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   BSG, 12.10.1979 - 12 RK 24/78   

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https://dejure.org/1979,3769
BSG, 12.10.1979 - 12 RK 24/78 (https://dejure.org/1979,3769)
BSG, Entscheidung vom 12.10.1979 - 12 RK 24/78 (https://dejure.org/1979,3769)
BSG, Entscheidung vom 12. Januar 1979 - 12 RK 24/78 (https://dejure.org/1979,3769)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versicherungspflichtigkeit zur gesetzlichen Rentenversicherung und Beitragspflichtigkeit zur Arbeitslosenversicherung einer Propagandistin - Feststellung einer versicherungspflichtigen Tätigkeit - Schutz der gegen Entgelt Beschäftigten gegenüber gesundheitlichen und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Abgrenzung HV / AN, Scheinselbständigkeit, Abgrenzung selbständige / unselbständige Tätigkeit

 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Dem im RV dokumentierten Willen, kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu wollen, komme daher ausschlaggebende Bedeutung zu (Hinweis auf BSG Urteile vom 12.10.1979 - 12 RK 24/78 - und vom 28.5.2008 - B 12 KR 13/07 R) .
  • LSG Baden-Württemberg, 10.10.2014 - L 4 R 2204/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - einheitliche Kostenentscheidung -

    Richtig ist zwar, dass zum Unternehmerrisiko auch ein Einkommensrisiko zählen kann (vgl. die zu "Propagandistinnen" ergangenen Entscheidungen des BSG vom 24. Oktober 1978 - 12 RK 58/76 - und 12. Oktober 1979 - 12 RK 24/78 -, beide in juris), wobei nicht jede Ungewissheit der Einkommenshöhe ein Risiko in diesem Sinne bedeutet.
  • SG Frankfurt/Main, 20.10.2008 - S 18 KR 51/05
    Sofern die tatsächliche Ausgestaltung einer Tätigkeit in etwa gleichermaßen für eine abhängige Beschäftigung wie für eine selbständige Tätigkeit spricht, ist dem in den vertraglichen Vereinbarungen zum Ausdruck kommenden übereinstimmenden Willen der Vertragspartnern eine ausschlaggebende Bedeutung beizumessen (BSG, Urteil vom 12.10.19979, 12 RK 24/78 - juris).

    Zum Unternehmensrisiko gehört auch ein Einkommensrisiko (BSG, Urteil vom 12.10.1979, 12 RK 24/78).

    Allerdings enthält das Bestehen eines Unternehmensrisikos nur dann einen Hinweis auf das Vorliegen einer selbständigen Tätigkeit, wenn mit diesem Risiko größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft verbunden ist (vgl. BSG, Urteil vom 12.10.1979, 12 RK 24/78- juris).

  • BSG, 28.04.2015 - B 12 R 42/14 B

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Demgegenüber habe das BSG (Hinweis auf BSG Urteil vom 12.10.1979 - 12 RK 24/78 - Juris) folgenden abstrakten Rechtsgrundsatz aufgestellt:.

    Zudem habe das LSG auch insoweit nicht die tragenden Grundsätze der Urteile des BSG beachtet (erneut Hinweis auf BSG Urteil vom 12.10.1979 - 12 RK 24/78 - Juris; BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 15 und BSG Urteil vom 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R - Juris).

  • BSG, 19.12.1979 - 12 RK 52/78

    Volkshochschuldozent - Selbstständige Tätigkeit - Versicherungspflicht eines

    Das der selbständigen Berufstätigkeit eigentümliche Unternehuerrisiko besteht nicht nur bei eigenem Kapitaleinsatz, sondern schon dann, wenn der Erfolg des eigenen wirtschaftlichen Einsatzes ungewiß ist (BSGE 35, 20, 25 mwN; BSG Urteil vom 16. Dezember 197EUR - 12/3 RK 4/75 - USK 76196; Urteil des Senats vom 12. Oktober 197° - 12 RK 24/78 -).
  • BAG, 21.03.1984 - 5 AZR 462/82

