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   BSG, 12.07.1989 - 7 RAr 56/88   

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BSG, 12.07.1989 - 7 RAr 56/88 (https://dejure.org/1989,3603)
BSG, Entscheidung vom 12.07.1989 - 7 RAr 56/88 (https://dejure.org/1989,3603)
BSG, Entscheidung vom 12. Juli 1989 - 7 RAr 56/88 (https://dejure.org/1989,3603)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Förderung einer Maßnahme zur Arbeitsbeschaffung gemäß den §§ 91 ff AFG durch rechtsfähigen Verein mit politischen Tendenzen, gemeinnützige Zweckverfolgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 65, 189
  • NZA 1990, 203
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 24/84

    Träger von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen - Ablehnung des Förderungsantrags -

    Auszug aus BSG, 12.07.1989 - 7 RAr 56/88
    Der Senat hat dies bereits in einer früheren Entscheidung zum Ausdruck gebracht (BSGE 59, 219, 220 = SozR 4100 § 92 Nr. 1).

    Auch hierzu hat der Senat bereits Stellung bezogen (BSGE 59, 219, 220 f = SozR 4100 § 92 Nr. 1).

    Wie der Gesetzeswortlaut erweist, entscheidet die Beklagte über Förderungsanträge nach Ermessen (BSGE 59, 219, 220 = SozR 4100 § 92 Nr. 1).

    Danach ist wesentlicher Inhalt der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke, daß die Tätigkeit auf eine selbstlose Förderung der Allgemeinheit auf bestimmten Gebieten ausgerichtet ist bzw daß durch die Zweckverfolgung ausschließlich die Allgemeinheit gefördert wird (BSGE 59, 219, 225 ff = SozR 4100 § 92 Nr. 1; Ketelsen, aaO, § 92 Rz 9; Schmidt, aaO, § 92 Rz 9).

  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

    Auszug aus BSG, 12.07.1989 - 7 RAr 56/88
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unter Hinweis auf Art. 21 GG mehrfach herausgestellt, politische Parteien dürften, um nicht die staatsfreie und offene Meinungs- und Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen zu gefährden, nicht der staatlichen Vorsorge überantwortet werden (vgl dazu etwa BVerfGE 20, 56, 111; 24, 300, 359 f; 52, 63, 92; 69, 92, 108 ff; 73, 1, 37 f; 73, 40, 74; 78, 350, 363 f).
  • BVerfG, 03.12.1968 - 2 BvE 1/67

    Wahlkampfkostenpauschale

    Auszug aus BSG, 12.07.1989 - 7 RAr 56/88
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unter Hinweis auf Art. 21 GG mehrfach herausgestellt, politische Parteien dürften, um nicht die staatsfreie und offene Meinungs- und Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen zu gefährden, nicht der staatlichen Vorsorge überantwortet werden (vgl dazu etwa BVerfGE 20, 56, 111; 24, 300, 359 f; 52, 63, 92; 69, 92, 108 ff; 73, 1, 37 f; 73, 40, 74; 78, 350, 363 f).
  • BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvF 1/78

    2. Parteispenden-Urteil

    Auszug aus BSG, 12.07.1989 - 7 RAr 56/88
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unter Hinweis auf Art. 21 GG mehrfach herausgestellt, politische Parteien dürften, um nicht die staatsfreie und offene Meinungs- und Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen zu gefährden, nicht der staatlichen Vorsorge überantwortet werden (vgl dazu etwa BVerfGE 20, 56, 111; 24, 300, 359 f; 52, 63, 92; 69, 92, 108 ff; 73, 1, 37 f; 73, 40, 74; 78, 350, 363 f).
  • BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 1163/82

