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   BSG, 12.10.1979 - 12 RK 24/78   

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BSG, 12.10.1979 - 12 RK 24/78 (https://dejure.org/1979,3769)
BSG, Entscheidung vom 12.10.1979 - 12 RK 24/78 (https://dejure.org/1979,3769)
BSG, Entscheidung vom 12. Oktober 1979 - 12 RK 24/78 (https://dejure.org/1979,3769)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versicherungspflichtigkeit zur gesetzlichen Rentenversicherung und Beitragspflichtigkeit zur Arbeitslosenversicherung einer Propagandistin - Feststellung einer versicherungspflichtigen Tätigkeit - Schutz der gegen Entgelt Beschäftigten gegenüber gesundheitlichen und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Abgrenzung HV / AN, Scheinselbständigkeit, Abgrenzung selbständige / unselbständige Tätigkeit

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 13.07.1978 - 12 RK 14/78

    Abgrenzung sebständige - abhängige Beschäftigung: Unternehmerrisiko

    Auszug aus BSG, 12.10.1979 - 12 RK 24/78
    Wenn die tatsächliche Ausgestaltung der Tätigkeit in etwa gleichermaßen für eine Selbständigkeit oder für eine Abhängigkeit spricht, ist dem in den vertraglichen Vereinbarungen zum Ausdruck kommenden übereinstimmenden Willen der Vertragsschließenden eine ausschlaggebende Bedeutung beizumessen, wobei unerheblich ist, ob es sich um schriftliche, mündliche oder stillschweigende Vereinbarungen handelt (BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 17).

    Der erkennende Senat hat aber bereits entschieden, daß dem Fehlen vertraglicher Bindungen dann kein Indizwert zukommt, wenn bestimmte Sachzwänge solche Bindungen überflüssig machen (BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 17 S 37); aus dem gleichen Grunde sprechen die genannten Gestaltungsmöglichkeiten dann nicht ohne weiteres für Selbständigkeit, wenn sie (oder umgekehrt die Notwendigkeit, in bestimmtem Umfang und zu bestimmten Zeiten tätig zu werden) sich aus sonstigen Vertragsbedingungen oder sachlichen Notwendigkeiten ergeben.

    Der erkennende Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß ein Unternehmerrisiko schon darin liegen kann, daß der Erfolg des Einsatzes der Arbeitskraft ungewiß ist (BSG Urt vom 16. Dezember 1976 - 12/3 RK 4/75 - USK 76196; BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 17 S 37).

  • BSG, 24.10.1978 - 12 RK 58/76

    Arbeitnehmer - Abhängige Beschäftigung - Unmögliche Feststellung - Kriterien -

    Auszug aus BSG, 12.10.1979 - 12 RK 24/78
    Nicht gefolgt werden kann indes der Auffassung des LSG, daß "im Zweifel" eine versicherungspflichtige Tätigkeit anzunehmen sei (vgl. Urteil des Senats vom 24. Oktober 1978 - 12 RK 58/76 -, dem ein ähnlicher Fall zugrunde lag).

    Sollte auch die Berücksichtigung des Vertragswillens noch keine hinreichend sichere Entscheidung erlauben (was möglicherweise dann der Fall sein könnte, wenn sich ein übereinstimmender Wille über den Status des Erwerbstätigen dem Vertrag nicht entnehmen läßt), dann wird letztlich darauf abzustellen sein, von welcher der beiden Arten von Erwerbstätigkeiten das bisherige Berufsleben der Beigeladenen zu 3) geprägt worden ist (Urteil des erkennenden Senats vom 25. November 1976 - 12/3 RJ 1/75 - USK 76178 - BSG Urteil vom 31. Juli 1958 - 3 RK 46/55 - SozR Nr. 8 zu § 165 RVO - BSG Urteil vom 24. Oktober 1978 - 12 RK 58/76 - SozR 2200 § 1227 Nr. 19 m.w.N..; Verbandskomm, Stand Januar 1975, RVO § 1227 Anm. 8 S 10).

  • BSG, 16.03.1972 - 3 RK 73/68
    Auszug aus BSG, 12.10.1979 - 12 RK 24/78
    Arbeitgeber ist derjenige, der in erster Linie zu Weisungen befugt und zur Lohnzahlung verpflichtet ist (BSGE 34, 111, 113, LSG Niedersachsen RSp Dienst 1200 § 393 RVO 7-9; Marburger BB 77, 449).
  • BSG, 16.12.1976 - 3 RK 4/75
    Auszug aus BSG, 12.10.1979 - 12 RK 24/78
    Der erkennende Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß ein Unternehmerrisiko schon darin liegen kann, daß der Erfolg des Einsatzes der Arbeitskraft ungewiß ist (BSG Urt vom 16. Dezember 1976 - 12/3 RK 4/75 - USK 76196; BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 17 S 37).
  • BSG, 31.07.1958 - 3 RK 46/55

    Wesentlicher Verfahrensmangel - Wichtiges Merkmal für die Selbständigkeit oder

    Auszug aus BSG, 12.10.1979 - 12 RK 24/78
    Sollte auch die Berücksichtigung des Vertragswillens noch keine hinreichend sichere Entscheidung erlauben (was möglicherweise dann der Fall sein könnte, wenn sich ein übereinstimmender Wille über den Status des Erwerbstätigen dem Vertrag nicht entnehmen läßt), dann wird letztlich darauf abzustellen sein, von welcher der beiden Arten von Erwerbstätigkeiten das bisherige Berufsleben der Beigeladenen zu 3) geprägt worden ist (Urteil des erkennenden Senats vom 25. November 1976 - 12/3 RJ 1/75 - USK 76178 - BSG Urteil vom 31. Juli 1958 - 3 RK 46/55 - SozR Nr. 8 zu § 165 RVO - BSG Urteil vom 24. Oktober 1978 - 12 RK 58/76 - SozR 2200 § 1227 Nr. 19 m.w.N..; Verbandskomm, Stand Januar 1975, RVO § 1227 Anm. 8 S 10).
  • BSG, 31.07.1974 - 12 RK 26/72
    Auszug aus BSG, 12.10.1979 - 12 RK 24/78
    Weicht diese jedoch von den tatsächlichen Verhältnissen ab, haben diese ausschlaggebende Bedeutung (BSGE 35, 20, 21; 38, 53, 57; BSG SozR 2200 § 1227 Nrn 4 S 2 und 8 S 16 m.w.N..).
  • BSG, 07.06.1979 - 12 RK 12/77
    Auszug aus BSG, 12.10.1979 - 12 RK 24/78
    Je geringer das Fixum und je größer das tatsächliche Risiko ist (vgl. zur Bedeutung des tatsächlichen Risikos: Urteil des erkennenden Senats vom 7. Juni 1979 - 12 RK 12/77 -), desto mehr spricht für die Annahme einer selbständigen Tätigkeit; umgekehrt spricht mehr für eine abhängige Beschäftigung, je großer das Fixum und je geringer das tatsächliche Risiko von Verdienstschwankungen ist.
  • BSG, 25.11.1976 - 3 RJ 1/75

    Versicherungspflicht in der Rentenversicherung der Arbeiter für die Ausführung

    Auszug aus BSG, 12.10.1979 - 12 RK 24/78
    Sollte auch die Berücksichtigung des Vertragswillens noch keine hinreichend sichere Entscheidung erlauben (was möglicherweise dann der Fall sein könnte, wenn sich ein übereinstimmender Wille über den Status des Erwerbstätigen dem Vertrag nicht entnehmen läßt), dann wird letztlich darauf abzustellen sein, von welcher der beiden Arten von Erwerbstätigkeiten das bisherige Berufsleben der Beigeladenen zu 3) geprägt worden ist (Urteil des erkennenden Senats vom 25. November 1976 - 12/3 RJ 1/75 - USK 76178 - BSG Urteil vom 31. Juli 1958 - 3 RK 46/55 - SozR Nr. 8 zu § 165 RVO - BSG Urteil vom 24. Oktober 1978 - 12 RK 58/76 - SozR 2200 § 1227 Nr. 19 m.w.N..; Verbandskomm, Stand Januar 1975, RVO § 1227 Anm. 8 S 10).
  • BSG, 31.10.1972 - 2 RU 186/69

