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   BSG, 12.10.2015 - B 13 R 272/15 B   

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BSG, 12.10.2015 - B 13 R 272/15 B (https://dejure.org/2015,31224)
BSG, Entscheidung vom 12.10.2015 - B 13 R 272/15 B (https://dejure.org/2015,31224)
BSG, Entscheidung vom 12. Oktober 2015 - B 13 R 272/15 B (https://dejure.org/2015,31224)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundsatzrüge; Verletzung des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes; Bloße Behauptung einer Ungleichbehandlung; Auswertung der Rechtsprechung des BVerfG und des BSG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsatzrüge; Verletzung des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes; Bloße Behauptung einer Ungleichbehandlung; Auswertung der Rechtsprechung des BVerfG und des BSG

  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1
    Grundsatzrüge

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BSG, 12.10.2015 - B 13 R 272/15 B
    Soweit der Kläger unter Bezugnahme auf die Senatsentscheidung des BVerfG vom 26.9.2005 (1 BvL 5/80 ua - BVerfGE 69, 272 [BVerfG 16.07.1985 - 1 BvL 5/80] = SozR 2200 § 165 Nr. 81) meint, dass "die Beitragsleistungen" als von Art. 14 Abs. 1 S 1 GG geschützt anzusehen seien, verkennt er, dass durch dieses Grundrecht primär der Rentenanspruch oder die Rentenanwartschaft des Versicherten geschützt ist, deren konkrete (einfach- und verfassungsrechtliche) Ausgestaltung - auch in der Höhe - dem Gesetzgeber gemäß Art. 14 Abs. 1 S 2 GG vorbehalten ist.

    Zwar weist er zu Recht darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des BVerfG die Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung den eigentumsrelevanten "Eigenleistungen" des Arbeitnehmers zuzurechnen seien (aaO - BVerfGE 69, 272, 302 [BVerfG 16.07.1985 - 1 BvL 5/80] = SozR 2200 § 165 Nr. 81 S 127).

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 12.10.2015 - B 13 R 272/15 B
    Um seiner Darlegungspflicht (§ 160a Abs. 2 S 3 SGG) zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin (1) eine konkrete Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) und (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) aufzeigen (vgl zum Ganzen BSG Beschluss vom 25.9.2002 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).
  • BSG, 20.12.2012 - B 5 RS 46/12 B
    Auszug aus BSG, 12.10.2015 - B 13 R 272/15 B
    Sofern er sinngemäß eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) geltend machen will, darf er sich nicht auf die bloße Behauptung einer Ungleichbehandlung, einer gleichheitswidrigen gesetzlichen Ausgestaltung oder eines "gleichheitswidrigen Begünstigungsausschlusses" beschränken, sondern muss sich unter Berücksichtigung und Auswertung der Rechtsprechung des BVerfG und des BSG mit den Maßstäben der herangezogenen Prüfungsnorm beschäftigen und in substantieller Argumentation darlegen, worin er die für eine Gleich- oder Ungleichbehandlung wesentlichen Sachverhaltsmerkmale erblickt, warum die vorgenommene Abgrenzung der betroffenen Personengruppen sachlich nicht hinreichend gerechtfertigt sein soll und dass der Gesetzgeber die Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit überschritten hat (vgl BSG Beschluss vom 20.12.2012 - B 5 RS 46/12 B - BeckRS 2013, 66091 RdNr 11; Karmanski in Roos/Wahrendorf, SGG, 2014, § 160a RdNr 60 mwN).
  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R

    Rechte auf Rente durch Erwerb von Rangstellen durch Beitr & auml; ge

    Auszug aus BSG, 12.10.2015 - B 13 R 272/15 B
    Anlass dafür hätte aber schon deshalb bestanden, weil das BSG in seiner Entscheidung vom 29.6.2000 (B 4 RA 57/98 R - BSGE 86, 262, 289 = SozR 3-2600 § 210 Nr. 2 S 31) in Auseinandersetzung (ua) mit der vorgenannten Entscheidung des BVerfG ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass dort gerade nicht die Aussage enthalten sei, das GG gebiete, den Arbeitgeberanteil dem einzelnen Arbeitnehmer als "Gegenleistung für geleistete Arbeit" rentenversicherungsrechtlich - oder sonst einfachgesetzlich oder wirtschaftlich - zuzurechnen.
  • BVerfG, 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03

    Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Bemessung von Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 12.10.2015 - B 13 R 272/15 B
    Ein Eingriff in den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG liegt nämlich nur dann vor, wenn der Bestand an geschützten vermögenswerten Rechten in der Hand des Grundrechtsinhabers auf Grund einer gesetzlichen oder auf einem Gesetz beruhenden staatlichen Maßnahme zu einem bestimmten Zeitpunkt vermindert wird (BVerfG [Kammer] Beschluss vom 26.9.2005 - 1 BvR 1773/03 - BVerfGK 6, 266, 269).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.06.2015 - L 9 R 4276/12

    Verfassungsmäßigkeit - Versicherungsfreiheit von Beziehern einer Vollrente wegen

    Auszug aus BSG, 12.10.2015 - B 13 R 272/15 B
    L 9 R 4276/12 (LSG Baden-Württemberg).
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