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   BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 26/00 R   

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https://dejure.org/2001,1731
BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 26/00 R (https://dejure.org/2001,1731)
BSG, Entscheidung vom 12.06.2001 - B 4 RA 26/00 R (https://dejure.org/2001,1731)
BSG, Entscheidung vom 12. Juni 2001 - B 4 RA 26/00 R (https://dejure.org/2001,1731)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Recht auf Altersrente - Anrechnungszeiten - Arbeitslosigkeit - Rentenwertfestsetzung - Anrechenbarkeitsvoraussetzung - Überbrückungszeit - Erholungsurlaub - Verfügbarkeitsfiktion

  • Judicialis

    SGB VI § 58 Abs 1 Satz 1 Nr 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überbrückungstatbestand Urlaub bei Arbeitslosigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2002, 208 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 69/95

    Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit, Tatbestandswirkung der Entscheidungen der

    Auszug aus BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 26/00 R
    Diese Entscheidung der BA ist für den Rentenversicherungsträger (und die Gerichte) iS einer Tatbestandswirkung bindend (vgl BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 6 S 30 f).

    Das Rentenversicherungsrecht enthält zwar - jedenfalls seit dem Inkrafttreten des SGB VI zum 1. Januar 1992 -, wie der Senat bereits geklärt hat (vgl BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 2 S 3 f; SozR 3-2600 § 58 Nr. 6 S 30 ff), nicht das Tatbestandsmerkmal, der Versicherte müsse "arbeitslos" iS des Arbeitsförderungsrechts gewesen sein (vgl § 101 AFG; § 118 SGB III).

    Der Senat hat bereits geklärt, daß sich aus § 105c AFG keine Rechtsfolge für das Rentenversicherungsrecht herleiten läßt (vgl BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 6 S 34).

  • BSG, 10.08.2000 - B 11 AL 101/99 R

    Freistellung von der Verfügbarkeit beim Arbeitslosengeldanspruch

    Auszug aus BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 26/00 R
    Allerdings hat der erwerbslose Rentenversicherte typischerweise nicht das spezifische Erholungsbedürfnis, das sich gerade im Hinblick auf die Ausübung einer entgeltlichen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit ergibt (vgl hierzu Urteil des 11. Senats vom 10. August 2000 - B 11 AL 101/99 R = SozR 3-4100 § 103 Nr. 23).

    Zweck dieser "Residenzpflicht" ist es, im Interesse der BA - entsprechend den Zielen des AFG einen hohen Beschäftigungsgrad zu erreichen und zu erhalten (§ 1 AFG) - der Vermittlung in Arbeit den Vorrang einzuräumen vor der Gewährung von Leistungen wegen Arbeitslosigkeit (§ 5 AFG; vgl hierzu BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 9 S 46; Urteil des 11. Senats vom 10. August 2000 - B 11 AL 101/99 R = SozR 3-4100 § 103 Nr. 23).

    Er kann nur verlangen, daß das ArbA prüft, ob die Vermittlungsaussichten durch die Abwesenheit beeinträchtigt werden, dh ob zumutbare Stellenangebote vorliegen oder aller Voraussicht nach bis zum Ende des geplanten Urlaubs eingehen werden (vgl hierzu Urteil des 11. Senats vom 10. August 2000, aaO, mwN).

  • BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 43/91

    Arbeitsloser - Ortsabwesenheit - Beeinträchtigung der Vermittlung - Vereitelung

    Auszug aus BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 26/00 R
    Nach der Rechtsprechung des BSG bedeutet dies, daß der Arbeitslose unter der von ihm angegebenen Wohnanschrift täglich zumindest während der üblichen Zeiten des Eingangs der Briefpost auch tatsächlich angetroffen werden kann (vgl BSGE 58, 104, 106 = SozR 4100 § 103 Nr. 36; BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 9 S 46).