    Spenden an kommunale Wählergruppen

    Auszug aus BSG, 12.07.1989 - 7 RAr 56/88
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unter Hinweis auf Art. 21 GG mehrfach herausgestellt, politische Parteien dürften, um nicht die staatsfreie und offene Meinungs- und Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen zu gefährden, nicht der staatlichen Vorsorge überantwortet werden (vgl dazu etwa BVerfGE 20, 56, 111; 24, 300, 359 f; 52, 63, 92; 69, 92, 108 ff; 73, 1, 37 f; 73, 40, 74; 78, 350, 363 f).
  • BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84

    3. Parteispenden-Urteil

    Auszug aus BSG, 12.07.1989 - 7 RAr 56/88
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unter Hinweis auf Art. 21 GG mehrfach herausgestellt, politische Parteien dürften, um nicht die staatsfreie und offene Meinungs- und Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen zu gefährden, nicht der staatlichen Vorsorge überantwortet werden (vgl dazu etwa BVerfGE 20, 56, 111; 24, 300, 359 f; 52, 63, 92; 69, 92, 108 ff; 73, 1, 37 f; 73, 40, 74; 78, 350, 363 f).
  • BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 5/83

    Politische Stiftungen

    Auszug aus BSG, 12.07.1989 - 7 RAr 56/88
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unter Hinweis auf Art. 21 GG mehrfach herausgestellt, politische Parteien dürften, um nicht die staatsfreie und offene Meinungs- und Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen zu gefährden, nicht der staatlichen Vorsorge überantwortet werden (vgl dazu etwa BVerfGE 20, 56, 111; 24, 300, 359 f; 52, 63, 92; 69, 92, 108 ff; 73, 1, 37 f; 73, 40, 74; 78, 350, 363 f).
  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 638/84

    § 10b EStG

    Auszug aus BSG, 12.07.1989 - 7 RAr 56/88
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unter Hinweis auf Art. 21 GG mehrfach herausgestellt, politische Parteien dürften, um nicht die staatsfreie und offene Meinungs- und Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen zu gefährden, nicht der staatlichen Vorsorge überantwortet werden (vgl dazu etwa BVerfGE 20, 56, 111; 24, 300, 359 f; 52, 63, 92; 69, 92, 108 ff; 73, 1, 37 f; 73, 40, 74; 78, 350, 363 f).
  • BSG, 16.12.1987 - 11a RLw 2/87
    Auszug aus BSG, 12.07.1989 - 7 RAr 56/88
    In diesem Verpflichtungsantrag ist, da es sich bei § 91 AFG um eine Ermessensvorschrift handelt, hilfsweise zugleich ein Antrag auf Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu erblicken (BSG vom 16. Dezember 1987 - 11a RLw 2/87 - unveröffentlicht).
  • BSG, 30.09.1992 - 11 RAr 3/92

    Anspruch auf Förderung zur Schaffung eines Arbeitsplatzes nach dem

    Die Berufung betrifft keine Ansprüche auf einmalige Leistungen iS von § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGG, da die nach §§ 91 ff AFG von der BA zu gewährenden Zuschüsse jeweils abschnittsweise ausgefertigt und abgerechnet werden (BSGE 59, 219, 220 [BSG 12.12.1985 - 7 RAr 24/84] = SozR 4100 § 92 Nr. 1; BSGE 65, 189, 190 = SozR 4100 § 91 Nr. 4; SozR 3-4100 § 91 Nrn 1 und 2).

    Es ist deshalb davon auszugehen, daß der Kläger die Förderung nicht für einen bestimmten Zeitraum beantragt hat und damit auch keine Erledigung durch Zeitablauf iS von § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG eingetreten sein kann (vgl zum Inhalt eines Förderungsantrages und zur Frage der Erledigung BSGE 65, 189, 190 = SozR 4100 § 91 Nr. 4 sowie SozR 3-4100 § 91 Nr. 2).