    Unzulässigkeit der Berufung im Falle eines in der Berufungsinstanz nicht

    Auszug aus BSG, 12.10.1979 - 12 RK 24/78
    Weicht diese jedoch von den tatsächlichen Verhältnissen ab, haben diese ausschlaggebende Bedeutung (BSGE 35, 20, 21; 38, 53, 57; BSG SozR 2200 § 1227 Nrn 4 S 2 und 8 S 16 m.w.N..).
  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Dem im RV dokumentierten Willen, kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu wollen, komme daher ausschlaggebende Bedeutung zu (Hinweis auf BSG Urteile vom 12.10.1979 - 12 RK 24/78 - und vom 28.5.2008 - B 12 KR 13/07 R) .
  • SG Frankfurt/Main, 20.10.2008 - S 18 KR 51/05
    Sofern die tatsächliche Ausgestaltung einer Tätigkeit in etwa gleichermaßen für eine abhängige Beschäftigung wie für eine selbständige Tätigkeit spricht, ist dem in den vertraglichen Vereinbarungen zum Ausdruck kommenden übereinstimmenden Willen der Vertragspartnern eine ausschlaggebende Bedeutung beizumessen (BSG, Urteil vom 12.10.19979, 12 RK 24/78 - juris).

    Zum Unternehmensrisiko gehört auch ein Einkommensrisiko (BSG, Urteil vom 12.10.1979, 12 RK 24/78).

    Allerdings enthält das Bestehen eines Unternehmensrisikos nur dann einen Hinweis auf das Vorliegen einer selbständigen Tätigkeit, wenn mit diesem Risiko größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft verbunden ist (vgl. BSG, Urteil vom 12.10.1979, 12 RK 24/78- juris).

  • BSG, 28.04.2015 - B 12 R 42/14 B

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Demgegenüber habe das BSG (Hinweis auf BSG Urteil vom 12.10.1979 - 12 RK 24/78 - Juris) folgenden abstrakten Rechtsgrundsatz aufgestellt:.

    Zudem habe das LSG auch insoweit nicht die tragenden Grundsätze der Urteile des BSG beachtet (erneut Hinweis auf BSG Urteil vom 12.10.1979 - 12 RK 24/78 - Juris; BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 15 und BSG Urteil vom 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R - Juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 10.10.2014 - L 4 R 2204/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - einheitliche Kostenentscheidung -

    Richtig ist zwar, dass zum Unternehmerrisiko auch ein Einkommensrisiko zählen kann (vgl. die zu "Propagandistinnen" ergangenen Entscheidungen des BSG vom 24. Oktober 1978 - 12 RK 58/76 - und 12. Oktober 1979 - 12 RK 24/78 -, beide in juris), wobei nicht jede Ungewissheit der Einkommenshöhe ein Risiko in diesem Sinne bedeutet.
  • BSG, 19.12.1979 - 12 RK 52/78

    Volkshochschuldozent - Selbstständige Tätigkeit - Versicherungspflicht eines

    Das der selbständigen Berufstätigkeit eigentümliche Unternehuerrisiko besteht nicht nur bei eigenem Kapitaleinsatz, sondern schon dann, wenn der Erfolg des eigenen wirtschaftlichen Einsatzes ungewiß ist (BSGE 35, 20, 25 mwN; BSG Urteil vom 16. Dezember 197EUR - 12/3 RK 4/75 - USK 76196; Urteil des Senats vom 12. Oktober 197° - 12 RK 24/78 -).
  • SG Frankfurt/Main, 20.01.2004 - S 30/9 KR 2810/02
    Ein Unternehmerrisiko kann allerdings bereits darin liegen, dass der Erfolg des Einsatzes der Arbeitskraft ungewiss ist (BSG, Urteil vom 12. Oktober 1979, 12 RK 24/78).