    Status-Beurteilung eines Bauleiters

    In der von der Revision angeführten Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 12. Oktober 1979 (12 RK 24/78 - Nr. 2597 a zu § 168 AFG Dienstblatt der Bundesanstalt für Arbeit) hat der Zwölfte Senat des Bundessozialgerichts darauf hingewiesen, daß, wenn die tatsächliche Ausgestaltung der Tätigkeit in etwa gleichermaßen für eine Selbständigkeit oder für eine Abhängigkeit spricht, dem in den vertraglichen Vereinbarungen zum Ausdruck kommenden übereinstimmenden Willen der Vertragsschließenden die ausschlaggebende Bedeutung beizumessen ist.
  • BSG, 24.09.1981 - 12 RK 43/79

    Versicherungspflicht - Sparkassenverwalter - Beigeladung - Versicherungspflicht

    Wie die Beigeladene zu 1) in dem genannten Schriftsatz weiter ausgeführt hat, beruht "allein auf dieser Anpassung an sachbezogenen Notwendigkeiten" die von den beigeladenen Zweigstellenverwaltern praktizierte Arbeitszeitregelung; diese ist mithin - anders als bei den Bezirksleitern von Bausparkassen - nicht Ausdruck einer ihnen von der Sparkasse eingeräumten unternehmerischen Dispositionsfreiheit (s. dazu auch BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 17 und Urteil vom 12. Oktober 1979 - 12 RK 24/78, BB 1981, 124 = USK 79221).
  • SG Frankfurt/Main, 20.01.2004 - S 30/9 KR 2810/02
    Ein Unternehmerrisiko kann allerdings bereits darin liegen, dass der Erfolg des Einsatzes der Arbeitskraft ungewiss ist (BSG, Urteil vom 12. Oktober 1979, 12 RK 24/78).

    Selbst wenn die dargelegte tatsächliche Ausgestaltung der Tätigkeit der Hostessen für die Klägerin in etwa gleichermaßen für eine abhängige Beschäftigung, wie für eine selbständige Tätigkeit sprechen sollte, wäre dem in den vertraglichen Vereinbarungen zum Ausdruck kommenden übereinstimmten Willen der Vertragsparteien eine ausschlaggebende Bedeutung beizu-messen (siehe BSG, Urteil vom 12. Oktober 1979, 12 RK 24/78).

  • LSG Baden-Württemberg, 10.09.2010 - L 4 R 1775/07

    Sozialversicherungspflicht - Sortimentskraft - Abgrenzung - abhängige

    Richtig ist, dass zum Unternehmerrisiko auch ein Einkommensrisiko zählen kann (vgl. die zu "Propagandistinnen" ergangenen Entscheidungen des BSG vom 24. Oktober 1978 - 12 RK 58/76 - SozR 2200 § 1227 Nr. 19; vom 12. Oktober 1979 - 12 RK 24/78 - Betriebsberater 1981, 124), wobei nicht jede Ungewissheit der Einkommenshöhe ein Risiko in diesem Sinne bedeutet.
  • LSG Berlin, 29.01.2003 - L 9 KR 32/00

    Bescheide, in denen zur Zahlung von Beiträgen zur Kranken-, Renten- und

    Auch wenn alle Beteiligten an einem Tätigwerden der Beigeladenen im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit sowohl im Verhältnis zum Vertragspartner als auch im Verhältnis zur Klägerin interessiert gewesen sein sollten und die Beigeladenen sich gegenüber der Klägerin als Selbständige bezeichnet haben mögen, kann dem hier keine entscheidende Bedeutung zugemessen werden, da dem Willen der Beteiligten nur dann gefolgt werden kann, wenn die tatsächliche Ausgestaltung der Verhältnisse sowohl die Annahme einer abhängigen Beschäftigung als auch einer selbständigen Tätigkeit zulässt (BSG, Urt. v. 12. Oktober 1979 - 12 RK 24/78, USK 79221).
  • BSG, 09.12.1981 - 12 RK 34/81
  • SG Augsburg, 27.01.2004 - S 13 RA 487/02

    Feststellung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses

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