    Auch die Frage, ob die ABM-Arbeiten zu den laufenden Aufgaben des Klägers gehören (vgl § 6 Abs. 3 Satz 5 ABM-AnO) oder ob sie im Verhältnis zu der vor Maßnahmebeginn anfallenden Arbeit ein "aliud" darstellen, kann erst beantwortet werden, wenn feststeht, um welche Arbeiten bzw Aufgaben es sich konkret handelt (vgl BSGE 65, 189, 193 - zur Einrichtung eines sog Umweltbüros).

    Diese Bestimmung will unterbinden, daß durch die Förderung einer ABM eine Abwälzung von Finanzlasten auf die Solidargemeinschaft der Beitragszahler zur BA eintritt (vgl hierzu BSGE 65, 189, 193).

    Möglicherweise wird das öffentliche Interesse bereits dann zu bejahen sein, wenn nach diesen Feststellungen davon auszugehen ist, daß es sich vorwiegend um Arbeiten handelt, die iS von § 91 Abs. 3 Nr. 4 AFG geeignet sind, der Erhaltung oder Verbesserung der Umwelt zu dienen (BSGE 65, 189, 193 - kritisch dazu Eichenhofer, SGb 1990, 341 f; SozR 4100 § 91 Nr. 5).

    Der Anordnungsgeber hat die Voraussetzung der arbeitsmarktlichen Zweckmäßigkeit in § 5 ABM-AnO konkretisiert (vgl BSGE 59, 219, 224, 225 [BSG 12.12.1985 - 7 RAr 24/84]und BSGE 65, 189, 193).

    Klärungsbedürftig ist schließlich auch - falls ein Anspruch des Klägers nicht bereits aus anderen Gründen abzulehnen sein sollte - die Frage, ob der Kläger die im Regelfall beizusteuernden Eigenleistungen aufbringen kann (§ 94 AFG i.V.m. § 10 ABM-AnO) oder ob ausnahmsweise ein Fall nach § 94 Abs. 3 Satz 1 AFG (Zuschuß unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 vH) vorliegt (vgl auch dazu BSGE 65, 189, 195).

  • BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 1/91

    Anerkennung und Kostenerstattung eigenmächtig durchgeführter

    Wird mit der Berufung ein Anspruch auf Förderung einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) für ein weiteres Jahr verfolgt, so betrifft die Berufung einen Anspruch auf wiederkehrende Leistungen für einen Zeitraum von mehr als 13 Wochen, so daß der Berufungsausschließungsgrund des § 144 Sozialgerichtsgesetz (SGG) nicht eingreift (BSGE 59, 219 [BSG 12.12.1985 - 7 RAr 24/84] = SozR 4100 § 92 Nr. 1; BSGE 65, 189, 190 = SozR 4100 § 91 Nr. 4).

    Sie geht zur Erledigung eines ABM-Antrags durch Zeitablauf davon aus, daß die im Antrag bezeichnete Maßnahme im Zweifel zu einem späteren Zeitpunkt nach ihrer Bewilligung durchgeführt werden soll, daß also die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) nicht für einen bestimmten Zeitraum beantragt wird (BSGE 65, 189, 190 = SozR 4100 § 91 Nr. 4).

  • BSG, 24.01.1996 - 11 BAr 149/95

    Anspruch auf Förderung durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - Bezeichnung eines

    Mit der Beschwerde macht die Bundesanstalt für Arbeit (BA) gemäß § 160 Abs. 2 Nrn 1 bis 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) geltend, die Revision sei zuzulassen, weil das Urteil des LSG unter Verstoß gegen § 551 Nr. 7 Zivilprozeßordnung (ZPO) i.V.m. § 202 SGG in einem nicht verzichtbaren Teil seiner Begründung iS von § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG nicht mit Gründen versehen sei, es außerdem von der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 12. Juli 1989 - 7 RAr 56/88 -SozR 4100 § 91 Nr. 4 abweiche und auch auf dieser Abweichung beruhe und der Rechtssache zudem grundsätzliche Bedeutung zukomme.