    Selbst wenn die dargelegte tatsächliche Ausgestaltung der Tätigkeit der Hostessen für die Klägerin in etwa gleichermaßen für eine abhängige Beschäftigung, wie für eine selbständige Tätigkeit sprechen sollte, wäre dem in den vertraglichen Vereinbarungen zum Ausdruck kommenden übereinstimmten Willen der Vertragsparteien eine ausschlaggebende Bedeutung beizu-messen (siehe BSG, Urteil vom 12. Oktober 1979, 12 RK 24/78).

  • BAG, 21.03.1984 - 5 AZR 462/82

    Status-Beurteilung eines Bauleiters

    In der von der Revision angeführten Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 12. Oktober 1979 (12 RK 24/78 - Nr. 2597 a zu § 168 AFG Dienstblatt der Bundesanstalt für Arbeit) hat der Zwölfte Senat des Bundessozialgerichts darauf hingewiesen, daß, wenn die tatsächliche Ausgestaltung der Tätigkeit in etwa gleichermaßen für eine Selbständigkeit oder für eine Abhängigkeit spricht, dem in den vertraglichen Vereinbarungen zum Ausdruck kommenden übereinstimmenden Willen der Vertragsschließenden die ausschlaggebende Bedeutung beizumessen ist.
  • BSG, 24.09.1981 - 12 RK 43/79

    Versicherungspflicht - Sparkassenverwalter - Beigeladung - Versicherungspflicht

    Wie die Beigeladene zu 1) in dem genannten Schriftsatz weiter ausgeführt hat, beruht "allein auf dieser Anpassung an sachbezogenen Notwendigkeiten" die von den beigeladenen Zweigstellenverwaltern praktizierte Arbeitszeitregelung; diese ist mithin - anders als bei den Bezirksleitern von Bausparkassen - nicht Ausdruck einer ihnen von der Sparkasse eingeräumten unternehmerischen Dispositionsfreiheit (s. dazu auch BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 17 und Urteil vom 12. Oktober 1979 - 12 RK 24/78, BB 1981, 124 = USK 79221).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.09.2010 - L 4 R 1775/07

    Sozialversicherungspflicht - Sortimentskraft - Abgrenzung - abhängige

    Richtig ist, dass zum Unternehmerrisiko auch ein Einkommensrisiko zählen kann (vgl. die zu "Propagandistinnen" ergangenen Entscheidungen des BSG vom 24. Oktober 1978 - 12 RK 58/76 - SozR 2200 § 1227 Nr. 19; vom 12. Oktober 1979 - 12 RK 24/78 - Betriebsberater 1981, 124), wobei nicht jede Ungewissheit der Einkommenshöhe ein Risiko in diesem Sinne bedeutet.
  • LSG Berlin, 29.01.2003 - L 9 KR 32/00

    Bescheide, in denen zur Zahlung von Beiträgen zur Kranken-, Renten- und

    Auch wenn alle Beteiligten an einem Tätigwerden der Beigeladenen im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit sowohl im Verhältnis zum Vertragspartner als auch im Verhältnis zur Klägerin interessiert gewesen sein sollten und die Beigeladenen sich gegenüber der Klägerin als Selbständige bezeichnet haben mögen, kann dem hier keine entscheidende Bedeutung zugemessen werden, da dem Willen der Beteiligten nur dann gefolgt werden kann, wenn die tatsächliche Ausgestaltung der Verhältnisse sowohl die Annahme einer abhängigen Beschäftigung als auch einer selbständigen Tätigkeit zulässt (BSG, Urt. v. 12. Oktober 1979 - 12 RK 24/78, USK 79221).
  • BSG, 09.12.1981 - 12 RK 34/81
  • SG Augsburg, 27.01.2004 - S 13 RA 487/02

    Feststellung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses

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