    Zweck dieser "Residenzpflicht" ist es, im Interesse der BA - entsprechend den Zielen des AFG einen hohen Beschäftigungsgrad zu erreichen und zu erhalten (§ 1 AFG) - der Vermittlung in Arbeit den Vorrang einzuräumen vor der Gewährung von Leistungen wegen Arbeitslosigkeit (§ 5 AFG; vgl hierzu BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 9 S 46; Urteil des 11. Senats vom 10. August 2000 - B 11 AL 101/99 R = SozR 3-4100 § 103 Nr. 23).

  • BSG, 15.03.1988 - 11a RA 4/87

    Versicherungszeit - Europäischer Mitgliedsstaat - Rentenversicherung -

    Auszug aus BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 26/00 R
    Überbrückungstatbestände "füllen" Lücken innerhalb einer Kette von Tatbeständen rentenrechtlicher Zeiten (vgl BSGE 52, 108, 111 = SozR 2200 § 1259 Nr. 54; BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 99 S 267 mwN).

    Daher hat das BSG bei Erwerbslosen Überbrückungstatbestände nur für Zeiten anerkannt, in denen der Versicherte um seine Wiedereingliederung in eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit bemüht oder hieran aus nicht in seiner Sphäre liegenden Gründen oder wegen Vorliegens eines Grundes für einen anderen Überbrückungstatbestand gehindert war (zB mißglückter Selbsthilfeversuch, Sperrzeit, Streik, Pflege eines Pflegebedürftigen; vgl hierzu BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 99 S 267; Urteil des 13. Senats vom 1. Februar 2001 - B 13 RJ 37/00 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 22.09.1981 - 1 RJ 94/78

    Zur Begrifflichkeit der Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 26/00 R
    Überbrückungstatbestände "füllen" Lücken innerhalb einer Kette von Tatbeständen rentenrechtlicher Zeiten (vgl BSGE 52, 108, 111 = SozR 2200 § 1259 Nr. 54; BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 99 S 267 mwN).

    Aus diesem Grunde müssen Überbrückungszeiten sich selbst nahtlos (zeitlich unmittelbar) an die jeweiligen Tatbestände rentenrechtlicher Zeiten (oder anderer Überbrückungstatbestände) anschließen und von solchen nahtlos umschlossen sein; eine Umrahmung durch Zeiten der Versicherungspflicht ist nicht erforderlich (vgl BSGE 52, 108, 111 f = SozR 2200 § 1259 Nr. 54).

  • BSG, 21.07.1992 - 1 RA 63/90

    Berechnung des Vomhundertsatzes - Nachfolgende Versicherungszeiten

    Auszug aus BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 26/00 R
    Denn mit Ablauf eines jeden Kalendermonats, der grundsätzlich kleinsten Bewertungseinheit für die Rangstelle des Versicherten (vgl § 54 Abs. 3 Satz 1 SGB VI; BSG SozR 3-2200 § 1255 Nr. 4 S 7, 11), muß nach objektiven Kriterien feststehen, ob der Tatbestand einer rentenrechtlichen Zeit und ihrer Anrechnungsvoraussetzungen erfüllt ist.
  • BSG, 11.12.1973 - GS 1/73

    Definition des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses -

    Auszug aus BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 26/00 R
    Ihre rentenversicherungsrechtliche Rechtsfolge besteht allein in der Aufrechterhaltung des Zurechnungszusammenhangs mit den nachfolgenden Tatbeständen rentenversicherungsrechtlicher Zeiten (vgl BSGE 29, 120, 123; 37, 10, 17; 53, 54, 56 f = SozR 2200 § 1259 Nr. 60).
  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/93

    Vormerkung - Anrechnungszeittatbestand - Pflichtverletzung - Zurechnung -

    Auszug aus BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 26/00 R
    Das Rentenversicherungsrecht enthält zwar - jedenfalls seit dem Inkrafttreten des SGB VI zum 1. Januar 1992 -, wie der Senat bereits geklärt hat (vgl BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 2 S 3 f; SozR 3-2600 § 58 Nr. 6 S 30 ff), nicht das Tatbestandsmerkmal, der Versicherte müsse "arbeitslos" iS des Arbeitsförderungsrechts gewesen sein (vgl § 101 AFG; § 118 SGB III).
  • BSG, 24.10.1996 - 4 RA 108/95

