSG vom 12.5.2017 - B 8 SO 14/16 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2019 - L 7 SO 4668/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Feststellungsklage -

    Sie umfasst auch Maßnahmen der Kommunikation, der Freizeitgestaltung und der Bildung (BSG, Urteil vom 12. Mai 2017 - B 8 SO 14/16 R - juris Rdnr. 24; BSG, Urteil vom 28. August 2018 - B 8 SO 1/17 R - juris Rdnr. 31; Urteil des Senats vom 16. Mai 2019 - L 7 SO 4797/16 - juris Rdnr. 34).

    Auch die Spaziergänge sind als Maßnahmen der Kommunikation und Freizeitgestaltung der Hilfe zur Pflege zuzuordnen und nicht der Eingliederungshilfe, da sie allein durch die pflegerische Unterstützung des Vaters verwirklicht werden (vgl. BSG, Urteil vom 12. Mai 2017 - B 8 SO 14/16 R - juris Rdnr. 24; BSG, Urteil vom 28. August 2018 - B 8 SO 1/17 R - juris Rdnr. 31; Urteil des Senats vom 16. Mai 2019 - L 7 SO 4797/16 - juris Rdnr. 34).

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