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   BSG, 12.09.1984 - 10 RKg 15/83   

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https://dejure.org/1984,10495
BSG, 12.09.1984 - 10 RKg 15/83 (https://dejure.org/1984,10495)
BSG, Entscheidung vom 12.09.1984 - 10 RKg 15/83 (https://dejure.org/1984,10495)
BSG, Entscheidung vom 12. September 1984 - 10 RKg 15/83 (https://dejure.org/1984,10495)
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Wird zitiert von ... (13)

  • BSG, 07.04.2016 - B 5 R 26/14 R

    Rentenzahlung nach dem Tod des Leistungsberechtigten - Rücküberweisungspflicht

    Sofern der Wunsch des Empfängers angemessen ist, hat ihm der Leistungsträger nach Satz 2 aaO zu folgen (vgl BSG SozR 1200 § 47 Nr. 1) .
  • BSG, 17.08.2017 - B 5 R 26/14 R

    Vorlage an den Großen Senat - Rentenzahlung nach dem Tod des

    Sofern der Wunsch des Empfängers angemessen ist, hat ihm der Leistungsträger nach S 2 aaO zu folgen (vgl BSG SozR 1200 § 47 Nr. 1) .
  • BSG, 14.08.2003 - B 13 RJ 11/03 R

    Auszahlung von Geldleistungen durch den Rentenversicherungsträger - neue

    Dabei genügt es, wenn die Geldleistung auf dem Konto, über das der Leistungsempfänger auch verfügungsberechtigt ist, gutgeschrieben wird (BSG SozR 1200 § 47 Nr. 1).

    Die Überweisung der Leistung auf ein vom Berechtigten gewünschtes Konto kann der Leistungsträger jedoch verweigern, wenn der zusätzliche Verwaltungsaufwand in keinem vernünftigen Verhältnis zu den objektiven oder vermeintlichen Vorteilen für den Berechtigten steht, also "unangemessen" ist (vgl BSG SozR 1200 § 47 Nr. 1).

  • BSG, 16.02.2022 - B 8 SO 3/20 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Fortsetzungsfeststellungsklage - Unzulässigkeit -

    Die nach altem Recht noch von der Verwaltung zu tragenden Mehrkosten, die bei unverhältnismäßiger Höhe einem Entsprechen der Wünsche des Leistungsberechtigten entgegenstanden (vgl zu § 4 Abs. 2 Bundessozialhilfegesetz Verwaltungsgericht Lüneburg vom 5.10.2001 - 4 B 112/01 - RdNr 5; ähnlich bereits BSG vom 12.9.1984 - 10 RKg 15/83 - SozR 1200 § 47 Nr. 1, S 3), sind nun nach der neuen Fassung des § 47 Abs. 1 Satz 2 SGB I seitens des Leistungsempfängers selbst zu tragen, sofern er nicht ohne Verschulden an einer Kontoeröffnung gehindert war.
  • BSG, 13.12.2001 - B 13 RJ 67/99 R

    Einstellung der Rentenzahlung an Bewohner der Colonia Dignidad wegen nicht

    Dies hat das BSG zB bei der Ablehnung einer gewünschten Zahlungsweise (vgl BSG SozR 1200 § 47 Nr. 1), der Anordnung einer Abzweigung iS von § 48 SGB I (vgl BSGE 57, 127 = SozR 1200 § 48 Nr. 9; BSGE 59, 30 = SozR 1200 § 48 Nr. 10; BSG SozR 1200 § 48 Nr. 11, 12, 13), der Feststellung des dem Berechtigten auszuzahlenden Teils einer (teilweise) abgetretenen Sozialleistungsforderung (vgl BSG SozR 1300 § 63 Nr. 10; BSGE 57, 211 = SozR 1200 Art. 2 § 18 Nr. 1; BSG SozR 3-1200 § 53 Nr. 7; BSGE 76, 184 = SozR 3-1200 § 53 Nr. 8; vgl allerdings auch BSGE 70, 37 = SozR 3-1200 § 53 Nr. 2; BSGE 70, 186 = SozR 3-1200 § 53 Nr. 4) und bei der Entscheidung bejaht, ob eine Abtretung im wohlverstandenen Interesse des Leistungsberechtigten liegt (vgl BSG SozR 3-1200 § 53 Nr. 6, 9).
  • LSG Sachsen, 18.07.2013 - L 3 AS 770/13