    Dies könnte zweifelhaft sein, wenn die Beklagte jedenfalls im Rahmen ihres Ermessens berechtigt wäre, die Förderung von Maßnahmen allein deshalb abzulehnen, weil anderenfalls Streitigkeiten unter den in Deutschland wohnenden Staatsangehörigen der Türkei drohen, weil sie den Eindruck der Bevorzugung einer bestimmten politischen Auffassung nicht ausschließen kann oder weil bestimmte auswärtige Belange Deutschlands beeinträchtigt werden (vgl zum Ermessen bei Maßnahmen mit politischem Einschlag BSGE 65, 189, 197 = SozR 4100 § 91 Nr. 4), wie das hier im Widerspruchsbescheid angesprochen ist.

  • BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 107/95

    Abschnittsweise Bewilligung von Lohnkostenzuschüssen, Ausübung des Ermessens über

    Die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 54 Abs. 1 SGG sind gegeben (vgl. zu den Klagearten: BSGE 65, 189, 190 = SozR 4100 § 91 Nr. 4 sowie SozR 3-1200 § 39 Nr. 1).
  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 66/90

    Förderungsfähiges Arbeitsentgelt iS. von § 94 Abs. 1 AFG , Anfechtungs- und

    Während gegenüber der Ablehnung eines Förderungsantrags in der ersten Stufe wegen des der BA insoweit eingeräumten Ermessens die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 SGG) gegeben ist (vgl BSG SozR 4100 § 91 Nr. 4 und § 92 Nr. 1), verfolgt der Kläger, dem bindend ein positiver Anerkennungsbescheid erteilt worden ist, die ihm seiner Meinung nach daraus zustehenden Leistungsansprüche, soweit die BA solche anschließend abgelehnt hat, im Wege der Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 SGG; vgl auch Urteil des Senats vom 12. Dezember 1991 - 7 RAr 26/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 17.10.1991 - 11 RAr 21/91

    Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Ausland

    Die Berufung betrifft keine Ansprüche auf einmalige Leistungen iS von § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGG, da die nach §§ 91 ff AFG von der BA zu gewährenden Zuschüsse jeweils abschnittsweise ausgefertigt und abgerechnet werden (BSGE 59, 219, 220 = SozR 4100 § 92 Nr. 1; BSGE 65, 189, 190 = SozR 4100 § 91 Nr. 4).
  • BSG, 24.11.1994 - 7 RAr 40/94

    Abfindung - Anwartschaft - Nichtentstehung - Erlösbeteiligung - Arbeitsentgelt

    Während gegenüber der Ablehnung des Förderungsantrags in der ersten Stufe die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 SGG) gegeben ist (BSG SozR 4100 § 91 Nr. 4 und § 92 Nr. 1), sind die dem Kläger nach seiner Auffassung aus dem Anerkennungsbescheid zustehenden Leistungsansprüche im Wege der Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 SGG) geltend zu machen (BSG SozR 3-4100 § 94 Nrn 1 und 2).
  • SG Dresden, 27.04.2007 - S 35 AL 1308/01

    Widerruf einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme

    Zugleich soll vermieden werden, dass die Kosten ohnehin durchzuführender Arbeiten auf die Beklagte verlagert werden (Ausschluss von Mitnahme- und Verdrängungseffekten, vgl. BSG SozR 4100 § 91 Nr. 4).
  • BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 36/92

    Anspruch auf die Förderung einer Maßnahme zur Arbeitsbeschaffung -

    In einem solchen Fall ist die grundsätzlich statthafte Berufung (§ 143 SGG) nicht gemäß § 144 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 SGG ausgeschlossen (BSGE 59, 219, 220 [BSG 12.12.1985 - 7 RAr 24/84] = SozR 4100 § 92 Nr. 1; BSGE 65, 189, 190 = SozR 4100 § 91 Nr. 4; BSG SozR 3-4100 § 91 Nrn 1 und 2).
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