Rechtsprechung
   BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 57/05 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6988
BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 57/05 R (https://dejure.org/2006,6988)
BSG, Entscheidung vom 12.07.2006 - B 11a AL 57/05 R (https://dejure.org/2006,6988)
BSG, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 57/05 R (https://dejure.org/2006,6988)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,6988) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Eigenkündigung - Wechsel von einem unbefristeten in ein befristetes Arbeitsverhältnis - wichtiger Grund

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld; Sperrzeit; Arbeitsaufgabe; Eigenkündigung; Wechsel von einem unbefristeten in ein befristetes Arbeitsverhältnis; wichtiger Grund; Lohnerhöhung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eintritt oder Nichteintritt der Sperrzeit für die Zahlung von Arbeitslosengeld wegen Arbeitsaufgabe durch den Arbeitslosen; Rechtmäßigkeit der Verhängung einer zwölfwöchigen Sperrzeit und des Ruhens des Arbeitslosengeldanspruchs; Verursachung der Arbeitslosigkeit durch ...

  • Judicialis

    SGG § 163; ; SGG § 164 Abs 2 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB III § 144 Abs. 1 Nr. 1
    Sperrzeit beim Anspruch auf Arbeitslosengeld

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 55/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Kündigung des unbefristeten zur

    Auszug aus BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 57/05 R
    Diese Kündigung war für die im Anschluss an die von vornherein befristete Beschäftigung bei der Fa. Sch. am 23. Dezember 2000 eingetretene Arbeitslosigkeit ursächlich im Sinne einer wesentlichen Bedingung (zur Kausalität vgl Urteil des erkennenden Senats vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 55/05 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Nicht mit zulässigen Verfahrensrügen angegriffen und deshalb für den Senat bindend (§ 163 Sozialgerichtsgesetz ) hat das LSG darüber hinaus festgestellt, dass der Kläger angesichts der bevorstehenden Winterpause und der Verhältnisse auf dem Bauarbeitsmarkt keine konkrete Aussicht auf eine unmittelbare Weiterbeschäftigung (hierzu ebenfalls Urteil des erkennenden Senats vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 55/05 R -) hatte und deshalb grob fahrlässig die am 23. Dezember 2000 beginnende Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat.

    Der wichtige Grund muss vielmehr objektiv gegeben sein (stRspr, Urteil des erkennenden Senats vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 55/05 R - mwN).

    Dieser Rechtsprechung hat sich der erkennende Senat in seinem Urteil vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 55/05 R - angeschlossen und diese in der Weise fortgeführt, dass sich Arbeitnehmer auf einen wichtigen Grund iS des § 144 Abs. 1 SGB III jedenfalls dann berufen können, wenn die (nahtlose) Aufnahme der befristeten Beschäftigung mit einem Wechsel in ein anderes Berufsfeld und der damit verbundenen Erlangung zusätzlicher beruflicher Fertigkeiten verbunden ist.

    Zumindest im Bereich der Arbeitstechnik ist damit die Erlangung zusätzlicher beruflicher Fertigkeiten verbunden, deren Bedeutung als wichtiger Grund der Senat im Urteil vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 55/05 R - herausgestellt hat, wenngleich dort im Zusammenhang mit einem Wechsel in ein anderes Berufsfeld.

    Schließlich sind trotz der Befristung des Beschäftigungsverhältnisses bei der Fa. Sch. auf nur geringfügig mehr als drei Monate keine Umstände festgestellt oder ersichtlich, die Hinweise auf ein missbräuchliches Verhalten (hierzu ebenfalls Urteil des erkennenden Senats vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 55/05 R -) des Klägers geben könnten.

  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 98/03 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Lösung des unbefristeten

    Auszug aus BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 57/05 R
    Denn der 7. Senat des BSG habe in seiner Entscheidung vom 26. Oktober 2004 - B 7 AL 98/03 R - zusammenfassend ausgeführt, die Annahme eines wichtigen Grundes könne bei fehlender konkreter Aussicht auf eine Verlängerung des befristeten Arbeitsverhältnisses oder eine Anschlussbeschäftigung möglicherweise nur dann zulässig sein, wenn der aus der befristeten Beschäftigung erzielte Arbeitslohn deutlich höher sei als das zuvor erzielte Arbeitsentgelt, nach Maßgabe des dortigen Falles also mindestens 20 %.

    Der 7. Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 26. Oktober 2004 - B 7 AL 98/03 R - (= SozR 4-4300 § 144 Nr. 9; zustimmend Pilz SGb 2005, 309 ff) erste Hinweise zu der erforderlichen Gewichtung der abzuwägenden Interessen gegeben, wenn ein Arbeitnehmer ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis zu Gunsten einer befristeten Beschäftigung löst.

  • BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 86/88

    Drastischer Personalabbau als wichtiger Grund iS. des § 119 AFG

    Auszug aus BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 57/05 R
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (BSGE 66, 94 = SozR 4100 § 119 Nr. 36; BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 12; SozR 3-4100 § 119 Nr. 14 und 15; BSG SozR 4-4100 § 119 Nr. 1) ist über das Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Sperrzeitregelung zu entscheiden.
  • BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 22/96

    Anfechtungsklage gegen einen Sperrzeitbescheid, Bestimmung des

    Auszug aus BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 57/05 R
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (BSGE 66, 94 = SozR 4100 § 119 Nr. 36; BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 12; SozR 3-4100 § 119 Nr. 14 und 15; BSG SozR 4-4100 § 119 Nr. 1) ist über das Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Sperrzeitregelung zu entscheiden.
  • BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 73/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Wechsel von einem unbefristeten

    Auszug aus BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 57/05 R
    Unter Zugrundelegung der vorstehend beschriebenen Grundsätze hat er in einer weiteren Entscheidung vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 73/05 R - als berechtigtes Interesse im Rahmen der Prüfung des wichtigen Grundes den Wechsel in eine befristete höherwertige Tätigkeit ausreichen lassen und zusätzlich hervorgehoben, dass es einem Arbeitnehmer nicht verwehrt sein kann, eine niedrig entlohnte Tätigkeit zu Gunsten einer erheblich höher dotierten Tätigkeit aufzugeben.
  • BSG, 06.02.2003 - B 7 AL 72/01 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitnehmerkündigung - Verletzung der

    Auszug aus BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 57/05 R
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (BSGE 66, 94 = SozR 4100 § 119 Nr. 36; BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 12; SozR 3-4100 § 119 Nr. 14 und 15; BSG SozR 4-4100 § 119 Nr. 1) ist über das Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Sperrzeitregelung zu entscheiden.
  • BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 49/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - wichtiger Grund - Vermeidung von Arbeitslosigkeit

    Auszug aus BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 57/05 R
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (BSGE 66, 94 = SozR 4100 § 119 Nr. 36; BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 12; SozR 3-4100 § 119 Nr. 14 und 15; BSG SozR 4-4100 § 119 Nr. 1) ist über das Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Sperrzeitregelung zu entscheiden.
  • SG Speyer, 17.02.2016 - S 1 AL 63/15

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe - Wechsel von einem

    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl beispielhaft Urteil vom 12.7.2006, B 11a AL 57/05 R) tritt eine Sperrzeit dann ein, wenn dem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung seiner Interessen mit den Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden kann.
  • LSG Sachsen, 08.02.2018 - L 3 AL 204/16
    Dabei kann der Arbeitnehmer sich dann auf einen wichtigen Grund im Sinne des Sperrzeitrechts berufen, wenn die (nahtlose) Aufnahme der befristeten Beschäftigung mit einem Wechsel in ein anderes Berufsfeld und der damit verbundenen Erlangung zusätzlicher Fertigkeiten oder einer qualifikationsgerechten Beschäftigung bei höherer Vergütung verbunden ist (vgl. BSG, Urteil vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 55/05 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 14 = juris Rdnr. 21; BSG, Urteil vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 73/05 R - juris Rdnr 16; BSG, Urteil vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 57/05 R - info also 2007, 73 = juris Rdnr 17).
  • BSG, 24.11.2017 - B 11 AL 55/17 B

    Arbeitslosengeld; Anerkennung eines wichtigen Grundes bei Abschluss eines

    Denn sie hat sich nicht im Ansatz mit der Rechtsprechung des BSG zur Frage der Anerkennung eines wichtigen Grundes bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags und gleichzeitig drohender rechtmäßiger Arbeitgeberkündigung auseinandergesetzt (vgl dazu BSG vom 12.7.2006 - B 11a AL 57/05 R, B 11a AL 73/05 R).
  • SG Lüneburg, 25.03.2009 - S 18 AL 53/09
    Zwar hat das Bundessozialgericht wiederholt entschieden, dass aufgrund der in der Rechtswirklichkeit der Arbeitswelt bestehenden Tendenz zum Abschluss von befristeten bzw. kurzfristigen Arbeitsverhältnisse dem Arbeitnehmer grundsätzlich die Möglichkeit offenstehen müsse, befristete - ihm attraktiv erscheinende - Arbeitsverhältnisse aufzunehmen (Bundesssozialgericht - BSG -, Urteil vom 12.7.2006 - B 11 a AL 57/05 R - mwN).
  • SG Osnabrück, 08.10.2007 - S 4 AL 128/03
    Für die Aufgabe eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses zu Gunsten eines befristeten Arbeitsverhältnisses hat das Bundessozialgericht mehrfach entschieden (z. B. Urteil vom 12.07.2006, Aktz. B 11 a AL 57/05 R), dass der Arbeitslose einen wichtigen Grund für die Lösung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses zur Aufnahme eines befristeten Arbeitsverhältnisses hat, wenn mit dem Arbeitsplatzwechsel eine Lohnerhöhung verbunden ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht