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   BSG, 12.10.1972 - 10 RV 42/71   

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BSG, 12.10.1972 - 10 RV 42/71 (https://dejure.org/1972,11171)
BSG, Entscheidung vom 12.10.1972 - 10 RV 42/71 (https://dejure.org/1972,11171)
BSG, Entscheidung vom 12. Oktober 1972 - 10 RV 42/71 (https://dejure.org/1972,11171)
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  • BSG, 21.09.1971 - 8 RV 269/70
    Auszug aus BSG, 12.10.1972 - 10 RV 42/71
    tober 4964 angenommen° Obwohl die Vergleichsangebote und -annahmen in beiden Fällen im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens und durch SChriftsätze an das Gericht erklärt werden sind, hat es sich um sogenannte außergerichtliche Vergleiche gehandelt (Vglo BSG in SozR SGGNr° 4 zu 5 404; Urteil BSG vom am September 4971 8 RV 269/70 )° Ein gerichtlicher Vergleich liegt nur dann vor" wenn die Beteiligten "zur Niederschrift des Gerichts oder des Vorsitzenden "°"o" einen Vergleich schließen (vgl° @ 404 Abs° 4 SGG; s" BSG" aaO); das aber ist in beiden Fällen nicht geschehen° Ein prozessuales Anerkenntnis (5 404 Abso 2 SGG) liegt gleichfalls nicht vor (so hierzu BSG 24, 4)" Die damaligen Beteiligten haben über den Gegenstand der Klage auch verfügen dürfen (@ 404 Abs, 4 letzter Halbsatz SGG), obwohl sich die in den Vergleichen vorgenommene Regelüng nachträglich als unzweifelhaft unrichtig herausgestellt hat (vgl. BSG 26, Urteil 240; des erkennenden Senats.

    7"6"4965 erhobene Klage zurücknimmt"° Diese Erklärung ist eindeutig; es handelt sich um eine Prozeßerklärung, mit der der Kläger nicht nur zum Ausdruck bringt" daß sich die Beteiligten außergerichtlich verständigt haben") sondern mit der er ausdrücklich die Klage zurücknimmt° Das damalige Prozeßverfahren ist durch diese Erklärung des Klägers beendet worden° Der Sachverhalt ist insofern anders gelagert als in der vom Bundessozialgericht (BSG) am 210 September 1974 (8 RV 269/70) entschiedenen Streitsache° Dort hat der 8° Senat des BSG aber ausdrücklich betont, daß - zur Annahme einer eindeutigen Klagerücknahme "die Erklärung gegenüber dem Gericht etwa dahin -.

  • BSG, 27.06.1958 - 4 RJ 7/57

    Anspruch auf Gewährung von Witwenrente auf Grund eines Prozessvergleichs -

    Auszug aus BSG, 12.10.1972 - 10 RV 42/71
    Seine Rechtswirkungen sind nach Vertragsgrundsätzen zu beurteilen, wobei auch bei öffentlich-rechtlichen Ansprüchen - wie sie hier im Streit waren - die einschlägigen Vorschriften des BGB (SS 449, 779) entsprechend heranzuziehen sind (vgl. BSG 7, 279; Urteil BSG vom 24. September 4974, aaO).
  • BSG, 09.09.1965 - 4 RJ 481/61

    Widerrufsvorbehalt eines Vergleiches - Festlegung der Widerrufsform - Auslegung

    Auszug aus BSG, 12.10.1972 - 10 RV 42/71
    tober 4964 angenommen° Obwohl die Vergleichsangebote und -annahmen in beiden Fällen im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens und durch SChriftsätze an das Gericht erklärt werden sind, hat es sich um sogenannte außergerichtliche Vergleiche gehandelt (Vglo BSG in SozR SGGNr° 4 zu 5 404; Urteil BSG vom am September 4971 8 RV 269/70 )° Ein gerichtlicher Vergleich liegt nur dann vor" wenn die Beteiligten "zur Niederschrift des Gerichts oder des Vorsitzenden "°"o" einen Vergleich schließen (vgl° @ 404 Abs° 4 SGG; s" BSG" aaO); das aber ist in beiden Fällen nicht geschehen° Ein prozessuales Anerkenntnis (5 404 Abso 2 SGG) liegt gleichfalls nicht vor (so hierzu BSG 24, 4)" Die damaligen Beteiligten haben über den Gegenstand der Klage auch verfügen dürfen (@ 404 Abs, 4 letzter Halbsatz SGG), obwohl sich die in den Vergleichen vorgenommene Regelüng nachträglich als unzweifelhaft unrichtig herausgestellt hat (vgl. BSG 26, Urteil 240; des erkennenden Senats.
  • BGH, 15.02.1954 - IV ZB 1/54

    Widerruf der Rücknahme eines Rechtsmittels

    Auszug aus BSG, 12.10.1972 - 10 RV 42/71
    Beklagte war daher nicht berechtigt" die früheren Verfahren mit dem Ziel der Klageabweisungen aufgrund der Anfechtung bzw" des Widerrufs der außergerichtlichen Vergleiche fortzuführen bzw° wiederaufzunehmen (vgl° BGHZ 16, 588" 591; 41, 510; BGH in NJW 1972, 159)" Selbständige Angriffsmittel gegen die Wirksamkeit der Klagerücknahmen durch den damaligen Kläger sind vom Beklagten nicht vorgebracht; sie hätten auch allenfalls vom Kläger bzw° seinen RechtsnaChfolgern nach den von der Rechtsprechung entwickelten einschränkenden Grundsätzen (vgl" BVerwG vom 26" Januar 1971 in Sammlung BVerwG, Leitzahl 510 Nr" 5 zu 5 92 VerwG0; BGHZ 12, 284; 55, 75) geltend gemacht werden können° Bei dieser Rechtslage brauchte der Senat nicht zu entscheiden, ob die vom Beklagten erklärte Anfechtung der Vergleiche materiell gerechtfertigt ist und zur Nichtigkeit der Vergleiche führt° Die Revision Beklagten des.
  • BGH, 03.11.1971 - VIII ZR 52/70

    Rechtsbeständigkeit eines gerichtlichen Vergleiches - Sinn und Zweck eines

    Auszug aus BSG, 12.10.1972 - 10 RV 42/71
    Beklagte war daher nicht berechtigt" die früheren Verfahren mit dem Ziel der Klageabweisungen aufgrund der Anfechtung bzw" des Widerrufs der außergerichtlichen Vergleiche fortzuführen bzw° wiederaufzunehmen (vgl° BGHZ 16, 588" 591; 41, 510; BGH in NJW 1972, 159)" Selbständige Angriffsmittel gegen die Wirksamkeit der Klagerücknahmen durch den damaligen Kläger sind vom Beklagten nicht vorgebracht; sie hätten auch allenfalls vom Kläger bzw° seinen RechtsnaChfolgern nach den von der Rechtsprechung entwickelten einschränkenden Grundsätzen (vgl" BVerwG vom 26" Januar 1971 in Sammlung BVerwG, Leitzahl 510 Nr" 5 zu 5 92 VerwG0; BGHZ 12, 284; 55, 75) geltend gemacht werden können° Bei dieser Rechtslage brauchte der Senat nicht zu entscheiden, ob die vom Beklagten erklärte Anfechtung der Vergleiche materiell gerechtfertigt ist und zur Nichtigkeit der Vergleiche führt° Die Revision Beklagten des.
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