    Höchstdauer einer Anrechnungszeit, Rechtsschutz bei gesetzlicher Änderung von

    Auszug aus BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 26/00 R
    Gleichwohl liegen die Voraussetzungen für die rentenrechtliche Berücksichtigung dieser Zeit im Hinblick auf § 58 Abs. 2 Satz 1 SGB VI nicht vor (= Anrechenbarkeitsvoraussetzung; vgl zum Unterschied zwischen Tatbestands- und Anrechnungsvoraussetzungen einer Anrechnungszeit zuletzt BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 9 S 53 ff mwN).
  • BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 103/83

    Vorschriftswidrige Besetzung der Richterbank - Revisionsverfahren - Rüge -

    Auszug aus BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 26/00 R
    Nach der Rechtsprechung des BSG bedeutet dies, daß der Arbeitslose unter der von ihm angegebenen Wohnanschrift täglich zumindest während der üblichen Zeiten des Eingangs der Briefpost auch tatsächlich angetroffen werden kann (vgl BSGE 58, 104, 106 = SozR 4100 § 103 Nr. 36; BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 9 S 46).
  • BSG, 01.02.2001 - B 13 RJ 37/00 R

    Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit

  • BSG, 30.01.1969 - 5 RKn 133/65

    Unverschuldete Arbeitslosigkeit - Arbeitswilligkeit - Arbeitsfähigkeit -

  • BSG, 14.01.1982 - 4 RJ 89/80

    Versicherungspflichtige Beschäftigung; Arbeitslosigkeit; Unterbrechung einer

  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 22/01 R

    Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug - eingeschränkte

    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach die Voraussetzungen für eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug dann nicht erfüllt sind, wenn der Versicherte sich dem Arbeitsmarkt im Hinblick auf die von ihm abgegebene Erklärung nach § 105c AFG (bzw § 428 Abs. 1 SGB III) nur noch eingeschränkt zur Verfügung stellt (vgl Urteil des Senats in BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 6 und Urteil vom 12. Juni 2001 - B 4 RA 26/00 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Senat hat bereits entschieden, daß das Rentenversicherungsrecht - jedenfalls seit dem Inkrafttreten des SGB VI zum 1. Januar 1992 - ein eigenständiges Tatbestandsmerkmal, der Versicherte müsse (auch) "arbeitslos" im Sinne des Arbeitsförderungsrechts sein, nicht mehr enthält (vgl BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 6 S 30 ff sowie Urteil des Senats vom 12. Juni 2001, aaO).

    Wie der Senat bereits geklärt hat, läßt sich aus dieser arbeitsförderungsrechtlichen Vorschrift keine Rechtsfolge für das Rentenversicherungsrecht herleiten (BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 6 S 32 und S 34; Urteil des Senats vom 12. Juni 2001, aaO).

  • BSG, 30.07.2008 - B 5a R 110/07 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit -

    Nach der Rechtsprechung des BSG kann eine solche Zeit aber ihrerseits eine davorliegende versicherte Beschäftigung iS von § 58 Abs. 2 SGB VI unterbrechen (vgl BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 18 S 96).
  • BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 54/01 R

    Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit - Vertriebener - Lücke zwischen Beendigung

    Daher sind nur solche Zeiten als Überbrückungstatbestände anzuerkennen, in denen der Versicherte ua entweder um seine Wiedereingliederung in eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit bemüht oder hieran aus nicht in seiner Sphäre liegenden Gründen gehindert war (zB missglückter Selbsthilfeversuch, Sperrzeit, Streik, Pflege eines Pflegebedürftigen; vgl zum Ganzen: Urteil des Senats vom 12. Juni 2001, SozR 3-2600 § 58 Nr. 18, mwN).
  • LSG Hessen, 20.07.2007 - L 5 R 250/06