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Auszahlung der Geldleistungen; Zulässigkeit des

    Ob auch ein Konto bei einer Bausparkasse im Rahmen von § 42 Satz 1 SGB II zugelassen ist, ist umstritten (verneinend: Greiser, a. a. O., § 42 Rdnr. 10, m. w. N.; bejahend z. B. Burkiczak, a. a. O., § 42 Rdnr. 10; Hengelhaupt, in: Hauck/Noftz, SGB III [Stand: Erg.-Lfg. 3/2013, April 2013], § 337 Rdnr. 57; ebenfalls bejahend für § 47 SGB I bei der Überweisung von Kindergeld: BSG, Urteil vom 12. September 1984 - 10 RKg 15/83 - SozR 1200 § 47 Nr. 1 = JURIS-Dokument, jeweils Leitsatz).

    Hingegen hat der Leistungsempfänger eine etwaige Kontoführungsgebühr (zu § 47 SGB I: BSG, Urteil vom 12. September 1984 - 10 RKg 15/83 - SozR 1200 § 47 Nr. 1 S. 4 = JURIS-Dokument Rdnr. 15) oder durch die Abhebung der Leistung anfallende Buchungsgebühr (zu § 47 SGB I: BSG, Urteil vom 24. Januar 1990 - 2 RU 42/89- SozR 3-1200 § 47 Nr. 1 = Breithaupt 1990, 562 = JURIS-Dokument, jeweils Leitsatz) selbst zu tragen.

  • BSG, 05.02.2009 - B 13 R 87/08 R

    Rückforderungsanspruch des Rentenversicherungsträgers gegenüber einem

    Auch die Überweisung auf ein Sparkonto ist im Sinne der gesetzlichen Regelungen über die Auszahlung von Renten (§ 47 des Ersten Buchs Sozialgesetzbuch - SGB I-, §§ 118 f SGB VI) möglich (s BSG SozR 1200 § 47 Nr. 1 S 2).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2017 - L 9 SO 218/15

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII ; Keine Absetzung von

    Der Versicherungsträger ist dagegen nicht verpflichtet, Kontoführungs- bzw. die Buchungsgebühren zu übernehmen, die dem Empfänger durch Überweisung bzw. Abhebung der Leistung entstehen, zumal derartige Kosten auf dem Vertragsverhältnis zwischen Empfänger und Bank beruhen (vgl. Pflüger in: Schlegel/Voelzke, juris-PK SGB 1, 2. Auflage 2011, § 47 Rn. 24 mit Hinweis auf BSG, Urteil vom 12.09.1984 - 10 RKg 15/83 - juris Rn. 15).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.05.2022 - L 4 AS 357/22

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Art der Leistungsauszahlung -

    Das Bundessozialgericht hat zu einer früheren Fassung der Regelung entschieden, dass der Leistungsberechtigte zwischen den beiden Auszahlungsarten - Überweisung auf ein Konto oder Übermittlung an den Wohnsitz - eine Wahlmöglichkeit hat (Urteil vom 12. September 1984, 10 RKg 15/83, Rn. 10).

    Ein Wunsch ist dann unangemessen, wenn zu seiner Erfüllung ein besonderer Verwaltungsaufwand der Behörde notwendig wäre, der in keinem vernünftigen Verhältnis zu den mit der Erfüllung des Wunsches für den Berechtigten verbundenen objektiven oder vermeintlichen Vorteilen steht (Bundessozialgericht, Urteil vom 12. September 1984, 10 RKg 15/83, Rn. 15).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.04.2008 - L 8 SO 5/06

    Anspruch auf Sozialhilfe, Höhe des Regelsatzes eines volljährigen Empfängers von

    Diese sind zwar nach § 47 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil (SGB I) kostenfrei auf das Konto des Empfängers zu übermitteln, die Kosten der Kontenführung sind jedoch vom Leistungsempfänger selbst zu tragen (BSG SozR 1200 § 47 Nr. 1) und weder nach SGB III noch nach SGB XII - nach welchem dem Kläger Grundsicherungsleistungen auf dieses Konto überwiesen werden - erstattungsfähig.
  • BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 48/99 R

    Einstellung der Rentenzahlung an Bewohner der Colonia Dignidad wegen nicht

  • BSG, 24.01.1990 - 2 RU 42/89

    Überweisung - Geldleistung - Buchungsgebühr

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2003 - L 10 RI 262/01
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