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - besondere

    Dass eine Zeit des versicherungspflichtigen Sozialleistungsbezuges keine versicherte Beschäftigung im Sinne des § 58 Abs. 2 SGB VI, sondern "nur" ein anschlusswahrender Überbrückungstatbestand sei und somit § 55 Abs. 2 SGB VI nicht in Verbindung mit § 58 Abs. 2 S. 1 SGB VI gesehen werden könne, ergebe sich unter anderem aus BSG-Urteilen vom 12. Juni 2001 -B 4 RA 26/00 R und 1. Februar 2001 -B 13 RJ 37/00 R.
  • LSG Niedersachsen, 30.08.2001 - L 1 RA 134/00

    Ausreisevorbereitung als unschädlicher Überbrückungstatbestand für

    Er überschritt das ohnehin mögliche zeitliche Ausmaß der Überbrückung um lediglich etwa einen Kalendermonat (vgl zu dem -- anders gelagerten -- Fall eines Urlaubs während Arbeitslosigkeit BSG-Urteil vom 12. Juni 2001, B 4 RA 26/00 R: Höchstdauer sechs Wochen).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2005 - L 8 RA 18/01

    Anspruch auf Anerkennung von auf die Rentenversicherung anzurechnenden Zeiten

    Dieser zeitliche Rahmen ist aber beim Auslandsaufenthalt des Klägers überschritten worden (BSG 4.Senat, Urteil vom 12.06.2001 Az: B 4 RA 26/00 R).
  • LSG Hessen, 24.06.2002 - L 13 RJ 946/00
    Wie das Bundessozialgericht in letzter Zeit mehrfach klargestellt hat, enthält das Rentenversicherungsrecht allerdings - jedenfalls seit dem Inkrafttreten des SGB VI zum 1. Januar 1992 - kein eigenständiges Tatbestandsmerkmal mehr, dass die Versicherten (auch) "arbeitslos" im Sinne des Arbeitsförderungsrechts sein müssen (vgl. BSG SozR 3 2600 § 58 Nr. 6 S. 30 ff. sowie BSG vom 12. Juni 2001 - B 4 RA 26/00 R).
  • LSG Niedersachsen, 25.10.2001 - L 1 RA 139/01

    Aufhebungsvertrag über Beschäftigungsverhältnis; Uneingeschränkte Verfügbarkeit

    Versicherte, die diese Altersgrenze noch nicht erreicht haben, haben daher keinen Anspruch auf Begünstigung und daher alles zu unternehmen, um ihre Arbeitsbereitschaft darzulegen und auch im Rahmen von Eigenbemühungen Arbeit zu suchen (zur Systematik zwischen Arbeitsförderungs- und Rentenrecht im Hinblick auf die Anforderungen an Arbeitslosigkeit zuletzt wieder: BSG, Urteil vom 12. Juni 2001, B 4 RA 26/00 R, S. 6ff., dort insbesondere mit Hinweis auf die notwendige Sozialadäquanz eines Zeitraums, in dem der Versicherte ausnahmsweise nicht aktiv nach Arbeit sucht).
  • LSG Hessen, 25.08.2006 - L 5 R 250/05

    Gewährung einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit; Verlängerung des

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  • LSG Bayern, 16.12.2003 - L 5 RJ 28/03

    Berücksichtigung der Zeiten der Arbeitslosigkeit als Anrechnungszeit bei der

    Geht der Urlaub über sechs Wochen hinaus, geht der Anschluss an die versicherungspflichtige Beschäftigung oder an den letzten anschlusswahrenden Tatbestand einer rentenrechtlichen Zeit verloren (BSG vom 12.06.2001 in SozR 3-2600 § 58 Nr. 18).
  • LSG Thüringen, 08.04.2003 - L 2 RA 575/02
  • BSG, 10.08.2009 - B 5 R 36/09 R
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2002 - L 1 RA 275/01
  • LSG Niedersachsen, 25.10.2001 - L 1 RA 68/01
  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2016 - L 10 R 1624/16
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